Huawei P8: Displayglas gesprungen trotz Sorgfalt

B

bukato

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Hallo,
Bei meinem gerade 5 Wochen alten P8 ist trotz extremer Sorgfalt (Handyhülle, Displayschutzfolie, kein Sturz, Stoss etc) das Displayglas unten rechts gesprungen (4m riss). Plötzlich bemerkte ich eines Morgens den Riss. Der Riss ist sauber. Man sieht keinn Stoss. Sonst hat das P8 keinen einzigen Kratzer. Betroffen ist nur das Glas , das Display und Touchscreen ist auch IO.
Was den Abend zuvor auffiel, das mein P8 beim Laden sehr heiß wurde. Könnte es damit zu tun haben? Ist das Glas soo empfindlich?
Was soll ich nun machen? Amazon Service schließt Garantie aus, da Glasbruch bei denen als Eigenverschulden gesehen wird. Keine Chance. Auch Huawei Service sieht es so. Dennoch meinten sie , ich kann es probieren, einzuschicken.
Was soll ich eurer Meinung nach machen? Sehr ärgerlich. Sowas ist mir noch nie passiert.

Gruss
Bernd
 
Amazon müsste es doch eigentlich zurüchnehmen. Ist ja noch innerhalb der Gewährleistung (6 Monate nach Kauf).

Dann müssen die dir nachweisen, dass es runtergefallen ist.
 
Sie wollen es nicht zurücknehmen. Bei der Hotline sagte man mir 2x, das bei Displaybruch es klar Eigenverschulden ist. Wie stelle ich das denn an? Einfach zurückschicken? Sogar Huawei selbst meint es genauso.
 
Schreiber eine nette, aber bestimmte Mail an Amazon. Nicht anrufen oder Chat.

Verweise in dieser Mail die Gewährlsietungspflicht des Händlers innerhalb der ersten 6 Monate.
Schreibe auch, dass man keinen Stoss sieht und es zuvor sehr heiß geworden ist.
 
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Also schick es ein die sind wie schon gesagt wurde in der Gewährleistung, wenn sie es nicht auf Gewährleistung machen werden sie Dir in der Regel einen Kostenvoranschlag machen was es kosten wird, dann kannst Du immer noch überlegen was Du machst
 
  • Danke
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Also erstmal die Mail und dann einschicken?
Soll ich bei der Email auf die Hotline Gespräche hinweisen?
 
Lass dich nicht abwimmeln, hatte letztens sowas ähnliches mit meinem Läppi, wollten mich zuerst auch abwimmeln, als ich dann mehrmals darauf hingewiesen habe das sie in der Gewährleistungspflicht sind haben sie das Teil dann repariert, auf ihre kosten.
 
  • Danke
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Ok, danke.
Ich werde sie mal anschreiben.
 
@bukato Hast du dein P8 evtl. im Huawei-Club registriert und die kostenlose Versicherung für 3 Monate abgeschlossen? Die greift auch bei Displayschäden...

www.huawei-club.de
 
Nein leider nicht. Erst im Nachhinein + Garantie Verlängerung
 
Btw... Hat zufällig jemand schon Erfahrungen gesammelt zwecks der 3 Monate Versicherung? Wäre evtl interessant, ich hoffe natürlich nicht, aber ein kaputtes Display z.B. ist schnell passiert.
 
Es ist eigentlich bereits alles gesagt. Kann ja z.B. sein, dass das Gehäuse verzogen ist und daher die Risse kommen. Auf Reparatur oder Wandlung drängen, auf 6Monatsfrist verweisen und falls Dir Kosten entstanden sind, nachfragen, wie man gedenkt, Dir diese Kosten zu ersetzen. Ggf. auf Rechtsbeistand (den Du bei nicht erfolgter Gewähr einschalten willst) hinweisen. Sei resolut, sonst ist die Gewährleistungszeit um und Du bist immer noch am Streten. Und Brief per Einschreiben- am besten mit Rückschein- schicken (diese Kosten muss Dir der Hersteller jedoch nicht ersetzen).
 
Vor wenigen Jahren kaufte ich drei Tage bevor meine Frau Geburtstag hatte bei Timo Beil - direkt im Laden - ein HTC One M7 (zu dem Zeitpunkt neu auf dem Markt).
Als sie es schließlich an ihrem Geburtstag von mir bekam, und es auspackte, strahlte uns schon ein gerissenes Display an. Da es direkt im Laden gekauft wurde, konnte selbst mit Rechtsbeihilfe nichts gemacht werden.
Hoffe für dich das die Kollegen recht haben mit der Online Bestellung..
 
Also wenn man hier von Gewährleistung redet, sollte man sich vielleicht im Sachenrecht auskennen, denn das, was hier geschrieben wurde ist Mist (insbesondere von Julian92). Gewährleistungspflicht gilt grundsätzlich 24 Monate. Was hier als 6 Monate-Gewährleistungspflicht beschrieben wird, sieht der Gesetzgeber etwas anders. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf, muss der Käufer nicht nachweisen, dass der SACHMANGEL schon beim Kauf vorlag. Erst nach diesen 6 Monaten ist der Käufer in der Nachweispflicht. Nur greift diese Regelung in diesem Fall nicht, weil das Telefon keinen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts aufweist. Das Telefon ist BESCHÄDIGT! Das ist kein Sachmangel "de jure" und kein Verkäufer/ Hersteller muss dafür haften. Auch dann nicht, wenn man eine "nette aber bestimmte Mail" sendet. Wenn es bei jemandem geklappt haben sollte, dann, weil der Verkäufer sich sehr kulant gezeigt hat. Eine Verpflichtung nach dem Gewährleistungsrecht liegt hier jedenfalls definitiv nicht vor. Deswegen hat hYdro (ein über mir) übrigens auch keinen Ersatz bekommen, selbst mit Anwalt nicht... Pech gehabt.
 
Kann Coboldt da nur beipflichten. Ein Displayschaden ist immer Eigenverschulden.

@bukato
Wie ist es den nun ausgegangen?
 
@Coboldt
Natürlich kann das ein Sachmangel sein.

@basketballer
Nein
 
Hab genau das gleiche Problem mit ein HTC 10. Glas ohne zutun einfach gebrochen. W-Support, der es reparieren soll, kann mir auch keine Mitschuld beweißen. Der mist taugt einfach nichts. Solltest du dir keinesfalls gefallen lassen. Ich zieh das auch durch bis zum ende. Also kopf hoch, augen zu und durch. Lg maik
 

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