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Was unterliegt der Garantie?

Das Thema "Was unterliegt der Garantie?" befindet sich unter Smalltalk und Offtopic auf Android-Hilfe.de.


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Alt 06.01.2012, 11:27   #1 (permalink)
Fortgeschrittenes Mitglied
 
Benutzerbild von macspoiler

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Standard Was unterliegt der Garantie?

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe nach etwa 2 Wochen durch Zufall gesehen das in meinem Display so eine Art sprung zusehen ist. Also nur zu erkennen wenn das Display aus ist und auch nur aus einem bestimmten Winkel zu erkennen.Der geht allerdings wenn links nach rechts schräg hoch. Ist wirklich schwer zuerklären. Aber auf der Oberfläche ist nichts zu erkennen. Das muss ein Produktionsfehler an der Unterseite des Glases sein.
Nun war ich damit bei O2 wo ich auch das Handy gekauft habe. Die sagten mir aber das sowas nicht unter die Garantie fällt. Grundsätzlich ist das Display davon ausgeschlossen. Ich sollen mich doch direkt an Samsung wenden und auf Kulanz hoffen.
Das finde ich ja schon sehr frech und unglaublich für ein 600 € Smartphone.

Nun meine eigentliche Frage.
Ich bin mit meinem Nexus auch gerne unterwegs und auch am geocachen. Deswegen bin ich auf GPS und Kompass auch etwas angewiesen. Allerdings funktioniert mein Kompass nicht wirklich richtig. Ich hab auch hier schon einige male kalibriert,diverse Appartement installiert und weiß auch wie das funktioniert. Aber es scheint wirklich defekt zu sein. Mit meinem alten SGS 1 ging das alles ohne Probleme.

Fällt solch ein Mangel unter Garantie?

Was kann ich tun oder was würdet ihr an meiner Stelle machen.?



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Geändert von macspoiler (06.01.2012 um 11:33 Uhr)
macspoiler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 12:21   #2 (permalink)
Neuer Benutzer

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Standard AW: Was unterliegt der Garantie?

Hi, das gleiche Problem hatte ich auch. Nur mein Display was unten rechts falsch verbaut (!!!) es war schräg eingebaut.
War bei meinem Händler, nach ca. 7 Tagen hatte ich mein Smartphone zurück.
Also auch DISPLAY gehört zum Garantiefall, vorallem bei einem NEUEN Handy.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

by Tiho
xX19xHRVATx85Xx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 12:33   #3 (permalink)
Android Guru

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Standard AW: Was unterliegt der Garantie?

Zitat:
Zitat von xX19xHRVATx85Xx Beitrag anzeigen
Hi, das gleiche Problem hatte ich auch. Nur mein Display was unten rechts falsch verbaut (!!!) es war schräg eingebaut.
War bei meinem Händler, nach ca. 7 Tagen hatte ich mein Smartphone zurück.
Also auch DISPLAY gehört zum Garantiefall, vorallem bei einem NEUEN Handy.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

by Tiho
Ist doch etwas ganz anderes, ob es eindeutig ein Produktionsfehler ist - oder ob es auch ein Sturzschaden (etc.) sein kann.
Mal abgesehen davon, daß Du für 600 € eine Garantie mit hättest abschließen können, die auch bei Selbstverschulden zahlt, kann das Display selbst gerissen sein - aber es ist mit der Glasscheibe verklebt, weshalb es nicht so aussieht, wie man das sonst von einem gerissenem Display kennt.
N2k1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 12:33   #4 (permalink)
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Standard AW: Was unterliegt der Garantie?

Mit den Leuten von o2 ist das immer so eine Sache. Ich werde, nachdem ich mit meinem Desire schon Probleme mit denen hatte, nie wieder bei denen ein Handy kaufen.

Ich hatte das Handy damals ein knappes Jahr und hatte eine kleine Macke im Rahmen vom Display. Anscheinend war das der Grund mir die Gewährleistung zu verweigern, da der bestehende Schaden (ein Softwarefehler) angeblich Fremdverschulden gewesen sei. Das Problem ist, dass man als Kunde da nicht viel machen kann, wenn das Gerät älter als 6 Monate ist. Dann kehrt sich nämlich die Beweislast um und man muss nachweisen, dass dieser Fehler schon beim Kauf angelegt war, was praktisch unmöglich ist. Darauf beruft sich dann auch o2. Naja wie gesagt, einmal da gekauft und nie wieder. Aber ich denke, dass andere Anbieter von Handys genau so verfahren. Kundenservice nenne ich was anderes.

