Samsung Galaxy S2 Kaputt

hamad138

hamad138

Stammgast
156
So Leute mein Galaxy S2 hat sich heute verabschiedet. Nachdem ich probleme bei videos hatte, geht es nicht mehr an. Ich schalte das Handy an, und das Akku zeichen kommt , und geht wieder weg, obwohl ich volle Batterie habe.
Habe mein Handy Aus dem Media Markt Store im August geholt.


Meine Frage an euch, krieg ich denn sofort ein neues Handy? Oder wird es Repariert? Wie lange hab ich umtauschrecht?


Danke..
 
Kurz und knapp, es wird repariert.

Umtauschrecht gibt es im Einzelhandel übrigens nicht.

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steve_gorden88 schrieb:
Kurz und knapp, es wird repariert.

Umtauschrecht gibt es im Einzelhandel übrigens nicht.

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Das ist falsch. Bei mir waren es zufällig 2 Wochen.
Es gibt Händler, die behaupten ein neues Gerät gibt es nur innerhalb den ersten 2 Wochen nach Kauf. Das stimmt aber nicht, denn die ersten 2 Wochen betreffen das Fernabsatzgesetz, das bei Verträgen über Internet, Tel. etc. abgeschlossen wurden und ein Widerruf ohne Angabe von Gründen ermöglicht.

Das Fernabsatzgesetz hat aber nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung und der Nacherfüllungspflicht des Händlers zu tun. Konkret heisst das, auch nach 3 oder 6 Monaten hast Du als Kunde die Wahl, das Gerät reparieren zu lassen oder gleich die Lieferung eines anderen Gerätes zu verlangen. Der Händler kann höchstens behaupten, dass die Lieferung eines neuen Gerätes unzumutbar ist aufgrund von z.B. zu hohe Kosten oder Unmöglichkeit (wenn die Ware nicht mehr produziert wird, kann er auch nichts neues liefern). Das ist aber bei Smartphones kaum der Fall, denn der Händler schickt das Gerät auch nur an Samsung und bekommt es erstattet.
Anders wäre es bsp. bei einem neuen Auto wo die Bremsen nicht funktionieren. Da wäre unzumutbar gleich ein neues Auto zu verlangen, nur weil die Bremsen defekt sind. Dann hat der Händler das Recht auf 2 Reparaturversuche.

Leider kennen die meisten Händler und auch Kunden nicht ihre Rechte und lassen sich oft übers Ohr hauen. Ich musste mich auch erst mal mit dem Händler "anlegen" und ihn die Gesetze erklären bevor er zugestimmt hatte.

Abgesehen vom BGB ist das alles auch bei Wikipedia unter "Nacherfüllung" zu lesen.

Lasst euch also kein Sch*** einreden von Händler die keine Ahnung haben.


Das hab ich im Inet gefunden o.o, also wenn ich es losschicke soll ich denen einen Zettel beilegen?
 
So weit ich das noch in Erinnerung habe, hat der Verkäufer allerdings das Recht auf Reparatur. Erst wenn diese zweimal erfolglos war, dann besteht das Recht auf ein neues Gerät.
 
Ach ja ist das so? Und dem Händler hast du was von fernabsatz erzählt ja?

Na dann mach mal, viel Spaß.

Bei Umtausch im Einzelhandel redet man von Kulanz, steht bestimmt auch bei Wiki was das bedeutet.

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Ich würde es direkt selber zu Samsung zur Reparatur schicken. Garantie hast du ja noch.
 
Geht nicht, die haben nur Werkstätten . Da könnte man es direkt hin schicken.

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HI hi,

also es gibt ja die 2 Jahresgarantie und wenn medimarkt scheiße erzählt, ws sie fast alle machen um nicht sich mit papierkram rumschlagen zu müssen musste das ganze ding mit einem anwalt aufziehen. Wenn sie hören das es 2 jahre garantie giebt und wenn sie nicht machen was ihn ihrer flicht ist zeigst du sie an bla. das hilft meist und dann machen sie es.


Aber selbst ich würde dir raten es direckt bei Samsung einzuschicken. ich hatte das mit meinem Galaxy spica 5700(war defeckt) ich habe es dann einfach direckt zur samsung werkstatt eingeschickt. 5 tage später was es wieder da(es war ein kommplett neues gerät).


welchen anbieter hast du denn ??
 
Es gibt kein umtauschrecht! Wenn es innerhalb der gewährleistungszeit (nicht mit garantie verwechseln) zu einem defekt kommt, kann man entweder auf nachbesserung bestehen oder auf den tausch eines gleichwertigen artikels (allerdings nur, wenn die bisherigen reparaturversuche fehlgeschlagen sind). Kann man auch alles im internet nachlesen: gewährleistung.

Ich würde empfehlen sich selber um die reparatur zu kümmern. Einfach samsung anrufen. Dann wirst du das handy wahrscheinlich an bitronic schicken. Die sind in ordnung. Als mein galaxy s2 einen displayschaden hatte, wurde das display ausgetauscht. Wartezeit gerade mal drei wochen.

Wie gesagt, lieber selber machen. Bei mm kann sich das hinziehen.

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Widerrufsrecht: (hier Umtauschrecht genannt) gibt es (gesetzlich vorgeschrieben) nur im Fernabsatz sprich Internet, Telefon oder Katalogbestellung.
d.h. man kann die Ware innerhalb 14 Tage prüfen (wie man sie im Ladengeschäft prüfen könnte) und bei nichtgefallen zurück geben.

Garantie: Freiwillige Leistung vom Händler oder Hersteller. d.h. der Garantiegeber kann im großen und ganzen die Bedingungen für die Garantie vorgeben.

Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben, 2 Jahre. in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen dass das Gerät Mangelfrei bei Auslieferung war. Sprich der Fehler erst danach aufgetreten ist.
In den restlichen 1,5 Jahren muss der Käufer nachweisen dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war.

Grundsätzlich hat man das recht auf ein mangelfreies Gerät.

Man kann nach §439 BGB eine Reparatur oder eine Neulieferung verlangen.

Der Verkäufer kann allerdings auf die andere Nachbesserung zurückgreifen, wenn die Kosten für die gewählte Nachbesserung unverhältnismäßig hoch wären.
 
  • Danke
Reaktionen: Pixelschupsa
Grown schrieb:
Widerrufsrecht: (hier Umtauschrecht genannt) gibt es (gesetzlich vorgeschrieben) nur im Fernabsatz sprich Internet, Telefon oder Katalogbestellung.
d.h. man kann die Ware innerhalb 14 Tage....

Nicht vergessen die quelle anzugeben gell ;-)


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Das hab ich so aus dem Gedächtnis reingetippelt :flapper:

Nur den Paragraph hab ich nochmal nachgeschlagen :glare:
 

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