Rebranding im Bootloader sichtbar? Sicher nicht!

Luemel

Luemel

Dauergast
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Nabend, ich habe eben folgende Aussage gelesen: Das Rebranden hinterlässt Spuren im Bootloader, womit sich der Vorgang des debranden und rebranden nachvollziehen lassen kann.

Ist diese Aussage korrekt? Sprich könnte der Händler im Garantiefall nachvollziehen das ich mein Gerät debrandet habe, jedoch vorm einschicken wieder rebrandet habe?

Konkret ging es eigentlich um das Wildfire, aber da es ja viele Android Handys anwendbar ist habe ich es hier gepostet.
 
Ich sag jetzt mal ganz dreist: Nein!
Wieso sollte es?
 
Das Frage ich mich auch. Aber dafür fehlen mir die nötigen technischen Kenntnisse
 
Kann mir auch nicht vorstellen, welche Spuren ein Rebranding an einem Bootloader hinterlassen sollte. Dieser ist erstens so gut wie immer in einer ganz speziellen, bei Smartphones so gut wie nie sichtbaren / zugänglichen eigenen Partition untergebracht, zweitens sicherlich nicht gebrandet (wäre ja sinnlos weil's eh keiner sieht), und wird drittens beim Rebranding wohl kaum angefasst. Schließlich besteht dessen (naja beinahe) einziger Daseinszweck im Starten des Bootimages. Erst dessen Arbeit wird vom Benutzer überhaupt wahrgenommen ...
 
Es besteht schon die Möglichkeit einen "Flashzähler" irgendwo unterzubringen, der bei jedem Flashvorgang einfach nur erhöht wird. Da bekannt ist, wie viele Updates für die Firmware, die eigentlich auf dem Handy sein müsste, veröffentlicht wurden und falls sich die Zahl vom Zähler unterscheidet, könnte man zumindest den Verdacht äußern, dass etwas nicht stimmt.
 
Bei Facebook behauptete nämlich jemand das dadurch die Garantieannahme verweigert werden könnte, wenn man sich zb ein 1und1 Wf kauft, es debrandet und im Garantiefall wieder rebrandet.

Ich konnte ihn nicht widerlegen, sondern nur schreiben, dass ich noch nie davon gehört habe das tatsächlich ein Annahme verweigert wurde weil jemand fest gestellt hat das rebrandet wurde.
 
Letztendlich geht's doch schon wieder um die Gewährleistungs- und Garantiefrage. Man verliert seine Gewährleistungsansprüche nicht mal so eben, nur weil man auf seinem Gerät ein anderes Betriebssystem installiert und nutzt. Es sein denn natürlich, dieses wäre die Ursache des reklamierten (Hardware)Defekts.

Und dann gibt's da immer noch den Kosten-Nutzen-Faktor beim Servicedienst. Das Suchen nach allfälligen vom Einsender verursachten Fehlern dauert zu lange, ist folglich also zu teuer. Man flasht halt rasch die letzte Software drauf, macht noch kurz einen oberflächlichen Test und ab geht's zurück an den Kunden. Schließlich werden die Servicedienste pro Einheit und abgewickeltem Fall - mehr oder minder pauschal - vom Auftraggeber (also dem Gerätehersteller) entlohnt. Und einmal Flashen bringt halt nur 30 Euro brutto für den Servicedienst, gleich wie lange der dabei 'rum viechert.
 

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