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Streaming Urteil

Das Thema "Streaming Urteil" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.


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Alt 27.12.2011, 22:33   #1 (permalink)
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Standard Streaming Urteil

Es ist jetzt keine Grauzone mehr wenn ihr gerne die verpixelten mit schlechten Sound ausgestatte Filme auf den illegalen Streamingseiten anschaut.
Urteil :
Gericht urteilt über KinoX.to & Co.: Nutzer von Raubkopie-Streams machen sich strafbar - Internet - FOCUS Online - Nachrichten

Da schaue ich mir lieber meine Blue Rays an, viel bessere Qualität und vor allem legal.
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Geändert von notionspeed (27.12.2011 um 22:47 Uhr)
notionspeed ist offline  
Folgender Benutzer bedankt sich bei notionspeed für diesen Beitrag:
Randall Flagg (27.12.2011)
Alt 27.12.2011, 22:45   #2 (permalink)
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Standard AW: Streaming Urteil

Das hat nichts zu sagen.

Nur weil irgendein Richter in einem anderen Verfahren mal einen Nebensatz zum Anschauen von Streams gesagt hat, ist das noch lange kein Recht.

Dazu müsste es schon ein Hauptverfahren geben und in diesem Hauptverfahren muss dann vom Gericht festgestellt werden, dass schon das Anschauen eines "illegalen" Streams strafbar ist.

Selbst wenn so etwas mal passieren würde, müsste diese Entscheidung dann von den höheren Instanzen gedeckt werden. Und da habe ich meine Zweifel.

Und selbst wenn das geschieht, hat das Bundesverfassungsgericht ja ganz klar gesagt, dass Daten nur dann herausgegeben werden dürfen, wenn es sich um elementare Gefahren für den Staat oder seine Bürger handelt. Nur dann.

Oder um es abzukürzen. Damit es tatsächlich relevant ist, muss es:

1. Ein Hauptverfahren geben
2. In diesem Hauptverfahren geurteilt werden, dass das anschauen illegal ist
3. Diese Entscheidung von den nächsten Instanzen gedeckt werden
4. Müsste es überhaupt erst ein Verfahren geben, was aufgrund des Urteils des BVerfG gar nicht möglich ist und daher 1,2 und 3 gar nicht erst anfallen.
Bärchen ist offline  
Alt 27.12.2011, 23:29   #3 (permalink)
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Modell: Xperia Mini ST15i, Xperia X10 Mini

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Standard AW: Streaming Urteil

Zitat:
Zitat von notionspeed Beitrag anzeigen
Da schaue ich mir lieber meine Blue Rays an, viel bessere Qualität und vor allem legal.
Was so einige Nutzer solcher Portale machen, nachdem sie dort neue Sahnestückchen entdeckt haben... Lustigerweise fördern die bösen, illegalen Seiten damit den Verkauf der tollen Blu Rays.
chicobonito ist offline  
Alt 27.12.2011, 23:38   #4 (permalink)
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Standard AW: Streaming Urteil

Ich glaube nicht, dass das so durch zu setzen ist!

Demnach ist ja das blose ansehen solch eines Filmes strafbar, richtig?

Demnach machen sich doch dann ALLE Strafbar die bei mir im Wohnzimmer hocken und den Film gucken?

Wie unterscheidet man?

Gruß,
Andi
AdO089 ist offline  
Alt 27.12.2011, 23:46   #5 (permalink)
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Standard AW: Streaming Urteil

Zitat:
Zitat von AdO089 Beitrag anzeigen
Wie unterscheidet man?
Ganz einfach: der Inhaber des Internetanschlusses zahlt. Ist wohl aber eher eine theoretische Geschichte, denn anders als bei p2p Lösungen, können die Rechteverwerter nicht nachvollziehen, wer welchen Stream guckt. Sie können ja schlecht den Traffic aller Internetnutzer in Deutschland abfragen, um ein paar schwarze Schafe zu finden.

Aus meiner Sicht wirds ja schon lange Zeit für ein europäisches Netflix. Mal ehrlich: Kinofilme guckt sich doch eh keiner als 200p Video an, das ist eher was für Fernsehserien u.ä. In den USA funktioniert das Konzept gut und sowohl Konsumenten als auch Rechteinhaber sind zufrieden...
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meckergecko ist offline  
Alt 28.12.2011, 00:00   #6 (permalink)
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Standard AW: Streaming Urteil

Völlig egal, ob Recht/Unrecht...
Ihr möchtet doch auch für eure Arbeit bezahlt werden, oder? So ist es mit Filmen, Musik, Apps und Games!
Ich freue mich z.B. viel mehr, wenn ich mir mal ein cooles Spiel, für meine 360 gekauft habe, obwohl ich über das Wissen und technische Vermögen verfüge, es mir illegal zu besorgen.
Dann habe ich aber etwas Besonderes, an dem ich mich erfreuen kann. Und man schätzt es umso mehr.
Ich kann mir jedenfalls, die Sachen, die ich haben möchte, kaufen! Das hat auch etwas mit Stolz zu tun und dem Bewusstsein, dass ich dafür gearbeitet habe.
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Randall Flagg ist offline  
Alt 28.12.2011, 00:45   #7 (permalink)
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Standard AW: Streaming Urteil

