Seit 4 Tagen unzufrieden mit dem Handy

Was soll die Polizei da machen?
 
Ich glaube er spielt auf den Straftatbestand der Unterschlagung, gemäß § 246 StGB an. Für diesen wären Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich zuständig. Aber ich vermute, dass es hier an der Erfüllung der Straftatbestandsmerkmale mangeln könnte. Obgleich ich die Enttäuschung und Wut bzgl. der stoischen Gelassenheit mancher Hersteller und Anbieter auf Serviceanfragen verstehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: MarkusK - Grund: Direktzitat entfernt. Bitte Forenregeln beachten und den Antwort-Knopf anstelle des Zitat-Knopfes verwenden. [MarkusK]
Ich kann deinen Ärger hunderprozentig nachvollziehen, aber ich würde nicht zur Polizei gehen. Die haben auch wichtigeres zu tun, als sich um so etwas zu kümmern (spreche da aus Erfahrung).

Setze eine Frist, bis wann du das Gerät zurück erwartest und drohe mit rechtlichen Schritten. Das ganze dann mit Einschreiben und Rückantwortschein dort hin senden. Das sollte wirken. Außerdem hast du dann auch etwas in der Hand und kannst vorweisen, dass du tätig geworden bist, aber dein Handy nicht herausgerückt wird.
 
  • Danke
Reaktionen: Seavers11
Jetzt fühle ich mich echt v...

Das Handy kam heute wieder !
Es wurde nicht wie mit Huawei Vereinbar ausgetaucht sondern nur Repariert. Wie ich lesen darf nur Funktion Prüfung und Software zurücksetzung.
Jetzt Funktioniert das Tel wieder, dafür geht aber kein LTE aufeinmal mehr.

Was soll den das !


Und unter aller Sau wurde das Handy in einem Minipacket verpackt ohne irgend einen Schutz, ein Wunder das es überhaupt hier nicht in Einzelteilen ankam
 
Es ist das gute Recht von Huawei das Gerät zu reparieren, anstatt auszutauschen.
 
Nicht wenn man ein Austauch versprochen bekommt,
besonders wenn sie diesen Dienst auch noch Anbieten nur in den Ersten Drei Monaten.
 
Also, wenn man Dir den Austausch versprochen (Huawei VIP Garantie etc.) hat, dann würde ich diesen auch versuchen durchsetzen. Diesbezüglich würde ich diese Forderung, wie weiter oben schon gesagt, anhand von Schreiben formulieren und per Einschreiben einsenden. Dazu würde ich den Beweis als Kopie mit beilegen. Das würde ich dann drei mal anmahnen, bzw. mit der rechtlichen Durchsetzung Deiner Interessen drohen.

Das Problem ist jedoch, dass Du diese dann auch tatsächlich durchsetzen solltest, bzw. auch durchsetzen können musst (Rechtsanwalt, Rechtsschutzversicherung etc.). In Deutschland droht jeder immer sofort mit einem Rechtsanwalt, aber kaum einer setzt das dann auch durch. Das wissen die Konzerne und lachen darüber. Nicht umsonst haben sich Provider, Großkonzerne etc. in Deutschland so eine stoische Gelassenheit gegenüber Servicewünschen des Kunden angewöhnt. Zumal die Gerichte und Behörden selbst mit eklatanten Fällen personell völlig überfordert sind, das sind derartige Zivilrechtsangelegenheiten ein lästiges Übel.

Habe gerade erst gestern wieder gehört, dass VW-Kunden in den USA Anspruch auf finanzielle Entschädigungen haben, während die deutschen Kunden Glück haben, wenn das Fahrzeug irgendwann nachgerüstet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht wo das mit den drei Monaten steht, Benutzername124. Aber wenn dem definitiv so ist, würde ich auch wie oben von mir beschrieben vorgehen. Beschwerden, Frist setzen, Rückantwortschein beifügen, fertig. Zumal dein repariertes P9 ja nun auch noch LTE-Probleme hat. Sehr, sehr ärgerlich das Ganze.
Nebenbei gefragt: Du hast das Gerät nicht bei einem Provider durch VVL bekommen, oder?

PS: Stormmaster war schneller. :razz:
 

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