[Hilfe] Desire nur da gelegen - später Display kaputt - Riss im Panel? Neues Panel?

Wurde das Gerät denn Geladen bevor die Fehler aufgetreten sind?

Dann würde auch ich sagen, dass der Schaden schon da war, aber so gering am Rand vielleicht, dass erstmal alles funzt und durch die Erwärmung bei Aufladen des Akku es passiert ist. Der 2. Riss dann auch..... bei einem anderen Ladevorgang.

Jemanden zu finden, der dass auch so sieht und das Gerät tauscht/repariert wird schwer, kenne es auch so, dass der Kunde ja in der Beweispflicht liegt, dass der Fehler von Anfang an war (Gewährleistung im Vergleich zu Garantie).
 
Bevor Du hier ausfallend wirst, solltest Du erst einmal lesen und verstehen, was ich geschrieben habe:

idealforyou schrieb:
JaJa, keine Garantie auf Display. Natürlich hat man auf das Display Garantie nur physische Schäden sind ausgeschlossen.

Also nicht so ein Mist schreiben:
Worum geht´s den hier im Thread? Um Risse im Display - das sind nun mal physische Schäden und keine funktionellen Schäden. Mann, Mann, Mann.

In der Erklärung zur "Beschränkten Garantie" seitens HTC auf Seite 16 Nr. 7 c) steht´s doch ganz deutlich:
Diese beschränkte Garantie Garantie deckt keine physischen Schäden der Oberfläche des Produkts ab, einschließlich aber nicht beschränkt auf Risse oder Kratzer auf dem LCD-Display ...
idealforyou schrieb:
Beweislast:
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG ... innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. ...
Die 6 Monatsregel die Du hier anführst gibt es nicht mehr!

Hier zitierst Du erst die 6 Monatsregel und dann schreibst Du, daß es sie nicht mehr gibt. Aha, sehr schlüssig. Zumal sie erst 2002 mit der Novellierung des Schuldrechts eingeführt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stocki88 schrieb:
... kenne es auch so, dass der Kunde ja in der Beweispflicht liegt, dass der Fehler von Anfang an war (Gewährleistung im Vergleich zu Garantie).

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege, aber Gewährleistung und Garantie sind doch 2 verschiedene Paar Schuhe.

Garantie kriegt man vom Hersteller (HTC) und Gewährleistung hat man von dem Händler (Nicht HTC).
Außerdem gilt innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung eine Beweislastumkehr. Das heißt, dass der Händler (Nicht HTC) dir beweisen muss, dass der Fehler/Defekt/Whatever von dir verursacht wurde. Kann er das nicht, muss man davon ausgehen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. In diesem Fall ist er zur Reparatur/Austausch gezwungen. Des Weiteren muss man der Händler 2 Nachbesserungsversuche zugestehen. Ist nach diesen 2 Versuchen der Defekt nicht behoben, kann man vom Vertrag zurücktreten.

MfG Cheater
 
Cheater schrieb:
Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege, aber Gewährleistung und Garantie sind doch 2 verschiedene Paar Schuhe.

Ja, Du hast völlig recht. Das habe ich oben bereits versucht darzustellen. Hier mal ein älterer Beitrag von mir dazu:
Deerhunter schrieb:
Ich habe grundsätzlich mal folgendes dazu zusammengetragen, in Deinem Fall trifft Gewährleistung / Sachmängelhaftung zu:

Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweiligen Garantiebestimmungen zu studieren.


Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Den alten Begriff der Gewährleistung sieht das entsprechende Gesetz - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - seit 2002 (Novellierung des Schuldrechtes) so nicht mehr vor, vielmehr spricht man nun von der Sachmängelhaftung.

Zur Sachmängelhaftung ist ein Händler/Verkäufer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet. Er kann sie nicht vertraglich ausschließen. Anders ist es bei einer "Person ... , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt" (§ 14 BGB).

