Nexus One Euphorie und Verantwortung in Foren

GermanHero

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Dauergast
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verehrte Foristen, wir alle haben auf einen weltweiten Launch des N1 gehofft, leider vergeblich und wie nicht anders zu erwarten, gab es sofort entsprechende Anleitungen wie evtl. doch ein Gerät zu erhalten sei.

Mal angesehen davon dass es auch techn. Gründe hat, aus denen das N1 in Deutschland offiziell nicht zu kaufen ist, Sprachdienst/Navigation, evtl. nicht vorhandenes UMTS, ist es besonders aus Garantie/Gewährleistungsgründen ausgesprochen bedenklich, das Gerät via der angesprochenen Möglichkeiten direkt in den USA zu ordern.

Nun kann man natürlich sagen, jeder ist für sich selbst verantwortlich- bedenklich in diesem Zusammenhang ist aber, das dieses Forum eines der ersten Anlaufstellen bei der Suche nach dem Nexus One hier in Deutschland ist und man nun als aller erstes auf diese Threads stößt wenn man etwas über das N1 erfahren möchte.
Hier nun, sagen wir mal, aus vielen Gründen zweifelhafte Wege des Erwerbs, fast schon zu propagieren, ist wirklich wenig sachdienlich- insbesonders dann, wenn ständig neue "Möglichkeiten" dieser Art aufgezeigt werden.


IHMO ist es aus oben genannten Gründen ausgesprochen unklug bis evtl. gefährlich (Geldverlust) das N1 auf einem dieser Wege zu bestellen und deshalb sollte evtl. darüber nachgedacht werden, zumindest einen Hinweis auf die Gefahren dieser Art der Bestellung im Forum zu platzieren.
 
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Naja, ist vielleicht nicht so verkehrt, aber eine gewisse Eigenverantwortung hat ja nun wirklich jeder selbst zu tragen. Und wenn ich weiß, dass ich offiziell etwas nicht erhalten kann und es mir durch irgendwelche Hintertürchen besorge, ist das das ureigenste Problem eines jeden einzelnen.
Wenn ich mein Handy hacke oder roote, wenn ich einen Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit abschließe oder was auch immer, ich muss mir über die Folgen meines Tuns immer im Klaren sein. Wenn ich mir in USA, Thailand oder sonstwo was kaufe/bestelle, dann muss ich damit rechnen, dass es vielleicht nicht so funktioniert, wie es sollte. Und dass ich Probleme mit Gewährleistung oder Garantie bekommen kann, darüber muss man wohl in solchen Fällen gar nicht erst reden.
Ich frage mich immer, warum müssen andere Leute Verantwortung für mich übernehmen, oder warum glauben so viele Menschen immer versuchen zu müssen, die Verantwortung für Dritte (Dumme) zu übernehmen oder für Dritte zu denken? (Das ist jetzt kein Angriff gegen Dich, GermanHero, sondern eine grundsätzliche Überlegung)
Hier stehen Anleitungen, wie man dieses oder jenes erreichen kann, ob man sich danach richtet, bleibt doch jedem selbst überlassen.
 
Zum Thema UMTS:

UMTS frequency bands - Wikipedia, the free encyclopedia

die Band I hat auch die 1900 Frequenzen!

Band I 2100 upload: 1920 - 1980 MHz download: 2110 - 2170 MHz

Die Band II hat andere download-Frequenzen...

BAND II 1900 upload: 1850 - 1910 MHz download: 1930 - 1990 MHz

Das Nexus ist hier und anderorts in Europa nicht verfügbar aufgrund der Sprachinkompatibilitäten wie genannt (Navi, Spracheingabe) und wegen Providerverhandlungen. Technisch unterstützt es unsere Netze problemlos (siehe auch heise Hands-On).
 
Grundsätzlich hast du Recht und ich denke wir sollten die Hinweise anbringen. Allerdings ist jeder für sich selbst verantwortlich und das ein Import egal woher auch ein Risiko birgt muss man denke ich nicht 2 mal erwähnen. Ich hab auch noch nicht bestellt, da ich fuer mich noch nicht den richtigen Weg gefunden habe. Und genau das sollte jeder ander auch tun. Fuer sich selbst den richtigen Weg abwaegen. Alle Importe bergen ein Risiko und das muss man bereit sein zu aktzeptieren. (Oder man wartet auf den richtigen Launch)
 
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Das einer der Gründe das "fehlende Navi" ist, möchte ich zwar bezweifeln (warum wäre sonst das Milestone in D erhältlich = hat schliesslich auch kein Google-Navi bisher) und das Leute mit einem importierten Nexus One Geld aus dem Fenster werfen, halte ich für masslos übertrieben.

