Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

juanito_perez schrieb:
Ich hab den Text gelesen ;-)
Die Frage war für BigBobby, der den Einsatz der SW schon als Grund genug gesehen hat, die Gewährleistung zu verweigern.

Haben wir den keine Juristen hier, die eine fundierte Aussage machen können?
Offfenbar nicht oder nicht verstanden.
Der Hersteller kann in den garantiebedingungen nahezu alles diktieren - es gibt zwar Begrenzungen, aber die lassen genug Spielraum.
Und das wird wohl einer der größten Hersteller der IT-Branche auszunutzen wisssen.
Kannst dir aber gerne mal die Garantiebestimmungen durchlesen.
Dafuer brauchste kein Jura-Studium, gesunder Menschenverstand reicht für die meisten Sachen.

Wobei es manchmal wirklich einfacher ist die Sachen so zu "biegen" wie es der Hersteller möchte - wenn er ein "sauberes" Handy möchte und das machbar ist, dann soll er es kriegen.
Ein BackUp duaert keine 10 Min incl Verschiebung und neue Fw aufspielen duaert auch nur 10 Min.
Also 20 Min investieren und möglicherweise mehrere Wochen Ärger gespart.
Ich denke die Rechnung erübrigt sich.
 
Wir driften leider ab...
Natürlich kann der Herstller beliebig viel in seine Garantiebedingungen schreiben. Papier ist bekanntlich geduldig.
Das heißt aber noch lange nicht, dass einzelne Passagen davon vor Gericht Bestand haben.
Der Standpunkt der Hersteller/Anbieter dürfte inzwischen jedem bekannt sein.
Den Thread habe ich eröffnet, weil ich meine, dass es so einfach nicht ist.
Interssant wäre, was passiert, wenn mal wirklich einer vor Gericht zieht, dem die Garantie wegen SW-Änderung verweigert wird.
 
In der Garantie ja.
Du stimmst den Garantiebedingungen ja zu, wenn du sie in Anspruch nehmen willst.
Bei der Gewährleistung kann, muss es aber nicht, anders aussehen.

Grundsätzlich gilt aber auch die Gewährleistung nur bei Ware im originalzustand. Also für wahre die nicht eigenmächtig durch den Kunden geändert wurde, es sei denn diese Änderung ist eine durch den Hersteller genehmigte.


P.S. Bubby nicht Bobby
 
juanito_perez schrieb:
Haben wir den keine Juristen hier, die eine fundierte Aussage machen können?

Du bist mit dieser Frage auch eher falsch in diesem Forum. In einem Jura-Forum wäre sie besser gestellt. ;)
 
juanito_perez schrieb:
Hallo,

Scheinbar gibt es bisher keinen passenden Thread obwohl ich die Frage schon sehr spannend finde.
Ich lese immer wieder, dass das Flashen zu Garantieverlust führt - gemeint ist richtigerweise die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 6 Monaten - und frage mich woher diese Behauptung kommt und ob jemand das tatsächlich belegen kann.
Dass Hersteller/Anbieter gerne Eingriffe als Grund nehmen die Gewährleistung zu verweigern ist ja nichts Neues. Du gehst doch auch nicht hin und schraubst deiner Waschmaschine einen stärkeren Motor ein und wenn dir dann die Trommel um die Ohren fliegt baust du ihn wieder aus und sagst "das war ich nicht"? Das bedeutet aber noch lange nicht, dass diese Vorgehensweise tatsächlich rechtens ist.

Hat jemand hierzu fundierte Informationen? Evtl. auch eigene Erfahrungen gemacht?

Dass die Hersteller/Anbieter keine Unterstützung für Custom-Roms und ähnliches übernehmen ist selbsterklärend. Im Rahmen der Gewährleistung können sie aber problemlos die Originalsoftware installieren und gegebenfalls die "Reparatur" in Rechnung stellen, wenn der Fehler nicht mehr auftritt. Bei Hardwarefehler sollte der Fall allerdings klar sein.Auch hier sehe ich aus Sicht des Herstellers keinen Handlungsbedarf. Du hast daran rumgefummelt und man kann doch garnicht mehr nachvollziehen ob ein bestimmter Fehler auf eine Custom-Rom zurückführt (z.B. durch OC) oder obs wirklich ein Hardwaredefekt vom Werk aus war. Das wollen die einfach ausschliessen.

