| | #1 (permalink) |
| Android Experte Modell: Asus Transformer Registriert seit: 06.01.2011
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| Urteil : Gericht urteilt über KinoX.to & Co.: Nutzer von Raubkopie-Streams machen sich strafbar - Internet - FOCUS Online - Nachrichten Da schaue ich mir lieber meine Blue Rays an, viel bessere Qualität und vor allem legal.
__________________ www.tabtech.de Geändert von notionspeed (27.12.2011 um 22:47 Uhr) |
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| Folgender Benutzer bedankt sich bei notionspeed für diesen Beitrag: | Randall Flagg (27.12.2011) |
| | #2 (permalink) |
| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: Transformer mit 3.2.1 Registriert seit: 15.01.2011
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Das hat nichts zu sagen. Nur weil irgendein Richter in einem anderen Verfahren mal einen Nebensatz zum Anschauen von Streams gesagt hat, ist das noch lange kein Recht. Dazu müsste es schon ein Hauptverfahren geben und in diesem Hauptverfahren muss dann vom Gericht festgestellt werden, dass schon das Anschauen eines "illegalen" Streams strafbar ist. Selbst wenn so etwas mal passieren würde, müsste diese Entscheidung dann von den höheren Instanzen gedeckt werden. Und da habe ich meine Zweifel. Und selbst wenn das geschieht, hat das Bundesverfassungsgericht ja ganz klar gesagt, dass Daten nur dann herausgegeben werden dürfen, wenn es sich um elementare Gefahren für den Staat oder seine Bürger handelt. Nur dann. Oder um es abzukürzen. Damit es tatsächlich relevant ist, muss es: 1. Ein Hauptverfahren geben 2. In diesem Hauptverfahren geurteilt werden, dass das anschauen illegal ist 3. Diese Entscheidung von den nächsten Instanzen gedeckt werden 4. Müsste es überhaupt erst ein Verfahren geben, was aufgrund des Urteils des BVerfG gar nicht möglich ist und daher 1,2 und 3 gar nicht erst anfallen. |
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| Fortgeschrittenes Mitglied Modell: Xperia Mini ST15i, Xperia X10 Mini Registriert seit: 27.12.2010
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| Zitat:
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| Android Guru Modell: Huawei Ideos x5, Xperia Arc S, Acer Iconia A500, HTC Wildfire, iPhone 3g, HTC Hero, Huawei Ideos x3 Registriert seit: 16.09.2010
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Ich glaube nicht, dass das so durch zu setzen ist! Demnach ist ja das blose ansehen solch eines Filmes strafbar, richtig? Demnach machen sich doch dann ALLE Strafbar die bei mir im Wohnzimmer hocken und den Film gucken? Wie unterscheidet man? Gruß, Andi |
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| | #5 (permalink) |
| Android Experte Modell: Nexus One Registriert seit: 09.06.2010
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| Ganz einfach: der Inhaber des Internetanschlusses zahlt. Ist wohl aber eher eine theoretische Geschichte, denn anders als bei p2p Lösungen, können die Rechteverwerter nicht nachvollziehen, wer welchen Stream guckt. Sie können ja schlecht den Traffic aller Internetnutzer in Deutschland abfragen, um ein paar schwarze Schafe zu finden. Aus meiner Sicht wirds ja schon lange Zeit für ein europäisches Netflix. Mal ehrlich: Kinofilme guckt sich doch eh keiner als 200p Video an, das ist eher was für Fernsehserien u.ä. In den USA funktioniert das Konzept gut und sowohl Konsumenten als auch Rechteinhaber sind zufrieden...
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| | #6 (permalink) |
| Ehren-Mitglied Modell: Nokia Lumia Registriert seit: 17.08.2010
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Völlig egal, ob Recht/Unrecht... Ihr möchtet doch auch für eure Arbeit bezahlt werden, oder? So ist es mit Filmen, Musik, Apps und Games! Ich freue mich z.B. viel mehr, wenn ich mir mal ein cooles Spiel, für meine 360 gekauft habe, obwohl ich über das Wissen und technische Vermögen verfüge, es mir illegal zu besorgen. Dann habe ich aber etwas Besonderes, an dem ich mich erfreuen kann. Und man schätzt es umso mehr. Ich kann mir jedenfalls, die Sachen, die ich haben möchte, kaufen! Das hat auch etwas mit Stolz zu tun und dem Bewusstsein, dass ich dafür gearbeitet habe. |
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| | #7 (permalink) | |
| Android Guru Modell: Galaxy Nexus Registriert seit: 14.12.2009
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| Zitat:
) PS3-Spiel zu holen, obwohl man natürlich die Spiele einfach ziehen könnte.Das Problem ist aber nicht immer bei den Leuten zu sehen. Wenn man sich mal die Preise anguckt und den Mist was sie versuchen den Leuten zu verscherbeln dann kann ich das schon verstehen wenn die Leute den Firmen den Mittelfinger zeigen und einen 1080p-Blu-Ray Rip in 1A Qualität anschauen. Jeder hat mal einen Film gestreamt. Ich auch. Ich meine, du kaufst dir ja auch nicht einfach irgendein Auto ohne dich vorher mal reinzusetzen, um im Nachhinein festzustellen dass das Auto der letzte Schrott und das Geld nicht wert ist. Es kam so oft vor, dass ich mir einen Film im Internet geschaut habe, und nach 10 Minuten das Fenster schloss, da der Film meistens schlechter war als der vielversprechende Trailer. Es kam aber auch genauso oft vor, dass ich mir einen Film anschaute, daraufhin nochmal ins Kino ging und dazu noch die Blu-Ray kaufte. Es ist immer das Preis/Leistungsverhältnis. Wenn du teuren Schrott anbietest kriegst du halt nichts dafür und die Leute holen sich das woanders, wenn nicht sogar kostenlos. Außerdem gibt es noch dieses Thema: /EDIT Ein Beispiel fällt mir grad ein: Ich habe monatelang auf das neue Deus Ex gewartet. Gehyped ohne Ende. Am Schluss war ich fast 70 Euro ärmer und das Spiel nach 10 Minuten wieder aus der Konsole. Hätte ich das Spiel vorher ausprobiert, sei es illegal, hätte ich es nicht gekauft. Und so verjagen sie die Kunden. Gruß geminga Geändert von geminga (28.12.2011 um 00:50 Uhr) | |
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| Folgender Benutzer bedankt sich bei geminga für diesen Beitrag: | acnut (28.12.2011) |
| | #8 (permalink) | |
| Android Experte Modell: Nexus One Registriert seit: 09.06.2010
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| Zitat:
![]() Und solange die Verwertungsgesellschaften in Europa nicht nachziehen, fördern sie damit indirekt illegale Streaming-Angebote und verschenken Geld.
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| | #9 (permalink) | |
| Android Experte Registriert seit: 13.05.2010
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| Zitat:
Allerdings: die Rechtslage ist da ziemlich schwammig. Bisher gibt es keinerlei Urteile, die für Klarheit sorgen würde. Und der verlinkte Focus-Artikel basiert auf einem Nebensatz des Richters in einem völlig anderem Verfahren. Das ist völlig wertlos. | |
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| | #10 (permalink) |
| Android Guru Modell: Samsung Galaxy S (I9000) Registriert seit: 20.08.2010
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Jaja, die lieben Deutschen
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