root oder nicht root, das ist hier die frage

ChrilleWhite schrieb:
Ja, beim öffnen des Bootloaders verlieren Sie den Garantieanspruch. Darauf wird vor Öffnung des Bootloaders hingewiesen. Wir können Ihnen daher weder eine Garantieleistung noch kostenpflichtige Reparatur mehr anbieten.

Unlocking the boot loader | Sony Xperia
Das steht ja auch der Internetseite, wo du den Bootloader öffnen kannst..
 
angelssend schrieb:
Ja weil du ja deine IMEi angeben musst.
Und gesetzt den Fall, dass ich den Unlock Code angefordert, aber nicht umgesetzt habe? Telefoniert das Handy nach Hause, wenn der Loader geöffnet ist? Kann ich mir nicht vorstellen.

philischn schrieb:
Unlocking the boot loader | Sony Xperia
Das steht ja auch der Internetseite, wo du den Bootloader öffnen kannst..
Genau lesen:
Please note that you may void the warranty of your phone and/or any warranty from your operator if you unlock the boot loader.
...
Certain functions in your phone might cease to work, and performance might not be ideal. You might also damage your phone permanently.

Sie halten sich mit einem dezidierten kompletten Garantieverlust zurück.
 
rolex0815 schrieb:
Genau lesen:
Sie halten sich mit einem dezidierten kompletten Garantieverlust zurück.

Hab ich schon gelesen. Das gleiche wurde hier ja eigentlich auch schon mehrmals besprochen, aber ich denke mal, dass eben deswegen geprüft wird, ob eine FW draufgespielt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
ChrilleWhite schrieb:
Ich habe es gefunden:

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Sony Xperia Support!

Ja, beim öffnen des Bootloaders verlieren Sie den Garantieanspruch. Darauf wird vor Öffnung des Bootloaders hingewiesen. Wir können Ihnen daher weder eine Garantieleistung noch kostenpflichtige Reparatur mehr anbieten.
Das ist schlicht und ergreifend schwammig formuliert! Zumal diese Erklärung auf der Unlock-Seite nur in englisch gegeben wird und daher hier kaum gültig sein dürfte. Ich glaube kaum, das Sony damit im Zweifelsfall in Deutschland Erfolg haben könnte. ;) Sony kann mit solchen Erklärungen nicht die Gesetze umdrehen. In D. gilt gesetzlich 1/2 Jahr Gewährleistung -> Produktmängel (bestes Beispiel ist hier das gelbliche Display), die in diesem Zeitraum auftreten, werden grundsätzlich als beim Kauf vorhanden angenommen. Gegensätzliche Beweise muß der Hersteller (eigentlich Verkäufer) erbringen! ;)
 
Fast es gilt 1 Jahr Gewährleistung nicht nur 1/2 ;)
 
Nein, es sind 2 Jahre.

Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Kauf bestanden hat.
(Gelingt relativ schwer und i.A. ohne Gutachten nicht zu schaffen).

In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, also dass der Mangel bei Kauf nicht bestanden hat.
(Dem Verkäufer gelingt es meistens schwer, das zu beweisen).
 
rolex0815 schrieb:
Nein, es sind 2 Jahre.

Korrekt!

Ich wollte hier auch mit euch nicht rumstreiten wegen des Bootloaders (ob nun Garantie oder nicht) sondern eigentlich darauf hinweisen, dass es da Probleme geben könnte. Theorie und Praxis liegen eh weit auseinander.
 
Es kommt auch noch dazu, das der Verkäufer die Gewährleistung trägt und nicht der Hersteller. Der Hersteller ist für die Garantie verantwortlich.
 
Genau.
Und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
 

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