Handyflat für Laptop. Kann der Provider das feststellen

erikai schrieb:
Und die deshalb auch in einer modernen, gerechten Gesellschaft (ich weiss auch dass wir die noch lange nicht haben) nicht erstrebenswert oder diskussionswürdig sind.
Davon war doch bisher überhaupt gar keine Rede, dass Netzneutralität nicht erstrebenswert sei. Fakt ist, sie ist in der EU und auch in Deutschland nicht vorgeschrieben und wenn es sie gibt, dann ist es eine freiwillige Leistung des Providers (meines Wissens ist die Netzneutralität bei keinem Provider vertraglich geregelt oder zugesichert).


k-hole schrieb:
Jetzt muß ich mich hier aber auch mal einklinken. Ich kaufe beim Provider eine Leistung (200MB, 5GB usw.) und möchte diese bitte auch so nutzen, wie ich es möchte.
Das stimmt ja so nun nicht. Du kaufst ja nicht einfach Datenvolumen ein, sondern kaufst es unter bestimmten Bedingungen, nämlich wie schon genannt als Datenvolumen zur Nutzung auf einem Mobiltelefon.
Außerdem macht es wahrscheinlich doch einen Unterschied, ob ich das Datenvolumen mit dem Mobiltelefon oder mit dem Computer nutze, sonst würden die Provider keinen Unterschied zwischen beiden Gerätegruppen machen?! Und dass die Flatrates immer eine Mischkalkulation sind (der eine Teil der Kunden verbraucht mehr, der andere weniger) und die Wenignutzer die Vielnutzer mitfinanzieren ist ja nicht neu und praktisch in jeder Flatrate so, egal ob mobiles Surfen, Festnetz-Telefonie uswusf.

G
 
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Kranki schrieb:
Du hast einer Aussage über die aktuelle Rechtslage mit einem Verweis auf die Netzneutralität widersprochen.

Danke dass du mir unterstellst, ich könnte nicht lesen. Die Frage war als Denkanstoss zu verstehen. Der Inhalt des verlinkten Artikels, sowie der aktuellen Rechtslage, ist mir sehr wohl bekannt.
 
Mein Gott ich hätte ja nie gedacht das ich mit meinem Beitrag so viel Staub aufwirbel.
Also mir ist schon klar das es nicht gewünscht ist und ich die AGB akzeptiert habe.
Mir ist auch bewusst das ich es nicht darf. Ich habe sogar extra mal nachgefragt.
Mir ging es lediglich um die technischen Möglichkeiten es festzustellen und ob es praktiziert wird.
Ich denke das ist hier sehr ausführlich beantwortet worden.
Danke dafür.
Meine Frage zum Schluss wäre, ob es jemanden gibt der schon eine Abmahnung oder Nachzahlung aufgrund der Nutzung mit einem Laptop bekommen hat?
 
petzi0865 schrieb:
Meine Frage zum Schluss wäre, ob es jemanden gibt der schon eine Abmahnung oder Nachzahlung aufgrund der Nutzung mit einem Laptop bekommen hat?

Das wäre in der Tat recht interessant... Grau ist nämlich alle Theorie! :D

Gelesen habe ich zumindest hier im Forum noch nicht davon, aber das muß nichts heißen.
 
Man kann es spätestens an der Menge des Traffics sehen. Habe mir nen Surfstick geholt, ruck zuck hatte ich damit ca. 20MB weg. Alleine durch Update Virenscanner etc., ohne überhaupt großartig zu surfen. Zudem lässt sich auf nem Laptop wesentlich schneller Traffic generieren, weil man wesentlich schneller navigieren kann.
 
shadow schrieb:
Man kann es spätestens an der Menge des Traffics sehen. Habe mir nen Surfstick geholt, ruck zuck hatte ich damit ca. 20MB weg. Alleine durch Update Virenscanner etc., ohne überhaupt großartig zu surfen. Zudem lässt sich auf nem Laptop wesentlich schneller Traffic generieren, weil man wesentlich schneller navigieren kann.

Na wenn ich z.B. via VPN aus dem/auf das Firmennetzwerk z.B. Bilder/PDFs etc. sauge/lade ist der Traffic auch entsprechend groß, also kein Indiz.
 
Naja bei mir isses diese Monat: Surfstick 33GB+; Handy 250mb
Also doch ein Indiz, wobei man natürlich auch 30GB mitm Handy downloaden kann und aufn PC kopieren :D
 
tto schrieb:
Na wenn ich z.B. via VPN aus dem/auf das Firmennetzwerk z.B. Bilder/PDFs etc. sauge/lade ist der Traffic auch entsprechend groß, also kein Indiz.

Wenn man einen Standpunkt nicht verstehen WILL tut man es auch nicht, ne? :rolleyes: Rück doch mal von dem WENN ab und probiers mit nem Surfstick in der Praxis. Guck dabei mal auf den Trafficmonitor, dann wird Dir ein Licht aufgehen.


