Urteil: Oracle verliert letzte Bastion und muss sich Google geschlagen geben

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don_giovanni

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Es ist soweit: Richter William Alsup hat im Patentstreit zwischen Oracle und Google die letzte Entscheidung getroffen. Dabei ging es um die Schutzwirkung des Urheberrechtes auf APIs, konkret um 37 Java-APIs, die Google für Android verwendet. Die Entscheidung von Richter Alsup hat das Zeug, zu einer Grundsatzentscheidung zu werden und zukünftiges Richter-Recht zu prägen: Nach Oracles Klageschrift verletze die Nutzung der Java-APIs in Android das Urheberrecht, da Oracle Java gekauft und damit alle Rechte am Eigentum der Firma erworben hat. Dagegen hatte Google angeführt, dass APIs nicht urheberrechtlich schützbar seien und sie jederman verwenden könne. Alsup hat sich der Darlegung Googles angeschlossen und entscheiden, dass die besagten APIs nicht urheberrechtlich schützbar sind. In seinem Urteil führt der Richter an, die präzise Kommandostruktur der APIs falle unter Abschnitt 102 (b) des Copyright Act und sei somit nicht schützbar. Eine Kopie sei unabdingbar, um Interoperabilität zu erreichen. Weiterhin stellte er klar, dass Oracle nicht die Eigentümerschaft jeglicher Implementierung einer Funktion inne hat, unabhängig von deren urheberrechtlichem Schutz. Schutz bestünde lediglich vor konkreter Implementierung - will heißen nur der 1:1 Kopie. Solange sich der Code der Implementierung von der des Originals unterscheide, läge keine Verletzung des Urheberrechts vor. [Frage aus dem Off: Wäre es bei Anwendung dieses Rechtsgrundsatzes auf einen anderen Bereich im Umkehrschluss dann nicht möglich, die Melodie eines jeden Liedes zu kopieren und einfach den Text zu ändern? Nach der Alsup'schen Urheberrechts-Definition wäre dann keine Verletzung gegeben, da sich das Endergebnis vom Original doch unterscheidet...] Diese - bemerkenswerte - Rechtsauslegung gelte also auch für alle Java-APIs und es spielt keine Rolle, wenn die Header-Dateien identische Zeilen enthalten, dies sei beim Abbilden einer gleichen Funktion unabdingbar. Es sei hierbei zu vernachlässigen, so Alsup weiter, dass es durchaus möglich gewesen wäre, auch ohne die Java-APIs die gleiche Programmierung an Android vorzunehmen. Entsprechend dieses doch durchaus harten und Urheberrechte deklassierenden Statements hat Oracle Berufung angekündigt. Bei einem Bestand des Richterspruchs wären Innovationen und Erfindungen wesentlich schlechter urheberrechtlich zu schützen. Ein Grundsatzurteil, welches zeigen muss, ob es die nächsten Monate übersteht.

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(im Forum "Android Allgemein")

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Quellen: Judge: Oracle Java API elements not copyrightable, related claims against Google dismissed | The Verge
http://www.abendblatt.de/multimedia/archive/00135/richterhammer_HA_Ba_135127c.jpg
 
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