Ich hatte mal einen Fall bei dem ein Notebook beim BIOS Updaten abgeraucht ist. Natürlich wollte der Hersteller die Gewährleistung verweigern und wollte sogar für mehrere hunderte Euros das gesamte Mainboard tauschen. Etwas Nachhilfe mit dem Anwalt hat allerdings geholfen, das Gerät wurde dann aus "Kulanz" repariert. "Kulanz" ist in diesem Zusammenhang wohl eher das Geständnis, dass sie genau wussten, dass sie falsch handeln.

Eine Bitte: Feedback ist ausdrücklich erwünscht, nur sollten es belegbare Fakten oder Erfahrungen sein. Danke

Habs mal oben eingefügt.
 
Hallo Leute,

ich bin mit meinem S2 sehr zufrieden, allerdings hat das Gerät (schon immer) ein Wackelkontakt-Problem. Egal welchen Kopfhörer ich nutze, ich kriege nur dann auf beiden Stöpseln ein Geräusch wenn ich den Stecker an der Buchse bisschen "verdrehe".

Es ist offensichtlich ein Wackelkontakt dort, mich hats bisher nicht großartig gestört da ich auf die Headset Funktion verzichten konnte, aber ich möchte das doch repariert haben.

Allerdings fahre ich am 22.9 in den Urlaub und würde sehr gerne mein Handy mitnehmen.

Ich habe das Handy über einen Vertrag von sparhandy.de bekommen, wie wickle ich am besten die Reperatur bzw Umtausch ab?
Direkt an Samsung das Telefon schicken? Wenn ja wie lange dauert eine Reperatur bzw Austausch?
Schaffe ich das in den 10 Tagen das Handy zurückzubekommen?
Als ex-iPhone Besitzer war ich von der Apple Garantie (max 1 Woche ein Austausch) schon relativ verwöhnt. :)

Der Händler macht ja meistens auch nichts anderes als direkt den Hersteller zu kontaktieren.

Danke für die Ratschläge :)
 
Ja schicke es lieber selber direkt zu Samsung. Kannst am besten vorher nochmal den Support kontaktieren, damit du weißt wie die Abwicklung läuft. Genau, der Händler macht auch nichts anderes als es zu den Hersteller zu schicken. Heißt, wenn du es selber einschickst bekommst du es schneller wieder.

Wie lange so etwas im der Regel dauert kann dir höchstens der Kunden Support verraten. Ich schätze aber, dass sowas nicht lange dauern wird. Und ein neues Gerät wirst du nicht bekommen, bei einen Wackelkontakt.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit der Android-Hilfe.de-App
 
Eine gute Adresse ist die Firma WSupport, mit der hab ich gute Erfahrung.
Einfach googeln.

Das S1 dort 2x eingeschickt und beide Male innerhalb 1 Woche zurück.
Die sind offizielle Werkstatt von Samsung.

Bloss nicht zu Arvato!
Sag am besten bei Samsung Du möchtest es zu WS senden, oder ruf gleich dort an.

Getaptalkt von unterwegs
 
ich weiß nicht ob es an media Markt damals lag oder an Samsung selbst.
Tatsache war jedoch dass ich mir wie ein punching ball vorkam.
ich hab damals noch das wave gehabt.
und es hat immer! zwei Wochen gedauert
und am ende kam ich mir verarscht vor auf gut deutsch.
es wurde nichts gemacht.
 