Noch_ein_Kamel schrieb:
Naja bei mir isses diese Monat: Surfstick 33GB+; Handy 250mb

Das meine ich. Am PC hat man mehr Traffic, noch dazu in kürzerer Zeit.
 
ich habe einen "Iphone" Vertrag bei Timo Beil der kostet 59 € da hab ich mir ne multisim dazu bestellt und da hieß es das es egal sei für was ich die Karte benutze...
man kann sogar die karten in einen Surfstick tun und damit surfen nur nach 2 gb verbrauchten Traffic wird es gedrosselt dann hab ich nur noch GPRS geschwindigkeit und immer am ersten hab ich wieder volle Geschwindigkeit..

lg Elena
 
Ich habe zwar nicht den ganzen Thread gelesen, habe aber zum Thema O2 Flat Upgrade schon mal was im OT geschrieben:

[OFFURL]https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/33342-o2-datenflat-wirklich-eine-flat.html[/OFFURL]

O2 Kunden müssen beim Upgrade sehr aufpassen :eek:
 
Habe nicht den gesamten thread gelesen aber bei a1 (Österreich) darf man ganz legal das Handy als Modem verwenden. Es entstehen keine kosten. Ich habe vor einer Woche beim Support nachgefragt. Die haben mir aber noch Zugangsdaten mitgegeben. Ip für Dns Server und benutzername usw. Werde heute am Abend alles ausprobieren und ein kleine Anleitung bzw. Hinweise in einem neuen thread posten.
Noch frohliches tethering Leute....
 
Schließe mich auch den Vorgängern an, dass ich nicht alles gelesen habe aber nur als Notiz zur ursprünglichen Frage:

Dein Provider kann wenn er will sehen mit welchem Gerät du zu welcher Zeit an welchem Ort was genau machst.

Spaßeshalber kannst du einfach mal nachfragen mit welchen Geräten deine SIM betrieben wurde, manche Mitarbeiter geben einem Auskunft darüber.

Ein Szenario könnte sein, dass du mit einem nicht identifizierbaren Gerät (Laptop) mit einem untypischen Betriebssystem für Handys (Windows 7 x64) und einem untypischen Browser (Google Chrome, Internet Explorer 8, welche sich als Desktop Software jedem zu erkennen geben) geloggt wirst. Das sind alles punkte die ohne große Kenntnisse für jeden ersichtlich sind und auf jeden Fall bei Vodafone und höchstwahrscheinlich auch bei anderen mit geschrieben werden.

ALLERDINGS heißt das nicht, dass dir Kosten in Rechnung gestellt werden. Vodafone ist äußerst Kulant in diesen Dingen und solange man es nicht übertreibt, enstehen auch keine Kosten (da gibts natürlich keine Garantie drauf).

Bei Vodafone wird eine passende Option (InternetFlat Plus oder so) angeboten, welche je nach Basistarif unterschiedliche Mehrkosten verursacht. Diese Option deckt alle Ansprüche, stockt jedoch den 1GB Traffic nicht auf, dafür gibt es passende Laptop Flats mit 5GB Volumen.

Im zweifel alles einfach mal im Rahmen ausprobieren und gucken was passiert. Manche Anbieter erlauben Tethering explizit.

Hoffe ich konnte helfen.
 
Die Frage des Threaderstellers lautet:
Kann ein Provider feststellen, ob man die Handyflatrate nur mit dem Handy oder auch vertragswidrig mit dem Notebook und dem Handy als Modem (Tethering) nutzt.
Das es andere Verträge gibt, in denen Provider das zulassen usw., ist nicht die Frage.

Die Antwort auf die Frage des Threaderstellers lautet: Je nachdem, wie der jeweilige Netzbetreiber den Datenzugang gestaltet hat - denn es gibt unterschiedliche technische Ansätze - kann er auch feststellen, ob nur vertragsgemäß das Handy oder eben vertragswidrig z.b. das Laptop über das Handy ins Internet geht.

Ebenso ist unstrittig, daß man nicht z.B. 200MB zur beliebigen Nutzung bucht, sondern unter entsprechenden Konditionen, in denen man durchaus auch mit dem Netzbetreiber u.a. die Kontrolle eben dieser Grenzen vereinbart. So läßt sich die Diskussion, ob der NB diese oder jene Kontrollmethode nutzen darf, aus rechtlicher Sicht relativ schnell abhandeln.

Und zum Thema "Deep Packet Inspection" empfehle ich folgenden Artikel (S.5): http://www.tecchannel.de/kommunikat...cks_der_dsl_und_mobilfunkanbieter/index5.html
 
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Deerhunter schrieb:
Die Frage des Threaderstellers lautet:
Kann ein Provider feststellen, ob man die Handyflatrate nur mit dem Handy oder auch vertragswidrig mit dem Notebook und dem Handy als Modem (Tethering) nutzt.
Das es andere Verträge gibt, in denen Provider das zulassen usw., ist nicht die Frage.

Die Antwort auf die Frage des Threaderstellers lautet: Je nachdem, wie der jeweilige Netzbetreiber den Datenzugang gestaltet hat - denn es gibt unterschiedliche technische Ansätze - kann er auch feststellen, ob nur vertragsgemäß das Handy oder eben vertragswidrig z.b. das Laptop über das Handy ins Internet geht.