Es ist ja schliesslich bei weitem nicht so, das das Gerät komplett nicht funktioniert, bzw. gar nicht verwendbar wäre, sondern das lediglich einige Funktionen (Spracherkennung) nicht auf deutsch funktionieren.

Und: wer sich nicht ausführlich vor Bestellung informiert, ist selber schuld.
 
Ja, so sehe ich das auch:

Hier können nur Wege bzw. Erfahrungen ausgetauscht werden um Interessierten zu helfen. Jede(r) muss für sich selbst wissen ob für ihn/sie das Risiko des Geldverlusts tragbar ist! Da (siehe Import-Thread) der Weg ziemlich holprig zu sein scheint, rate ich jedem davon ab einen Import zu versuchen wenn es sich gerade mit Mühe und Not den nicht unerheblichen Betrag "zusammengekratzt" hat!
 
sicherlich angebracht so ein hinweis
habe mir auch noch keines bestellt obwohl es mich reizen würde aus dem grund weil ich den richtigen und "billigsten" weg für micht auch noch nicht gefunden habe jedoch

sollte das gerät hier in europa zu 99% laufen

der weg über diese "weiterleitungsfirmen" ist sicherlich recht sicher also borderlinx oder myus etc ... das ist ja deren täglich brot und die sind ja genau für sowas spezialisiert

der weg es an einen bekannten in den usa zu senden, der es dann versichter weiterleitet ist sicherlich auch mehr oder weniger sicher

sich es sich selbst in amerika zu holen oder von einem bekannten der in amerika ist es sich bringen zu lassen ist wohl auch siche

bei ebay eines zu kaufen wohl auch, haben die meisten doch einen paypal schutz

da borderlinx in die schweiz nicht liefert habe ich diese methode noch nicht ausprobiert

werd wohl schauen das ich eines bei ricardo (schweizer auktionsplattform) kaufe, welches sich schon in der schweiz befindet oder hoffen dass ein bestimmter elektronik anbieter in zürich es so schnell wie möglich importiert
 
@GermanHero
Dank für dein Post.

Wegen Borderlinx mach ich mir keine Gedanken, die sind ja nur ein Durchreicher und denen dürfte es völlig egal sein, wer, was, wo geordert hat - so lange deren Kasse klingelt.

Mir brennt eine ganz andere Frage unter den Nägeln.
Wenn man ein Tool benutzt, dass dem Auftragnehmer vorgaukelt das man sich in einem Land des z.Z. offiz. Marktes befindet und das Nexus ordert, dem aber nicht so ist (Standort außerhalb des offiz. Marktes), kommt dann rein rechtlich überhaupt ein Verkaufsvertrag zu stande.
Bzw. welche rechtl. Handhabe hat man als Kunde im Schadensfall, bei Nichtlieferung, etc.
Theoretisch hat der Auftraggeber durch sein manipulierentes Verhalten auch mögliche negative Folgen solcher Aktionen zu verantworten, oder?
 
Ich denke das der Kaufvertrag zustande kommt, weil du ja letztlich der Vertragspartner (über deinen Checkout account) von Google bist, dass das Gerät einen "Zwischenstopp" einlegt ist dabei wohl nicht relevant.

Die Frage wäre dann, wenn ein ernsthaftes Problem auftaucht, wie die Gerichte das im Nachhinein bewerten.

Wichtiger ist wohl wie Google sich verhalten würde, denn natürlich wissen die genau was da läuft und offensichtlich haben sie nichts dagegen, was mich glauben läßt, das sie im Garantiefall kulant sein werden. Was Diebstahl oder anderweitigen Verlust auf dem Transportweg betrifft, dafür bist du sowieso als Kunde verantwortlich, da kann man nur auf die Paketversicherung hoffen.

Insgsamt ist es halt ein erhöhtes Risiko mit dem man leben muss wenn man auf diese Art bestellt.
 
Hm also nach deutschem Recht würde ich mal behaupten, dass der Kaufvertrag zumindest wirksam entstanden ist. Du hast ja persönlich die Willenserklärung abgegeben und auch deinen richtigen Namen. Nur die Adresse ist eine andere.

Mit Gewährleistung usw. könnte das hier schonwieder anders aussehen... denn eigentlich kommt das Gerät aus den USA und theoretisch müssten diese Sachen dann eben auch dort abgewickelt werden. Aber das sollte hier ja kein Problem sein denke ich.
 
@GermanHero
Genau so ist es. Auf Kulanz kann man beim Import eben nur hoffen, aber voraussetzen würde ich es niemals. Wer importiert, hat einfach das Risiko. (aber eben auch den Spaß mit dem Endgerät) Wer sich das Geld gerade so zusammengespart hat sollte nicht importieren.
 