Aber wenn man das Handy gerade neu hat wie in deinem Fall, kann ich den Standpunkt von o2 nicht verstehen. Wenn man von außen keine Macken von einem Sturz oder so sehen kann, dann muss der Schaden schon vor dem Kauf angelegt gewesen sein. Das Gegenteil zu beweisen dürfte denen ziemlich schwer fallen.

Ich würd einfach nochmal auf die Gewährleistung pochen und vielleicht mal einen anderen o2 Shop ausprobieren.

Naja ich wünsch dir viel Erfolg.
36014 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 12:56   #5 (permalink)
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Es ist kein selbstverschulden. Und es gibt auch keine Anzeichen für einen Sturz oder ähnliches. Es ist definitiv ein Produktionsfehler.
Ich finde das auch ungeheuerlich wie man da versucht den Kunden abzuspeisen.Woher soll der Sprung denn sonst kommen.
Ich gehe wirklich nochmal zu einem anderen Shop und frag da mal nach.

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macspoiler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 13:09   #6 (permalink)
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Böse AW: Was unterliegt der Garantie?

Echt super !!!!
Habe mein GN gestern von der Reperatur bekommen, das Display das davor unten rechts abstand, wurde bündig eingefügt.
Aber nun das am Gehäuse an dieser Ecke unten.
Ist das Gehäuse gerissen...... !!!!!
Ich könnte kotzen.
Habe Samsung angerufen, werde es eiunschicken lassen.

Hoffe das ich nun ein neues bekomme!!!!
So ein Rotz
xX19xHRVATx85Xx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 13:11   #7 (permalink)
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Standard AW: Was unterliegt der Garantie?

Das Gerät und das Display sind recht groß. Hier eine Verspannung hinzubekommen, so daß das Display reißen kann, ist schneller passiert als Du glaubst.
Dabei müssen keinerlei äußerliche Anzeichen zu sehen sein!
Wäre es ein Produktionsfehler, so hättest Du es beim Kauf gesehen.
Aber soweit ich weiß kannst Du bei diversen Händlern eine Garantie abschließen, selbst wenn Du das gerät dort nicht gekauft hast.
Di emeisten wollen das Gerät dazu nicht mal sehen damit wäre es kein Betrug.
Solch eine garantie kostet ca. 5 € / Monat (also 120 € für 2 Jahre) und deckt neben Diebstahl auch Stürze etc. ab.
(Ist immer noch billiger als eine Display-Reparatur, da Touch & Display miteinander verklebt sind)
N2k1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 13:19   #8 (permalink)
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Und wie seht ihr das mit dem Kompass?
Wäre das nicht auch ein Grund zur Reklamationen? Das kann ich ja sogar im Shop zeigen.

Das ist ja fast noch nerviger als das mit dem Display.

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macspoiler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 13:19   #9 (permalink)
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Standard AW: Was unterliegt der Garantie?

Das sehe ich beim Kauf eben nicht. Mein Handy war beim Kauf in ner Verpackung. Das war bei vielen anderen sicher auch so. Und selbst wenn ich es aus der Verpackung genommen hätte, wäre es fraglich, ob man einen Fehler, der nur aus einem bestimmten Winkel zu sehen ist, auch entdeckt.

Und die Handyversicherungen... Naja das kann man sehen wie man will. Ich sehe die eher kritisch, weil:
1. bekommt man eh nur den "Zeitwert" des Gerätes zurück und
2. sind in den Versicherungsverträgen so viele Ausschlussklauseln (Fahrlässigkeit etc.) drin, dass die Versicherung nur in bestimmten Fällen zahlt.

Da kann man sich die 5 € im Monat besser an die Seite legen und dann im Schadensfall halt n paar Euro drauflegen. Dann spart man sich zumindest den Stress mit der Versicherung. Und es muss ja auch nicht unbedingt kaputt gehen.

Und wenn ich Verkäufer wäre, würd ich mir das Handy, bevor ich das versichere auf jeden Fall anschauen. Aber das kommt ja auf den jeweiligen Menschen an, der da sitzt.
36014 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 15:33   #10 (permalink)
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Ich frage nochmal... Ein nicht funktionierender Kompass ist doch auch ein Garantiefall, oder?

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