I Music Illegal?!

bei grooveshark kann man nach musikstücken suchen und diese können direkt wiedergegeben werden, jedoch nicht gedownloadet werden. (ist innerhalb einer flash-app)
sie haben wohl auch teilweise lizenzen erworben, da sie in einem rechtsstreit unterlegen sind (http://www.downloadsquad.com/2010/02/08/universal-sues-grooveshark-music-service/)

jedoch bin ich skeptisch gegenüber dem paid-service. der dienst wäre ja sonst ideal und man könnte demnächst die lokale musik von der platte schmeißen :) (die haben wirklich einen riesen musikbestand)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz ehrlich... ich hab weder Zeit noch Lust mich da jetzt in die Details von deren Rechtsstreit reinzulesen. Da fehlen mir auch wesentliche Informationen.....aber es scheint wohl im Prinzip Lizenzen zu geben. Ob du das Risiko eingehen willst musst du dann selber wissen....
 
*Räusper*

Mal ohne auf alle hier geschriebenen Meinungen und Sachverhalte einzugehen ist mal eines zu klären:

Wenn ICH Musik HERSTELLE (!) kann das niemals rechtswidrig sein. "Herstellen" heißt NICHT kopieren.
Wenn ich Musik die ich legal erworben habe für meinen Gebrauch kopiere (Sicherheitskopie) ist das auch nicht rechtswidrig.

Rechtswidrig ist das Verbreiten und zur Verfügung stellen von Musik die ohne Lizenz und Erlaubnis Dritter erstellt wurde.

Die GEMA will seit einiger Zeit sogar soweit gehen, daß sie sogar für Veröffentlichung und Aufführung bzw. Verbreitung von Kopien der EIGENEN Musik (ohne GEMA-Anmeldung) kassieren will.
Das soll heißen: Ich schreibe an meinem Keyboard ein Lied und lass es Euch allen zukommen oder verkauf es. Egal ob kostenlos oder per Cash. Ebenso durch die Aufführung meiner EIGENEN Lieder will die will die GEMA absahnen.
Betonung auf "will".... anscheinend brennt denen ihr Wasserkopf gewaltig.

Quelle: RECORDING.de - Alles zum Thema Audio & Recording: Forum, Blogs, Produktbewertungen, Songvoting, Termine, News uvm!

Runterladen und danach löschen....pffff wie lächerlich. schon das zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschützem Material ist rechtswidrig (nicht GEMA-Geschützt, sondern Urheberrechtlich). Man kann seine Authorenrechte auch ohne GEMA schützen.
Nicht vergessen, die GEMA ist nur eine Gesellschaft und kein öffentliches Amt.
Und dann ist auch die GVL nicht zu vergessen.
 
Ich kapier nicht ganz worauf du raus willst:

Reiner schrieb:
Nicht das du uns Krank wirst ;)
Reiner schrieb:
Mal ohne auf alle hier geschriebenen Meinungen und Sachverhalte einzugehen ist mal eines zu klären:
Das sind keine Meinungen sondern ist die Rechtslage... und wenn ich nicht einmal vergessen hätte "rechtswidrig" einzufügen wäre die Diskussion wohl etwas übersichtlicher...... :(
Reiner schrieb:
Wenn ICH Musik HERSTELLE (!) kann das niemals rechtswidrig sein. "Herstellen" heißt NICHT kopieren.
Doch nach der Gesetzeslage schon. Kopieren ist gerade das "Herstellen" von Vervielfältigungsstücken ob dies dann legal ist oder nicht kommt zumeist auf die entsprechende Schrankenregelung an.
Untechnisch gesprochen würde man unter Herstellen vielleicht etwas anderes verstehen. Aber das Gesetz meint mit Herstellen eben das.
Aber wer hat den hier von Herstellen gesprochen?

Reiner schrieb:
Wenn ich Musik die ich legal erworben habe für meinen Gebrauch kopiere (Sicherheitskopie) ist das auch nicht rechtswidrig.
Das stimmt leider nicht so ganz....
1. Es geht weniger um Sicherheits- als um Privatkopien.... Privatkopien darf ich aber nicht nur Hestellen um mich gegen Verlust zu schützen, sondern auch um die CD z.B. im Auto zu hören... oder sie meiner Freundin zu schenken (ja auch das ist in beschränktem Rahmen erlaubt.) § 53 UrhG
2. Doch leider ist es rechtswidrig, wenn du dabei einen Kopierschutz umgehst..... ich hab keine Ahnung wer sowas noch verwendet (also welcher Hersteller) aber das Verbot aus § 95a UrhG "bricht" sozusagen auch die Privatkopie.
Reiner schrieb:
Rechtswidrig ist das Verbreiten und zur Verfügung stellen von Musik die ohne Lizenz und Erlaubnis Dritter erstellt wurde.
Jo das eh... aber eben auch das Herstellen von Kopen, wenn ich nicht durch eine Schranke wie etwa § 53 gedeckt bin.

Reiner schrieb:
Die GEMA will seit einiger Zeit sogar soweit gehen, daß sie sogar für Veröffentlichung und Aufführung bzw. Verbreitung von Kopien der EIGENEN Musik (ohne GEMA-Anmeldung) kassieren will.
Das soll heißen: Ich schreibe an meinem Keyboard ein Lied und lass es Euch allen zukommen oder verkauf es. Egal ob kostenlos oder per Cash. Ebenso durch die Aufführung meiner EIGENEN Lieder will die will die GEMA absahnen.
Betonung auf "will".... anscheinend brennt denen ihr Wasserkopf gewaltig.

Quelle: RECORDING.de - Alles zum Thema Audio & Recording: Forum, Blogs, Produktbewertungen, Songvoting, Termine, News uvm!
Jo das hätten die wohl gerne.... aber das hieße, dass du (ich nehme an du bist Musiker) praktisch Zwangsweise einen Lizenzvertrag mit der Gema schließt. Und mit solchen Zwangsverträgen tut sich unser Zivilrecht schwer....... nebenbei wäre sowas ja schon fast ein enteignungsgleicher Eingriff.....
Aber der GEMA und ihren Kollegen werden schon relativ weitgehende Privilegien zugestanden in diesem Lande (zum Beispiel den berühmten GEMA-Verletzerzuschlag, der ein dogmatischer Fremdkörper im deutschen Recht ist).... hoffen wir mal dass es nicht so weiter geht.
Reiner schrieb:
Runterladen und danach löschen....pffff wie lächerlich. schon das zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschützem Material ist rechtswidrig (nicht GEMA-Geschützt, sondern Urheberrechtlich). Man kann seine Authorenrechte auch ohne GEMA schützen.
Nicht vergessen, die GEMA ist nur eine Gesellschaft und kein öffentliches Amt.
Und dann ist auch die GVL nicht zu vergessen.
Deinen letzten Absatz kapiere ich nicht ganz....

lg
 
Zuletzt bearbeitet:
so wie ich das sehe, wurde wohl i music leider vom markt gekickt -gibt es irgendwelche alternativen zu diesem app?
 

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