Hm also nach deutschem Recht würde ich mal behaupten, dass der Kaufvertrag zumindest wirksam entstanden ist. Du hast ja persönlich die Willenserklärung abgegeben und auch deinen richtigen Namen. Nur die Adresse ist eine andere.
Auch wenn ich mir durch eine Manipulation Zugang zu einem Markt geschaffen habe, dessen Produkt im Empfängerland offiz. (noch) nicht erhältlich ist?
Es geht dabei ja nicht um die Identität des Auftraggebers, sondern über die Art und Weise wie man sich Zutritt zu etwas verschafft, der einem bisher verwehrt ist.
Also schon bevor man überhaupt irgendwelche AGB`s und Willenserklärungen abhakt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja nur eine Restriktion seitens Google und nichts, was z.B. per Gesetz vorgeschrieben wurde (nichtig § 134 BGB).
Ich sage mal, sobald Google die Annahme erklärt (was im Versandgeschäft meist durch versenden der Ware passiert, dann aber auf jeden Fall), ist der Vertrag erstmal geschlossen. Es ist kein Scheingeschäft, es hat keine besonderen Formvorschriften, du bist vermutlich geschäftsfähig und es ist kein illegales Waffen-/Drogengeschäft usw.
Dann wäre der Vertrag nämlich von Anfang an nichtig.

Also Anfechtung?
Anspruchsgrundlage Täuschung?... nicht wirklich, das ziehlt auf andere Sachverhalte ab.
Es könnte ein AGB-Verstoß sein... inwiefern das dann anfechtbar wäre (da du ja an eine US-Adresse bestellt hast... was danach damit passiert, kann dem Verkäufer egal sein) weiß ich nicht. Und ein VPN-Tunnel zu verwenden, ist ja im Grunde auch nicht verboten.

Solange Google sein Geld und der Kunde sein Telefon bekommt, wird niemand auf die Idee kommen, den Vertrag anzufechten.


/was ich da erzähle erhebt keinen Anspruch auf 100% Richtigkeit, ich bin noch Ersti :p
Und das ist eben nur deutschews Recht - wie das bei so einem internationalem Geschäft aussieht... muss man mal in die AGB von Google schauen, welches Recht überhaupt angewendet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja nur eine Restriktion seitens Google und nichts, was z.B. per Gesetz vorgeschrieben wurde
Ja, genau.
Also bleibt die Frage, ob ein Kaufvertrag bestand hat, wenn dieser auf manipulierente Art und Weise zu Stande gekommen ist, in dem man die Restriktion des Anbieters wissentlich umgangen hat?
 
@GermanHero sehr guter Text!
 
bimbam schrieb:
Ja, genau.
Also bleibt die Frage, ob ein Kaufvertrag bestand hat, wenn dieser auf manipulierente Art und Weise zu Stande gekommen ist, in dem man die Restriktion des Anbieters wissentlich umgangen hat?

lies doch meinen text
 
Also ich denke mal ähnlich wie Critical:

Wir haben ja nichts verbotenes getan. Wir haben ein Handy entweder

  • nach UK eingeführt (erlaubt)
oder

  • in den USA gekauft (erlaubt)
das wir uns das weitergeleitet haben nach D ist ja nun unser Problem. Bzw. es kann ja auch sein, dass uns eine nette Tante in UK/US uns eine Freude machen wollte und uns ein schönes Geburtstagsgeschenk geschickt hat. ;)

Wie es nachher mit der Garantie aussieht, wird sich zeigen. Wovon wir -denke ich- ausgehen können, ist, das diejenigen die es über den UK Umweg bestellt haben, die 24 Monate Garantie haben. Aber vermutlich dann bei HTC UK (gibts die überhaupt?!) oder evtl. das Gerät trotzdem nach US zur Reparatur einschicken müssten.

Ich denke nicht, dass wir auf eine Garantieregelung/Reparatur in D bestehen können. Aber evtl. gibts ja was auf Kulanz.

Aber da das Leben nicht im Konjuntiv stattfindet, werden wir uns wohl überraschen lassen müssen. Diejenigen, denen das zu unsicher ist, müssen eben auf ein Release in D warten. So einfach ist das ;)
 
Das mit der Garantie stimmt so, glaube ich, nicht. Der Kaufvertrag kommt immer in den USA zustande. Der Verkäufer ist immer Google USA, egal wo man es sich hinliefern lässt. Hier wird EU-Recht wohl nicht zu Geltung kommen. Oder liege ich da jetzt homplett falsch?
 
Google schreibt ja selber auf seiiner Seite, dass die Käufer in UK (bzw. EU) 2 Jahre Garantie haben...
 
maddsch schrieb:
Google schreibt ja selber auf seiiner Seite, dass die Käufer in UK (bzw. EU) 2 Jahre Garantie haben...
Also der Originaltext aus den ToS
Warranties; Disclaimer of Warranties

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