Sachmängelhaftung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Sache einen Mangel hat, der bereits vor dem Kauf angelegt oder vorhanden ist.

Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor:
Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig.

Nachlieferung (Austausch) bedeutet nicht ein Recht auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein Austauschgerät. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
Stufe 2: Rücktritt oder Minderung

Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war.

Zu Stufe 1: Nacherfüllung
Der Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit geben zu untersuchen, ob überhaupt ein Mangel besteht und ob, wenn ja, eine verlangte Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, so ausdrücklich in einer neuen Entscheidung jetzt auch der BGH.

Das aber heißt, der Verkäufer darf verlangen, das Gerät erst mal "einzuschicken", wie es gerne heißt, und wir haben uns auf Wartezeit einzustellen ...

Zu Stufe 2, Rücktritt:
§346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.

Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen.

Wichtig - versteckte Kosten: Vor kurzem gab es erst den Fall, dass ein User zum Einsenden des defekten Geräts ein Formular unterschreiben mußte und nachher feststellen mußte, daß ihm dadurch Kosten entstanden sind, da es sich nicht um einen Sachmangel oder Garantiefall handeln würde. Also - genau lesen, was man unterschreibt, vor allem das Kleingedruckte.
Zulässig ist diese Berechnung von Kosten nicht, wenn die Einsendung der o.a. Abklärung dient.

##
Interessant ist hierbei auch folgende Aussage der Verbraucherzentrale RLP:
"Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat."
Demzufolge brauchst Du Dich auf ein weiteres Einsenden nicht einlassen und es ist auch nicht rechtens, daß der MM Dir nur eine "Gutschrift" o.ä. gibt, Du hast ein Anrecht auf Herausgabe von Bargeld, wenn Du Bar/per EC bezahlt hast
 
Cheater schrieb:
Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege, aber Gewährleistung und Garantie sind doch 2 verschiedene Paar Schuhe.


Naja, bei Garantie, als es die noch hier in Deutschland gab, konnte man sie ja ziemlich leicht in Anspruch nehmen. Seit der Gewährleistung sind ja ein paar Neuerungen gekommen. Mir war bloß so als ob der Kunde beweisen muste, aber man lernt ja nicht aus. Wollte die Gewährleistung im Vergleich zur Garantie setzten, nicht sagen, dass es das gleiche ist.
 
idealforyou schrieb:
Nein, physische Schäden sind z.B

Pixelfehler die im Laufe der Zeit auftreten können oder Helligkeits und Farbverlust AmoLed Display.

Ein Riss im Display hat nichts mit einem physischen Fehler zu tun.
Jo, klar, dann behandeln wird das seit Jahren falsch in unserer Rechtsabteilung. LOL :lol:
Noch mal: Lies doch einfach mal die HTC Garantiebstimmungen - die sind ausschlaggebend, soweit man Garantie in Anspruch nehmen will, nichts anderes!
 
Zuletzt bearbeitet:
.... es sei denn, der Fehler kann direkt auf Fehler in Material oder Verarbeitung zurück geführt werden.

da die Garantie nicht für das Display ausgeschlossen ist, sondern nur beschränkt.

Und ich denke in diesem Fall ist davon auzugehen (so wie der TE das beschreibt), dass bei der Fertigung ein Materialfehler oder halt beim Einbau der Schaden entstanden ist, wie z.B ein Haarriß. Dieser ist aber beim Qualitätsprüfung/Endtest nicht bemerkt worden und es war nur eine Frage der Zeit wann sich das bemerkbar macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
update:

also mich hat grad mein anbieter angerufen und meinte, dass es kein garantiefall ist! :'(

und das zu reparieren kostet 168€!!!!
zur erinnerung: ich hab vor ein paar wochen 329€ dafür bezahlt und nach 2 wochen gehts kaputt!....

ich werd jetzt bei htc anrufen und mich mal richtig beschweren.