Zitat:
Zitat von Randall Flagg Beitrag anzeigen
Völlig egal, ob Recht/Unrecht...
Ihr möchtet doch auch für eure Arbeit bezahlt werden, oder? So ist es mit Filmen, Musik, Apps und Games!
Ich freue mich z.B. viel mehr, wenn ich mir mal ein cooles Spiel, für meine 360 gekauft habe, obwohl ich über das Wissen und technische Vermögen verfüge, es mir illegal zu besorgen.
Dann habe ich aber etwas Besonderes, an dem ich mich erfreuen kann. Und man schätzt es umso mehr.
Ich kann mir jedenfalls, die Sachen, die ich haben möchte, kaufen! Das hat auch etwas mit Stolz zu tun und dem Bewusstsein, dass ich dafür gearbeitet habe.
So einfach kann man das jetzt nicht ausdrücken, aber du hast schon irgendwo recht. Es tut gut sich mal ein überteuertes (50-70€ für ein Spiel ) PS3-Spiel zu holen, obwohl man natürlich die Spiele einfach ziehen könnte.
Das Problem ist aber nicht immer bei den Leuten zu sehen. Wenn man sich mal die Preise anguckt und den Mist was sie versuchen den Leuten zu verscherbeln dann kann ich das schon verstehen wenn die Leute den Firmen den Mittelfinger zeigen und einen 1080p-Blu-Ray Rip in 1A Qualität anschauen.
Jeder hat mal einen Film gestreamt. Ich auch. Ich meine, du kaufst dir ja auch nicht einfach irgendein Auto ohne dich vorher mal reinzusetzen, um im Nachhinein festzustellen dass das Auto der letzte Schrott und das Geld nicht wert ist.
Es kam so oft vor, dass ich mir einen Film im Internet geschaut habe, und nach 10 Minuten das Fenster schloss, da der Film meistens schlechter war als der vielversprechende Trailer.
Es kam aber auch genauso oft vor, dass ich mir einen Film anschaute, daraufhin nochmal ins Kino ging und dazu noch die Blu-Ray kaufte.
Es ist immer das Preis/Leistungsverhältnis. Wenn du teuren Schrott anbietest kriegst du halt nichts dafür und die Leute holen sich das woanders, wenn nicht sogar kostenlos.

Außerdem gibt es noch dieses Thema:



/EDIT

Ein Beispiel fällt mir grad ein: Ich habe monatelang auf das neue Deus Ex gewartet. Gehyped ohne Ende. Am Schluss war ich fast 70 Euro ärmer und das Spiel nach 10 Minuten wieder aus der Konsole. Hätte ich das Spiel vorher ausprobiert, sei es illegal, hätte ich es nicht gekauft. Und so verjagen sie die Kunden.
Gruß

geminga

Geändert von geminga (28.12.2011 um 00:50 Uhr)
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acnut (28.12.2011)
Alt 28.12.2011, 01:20   #8 (permalink)
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Standard AW: Streaming Urteil

Zitat:
Zitat von Randall Flagg Beitrag anzeigen
Völlig egal, ob Recht/Unrecht...
Ihr möchtet doch auch für eure Arbeit bezahlt werden, oder?
Klar. Das widerspricht aber nicht dem Wunsch, meine Serien dann sehen zu können, wann ich will. Wie gesagt: netflix funktioniert prima und ist völlig legal. Anstatt an ein veraltetes Medium gebunden zu sein, das einem vorschreibt, wann ich was sehen darf, kann man dort (den "richtigen" Wohnort vorausgesetzt) seine Serien zu beliebiger zeit sehen und sogar verpasste Folgen nachholen. Ob die Werbeeinnahmen auf einer Webseite oder im Fernsehen generiert werden, dürfte den Urhebern ziemlich egal sein
Und solange die Verwertungsgesellschaften in Europa nicht nachziehen, fördern sie damit indirekt illegale Streaming-Angebote und verschenken Geld.
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meckergecko ist offline  
Alt 28.12.2011, 01:40   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von AdO089 Beitrag anzeigen
Demnach ist ja das blose ansehen solch eines Filmes strafbar, richtig?

Demnach machen sich doch dann ALLE Strafbar die bei mir im Wohnzimmer hocken und den Film gucken?
Nein, das Anschauen ist nicht das Problem, es geht um die temporäre Kopie, die während des Streamens auf deinem Rechner erstellt wird. Je nach Interpretation der Gesetze gilt dies als Kopie, für die du die Zustimmung des Urhebers benötigst. Die hast du nicht aufgrund der illegalen Quelle. Damit verstößt du gegen das Urheberrecht.

Allerdings: die Rechtslage ist da ziemlich schwammig. Bisher gibt es keinerlei Urteile, die für Klarheit sorgen würde. Und der verlinkte Focus-Artikel basiert auf einem Nebensatz des Richters in einem völlig anderem Verfahren. Das ist völlig wertlos.
Verl ist offline  
Alt 28.12.2011, 01:54   #10 (permalink)
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