Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

Hey leute
Kann man eine von samsung ältere original rom auf dem handy installieren ohne dass man die garantie verliert ?
 
@mj084
Ändert sich dabei die buildnummer?
 
Kommt immer auf die Firmware drauf an, wenn du nicht genau die Gleiche flashst dann ja...
 
Hallo,

ich habe mir ein neues S7 edge Mitte Juli über ebay gekauft und sofort gerootet. Nach ungefähr 2 Wochen ging mein Display kaputt (bunte streifen im Display). Ich hab mit dem Verkäufer telefoniert und Handy an w-support gesendet, nach 1 Woche bekam ich eine Antwort, dass die Garantie durch root verloren ist und das Display kann nur kostenpflichtig repariert werden. Hab noch mal mit dem Verkäufer telefoniert und das Handy an Ihm gesendet und gestern bekam ich eine Nachricht von Ihm in dem er sagt, dass das Handy kann nur kostenpflichtig repariert werden, da Samsung den Garantieanspruch abgelehnt hat. Die Frage ist was soll ich jetzt tun?

Mit freundlichen Grüßen
 
Tja, da hast du jetzt dann Lehrgeld bezahlt.
 
@Spartaque Der Verkäufer kann das bei dem Händler wo es gekauft wurde im Rahmen der Gewährleistung reparieren lassen. Dann spielt die freiwillige Samsung-Garantie und auch dass das Gerät gerootet ist keine Rolle.
 
@Spartaque Du musst überhaupt nichts zahlen, solange du nichts kaputt gemacht hast. Ignoriere einfach die ersten beiden Antwort dazu. Wie Anbucco schon gesagt hat, hast du beim Verkäufer Gewährleistung über 2 Jahre. Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer die beweisen, dass der Mangel erst nach der Lieferung der Ware aufgetreten ist. Wenn also etwas defekt ist, meldest du dich bei deinem Verkäufer und verlangt Nachbesserung oder Ersatz. Du musst nichst weider erklären, beweisen oder sonst was. Zumindest nicht in den ersten 6 Monaten. Die Garantie von Samsung kannst du hierbei ebenfalls ignorieren :biggrin:
 
Gleetch schrieb:
Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer die beweisen, dass der Mangel erst nach der Lieferung der Ware aufgetreten ist.

Okay... also Auslieferung KNOX 0x0 .... nun KNOX 0x1 ... welchen Beweiß das der Nutzer in das Gerät eingegriffen hat und somit die Hersteller Garantie und die Gewährleistung verloren hat möchtest du noch haben?

Gewährleistung greift auf Fehler die bei der Auslieferung bereits vorhanden waren und dieses muss der Händler wiederlegen. Was er in diesem Fall mit dem KNOX Counter tuen kann.
 
  • Danke
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Jupp, sowohl Samsung als auch ein eventueller Reparateur können sowohl Garantie als auch Gewährleistung verweigern, sobald das Gerät KNOX 0x1 hat.

Ob man nun mit einem riesigen Prozeß Recht bekäme, halte ich aufgrund des klaffenden Loches zwischen Theorie (mit Klagen könnte man etwas erreichen) und Praxis (wird abgelehnt) für absolut unerheblich!

Ich bitte hier nun zum x-ten Mal darum, Tips in diese Richtung zu unterlassen!



Gruß
Markus
 
Was wer kann und was rechtens ist, sind wohl auch zwei verschiedene Dinge. Niemand darf wegen eines Software-Triggers die Gewährleistung bei z.B. einem defekten Display verweigern, außer er kann nachweisen, dass das Display durch die Veränderung an der Software stattgefunden hat. Wenn wir Tipps unterlassen sollen, dann sollten aber Halbwahrheiten ebenso dazu gehören.
 
  • Danke
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@Gleetch:
Fakt ist, daß Samsung und seine Reparateure im Auftrag von Samsung jegliche Ansprüche des Kunden bei KNOX 0x1 ablehnen.

Wenn Du dann Deinen dicken Kopp und rechtlich durchaus nicht klare Ansichten durchdrücken willst, mußt Du erstmal nen Anwalt finden der sich darum kümmert und zweitens einen Haufen Kohle und richtig viel Zeit und Geld in die Hand nehmen!
Dann gibt es drei Möglichkeiten:
-Abgelehnt, dann bleibst Du auf Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzen
-Vergleich, dann zahlst Du Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten
-Erfolg, Yippieh!!!

Chancen: 30-30-30

Ihr wisst alle, daß bei Root IMMER SCHON Probleme bei Reparaturen waren, dann solltet Ihr auch nicht das Heulen nach Vater Staat und Gesetzen anfangen, wenn Ihr Probleme bekommt!!!