achja und die firma, die das zeug repariert (avarto oder so) die meinten auch "ja der fehler ist bei htc nicht bekannt,... ich sei der erste dem das passiert sei" -.-
 
Lasst euch doch nicht alle so leicht verapplen ;-)
Du hast das Gerät wie ich lese VOR DREI WOCHEN gekauft, also hast du noch etwas mehr als 5 Monate das GESÄTZLICH VORGESCHRIEBENE RECHT AUF GEWÄHRLEISTUNG in welcher der VERKÄUFER VERPFLICHTET ist dir zu beweisen, dass du den Schaden selbst verursacht hast. Was dir der Mitarbeiter im Shop sagt oder mit wem er telefoniert ist nicht dein Problem (erst in 5+ Monaten).

Mach !gute! Beweisfotos von allen Seiten des Gerätes die zeigen, das äußerlich keine Beschädigungen vorhanden sind und versuche auch die Risse unter dem Display zu kriegen. Dann setzt du ein Schreiben auf in dem du eben die Gewährleistungsparagraphen aufzählst (wurden ja zum Teil schon genannt).
Darin weißt du ausdrücklich daraufhin, dass kein physicher Sachaden am Gehäuse vorhanden ist und du falls benötigt Fotos vom Gehäusezustand und schrittweisen Displayverfall nach reichen kannst.

Da dem Händler ein Gutachter und der Aufwand dir ein Selbstverschulden wirklich zu beweisen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu viel Arbeit ist, wird er zwar nicht gut auf dich zusprechen sein (kann dir aber egal sein) ABER dir den Schaden bezahlen.

Bestehe einfach auf dein Recht und erwähne zur Not nebenbei mal das Wort Anwalt..

Im schlimmsten Fall lässt der Händler wirklich ein Gutachten erstellen und du musst die ~160€ eben dann bezahlen!
 
f4b1 schrieb:
hi, bin erst auf den thread gestoßen
habe genau das selbe problem
genau denselben riss und alles auch nicht im display sondern auf dem panel und mein desire ist auch nicht auf den boden gefallen oder sonst was zugestoßen

hast du dich mittlerweile mal an HTC direkt gewandt? wie siehts aus was sagen die dazu?
mfg

ja, habe mich schon direkt an htc gewandt, mit dem ergebnis:
keiner reagiert auf meine e-mails!!!! voll die schweine..

habe das handy jetzt wieder zurück und musste 168,13 € bezahlt.
im bericht steht drinnen:
"schaden beschreibung: schaden mechanisch durch kunden - garantiefall abgelehnt"

also der service ist echt ein witz,,....kaufe mir bestimmt nie wieder ein htc!
aber danke für eure hilfe!^^
 
es wurde dir doch gesagt, du sollst dem händler beweisen lassen, dass es dein fehler war!
die hotlines erzählen dir so gut wie immer, dass du daran schuld bist. wenn man das einfach hinnimmt, haben die ihr ziel erreicht. heutzutage gehen eher die displaygläser kaputt. komischerweise funktioniert der lcd bzw. amoled bildschirm noch immer. wie soll denn jetzt der bildschirm kaputt gehn, aber die glasplatte oben heil bleiben? das kann man so leicht nicht selber hinbekommen, bevor die glasscheibe einen schaden nimmt.
du hättest es versuchen können und dir die 170€ vllt sparen können.
aber schließe nur wegen einem handy nciht gleich auf eine komplette marke. htc entwickelt gute geräte und du hast wohl leider etwas pech gehabt.
 
