Garantiezeit des Nexus 4

Steiner0815 schrieb:

Richtig. Die US Version hat nur 1 Jahr, wie die anderen Nexus Geräte auch. Das Galaxy Nexus davor hatte ebenfalls 12 Monate in den USA, hier 24 über Samsung DE.

Das Nexus 7 über den Play Store hat auch nur 12 Monate Garantie in den USA und 24 Monate Garantie in Deutschland.
EN: Nexus 7 limited warranty - Google Play Help
DE: Beschränkte Garantie für das Nexus 7 - Google Play-Hilfe

Die Mehrzahl der Besucher dieses Forums kommt sicher aus Deutschland, Österreich oder Schweiz. Für diese Länder gewährt LG laut Homepage 24 Monate Garantie auf ihre Handys. Also ich gehe erstmal von 24 Monaten aus.

Wie gesagt, 100% sicher können wir das in ein paar Tagen von der Garantiekarte ablesen.
 
  • Danke
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Diese Frage hat mich auch beschäftigt, 24 Monaten hören sich vernünftig an, 12 sind ja Apple-Verhältnisse, das wäre ja schlimm :/
Allerdings habe ich die Garantie-Karte meines Nexus 7 eben untersucht und konnte keine Infos bzgl. Dauer der Garantie finden, außer für den Akku: 12 Monate.
Oder bin ich blind? :D
 
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit das Handy aus dem Playstore zu kaufen und um Anschluss sofort eine Garantieverlängerung?

Hätte gerne eine gegen Diebstahlschutz und Herunterfallen.!?!
Hat da wer Erfahrung?
 
Dann schließ doch eine entsprechende Versicherung bei einem Unternehmen deines Vertrauens ab.

Was hat das nun mit der Garantie (oder deren Dauer) vom Nexus 4 zu tun?
 
Verstehe ich das nun richtig ?
Laut damaligen Verhältnissen wird es wohl eine Garantie Zeit von 12 - 24 Monaten für das Handy geben.

Heißt das nun, dass ich 12 - 24 Monate Zeit habe "Kinderkrankheiten" zu finden und falls ich welche finde, ein neues Handy bekomme ?

Oder ist dies nur innerhalb der ersten paar Tage (Rückgaberecht) enthalten.

Falls ja, was ist dann die gewährleistete Garantie?
 


Grundsätzlich gibt es nach EU-Recht (ich glaube zumindest es war EU-Recht) 2 Jahre Garantie auf jeden Artikel. Allerdings liegt die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Hersteller, danach beim Käufer. D.h. du musst nach 6 Monaten nachweisen können, dass der Schaden nicht von dir verschuldet wurde, sondern durch Produktion/Entwicklung/... und nicht durch fehlerhaften Verbrauch verschuldet ist. Allerdings wird meist durch Kulanz auf diesen Nachweis verzichtet und das Gerät repariert/ausgetauscht.

Das Rückgaberecht gilt bei Onlinekäufe grundsätzlich auf jeden Artikel bis 14 Tage nach dem Kauf, d.h. du kannst das jeweilige Produkt ohne Angabe von Gründen zurücksenden und erhälst den vollen Kaufpreis erstattet. (Man sollte aber keine mutwillige Zerstörung vornehmen und dann zurücksenden, da sonst eine Schadensersatzzahlung fällig werden könnte)
 
Vollen Kaufpreis nur wenn das Gerät so wie im Laden hätte getestet werden können. Falls Kratzer oder sonstige Gebrauchsspuren erkennbar sind muss du die Wertminderung tragen. Reicht also nicht erst eine mutwillige Zerstörung, sondern jeder Wertminderung.

24 Monate zum "Kinderkrankheiten" finden hast du nicht, es müssen dann schon schwerere Fehler wie eine Kinderkrankheit sein. "App XY funktioniert nicht" reicht also nicht zum zurückschicken ;)
 
In der Bundesrepublik sind es 2 Jahre Gewährleistung, nicht Garantie! Googelt das mal, gibt bestimmt online bessere Erklärungen als hier :)

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Natic schrieb:
Grundsätzlich gibt es nach EU-Recht (ich glaube zumindest es war EU-Recht) 2 Jahre Garantie auf jeden Artikel.

Es gibt nach EU-Recht NULL Garantie. Garantie ist immer eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers. Was ihr meint ist Gewährleistung!
 
Exakt. Garantie kann es aber trotzdem geben, muss es aber nicht.
 
In der Regel geben die Hersteller im 1. Jahr Garantie und im 2. Jahr Gewährleistung. Grundsätzlich gilt nach 6 Monaten die umgekehrte Beweispflicht. Das heißt, dass der Käufer dem Verkäufer beweisen muss, dass der Defekt schon beim Kauf des Gerätes vorlag.

Deswegen verstehe ich auch nie warum sich die Leute über Apple und deren Garantie aufregen... Andere machen es nicht anders.

Die Hersteller sind aber meist so kulant, dass sie ohne Murren, bei Hardwaredefkten, innerhalb eines Jahres die Geräte reparieren.
 
Nur dass Apple im 2. Jahr nie die Kulanz übernimmt...

Sent from my Nexus 7 using Tapatalk 2
 
tobbis schrieb:
In der Regel geben die Hersteller im 1. Jahr Garantie und im 2. Jahr Gewährleistung. Grundsätzlich gilt nach 6 Monaten die umgekehrte Beweispflicht....

