Selbst nach 3. Reklamation kein Neugerät?

F

fsari

Neues Mitglied
0
Hallo, ich brauche eure Hilfe.
Es geht um folgendes: Ich habe ein Handy über einen Händler mit Vertrag bestellt. Als ich es dann bekommen habe, musste ich am nächsten Tag feststellen, dass der Blitz der Kamera nicht funktioniert. Also habe ich es zurückgeschickt (vorher mit denen auch abgemacht). 2 Wochen später habe ich das Handy zurückbekommen mit der Anmerkung, dass der Fehler nicht reproduziert werden konnte und somit keine Reparatur durchgeführt wurde. Ich habe es dann 2 Tage benutzt und die Fehlermeldung tauchte erneut auf. Dann habe ich ein Beweisvideo davon gemacht und denen das geschickt und das Handy wieder zurückgeschickt (auch wieder vorher mit dem Händler so besprochen). Eine Woche später haben die mir das Handy zurückgeschickt ohne weitere Infos. Habe dort angerufen und die meinten dass die Platine ausgetaucht wurde. Jetzt funktioniert zwar der Blitz, aber die Fotos mit Blitz weisen alle einen deutlichen Grünstich auf. Es wäre jetzt meine 3. Reklamation. Habe ich in dem Fall einen Anspruch auf ein Neugerät? Oder hat der Händler immer noch das Recht, das Handy erneut zu reparieren, weil es dieses mal ja ein anderer Fehler ist (wobei es ja immer noch um die Kamera geht). Außerdem würde mich interessieren, ob es sich hier um einen 2. Reparaturversuch handelt, weil beim ersten Einsenden ja keine Reparatur durchgeführt wurde, weil eben der Fehler nicht nachvollzogen werden konnte.

Vielen Dank im Voraus!
 
die eine pauschale regelung scheint es da nicht zu geben. was sagt denn der händler dazu? zwei rma vorgänge müssten ja bereits existieren. 'kein fehler gefunden' würde ich als einen nicht erfolgreichen reparaturversuch ansehen.

Nachbesserung und Ersatzlieferung | Verbraucherzentrale.de
 
Danke für deine schnelle Antwort!
Der Händler weigert sich, ein Neugerät zu schicken. Er meint, dass es sich um einen neuen Mangel handelt und dass der Händler theoretisch unendlich viele Versuche hat zu reparieren, solange der angegebene Mangel beseitigt wurde (unabhängig davon, ob ein anderer, neuer Mangel entsteht). Aber ist das denn tatsächlich so? Sollte das Gerät nicht nach 2 Versuchen komplett mangelfrei sein?
Außerdem sieht er meine erste Zusendung nicht als einen gescheiterten Reparaturversuch an, weil eben nicht repariert wurde..
 
wenn eine weitere reparatur für dich nicht in frage kommt, dann würde ich mal nett nachfragen, woher er diese informationen hat. ich konnte dazu nichts finden.
 
Zb.
 

Anhänge

  • IMG_20200524_123820.jpg
    IMG_20200524_123820.jpg
    727,2 KB · Aufrufe: 289
  • Danke
Reaktionen: Melkor und juni
fsari schrieb:
Er meint, dass es sich um einen neuen Mangel handelt und dass der Händler theoretisch unendlich viele Versuche hat zu reparieren, solange der angegebene Mangel beseitigt wurde (unabhängig davon, ob ein anderer, neuer Mangel entsteht).

wo genau der defekt liegt, also welches bauteil konkret betroffen ist, sollte eigentlich irrelevant sein. zumindest wurde mir das so erklärt. ob nun wlan, die kamera oder das display streikt, die konsequenz ist, dass man das gerät nicht vollumfänglich nutzen kann.
 
Also ich habe in der Berufschule gelernt, Einzelhandel, das der Verkäufer drei Versuche hat das Geräte zu reparieren und dann der Kunde recht auf ein neues Geräte hat aber zu einem ist das schon ein paar Jahre her und zweitens Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Ich würde es noch zwei mal probieren und dann die Verbraucherzentrale einschalten, hat bei mir schon Wunder gewirkt.
 

Ähnliche Themen

L
Antworten
9
Aufrufe
1.194
linuxnutzer
L
jandroid
Antworten
20
Aufrufe
4.296
Killerspielspieler
K
H
  • htc-evo
Antworten
2
Aufrufe
1.031
525024
5
Zurück
Oben Unten