N5 reklamieren/zurückschicken?

E

EMIMI

Fortgeschrittenes Mitglied
35
Hi.

Ein im Play Store gekauftes N5 kann man ja ohne Probleme umtauschen lassen etc.
Wie ist denn das wenn man es nicht über den Play Store sondern über einen normalen Handyshop gekauft hat?
Wie läuft da sowas ab wenn man kaputte Pixel und einen Gelbstich im Display hat?

Würde mich sehr freuen über eure Infos und sage schonmal danke!
 
Naja, bei Onlinekäufen hast du doch eigentlich immer 14 Tage die Möglichkeit zur Rückgabe? (oder bist du aus der Schweiz/einem nicht- EU Land?)
 
Bin aus DE, hab es aber nicht aus einem online Shop.
Das N5 hab ich jetzt schon seit Release.
 
Wie bei jedem anderen Kauf, den man bei einem Händler tätigt, ist der Händler innerhalb der 24-monatigen Gewährleistung der erste Ansprechpartner. Warum sollte das bei einem Smartphone anders sein als beispielsweise bei einem anderen technischen Gerät? ;)
 
Ich versuche es nochmal etwas genauer zu schildern.

Wenn ich mein N5 bei dem Händler reklamiere (geht das überhaupt noch, da zu Release gekauft?), wie geht der dann vor?
Schickt er an Google oder LG und was machen diese dann, reparieren, ablehnen oder wie bei einem Play Store kauf direkt umtauschen?

Hab jetzt eher darauf gehofft das Leute antworten die in ähnlicher Lage waren wie ich.
 
Natürlich kannst du reklamieren, das Recht steht dir immer zu. Der Händler wird das N5 aber mit ziemlicher Sicherheit nicht tauschen, sondern an einen Reparatur-Dienstleister schicken, mit dem der Hersteller (also LG) in Deutschland zusammenarbeitet (z.B. Arvato oder W-Support). An Google mit Sicherheit nicht, da eben nicht im Playstore gekauft.

So erging es mir jedenfalls mit einem HTC-Smartphone, das ich beim Media Markt gekauft hatte. :)
 
  • Danke
Reaktionen: EMIMI
Der Händler wird das N5 aber mit ziemlicher Sicherheit nicht tauschen, sondern an einen Reparatur-Dienstleister schicken.

So wird es in der Praxis oft praktiziert, entspricht aber meist nicht dem Deutschen Gewährleistungsrecht.
Dieses besagt nämlich, dass bei einem Sachmangel nicht der Verkäufer, sondern der Käufer bestimmen kann, ob eine Reparatur oder ein Austausch erfolgen soll. Wenn der Käufer also bei einem Sachmangel eine Ersatzlieferung verlangt ist ein Einschicken nur dann zulässig, wenn ein Umtausch für den Händler nicht, oder nur mit großem Aufwand möglich wäre.
 
@mischi6: Das ist in der Theorie korrekt - in der Praxis aber eher selten; falls das reklamierte Produkt noch in ausreichender Menge beim Händler vorrätig ist, kann man in der Tat auf einen Austausch bestehen. Auch kann man rein rechtlich ein von der Leistung und dem Preis ähnliches Produkt verlangen. Das Problem ist aber, diese Rechte vor Ort einzufordern - wenn der Händler sich partout nicht darauf einlassen will, dann wird es schwierig... ;)
 
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