angeblich kein Rückgaberecht für Samsung Gear VR

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Joshi_Note

Neues Mitglied
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Nachdem die Samsung Gear VR Innovator Edition für das Note 4 nun im Samsung Online-Shop wieder verfügbar war, habe ich mir eine bestellt und ausprobiert. Da sie meinen Erwartungen nicht entsprach, wollte ich - wie nach dem Fernabsatzgesetz möglich - den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Samsung behauptet jedoch, es handele sich bei der Gear VR um einen "Hygieneartikel" und verweigert das Rückgaberecht.

Mir ist das völlig unverständlich. Für Hygieneartikel kann zwar der Widerruf ausgeschlossen werden - aber dabei handelt es sich nach dem Gesetz und der Rechtsprechung um solche Artikel, die nach einer ersten Benutzung vom Verkäufer nicht wiederverkauft werden könnten (wie z.B. getragene Unterwäsche oder Zahnbürsten). Selbst bei In-ear-Kopfhörern ist die Rede davon, dass durch Austausch der flexiblen Ohrstopfen ein Wiederverkauf nicht ausgeschlossen sei.

Die Gear VR ist eine Brille. Und noch dazu ein sehr neues, dem Verbraucher in der Regel unbekanntes Gerät, dessen wunschgemäße Verwendung geprüft werden können muss. Mir erscheint die Behauptung von Samsung als reine Zweckargumentation, um dem ungeliebten Fernabsatzgesetz ein Schnippchen zu schlagen. Zum Nachteil von uns Erstusern dieser neuen Technik.

Wie seht Ihr das? Hat schon jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Grummeligen Gruß
Joshi
 
Nein, noch nicht. Zum Glück.
Die Argumentation von Samsung halte ich für einen schlechten Witz. Ich hoffe, du hast Nachweises für den rechtzeitigen Widerruf?
 
Ja klar, schriftlicher und fristgerechter Widerruf mit ausführlicher Widerlegung der "Hygieneartikel-Argumentation" ist raus. Wenn jemand die Formulierung braucht, kann er die gerne bekommen.
 
Hallo Joshi_Note bzw. alle anderen User mit dem "Hygieneartikel-Problem".
Ich stehe vor dem selben Problem, dass mich die Gear VR nicht überzeugt hat, ein Widerruf jedoch nicht möglich ist.
Hat der Einspruch etwas bewirkt? Wenn ja, könntest du mir die Formulierung schicken?

Beste Grüße
Ted
 
Sorry, dass ich erst jetzt wieder hier reinschaue. Nein, mein Widerruf hat leider nichts bewirkt. Samsung hat auf mein Schreiben nicht mal reagiert. Ich habe mich daraufhin allerdings dafür entschieden, nicht weiter zu gehen. Man mag das als inkonsequent ansehen, aber die VR wird's für das Note4 wahrscheinlich zukünftig bald nicht mehr geben, da hab ich sie dann doch behalten. Wenn man die Nachteile in Kauf nimmt, ist sie ein nettes Gimmick, wenn auch völlig überteuert. Die neue für's S6 und S7 kostet ja nur die Hälfte.

Wer's dennoch probieren will mit dem Rückruf, mag vielleicht mein Schreiben an Samsung als Beispiel lesen:

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Ich erkläre hiermit fristgerecht den Widerruf meiner Bestellung des oben angeführten Artikels mit der angegebenen Bestellnummer. Bitte teilen Sie mir mit, wie und auf welchem Weg ich den Artikel an Sie zurücksenden soll.

In unserem Telefonat am ... mit Ihrer telefonischen Hotline zu diesem Vorgang teilten Sie mir mit, dass Sie einen Wideruf zu diesem Artikel nicht akzeptieren wollen. Sie gaben als Begründung an, bei dem Artikel – einer Brille zum Betrachten von virtuellen 3D-Grafiken – handele es sich um einen Hygieneartikel, für den ein Widerruf von Ihnen nicht akzeptiert werden könne.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Artikel jedoch nicht um einen Hygieneartikel im Sinne des Fernabsatzgesetzes. Für vom Widerrufsrecht ausgenommene Hygieneartikel verlangen Gesetz und Rechtsprechung zum einen, dass durch die einmalige Benutzung durch den Kunden dem Verkäufer ein Wiederverkauf unmöglich gemacht wird. Dies kann dadurch angenommen werden, dass beispielsweise durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten der Artikel derart verunreinigt wird, dass er vom Verkäufer nicht mit zumutbarem Aufwand wieder in den Ursprungszustand zum Wiederverkauf versetzt werden kann. Ein bloßer Hautkontakt wie beispielsweise bei normaler Kleidung wird von dieser Ausnahme nicht erfasst.

Die hier in Frage stehende Brille liegt lediglich mit einem Schaumstoffpolster auf der Gesichtshaut ohne Kontakt zu Mund- und Nasenöffnung auf. Zudem kann das Schaumstoffpolster (wie durch das beiliegende Ersatzpolster verdeutlicht) einfach ausgetauscht werden.

Zum anderen verlangen Gesetz und Rechtsprechung für die Anwendung der Ausnahmeregelung zum Widerspruchsrecht im Fernabsatzgesetz bei Hygieneartikeln eine deutliche Versiegelung, die für den Kunden klar ersichtlich macht, dass ein Öffnen dieser Versiegelung zum Ausschluss des Widerrufsrechts führt. Eine solche Versiegelung war an der Brille nicht angebracht. Eine schlichte Aufbringung von leicht abziehbaren und wieder anbringbaren, nicht geschlossenen Kunststoffschutzfolien genügt nicht den rechtlichen Vorgaben. Die Brille als Ganzes befand sich auch nicht in einer geschlossenen und versiegelten Verpackung, die sie als Hygieneartikel gekennzeichnet hätte.

Im Gegenteil erweckte die Brille beim Öffnen des Verpackungskartons den Eindruck, dass sie bereits schon einmal benutzt worden war. Sie war nicht in eine Plastikhülle verpackt. Auf der für den zukünftigen Transport vorgesehenen Tasche, in der sich die Brille befand, fanden sich sichtbare Fingerabdrücke. Auch waren die mitgelieferte Speicherkarte sowie die Bedienungsanleitung nicht in dem dafür vorgesehenen Zubehörkarton verpackt, sondern befanden sich bereits mit in der Transporttasche.

Es wird sicher auch Ihnen aus dem Vorgenannten deutlich, dass die von Ihrer telefonischen Hotline vorgebrachte Ablehnung des Widerrufs nicht haltbar ist. Ich möchte außerdem zu bedenken geben, dass ein etwaiger Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Präzedenz für gleiche oder vergleichbare Produkte ergeben würde. Das ist sicher nicht in unserem beiderseitigen Interesse.

----------------------------------------------------------------------------------------
 
  • Danke
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