o2-Musterschreiben wegen der Wandlung

Es gibt seid 2002 laut BGB keine Wandlung mehr.

LG
speedy007
 
Manche wollen es irgendwie nicht verstehen :D
 
Nein das meine ich nicht. Es gab mal eins wo die Person meinte das Sie mit dem Anwalt in Kontakt steht und ich glaube das Thema dazu hatte einen anderen Namen.

Ich finde das leider auch nicht mehr.

Oder kann mir mal hier einer ein Schreiben nennen wo die Rückgabe geklappt hat? Will ja nicht falsch agumentieren. In der letzten o2 Mail meinte der Typ das auf meinen mitgeschickten Screenshots flash ready steht und ich habe dem das extra vergrößert und rot eingekreist. Nichts mit ready... Bin doch nicht blöd.

Wandlung habe ich ja auch nicht angegeben. Aber um sicher zu gehen wollte ich mal hören was ihr so geschrieben habt bei den Leuten wo es geklappt hat.

Ich meine es gab mal noch was anderes dazu.
 
Es gibt kein Schreiben welches bei O2 zum Erfolg geführt hat. Nur auf Schreiben eines RA reagiert O2, ansonsten gibt es nur absagen.
 
Hallo,

dass es keine Wandlung mehr gibt, wusste ich garnicht. Habe schon viele Wandlungen gemacht, waren auch welche nach 2002.

ZEUS
 
THE ZEUS schrieb:
Hallo,

dass es keine Wandlung mehr gibt, wusste ich garnicht. Habe schon viele Wandlungen gemacht, waren auch welche nach 2002.

ZEUS

Das ist dann aber ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kulanz seitens des Händlers
 
Hallo,

war damals ein Laptop. Haben den mehrmals eingechickt. Vom Hersteller bekam ich dann mein Geld zurück.

Ist in jeden Fall gut zu wissen, dass es die Wandlung so nicht mehr gibt.

ZEUS
 
Das ist so ziemlich das Paradebeispiel eines Rücktritts nach § 346 Abs. 1 BGB.
 
Trotz Ihrer Darstellung bin ich nicht der Auffassung, dass es sich bei der Flash-Fähigkeit um eine zugesicherte Eigenschaft von derartigem Gewicht handelt, dass sie eine Rückabwicklung des Kaufes rechtfertigen würde. Dies wäre angesichts der ganz überwiegend problemlosen Nutzbarkeit des Geräts unverhältnismäßig.

das kam gerade an mit noch mehr Text.

[edit]

ich glaube der fufu hat das wegen ot gelöscht aus den verlinkten themen. habe jetzt alle seiten durch und es war nicht dabei.

mir ist aber gerade dadurch bewusst geworden wie lange wir schon warten.

wenn also jemand noch ein paar nette worte an o2 für mich hat und mir helfen will gerne.

was ist besser? mail oder anrufen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
versuchs mit dem Kamera-Bug, verkauf ihn dem Händler als einen Defekt der Kamera und dann lass diesen Defekt 2x reparieren, was misslingen wird, weil es ja ein Bug ist und dann kannste ganz offiziell deinen Stein zurückgeben.

Gruß

JvN
 
Seit einem halben Jahr bin ich zugange mit O2 wegen falscher Bewerbung des Milestone 1 und nach etlichen Mails bin ich dann zum O2 Shop wo ich das Gerät geholt habe und dieser die Sachlage auch deutlich machte und auf ihre Provision verzichten wollte kam dann diese Antwort

Als erstes bekam ich die schriftliche Antwort bekam ich das die AGB´s von O2 das nicht zulassen.

Klar das solche AGB´s rechtswiedrig sind und auch nicht in den O2 AGB´zu finden sind

Nach dem Besuch beim Verbraucherschutz habe ich ein Schreiben per Einschreiben und Rückschein und Fristsetzung an O2 gesendet in dem alle Inhalte drin waren die mit der RA vom Verbraucherschutz an die Hand gegeben hat.

Darauf die Antwort schriftlich von O2:

Ich solle ich weiter auf das Update Gedulden

Dann habe ich einen Anwalt beauftragt mit der Sache und ihm die Vorgeschichte übergeben.

Dieser hat dann O2 angeschrieben und eine letzte Frist gesetzt und heute kam die Antwort von O2 zum Thema Sachmangel.

O2 hat keine Rechtsabteilung, denn was mein Anwalt ans Antwort bekommen hat ist reiner Quatsch:

Kurz ziitiert die Antwort von O2 an meinen Anwalt.

Da O2 My-Handy Kaufvertrag ein unentgeldliches Teilzahlungsgeschäft ist greifen die Verbraucherschutzregelungen nicht. Der Rechtsanwalt schreibt Rücktritt und O2 antwortet ihm nur mit Widerruf ist nicht möglich.

Dann solle ich meine automatische Update Funktion eingeschaltet lassen, das Gerät würde sich selber melden wenn das Update auf 2.2 erscheint. Wann dieses kommt wurde offen gelassen mal wieder.

