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Joshi_Note
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Nachdem die Samsung Gear VR Innovator Edition für das Note 4 nun im Samsung Online-Shop wieder verfügbar war, habe ich mir eine bestellt und ausprobiert. Da sie meinen Erwartungen nicht entsprach, wollte ich - wie nach dem Fernabsatzgesetz möglich - den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Samsung behauptet jedoch, es handele sich bei der Gear VR um einen "Hygieneartikel" und verweigert das Rückgaberecht.
Mir ist das völlig unverständlich. Für Hygieneartikel kann zwar der Widerruf ausgeschlossen werden - aber dabei handelt es sich nach dem Gesetz und der Rechtsprechung um solche Artikel, die nach einer ersten Benutzung vom Verkäufer nicht wiederverkauft werden könnten (wie z.B. getragene Unterwäsche oder Zahnbürsten). Selbst bei In-ear-Kopfhörern ist die Rede davon, dass durch Austausch der flexiblen Ohrstopfen ein Wiederverkauf nicht ausgeschlossen sei.
Die Gear VR ist eine Brille. Und noch dazu ein sehr neues, dem Verbraucher in der Regel unbekanntes Gerät, dessen wunschgemäße Verwendung geprüft werden können muss. Mir erscheint die Behauptung von Samsung als reine Zweckargumentation, um dem ungeliebten Fernabsatzgesetz ein Schnippchen zu schlagen. Zum Nachteil von uns Erstusern dieser neuen Technik.
Wie seht Ihr das? Hat schon jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Grummeligen Gruß
Joshi
Mir ist das völlig unverständlich. Für Hygieneartikel kann zwar der Widerruf ausgeschlossen werden - aber dabei handelt es sich nach dem Gesetz und der Rechtsprechung um solche Artikel, die nach einer ersten Benutzung vom Verkäufer nicht wiederverkauft werden könnten (wie z.B. getragene Unterwäsche oder Zahnbürsten). Selbst bei In-ear-Kopfhörern ist die Rede davon, dass durch Austausch der flexiblen Ohrstopfen ein Wiederverkauf nicht ausgeschlossen sei.
Die Gear VR ist eine Brille. Und noch dazu ein sehr neues, dem Verbraucher in der Regel unbekanntes Gerät, dessen wunschgemäße Verwendung geprüft werden können muss. Mir erscheint die Behauptung von Samsung als reine Zweckargumentation, um dem ungeliebten Fernabsatzgesetz ein Schnippchen zu schlagen. Zum Nachteil von uns Erstusern dieser neuen Technik.
Wie seht Ihr das? Hat schon jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Grummeligen Gruß
Joshi