Ich habe mein Gerät nicht über die Garantie von Samsung abwickeln lassen, sondern über die Gewährleistung des Händlers.
Auszug aus § 439 BGB:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Ich habe somit direkt ein neues Gerät gefordert und auch erhalten. Hatte keine Lust ein 2 Wochen altes Smartphone reparieren zu lassen...
 
ja es wahr ja auch in der 2Wochen Frist
sind diese um, muss das Handy eingeschickt werden
 
Das ist falsch. Bei mir waren es zufällig 2 Wochen.
Es gibt Händler, die behaupten ein neues Gerät gibt es nur innerhalb den ersten 2 Wochen nach Kauf. Das stimmt aber nicht, denn die ersten 2 Wochen betreffen das Fernabsatzgesetz, das bei Verträgen über Internet, Tel. etc. abgeschlossen wurden und ein Widerruf ohne Angabe von Gründen ermöglicht.

Das Fernabsatzgesetz hat aber nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung und der Nacherfüllungspflicht des Händlers zu tun. Konkret heisst das, auch nach 3 oder 6 Monaten hast Du als Kunde die Wahl, das Gerät reparieren zu lassen oder gleich die Lieferung eines anderen Gerätes zu verlangen. Der Händler kann höchstens behaupten, dass die Lieferung eines neuen Gerätes unzumutbar ist aufgrund von z.B. zu hohe Kosten oder Unmöglichkeit (wenn die Ware nicht mehr produziert wird, kann er auch nichts neues liefern). Das ist aber bei Smartphones kaum der Fall, denn der Händler schickt das Gerät auch nur an Samsung und bekommt es erstattet.
Anders wäre es bsp. bei einem neuen Auto wo die Bremsen nicht funktionieren. Da wäre unzumutbar gleich ein neues Auto zu verlangen, nur weil die Bremsen defekt sind. Dann hat der Händler das Recht auf 2 Reparaturversuche.

Leider kennen die meisten Händler und auch Kunden nicht ihre Rechte und lassen sich oft übers Ohr hauen. Ich musste mich auch erst mal mit dem Händler "anlegen" und ihn die Gesetze erklären bevor er zugestimmt hatte.

Abgesehen vom BGB ist das alles auch bei Wikipedia unter "Nacherfüllung" zu lesen.

Lasst euch also kein Sch*** einreden von Händler die keine Ahnung haben.
 
...verdammt, hätte ich das gewusst.
Jetzt wurde von Saturn aus mein Gerät zur überprüfung/nachbesserung eingeschickt.:cursing:
 
Es ist eh immer besser, es direkt zu Samsung zu schicken, wenn sie es nicht sofort tauschen.

Der MM, Saturn usw. die senden es doch auch nur dort hin, ist genau wie bei den Providern.
Meistens dauert das länger, weil man auch davon ausgehen muss, dass die es nicht sofort los schicken.
Oft warten die noch 1-2 Tage, bis sich mehrere Geräte angesammelt haben und schicken es dann los.
Lieber direkt beim Service anrufen und selbst schicken bzw. über eine Vertragswerkstatt.
Als ich meines damals abgegeben hab, da wurde mir gesagt, dass es sofort raus geht.
War auch am nächsten Tag bei W-Support gelistet.

MM und Saturn stellen sich oft auch an, das Gerät zu tauschen, dass liest man immer wieder.
Die haben wahrscheinlich interne Anweisungen Kunden abzuwimmeln, wenn die es mit sich machen lassen.
So stelle ich mir das jedenfalls immer vor. :)
 
...nun ja, als ich samsung mein problem geschildert haben, haben sie es von sich aus garnicht angeboten, dass handy zu ihnen zu schicken, erst auf nachfrage und dann noch der spruch "sie können uns ihr smartphone gern senden, die versandkosten müssen sie aber tragen, also gehen sie lieber zu ihrem händler, wenn sie sich das sparen möchten" super service.

sowas gibt es bei apple nicht.....

nun ja, ich werde dass nun überprüfen lassen und wenn der fehler nach wie vor besteht, werde ich auf ein neues gerät bestehen, oder geld zurück.
und laut aussage der servicedame geht es warscheinlich an einen servicepartner und nicht direkt zu samsung.
 