Desweiteren sollte ich mich an Motorola wenden.

Und 20 Euro Brutto hat man auf das Anwaltskonto überwiesen als Kulanz weil man den Kunden schätzt

Also ganz klar ist, das Motorola als dritter nichts zu tun hat und die Sachmangelhaftung bei O2 hängen bleibt und die Antwort von einem gekommen ist, der nicht die geringste Ahnung hat.

Nach einem riesen schmunzeln auf diese Antwort folgt nun die Klage von meimem Anwalt gegen O2. Leicht verdientes Geld für meinen Anwalt.

Wer hätte das gedacht, das O2 keine Rechtsabteilung hat und Anwälte spart und billige Hilfskräfte auf Anwaltsschreiben antworten läßt.
 
Zuletzt bearbeitet:
highlight von heute war das ich es dem service partner liefern soll damit er den defekt beheben kann. ich soll einen rma auftrag ausfüllen.

ich glaube der servicepartner hat sein eigenes update gestrickt oder wie kommt man auf so einen quatsch?

bin mal die antwort auf meine neue mail gespannt. seit märz werde ich schließlich vertröstet und nach meiner meinung ist die zeit für nacherfüllung aber total überschritten da ich sonst das schon innerhalb der 14 tage nach kauf wieder zurückgeschickt hätte.

da aber o2 damals meinte, dass das update in ein paar tagen kommt habe ich mich auf diesen kuhhandel überhaupt eingelassen. alle paar wochen verschob sich das um ein paar tage und wenn man bedenkt das wir jetzt dezember haben reicht es mir mit warten.

selbst der 4. quartaltermin wird nicht eingehalten so wie es aussieht und deswegen ist jetzt schluss mit lustig!

das sollte doch auch o2 einsehen. als ob einer von denen so lange gewartet hätte?
 
Genauso war es bei mir auch und nun wird die Klage eingereicht. Mit Mails und schreiben kommt man da nicht weiter bei O2. Es geht nur sein Recht vorm Richter zu bekommen bei 02.

Da es keine Sammelklagen mehr gibt muß jeder selber klagen und O2 hat offensichtlich genug Geld um die ganzen verlorenen Prozesse zu bezahlen.
 
verdammte kacke bis das verhandelt wird vergeht ein gutes jahr oder nicht? also mein autounfall der vor gericht landete wurde 1 jahr später verhandelt und dann soll man noch wissen wie das genau war. also echt hier gibt es doch viele die es angeblich geschafft haben. können die sich melden damit man referenzen dazu hat? vielleicht hilft das ja?
 
Sowas dauert kein Jahr und ist auch nicht wie in deinem Fall zu vergleichen.

Es wird die Klage eingereicht und anhand der ganzen schriftlichen Sachlage die vorliegt wird ein Urteil an O2 gesendet. Es ist nicht so, dass man dafür in einen Sitzungssaal kommen muß und wo Zeugen vorgeladen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
sag mir bescheid ob es geklappt hat :)
 
THE ZEUS schrieb:
dass es keine Wandlung mehr gibt, wusste ich garnicht. Habe schon viele Wandlungen gemacht, waren auch welche nach 2002.

Lass dich nicht irre machen, die Unterschiede zwischen der damaligen Wandelung und dem heutigen Rücktritt sind für den Laien nur in bestimmten Fällen von Bedeutung. Bei der Wandlung wurden die gegenseitigen Leistungen zurückgewährt, aber der Kaufvertrag blieb bestehen. Beim Rücktritt wird so getan, als sei der Vertrag nie geschlossen worden. Das hat in gewissen Fällen Auswirkungen, aber in den meisten ist das Ergebnis dasselbe: Jeder hat das wieder in der Hand, was er vorher hatte.

Wesentlich mehr geändert hat sich an den Gründen, die zum Rücktritt bzw. zur Wandelung berechtigen.

Im übrigen spricht nichts dagegen, die einvernehmliche bilateral freiwillige Rückgewährung der Leistungen auch heute noch als "Wandelung" zu bezeichnen; es ist halt nur keine Wandelung auf Basis des alten gesetzlichen Anspruchs.

idealforyou schrieb:

3 Fehler in 5 Zeichen ... nicht schlecht! ;-)

idealforyou schrieb:
Kurz ziitiert die Antwort von O2 an meinen Anwalt.

Da O2 My-Handy Kaufvertrag ein unentgeldliches Teilzahlungsgeschäft ist greifen die Verbraucherschutzregelungen nicht.

Wuahh, der Hammer! Echt lustich! Allein schon der Ausdruck "unentgeltliches Teilzahlungsgeschäft" - das ist ungefähr so sinnig wie "lautstarkes Schweigen".

Schreib ihnen doch einfach, wenn das unentgeltlich war, dann sollen sie dir einfach die versehentlich abgebuchten Raten gemäß § 823 I BGB erstatten; du verzichtest dann auch auf deinen Rücktritt. :)

Interessante Geschichte!
 
  • Danke
Reaktionen: dacki und doesdroid

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