Nein, das ist falsch. Hersteller können eine freiwillige, beliebig lange Garantie geben. Händler sind im B2C Geschäft einem Endverbraucher / dem Erstkäufer zur Sachmängelhaftung (Gewährleistung) verpflichtet, diese währt grundsätzlich 2 Jahre.
Details: [OFFURL="https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html"]http://https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html[/OFFURL]

Google schreibt in seinen AGB:
Gewährleistung; Support

Im Falle von Mängeln stehen Ihnen gegenüber Google als Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Soweit nicht ausdrücklich individuell vereinbart, gibt Google keine darüber hinausgehende Beschaffenheitsgarantien oder macht irgendwelche anderen Zusicherungen.

Wegen einer eventuellen zusätzlichen Herstellergarantie wenden Sie sich bitte an den Hersteller des Geräts.

Damit ist bei Garantiefällen hier LG der Ansprechpartner, in Gewährleistungsfällen - so man im Google Playstore gekauft hat - Google.
 
  • Danke
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Was anderes habe ich auch nicht geschrieben. In der Regel... :)
 
tobbis schrieb:
Was anderes habe ich auch nicht geschrieben. In der Regel... :)

Doch, Du hast geschrieben:

tobbis schrieb:
In der Regel geben die Hersteller im 1. Jahr Garantie und im 2. Jahr Gewährleistung. Grundsätzlich gilt nach 6 Monaten die umgekehrte Beweispflicht. ...

Und das ist eben falsch - nicht die Hersteller, sondern der Händler gibt Gewährleistung. Auch nicht nach dem 1. Jahr erst im 2. Jahr, sondern über die gesamten 2 Jahre, parallel zur möglichen Herstellergarantie. Das sind zwei unabhängige Rechtsgüter.
 
Das ist indirekt richtig was du wiedergibst. Du hast deine Garantie und Gewährleistungsansprüche beim Verkäufer, der wiederum wendet sich an den Hersteller. Also sind wir wieder am Anfang der Kette.

Was richtig scheint, ist, dass Google die Ansprüche an LG abtritt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Halten wir fest:

Da bei uns Google die Garantie gibt und wir das Ding (zumindest vorerst) bei Google kaufen, ist es also Wumpe, ob es um Garantie oder Gewährleistung geht. Google ist dran.

Wenn Google nun sagt, man soll das Teil im Fehlerfall an LG weiterschicken, muss man da eigentlich nicht drauf eingehen (Gewährleistung gegen Händler). Ob das zielführend ist, sei mal dahingestellt. Laut Bericht in der c't scheint Google mit den Gepflogenheiten des Versandhadels etwas überfordert :D

Man könnte aber böse reinfallen: Google sagt, nach LG damit. LG sagt, bäh gerootet = Garantieverlust (oder sowas), Gerät gibt es gegen wegen Prüfpauschale nur gegen Lösegeld zurück. Dann müsstest du die bezahlen, um das Gerät im Rahmen der Gewährleistung Google vor die Füße (Gerät fehlerhaft, rooten kein Gewährleistungsverlust) knallen zu können.

*Das mit dem rooten ist jetzt als Beispiel zu verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Amüsant, dass hier über Garantie und Gewährleistung diskutiert wird, obwohl es dazu schon soooo viele Informationsseiten gibt, wo alles klar drin steht ^^

- 14 Tage Widerrufsrecht durchs Fernabsatzgesetz bein Onlinekäufen
- 24 Monate Gewährleistung sind verpflichtend und müssen durch den gewerblichen Verkäufer geleistet werden
- Bei gebraucht Artikel kann der gewerbliche Verkäufer auf 12 Monate Gewährleistung reduzieren, der Käufer muss aber drauf hingewiesen werden.
- Private Verkäufen können gänzlich auf Gewährleistung verzichten, wenn sie den Käufer darauf aufmerksam machen

- Garantie ist freiweilig, hat eine willkürliche Dauer und wird vom Hersteller geleistet
 
Zuletzt bearbeitet:
tobbis schrieb:
Das ist indirekt richtig was du wiedergibst. Du hast deine Garantie und Gewährleistungsansprüche beim Verkäufer, der wiederum wendet sich an den Hersteller. Also sind wir wieder am Anfang der Kette.

Was richtig scheint, ist, dass Google die Ansprüche an LG abtritt.

Nein, das ist nicht "indirekt richtig", das ist richtig. Man hat keine Garantieansprüche gegen den Verkäufer, sondern gegen den Hersteller. D.h. wegen der Garantie wendet man sich an den Hersteller (oder dem der sie zusagt) - wie es auch die meisten hier im Forum richtigerweise tun.
Du kannst das auch gern oben unter meinem Link bei unserer Kanzlei oder beim Verbraucherschutz nachlesen.

Und hier im konkreten Fall des Nex4 ist LG der Hersteller und Google der Händler - da braucht Google keine "Ansprüche an LG abtreten".

Oder habe ich die letzten 30 Jahre meinen Job falsch gemacht? :cursing:

Edit: Ausgenommen sind zusätzliche Garantien, die im Gebrauchtgüterkauf oder durch i.d.R. Dritte (z.B. spezielle Versicherungen) angeboten werden, hier ist der Ansprechpartner durch entsprechende Regelungen festgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, dann erkläre mir folgendes. Warum sagt mir HTC, dass ich mein defektes HTC One X bei Vodafone reklamieren muss und nicht nicht direkt bei HTC?
 

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