Garantie auf dem Akku

auf akkus waren schon immer 6 monate garantie drauf. außer man ändert das. und den stein habe ich erst am 02.03 bestellt gehabt. also ist der noch jungfrau ;)
 
so meine herren,

ich soll mir einen neuen akku kaufen und die rechnung an o2 schicken. man schreibt mir den betrag dann gut. das ist doch ok oder?
 
Guten Tag Herr hanscke,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gerne habe ich Ihnen den Betrag in Höhe von 15,14 EUR auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Die Verrechnung erfolgt mit dem Gesamtpreis Ihres Handys.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team

habe den über amazon bezogen. also wer probleme mit dem akku hat kann sich meiner meinung nach an den o2 service wenden und die scheinen da sehr hilfsbereit zu sein.
 
Na das ist doch wirklich erfreulich! (Pssst: die machen das nur, weil sie in der Beweislast sind und die Kosten zu hoch wären jeden Akku zu kontrollieren...) ;-) Der Support kann sich jedenfalls sehen lassen.
 
-FuFu- schrieb:
ja, o2 ist in der beweislast, und sie werden sich darauf berufen, das alle akkus von den herstellern "vor" auslieferung geprüft werden und somit funktioniert haben...
ohne Kulanz wird das nix, wie gesagt, ich hab das schon alles hinter mir...

selbst wenn 474 bgb das sagt, wird es schwer...

man kann es versuchen, man lese einfach mal Seite 66 des kleine Handbuchs, was beim Milestone dabei war, dort wird für 6 Monate volle leistung versprochen, allerdings auch nur ein Ladezyklus von 200 ladungen, wo diese leistung garantiert wird, und da nachzuweisen, das man unter diesen 200 Ladungen ist, wird nicht Leicht...

aber naja, vesuchen und auf kulanz hoffen, sonst denke ich ehr, das es nix wird

Wieso Kulanz???

Einschlägig ist eher der § 476.

Und bürdet dem Händler ganz üble Beweispflichten auf.
Es reicht nämlich keineswegs aus, einen nicht bestimmungsgemässen Gebrauch der Sache nachzuweisen, sondern der Händler muss beweisen, das der Defekt mit der Vermutung eines Sachmangels unvereinbar ist.

Die Frage ist also nicht:

Wie ist der Schaden entstanden?

sondern:

Ist es ausgeschlossen, das der Schaden durch einen Sachmangel entstanden ist, der bereits bei Gefahrenübergang bestanden hat?

Wenn Du einen Neuwagen vor den Laternenpfahl setzt ist der zerbeulte Kotflügel mit Sicherheit kein Gewährleistungsfall, da es nicht möglich ist, das aufgrund eines Herstellungsfehlers der Kotflügel plötzlich Origami gemacht hat.

Das ein Akku alledings bereits bei Gefahrenübergang einen Produktionsfehler hatte, der zu zu geringer Leistung führt kann durchaus sein.

Daher greift die Vermutung. Alles andere ist Humbug, den sich die Händler ganz schnell anders überlegen, wenn sie das erste Anschreiben vom Anwalt bekommen.
 
Post 5, 7 und 14... Ich versuche das schon die ganze Zeit...;)
 

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