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MajorGriffon
Ambitioniertes Mitglied
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Das stimmt so nicht ganz. Massgeblich ist nicht, was Du mit der Ware gemacht hast, sondern ob eine Verschlechterung durch übermässige Ingebrauchnahme eingetreten ist, die über die Verschlechterung einer normalen Prüfung hinaus geht. Du darfst das Händi auspacken und Du darfst auch damit telefonieren. Ob Du nun ein oder 100 mal damit telefoniert hast, davon verschlechtert sich das Händi nicht weiter. Wenn die Verschlechterung nur in der zerstörten Verpackung und der eigentlichen Inbetriebnahme liegt hat der Händler in jeden Fall das Nachsehen. An den Ladezyklen ist vielleicht was dran, aber sooft wird man das Gerät in 14 tagen auch nicht neu laden. Sogar wenn Dir das Dingen hinfällt und einen Schaden nimmt kannst Du es zurückschicken - je nach dem wie das passiert ist. Im Geschäft kann Dir beim Ausprobieren ja auch mal was hinfallen und auch hier trägt in der Rechtswirklichkeit der Händler den Schaden. Die gerichte achten sehr genau darauf, das das Recht des Kunden hier in keiner Weise geschmälert wird und legen den Vergleichsmaßstab "Ausprobieren im Laden" fast nur zugunsten des Kunden. Bei Waren, wo die verschelchterung in deutlichen Gebrauchsspuren liegt (z.B. das Hochzeitskleid mit Schmutz vom Hochzeitsessen, Schweiss- oder Parfum-Geruch) liegt die Sache jedoch beim Kunden.