  • Danke
Reaktionen: baizer
ist mir auch heute passiert... display übernacht gesprungen und total bunt... außen nicht mal ein kratzer und innen ein riss von oben nach unten... hab mein desire einfach übernacht aufgeladen... grad eben dachte ich mich trifft der schlag als mein display komplett pink war... naja hab vorhin ne mail an htc geschrieben mit kulanzantrag... und werde gleich nochmal anrufen... das müssen sie mir kostenlos reparieren... ich sehe das nicht ein das es dafür kein garantie geben soll.. würde es durch ein aufprall passieren würde die äußere scheibe springen... mein handy ist jetzt 7 monate alt und hat nicht mal einen kratzer... ich verwende immer eine tasche und es ist mir noch nie runtergefallen... wie könnt ihr euch das erklären? außer HTC hat mist gebaut und ich hab ein defektes handy bekommen...
 
Hallo, hab fast den gleichen Fall wie fubuman.
Mein HTC Desire hatte aufeinmal einen Grafikfehler( Viele verschiedene Farben auf dem Display) Mal war es pink, mal weiß, grün... Am nächstens Tag war außer schwarz nur noch ein kleiner roter Fleck beim anschalten zusehen.
Also was machen? Ich hab es über O2, also Arvato eingeschickt.
Der äußerliche Zustand war neu, also keine Kratzer, keine Risse...nichts.
Heute kam eine Garantieabsage: Display mechanisch beschädigt.
Die haben ein Bild mitgeschickt wo aufeinmal ein Riss im Display oder Panel ist.
Jetzt haben die ein Kostenvoranschlag geschickt: 156€
Ich hab sofort bei O2 angerufen und gesagt das der Riss beim abschicken nicht war.
Die haben gesagt das sie damit nichts mehr zu tun haben ich soll das mit Arvato klären.
Arvato hat dann beim Telefonat gesagt, dass das Handy so angekommen wär und ich soll mit O2 klären wer das zahlt. Also nochmal bei O2 angerufen-> Die haben mir gesagt das könnte beim Transport passiert sein, ich müsste mich bei der Post melden(Versicherter Versand). Die Post hat gesagt das Avarto den Schaden melden muss. Und Arvato meinte das kein Schaden am Paket gewesen wäre. Die haben mir geraten ich soll bei O2 mal schriftlich Anfrage auf Übernahme des Schadens auf Kurlanz stellen soll.
Da der Kostenvoranschlag bisher jedoch nur im Internet steht und erst morgen oder übermorgen per Post kommt, konnte ich das noch nicht machen.

Jetzt wollte ich mal Fragen was ich noch machen kann?
@fubuman-> was kam bei dir raus?

Hatte das Desire vorher schonma mal eingeschickt, weil Staub zwischen Display und Scheibe war. Das Desire wurde daraufhin gereinigt aber ich glaube nicht repariert-> Kurze Zeit später war nämlich wieder ein bisschen Staub dahinter....
 
Hi Leute,

mir ist was ähnliches passiert!

Heute Morgen bekam ich einen Anruf und alles war noch OK, das Display hatte noch super funktioniert! Nach etwa 30 Minuten schaue ich wieder mal auf's Handy, weil ich telefonieren muss und siehe da, das Display ist nur noch Grau!
Beim Neustarten höre ich, wie es startet und der Touch scheint auch noch zu funktionieren, nur das Display zeigt mir nichts mehr an! Es ist nicht runtergefallen und man sieht keinerlei Schäden von Außen.

Hab Akku rein und raus gemacht und gerade noch einen Hard-Reset im Bootloader nach Anleitung gemacht!

Das Desire ist gerade mal 6 Wochen alt und schon kaputt, obwohl es nicht runtergefallen ist, oder irgendetwas anderes passiert ist.