Das stimmt wirklich, viele Händler haben die Anweisung Kunden abzuwimmeln. Dazu gehört auch die Telekom oder MM.
Ich hatte sogar mal einen Shop Mitarbeiter vor mir, der zugegeben hat, dass die Telekom die Mitarbeiter nicht ausreichend in Bezug auf die Gewährleistung schult.
Er hat mir Recht gegeben, da er es selbst so in der Ausbildung gelernt hatte (in der Schule), aber die Anweisungen der Telekom sehen leider anders aus (Telekom bestand auf 2 Reparaturversuche, ich auf Tausch).

Letztendlich hängt es auch davon ab, wie viele Nerven man hat. Ich habe es bewusst darauf angelegt und habe nach langem Streit auch Recht bekommen. Steht ja auch so im Gesetzbuch. Allerdings hat es mich viel Stress gekostet. Eine Reparatur dauert zwar länger, schont aber i.d.R. die Nerven :)

Ich kann es nur noch mal hier schreiben, der Gesetzgeber sieht vor, das der Kunde entscheidet was er möchte (§439 BGB). Wenn der Kunde also keine Reparatur möchte, müssen sie das Gerät tauschen. Und das während den gesamten 2 Jahren (gegenüber Privatpersonen). Nach 6 Monaten ändert sich zwar die Beweislast, aber das ändert nichts an der Vorgehensweise und den Rechten des Kunden. Die meisten Fehler sind ja versteckte Mängel die erst nach einer gewissen Zeit auftreten. Der Kunde muss nach 6 Monaten lediglich beweisen, das der Fehler von Anfang an angelegt war. Sonst wäre der Mangel ja sofort zu erkennen gewesen. Der Kunde muss nicht beweisen, dass das Gerät von Anfang an einen Defekt hatte, wie es auch viele Händler behaupten.

Aber wie gesagt, es kostet alles sau viel Nerven :crying:

@Steve
Vorsicht: Du hast Dein Gerät direkt an Samsung geschickt, d.h. auf Garantie. Garantie kann der Hersteller, also Samsung selbst bestimmen. Genauer gesagt, sie können genau bestimmen, was sie als Garantie ansehen oder nicht. Es könnte reich theoretisch sogar passieren, das ein Hersteller sagt, er bietet nur Garantie auf den Arbeitsspeicher und sonst nichts. Das bleibt ihm überlassen.

Deshalb ist es immer besser, das Gerät über die Gewährleistung beim Händler abzugeben. Dort ist alles eingeschlossen, sogar Wegekosten, Arbeits/Lohnausfall, etc. etc.
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist es halt immer.
Recht haben und Recht bekommen.

Getaptalkt von unterwegs
 
Übrigens ging es bei mir so weit, dass die Telekom erst reagiert hatte, als ich schriftlich mit einer Klage beim Amtsgericht gedroht habe und ihren Anwalt vorab eine gute Reise von Bonn nach München gewünscht habe.
Davor waren sie absolut stur und gingen auf nichts ein.
 
sorry, hab mich ein wenig ungenau ausgedrückt. habe mein handy bei saturn zur reparatur gegeben und diese dame dort meinte, es geht warscheinlich nicht direkt zu samsung, sondern zu einem servicepartner.

finde das nur ein wenig bescheiden, dass ein 6 wochen altes gerät, was ich kaum verwendet habe, bzw aufgrund der fehler verwenden konnte nunn eingeschickt und geöffnet wird......
 
Nun leider ist es wohl zu spät, da dass Handy vermutlich schon eingeschickt wurde.
Besser wäre gewesen, direkt mit dem Geschäftsführer oder zumindest den Abteilungsleiter des Saturn Marktes zu reden und auf dein Recht auf ein Tauschgerät zu bestehen. Am besten mit Gesetzbuch.
Solltest Du in Zukunft wieder ein Problem haben, kannst du immer noch auf ein Tausch bestehen. Auch bei dem reparierten Gerät.
 

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