B
Bamboori
Neues Mitglied
- 2
hallo allerseits!
ich hoffe ich poste das im richtigen sub forum^^
ich habe mir von einer weile eine smartwatch aus china bestellt, die r watch m18:
R-Watch M18 0.96 inch LCD Fashionable Anti-lost Bluetooth V2.1 Hands-free Watch w/ Audio for Android Phones (BLACK) | Everbuying.com
http://img.everbuying.com/E/2014/201403/goods-img/1393969296277-P-1526344.jpg
heute kam post vom zoll. nunja, bin ich als regelmaesssiger china-besteller ja gewohnt.
angekommen, ausgepackt, alles soweit gut. ist ja auch kein plagiat (jedenfalls nicht dass ich oder einer der zollbeamten es wuessten).
nun verbindet sich aber ja die uhr per bluetooth mit dem handy, und da es kein ce zeichen und auch nicht irgendein zertifikat hat, mussten sie die uhr einbehalten, um sie zu pruefen...
wegen bluetooth!?
meine fragen:
-ist das ueberhaupt legitim, elektronik wegen bluetooth einzubehalten?
-wie stehen meine chancen, die uhr zu bekommen? wie gesagt, es ist kein plagiat.
-werden noch bearbeitungskosten auf mich zukommen? der ansaessige beamte meinte zwar nein, aber das war eben nur sein wort und kein gesetz.
freue mich auf antworten!
ich hoffe ich poste das im richtigen sub forum^^
ich habe mir von einer weile eine smartwatch aus china bestellt, die r watch m18:
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angekommen, ausgepackt, alles soweit gut. ist ja auch kein plagiat (jedenfalls nicht dass ich oder einer der zollbeamten es wuessten).
nun verbindet sich aber ja die uhr per bluetooth mit dem handy, und da es kein ce zeichen und auch nicht irgendein zertifikat hat, mussten sie die uhr einbehalten, um sie zu pruefen...
wegen bluetooth!?
meine fragen:
-ist das ueberhaupt legitim, elektronik wegen bluetooth einzubehalten?
-wie stehen meine chancen, die uhr zu bekommen? wie gesagt, es ist kein plagiat.
-werden noch bearbeitungskosten auf mich zukommen? der ansaessige beamte meinte zwar nein, aber das war eben nur sein wort und kein gesetz.
freue mich auf antworten!
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