Da heute Sonntag ist, kann ich leider nichts machen.
Ich werde morgen mit meiner Freundin in den o2 Shop gehen, wo ich es bekommen habe. Zu meinem Glück ist meine Freundin Zeugin und hat gesehen, dass es nicht runtergefallen ist und von allein den Geist aufgegeben hat.
 
slatchy schrieb:
Das Desire ist gerade mal 6 Wochen alt
Ich werde morgen mit meiner Freundin in den o2 Shop gehen, wo ich es bekommen habe. Zu meinem Glück ist meine Freundin Zeugin und hat gesehen, dass es nicht runtergefallen ist und von allein den Geist aufgegeben hat.
Da kannst du mich dann auch als Zeugen benennen, denn ich habe auch nicht gesehen, dass er dir heruntergefallen ist. Ich hoffe du verstehst, was ich sagen möchte. - Auch nach einem Sturz muss der Fehler ja nicht unbedingt sofort auftreten.
Wünsche dir trotzdem Erfolg.
 
wulfgang schrieb:
.....
Ich hab sofort bei O2 angerufen und gesagt das der Riss beim abschicken nicht war.
Die haben gesagt das sie damit nichts mehr zu tun haben ich soll das mit Arvato klären.
Arvato hat dann beim Telefonat gesagt,......

Ein Ansprechpartner ist dein Händler und nicht Arvato, streite mit denen nicht rum, das ist sinnlos und rechtlich belanglos.
Wenn du bei 02 dein Handy zur Reparatur abgegeben hast und O2 es an Arvato schickt, ist das Sache von O2. Und O2 wird doch bei der Entgegennahme aufgeschrieben haben, was defekt ist. Benenne den Mitarbeiter bei 02 als Zeugen.
 
mal blöde fragen, habt ihr alle SLCD oder AMoled displays?
hab zwar schon hier gelesen wie wild, aber nix genaues dazu gefunden.

nur rein interesse halber.
 
Hab das Desire heute in dem O2Shop abgeliefert, wo ich es gekauft hatte. Der Mitarbeiter hatte alle Angaben in seinen Rechner eingegeben und dann das Formular dreimal zum unterschreiben gedruckt.

Ich hatte selbst noch ein Schreiben verfasst mit der Fehlerbeschreibung, wo ich und meine Freundin als Zeugin unterschrieben haben!

Dass ich meine Freundin als Zeugin angebe, dass es mir in diesem Zeitraum wirklich nicht runtergefallen ist oder ich es unsachgemäß behandelt habe, soll mir nur als Beweiskraft dienen, sodass dann der Hersteller in der Beweispflicht liegt und nicht mehr ich.

Mir kommt es eher nach einem Produktionsfehler vor, wie z.b. kalter Lötstellen auf der Platine o.Ä., nach gerade mal 6 Wochen finde ich das schon etwas schockierend das es einfach mal so seinen Geist aufgibt durch bloßes herumliegen.
 
2WildFire schrieb:
mal blöde fragen, habt ihr alle SLCD oder AMoled displays?
hab zwar schon hier gelesen wie wild, aber nix genaues dazu gefunden.

nur rein interesse halber.

Also meins hat bzw. hatte eine Hintergrundbeleuchtung, wovon ich ausgehe das es ein SLCD war.

Bei den AMOLED's werden ja alle Pixel einzeln angesteuert und leuchten von selbst in der bestimmten Farbe.
Bei SLCD's wird das weisse Hintergrundlicht in jedem Pixel nur in die jeweilige Farbe gefiltert.
 
Hi,

bei mir ist der gleiche Effekt aufgetreten. Im Oktober 2010 gekauft und vor zwei Wochen dann den Effekt, dass das Display heile aber darunter einfach schwarzes Bild und ein paar Pixel zu sehen sind. Touchscreen funktioniert noch (merke den haptischen Widerstand). Kein Fallschaden, einfach zwei Minuten später aus der Tasche genommen und schwups. Nix mehr.

Avarto ist ebenfalls der Reparaturdienst. Ich habe bei meinem Lieferant (redcoon) widersprochen und habe eine umfassende Fehlerdarstellung angefordert. Avarto hat ein "Beweis-Bild" mitgesendet, was einfach mal gar nichts anzeigt.

Hier das Foto:

http://dl.dropbox.com/u/2230520/20110521003129_353833042493509_309594618_200115.jpg
 

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