Nexus One Euphorie und Verantwortung in Foren

Hier spricht Google nur von der EU, also nicht UK. Damit ist die Rechtslage im Falle des Imports auf eurer Seite.
 
"If you are a purchaser of the Device in the EU, you are entitled to a two-year warranty for parts, labor, and service."
.
..ist glaube ich der wichtige Satz. Ausschlaggebend müsste aber die BILLING-Adresse und nicht die Lieferadresse sein. Lieg ich da jetzt endlich richtig?
Lg, Tommy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausschlaggebend ist die Lieferadresse eines Landes das offiziell zu den Ländern gehört in die Googlw das N1 liefert. Also z.B England 24 Mon. Deutschland- da nicht offfiziell beliefert, 12 Monate US Garantie.
 
  • Danke
Reaktionen: Tommy0815
BananaJoe schrieb:
Hier spricht Google nur von der EU, also nicht UK. Damit ist die Rechtslage im Falle des Imports auf eurer Seite.
UK ist in der EU!! ;)

Ausschlaggebend ist die Lieferadresse eines Landes das offiziell zu den Ländern gehört in die Googlw das N1 liefert. Also z.B England 24 Mon. Deutschland- da nicht offfiziell beliefert, 12 Monate US Garantie.
Das wage ich zu bezweifeln, weil dann ja jeder in den US sich einen "deutschen Paten" suchen könnte... ;) Und das Handy würde ja nie die US verlassen...

Bin mir sicher, dass es bei der Borderlinx/UK Variante keine Probleme geben kann, da dann sowohl Liefer- als auch Rechnungsadresse in der EU liegen.
 
Garantie ist ne freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung ist Rechtsanspruch.
 
Reservist schrieb:
Garantie ist ne freiwillige Leistung des Herstellers

Du hast aber auf Garantie ebenfalls einen Rechtsanspruch, sobald sie dir im Kaufvertrag zugestanden wird.
 

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