Ebenso ist unstrittig, daß man nicht z.B. 200MB zur beliebigen Nutzung bucht, sondern unter entsprechenden Konditionen, in denen man durchaus auch mit dem Netzbetreiber u.a. die Kontrolle eben dieser Grenzen vereinbart. So läßt sich die Diskussion, ob der NB diese oder jene Kontrollmethode nutzen darf, aus rechtlicher Sicht relativ schnell abhandeln.

Und zum Thema "Deep Packet Inspection" empfehle ich folgenden Artikel (S.5): Die zweifelhaften Tricks der DSL- und Mobilfunkanbieter - So werden Sie über den Tisch gezogen | Mogelpackung mobiles Internet | TecChannel.de

Wäre interessant zu wissen ob es dahingehend schon Gerichtsurteile gibt - aber da mir da nichts bekannt ist scheint es in dieser Beziehung wohl auch kaum Streitpunkte zu geben - ich zumindest hatte noch nie Probleme.
 
Ich habe zumindest mittels einer gründlichen Google-Suche kein einziges Beispiel für ein Gerichtsurteil gefunden, in dem ein Provider einen Kunden wegen verbotenem Tethering belangen konnte... Was aber nicht heißt, daß sie es tun könnten. Auch Infos über eine konkrete Nachweisbarkeit lassen sich nicht finden - das allermeiste sind nur Mutmaßungen. Und in vielen Foren wird berichtet, daß sie Tethering schon jahrelang nutzen und nie ein Problem hatten.

Fazit: Was genaues weiß niemand, außer den Providern selbst! :D
 
Lion13 schrieb:
Und in vielen Foren wird berichtet, daß sie Tethering schon jahrelang nutzen und nie ein Problem hatten.

Deshalb hätte es mich interessiert bzw. wundert es mich auch aufgrund meiner Erfahrung nicht dass in dieser Angelegenheit noch keine Gerichte angerufen wurden.
 
Was aber bei den meisten Diskussionen anklingt - theoretisch können die Provider es herausfinden, aber wohl nur (wie schon im Thread geschrieben) per DPI, und das wäre bei momentaner Rechtslage verboten. Vermutlich deshalb gibt es so gut wie keine Infos über Gerichtsurteile, weil die "Drohungen" der Provider nur Bettvorleger-Tiger sind... ;)
 
Lion13 schrieb:
Was aber bei den meisten Diskussionen anklingt - theoretisch können die Provider es herausfinden, aber wohl nur (wie schon im Thread geschrieben) per DPI, und das wäre bei momentaner Rechtslage verboten. Vermutlich deshalb gibt es so gut wie keine Infos über Gerichtsurteile, weil die "Drohungen" der Provider nur Bettvorleger-Tiger sind... ;)

Ist die logische Erklärung, da hast du recht! Aber beim iPhone z.B. sperrt TMO Tethering ja schon von vornherein aus.
Naja irgendwann kommt es bestimmt mal zu einem Gerichtsurteil ob die besprochenen Einschränkungen bei einer "Internet Flat" überhaupt statthaft sind.

Aber wie gesagt, ich hatte noch nie Schwierigkeiten, kann jetzt aber auch nicht behaupten dass ich das intensiv nutze.
 
Zum technischen Aspekt: Wenn der Kunde es richtig macht, hat der Provider keine Chance herauszufinden womit gesurft wird. Und zum "richtig" machen gehört nichtmal viel dazu. OS/Browser und Co. kann ebenso leicht gespooft werden wie die Mac Adresse. Das einzieg was dann noch bleibt wäre die TTL und auch das kann man sehr einfach anpassen. Ob es die Mühe wert ist?

Zum "moralischen" Aspekt: Ich gehe davon aus dass eine Einschränkung der Leistung auf gewisse Geräte durchaus sittenwidrig sein kann. Ebensowenig wie ein Fernsehprovider mich an einen Receiver binden kann oder der Tankstellenbetreiber an ein spezielles Fahrzeug und zwar UNABHÄNGIG DAVON was er in die AGB klatscht. Dass damit eine Mängelhaftung bei den Geräten ausgeschlossen wird ist klar.

Für mich ist hier EOD, irgendwie erinnert mich das an einen Kindergarten.
 
kai84m schrieb:
Aber beim iPhone z.B. sperrt TMO Tethering ja schon von vornherein aus.

Das ist dann auch IMHO etwas anderes - dann ist es eine technische Sperre, die Timo Beil auch kommuniziert; da gibt es einige schwebende Gerichtsverfahren, weil bestehende Verträge dahingehend einseitig von TM verändert wurden.

Mein Fazit: In meinem "Alt"-Vertrag von o2 ist Tethering erlaubt, und das kann o2 auch nicht so einfach ändern. Ich nutze es zwar nicht, aber könnte es.
Bei Neuverträgen ist es halt verboten - ob man es darauf ankommen läßt, muß halt jeder für sich selbst entscheiden... ;)
 

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