Gruß
Markus
 
  • Danke
Reaktionen: hellmichel
Fakt ist aber auch, das in den ersten 6 Monaten der Händler dein Ansprechpartner ist (Gewährleistung), wenn Samsung oder einer seiner Reparateure die Reparatur eines offensichtlichen Mangels (der auch ohne root vorhanden ist/wäre) ablehnt, dann ist mir das als Kunde herzlich egal --> Händler muss sich kümmern und den Mangel beseitigen, wie ist egal!
 
Jungs, bitte:

In Post #1 steht, was wir in diesem Thread nicht haben wollen.

Diese Diskussion entsteht immer und immer wieder, und sie hat hier NICHTS zu suchen!
Diese Fragen stellt und diskutiert bitte ausschließlich in Rechtsforen ;)
 
Ernsthaft jetzt? Wenn sich einer hier meldet und z.B. einen Displayfehler hat, der ohne Fremdeinwirkung entstanden ist und das Gerät nicht älter als sechs Monate ist, dafür aber gerootet, soll ich ihm erzählen "Sorry, keine Garantie. Da hast du jetzt Pech!" nur weil der erste Beitrag roten Text enthält?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: BlackStone und mj084
Hallo Zusammen,

ich hatte mein Samsung Galaxy S5 vor 4 Monaten bei W-Support zur Reperatur auf Garantie. Seitdem hatte ich Probleme mit einer von innen beschlagenen Kamera und regelmäßigen Abstürzen.

Ich hatte das Gerät nochmal zu W-Support eingeschickt, doch das Handy kam unrepariert zurück. Siehe Reparaturschein:

wsupport.PNG

Ich habe darauf hin mit Samsung telefoniert. Die meinten, dass ich den Kaufpreis erstattet bekomme, ich sollte mich dafür an den Händler wenden, dort wüsste man was zu tun sei.

Gesagt getan. Ich habe das Handy im November 2014 im Onlineshop von Media Markt gekauft. Dort angerufen konnte mir der Servicemitarbeiter am Telefon nicht wirklich weiterhelfen und verwies mich an den lokalen Markt. Dort war man zwar erst verwirrt, da der Onlineshop streng genommen eine andere Firma ist, war aber trotzdem bereit mir zu helfen.

Die Abwicklung würde wie folgt laufen:

Ich gebe das Handy inklusive vollständigem Zubehör zurück und bekomme nach etwa 4 Wochen dann eine Rückmeldung. Wie hoch die Erstattung ausfallen würde, kann man mir aktuell noch nicht sagen, da dies erst individuell mit dem Großhändler (Ingram Micro) ausgehandelt werden müsste.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit so einem Fall gemacht? Habt ihr den vollen Kaufpreis erstattet bekommen? Soll ich mich darauf überhaupt einlassen, oder die sofortige Erstattung des vollen Kaufpreises verlangen? Also, was steht mir zu?

Das Gerät befindet sich noch innerhalb der Garantie. Samsung verpflichtet sich doch damit zum Austausch bzw. der Reparaur, oder nicht?

Meine Befürchtung ist nur, dass man einen Zeitwert ermittelt (~120€) und auszahlt. Für 120€ werde ich aber kaum ein gleichwertiges Telefon bekommen...

Danke für eure Antworten und noch einen schönen Sonntag,

Frostball
 
Hallo liebes Forum,

heute wollte ich mein gebrauchtes S5 in Betrieb nehmen, gleich vorweg, es ist nix gerooted und hat keinen Displaybruch oder ähnliches. Jedoch hat es ein Problem. Ich kann die Tastatur und die Whatsapp Leiste immer sehen, wenn es weiß ist am Display. Das stört mich. Ich habe mich etwas eingelesen und habe herausgefunden, dass dies irreversibel ist, Samsung die Geräte aber meistens austauscht, wenn dies vorkommt. Nun habe ich ein paar Fragen: Ich weiß nicht genau wie alt das S5 ist und ich habe auch nur das S5, also keine OVP, Rechnung etc. demnach weiß ich auch nicht, ob auf dem S5 noch Garantie ist oder eben nicht. Kann ich trotzdem einfach zum Elektromarkt des Vertrauens mit Samsung Abteilung spazieren, mit dem S5 in der Hand, denen das S5 geben und mich auf ein anderes freuen? Oder brauche ich zwingend die OVP oder gar die Rechnung? Und was wäre, wenn mein S5 schon aus der Garantie draußen ist?

Viele Grüße

GalaxyS5Newbie
 
@GalaxyS5Newbie
Hier findest Du heraus ob sich Dein Gerät noch in der Garantiezeit befindet.

Garantieabfrage
 

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