OK,- Sim Karten

O

Oshiki

Neues Mitglied
1
Hallo,

was macht man mit den "überflüssigen" Schweizer SIM Karten?

a) Die Karten bei Orange kündigen
+ evtl. zurück schicken

b) Kann man sie im Schrank liegen lassen

Hab keine Erfahrungen mit dem Thema und deshalb auf eure Antworten gespannt.

Gruß
Oshiki
 
Meine drei SIM Karten behalte ich erstmal, vielleicht brauche ich die wenn ich in die Ferien gehe oder verschenke sie an jüngere Verwandte/Bekannte.

Die SIM Karten für welche meine Kumpels unterschrieben haben überlasse ich denen, als dankeschön für ihre Unterstützung.

ACHTUNG: Bin mir nicht sicher ob das bei allen Prepaid Anbietern so ist, aber bei den meisten verfallen die SIM Karten nach 6 Monaten Inaktivität.

Gruss, pinXu
 
Bei manchen (unter anderem BASE) verfallen sie auch schon nach 3 Monaten, also sollte man vielleicht schonmal den Urlaub buchen :)
 
Auf alle Fälle sollte man die AGBs von ok.- lesen bevor man die SIM Karten in den Tresor legt. :D
 
pinXu schrieb:
Auf alle Fälle sollte man die AGBs von ok.- lesen bevor man die SIM Karten in den Tresor legt. :D

Magst du uns darüber aufklären, was du damit meinst?
 
Parzival schrieb:
Magst du uns darüber aufklären, was du damit meinst?
Er meint wohl, dass man sie nicht zu lange in den Tresor packen sollte, weil das Guthaben - gemäß AGB - schneller verfallen sein könnte, als man glaubt.

Zur ursprünglichen Frage: Nach allem, was zur Qualität der aktuellen Blade-Charge zu lesen war, sollte man die Karte jedenfalls nicht sofort entsorgen/verschenken/verkaufen. Man könnte sie noch brauchen, um die (vom deutschen Festnetz nicht erreichbare) OK,-Hotline zur Gewährleistungs(*)-Abwicklung anzurufen.

(*Ja, Gewährleistung. NICHT Garantie. Garantie ist etwas, das dir der Hersteller FREIWILLIG gibt. Zu seinen eigenen, möglicherweise haarsträubenden Bedingungen. Kennt z.B. jeder Neuwagen-Käufer: Inspektion nur in der überteuerten Vertragswerkstatt, sonst keine Garantie.Oder auch: Wenn Handy entsperrt, dann keine Garantie. Darf der Hersteller so machen, Anspruch auf was anderes hat man nicht, denn is' ja eh freiwillig.

Macht aber nix, denn es gibt ja noch die GESETZLICHE Gewährleistung. Die besagt, grob zusammengefasst: Wenn Ware ohne Fremd-Verschulden kaputt, unvollständig oder sonstwie mangelhaft, dann neue, mangelfreie Ware oder Kohle zurück. Und das gilt ohne Wenn und Aber. Mindestens in der EU, und mich würde doch schwer wundern, wenn es in der Schweiz anders wäre.)
 
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