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SteHoess
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Ich habe am 04.04.12 ein neues Smartphone von Hr. H. K. erworben.
Er hat hierfür mein bisher verwendetes Gerät im Wert von 400 erhalten und zudem via PayPal eine zuzahlung erhalten. Die hinzugehörige eBay Aktion hat er vorzeitig beendet.
Nach erhalt des gerätes war erst einmal alles in Ordnung.
Nach ca. einem Monat war das Gerät defekt und lies sich nicht mehr aufladen.
Ich habe dieses bei dem hier ansässigen O2 Shop zur Reparatur aufgegeben.
Das Gerät wurde mir wieder zugesendet aber die Reparatur war erfolglos daher hab ich es erneut einschicken lassen, dass Gerät wurde von O2 gegen ein Austauschgerät getauscht.
Dieses funktionierte jedoch auch nicht korrekt als ich im Laden war hat die Verkäuferin sofort eine Rückabwicklung eingeleitet und durchgeführt.
Als Sie fertig war fragte ich wie ich nun meine 601 erhalte die ja auf der Rechnung stehen.
Daraufhin dachte Sie ne nach und meinte na ja es werden die Raten eingestellt da es sich ja um einen Ratenvertrag von H.K. handelt, dieser hätte das gerät garnicht verkaufen dürfen.
Nun ist mein vermeintlicher besitz zur reparatur eingeschickt, ich habe das gerät bei h.K. bezahlt aber gehören soll das Smartphone laut vertrag von H.K. noch O2, er hat ja auch erst ca. 75 in Raten dafür gezahlt.
Gilt der abbruch des Ratenverkaufes überhaupt da ja ich ihn unterschrieben habe aber garnicht der vertragspartner bin.
Habe ich nun den Anspruch auf das Gerät und O2 muß sich mit H.K. streiten.
oder
Gehört das Gerät O2 und ich muß das Geld von H.K. einklagen
oder
O2 muß die stornierung stornieren wegen fehlender Zeichnisberechtigung und mein gerät reparieren bzw. ersetzen und H.K. zahlt weiterhin wie bisher seine Raten und ich bin der Nutzer des Gerätes.
MfG
Stefan Höß
Er hat hierfür mein bisher verwendetes Gerät im Wert von 400 erhalten und zudem via PayPal eine zuzahlung erhalten. Die hinzugehörige eBay Aktion hat er vorzeitig beendet.
Nach erhalt des gerätes war erst einmal alles in Ordnung.
Nach ca. einem Monat war das Gerät defekt und lies sich nicht mehr aufladen.
Ich habe dieses bei dem hier ansässigen O2 Shop zur Reparatur aufgegeben.
Das Gerät wurde mir wieder zugesendet aber die Reparatur war erfolglos daher hab ich es erneut einschicken lassen, dass Gerät wurde von O2 gegen ein Austauschgerät getauscht.
Dieses funktionierte jedoch auch nicht korrekt als ich im Laden war hat die Verkäuferin sofort eine Rückabwicklung eingeleitet und durchgeführt.
Als Sie fertig war fragte ich wie ich nun meine 601 erhalte die ja auf der Rechnung stehen.
Daraufhin dachte Sie ne nach und meinte na ja es werden die Raten eingestellt da es sich ja um einen Ratenvertrag von H.K. handelt, dieser hätte das gerät garnicht verkaufen dürfen.
Nun ist mein vermeintlicher besitz zur reparatur eingeschickt, ich habe das gerät bei h.K. bezahlt aber gehören soll das Smartphone laut vertrag von H.K. noch O2, er hat ja auch erst ca. 75 in Raten dafür gezahlt.
Gilt der abbruch des Ratenverkaufes überhaupt da ja ich ihn unterschrieben habe aber garnicht der vertragspartner bin.
Habe ich nun den Anspruch auf das Gerät und O2 muß sich mit H.K. streiten.
oder
Gehört das Gerät O2 und ich muß das Geld von H.K. einklagen
oder
O2 muß die stornierung stornieren wegen fehlender Zeichnisberechtigung und mein gerät reparieren bzw. ersetzen und H.K. zahlt weiterhin wie bisher seine Raten und ich bin der Nutzer des Gerätes.
MfG
Stefan Höß