Ohrhörerqualität

F

flipsns

Erfahrenes Mitglied
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Also ich bin nicht allzu anspruchsvoll, bin für mein Nutzungsverhalten mit Akku und Speicher ansich zufrieden. Und auch die Qualität des externen Lautsprechers reicht mir, so selten wie ich ihn nutzen werde. Aber was mich bei meinem vor kurzem erworbenen, gebrauchten Desire, für ein (ehemaliges) Flaggschiff eines Smartphoneherstellers, ziemlich enttäuscht, ist der Lautsprecher des Ohrhörers. Die Gesprächsqualität ist unter aller Sau. Die Gespräche ständig verrauscht. Ist das tatsächlich normal oder ein reklamationswürdiger "Defekt", was naturgemäß mühsam wird, weil sich HTC mal easy immer mit einem "funktioniert doch!" abputzen könnte?
 
Wenn es ein gebrauches Gerät ist - wie willst Du da reklamieren? Die Garantie gewährt HTC (wie alle mir bekannten Hersteller) immer nur dem Erstkäufer.
 
Deerhunter schrieb:
Wenn es ein gebrauches Gerät ist - wie willst Du da reklamieren? Die Garantie gewährt HTC (wie alle mir bekannten Hersteller) immer nur dem Erstkäufer.

Das stimmt so nicht. Ich habe die Garantiebedingungen extra deshalb gelesen. Hab sie jetzt nicht bei der Hand um wörtlich zu zitieren, aber es steht sinngemäß, dass man als 2t-Besitzer die schriftliche Einwilligung von HTC für einen Kauf benötigt und in Klammern, dass HTC dies nicht ohne Grund ablehnt! Den Grund für eine Ablehnung möchte ich gerne mal hören! Davon abgesehen habe ich HTC bereits mit dem Anliegen kontaktiert, dass ich 2t-Besitzer mit Reklamationsansprüchen bin und habe nach einer freundlichen Konversation eine Adresse erhalten, wohin ich mein Gerät einsenden soll. Hab das auch nicht anders erwartet und kann mir nicht vorstellen, dass dies in .at anders als in .de gehandhabt wird. Würde aber zunächst ohnehin erstmal zum Händler (in dem Fall den größten österreichischen Mobilfunkanbieter A1) gehen, weil ich mir dort ein rascheres und kulanteres Erledigen von Kundenreklamationen erwarte als bei HTC direkt.
 
letztendlich ist gewaehrleistung und garantie, alles nach dem gesetz, unabhaengig davon, wieviel besitzer vorhanden sind.
solange ne rechnung mit KAUFDATUM vorhanden ist, ist das datum ausschlaggebend.

pech und problematik, wenn ein vorbesitzer gerootet hat, es erkennbar ist und daher eine kulanz/garantie/gewaehrleistung abgelehnt wird.
da kann man dann nix mehr machen.

ist zB bei autos nicht anders,vertraege unterliegen dem gesetz und saetze, die dem gesetz nicht entsprechen sind nicht gueltig (egal was).
ich bin 2.besitzer meines fahrzeugs und hab tausend garantie, gewaehrleistungs- und kulanzleistungen erhalten.
keiner hat gefragt ob mein fahrzeug chipgetunt (ist es nicht) oder sonst modifiziert ist.
 
@flipsns: Wenn HTC zustimmt, hast Du natürlich weiterhin Garantie.

@Scanna: Stimmt so nicht, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Garantie ist in jedem Fall eine freiwillige Leistung und es ist gesetzeskonform, wenn ein Hersteller sie auf den Erstkäufer beschränkt - hier hat der jeweilige Hersteller ein freies Gestaltungsrecht, was die Bedingungen angeht.
Bei der rechtlich verbindlichen Gewährleistung - oder korrekt: Sachmängelhaftung - hängt es von der Art der Vertragsparteien ab, aber i.d.R. ist ein Anspruch hier abtretbar. Zudem machen Fahrzeughersteller selten Einschränkungen auf den Erstkäufer in ihren Garantiebestimmungen.

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Also ich finde es ohnehin sehr fragwürdig nur dem Erstkäufer eine Garantie zu gewähren. Generell frage ich mich, wie die das rational rechtfertigen wollen? Und zum anderen frage ich mich, wie sie die Besitzverhältnisse feststellen wollen, wenn auf der Rechnung zB. gar kein Name draufsteht?! Diesem Schwachsinn sollte eine höhere Instanz (Gerichte/EU) einen Riegel vorschieben.
 
Warum sollte denn ein Gericht einer freiwilligen Leistung einen Riegel vorschieben? Deerhunter hat ja schon gesagt, daß jeder Hersteller bei der Garantie - im Gegensatz zu der Gewährleistung - die Bedingungen nach eigenem Ermessen festlegen kann.
 
Ja eben, entweder freiwillige Garantie auf das Gerät oder eben nicht. Aber eine kundenbezogene Garantie? Was soll so eine schwachsinnige Selektion die jeglicher Rationalität entbehrt? Das sind eben nur billige Versuche sich optional aus der Verantwortung zu ziehen, mehr nicht.
 
flipsns schrieb:
Ja eben, entweder freiwillige Garantie auf das Gerät oder eben nicht. Aber eine kundenbezogene Garantie? Was soll so eine schwachsinnige Selektion die jeglicher Rationalität entbehrt? Das sind eben nur billige Versuche sich optional aus der Verantwortung zu ziehen, mehr nicht.

Nein, Garantie ist eine ganz einfache gesetzliche Regelung: Es ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien - in dem Fall zwischen Hersteller und Erstkäufer - über bestimmte freiwillige Leistungen, der nicht automatisch an eine mögliche Drittpartei weitergeht. Das ist so, seit es Garantien gibt.
Du kannst natürlich gern weiterhin einen jahrhundertealten Rechtsgrundsatz in Frage stellen - davon wird´s nicht anders.
Das gilt natürlich alles nur für´s deutsche Rechtssystem - in anderen Ländern mag es anders sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@flipsns
Und was hast dann davon wenn sie gar keine Garantie mehr anbieten sollten? Nichts! Beruf dich doch auf die Gewährleistung gegenüber dem Händler der das Desire dem Vorbesitzer verkauft hat. Aber vielleicht ist ja auch der Vorbesitzer für das Rauschen verantwortlich. Kannst Du das ausschließen?
 
Sorry, ihr habt natürlich recht, aber ich wollte meinem Unmut einfach ein wenig Luft machen, weil ich das halt als Unart empfinde, auch wenn ich ohnehin meinen Garantieanspruch geltend machen kann. Aber ich finde, wenn die 2 Jahre Garantie auf ein Gerät geben, dann sollte selbiges eben 2 Jahre fehlerfrei funktionieren oder in dem Zeitraum repariert werden, völlig unabhängig vom Besitzerstatus.

Zum eigentlichen Problem: naja, kann mir schwer vorstellen, was jemand konkret angestellt haben könnte, dass der Ohrhörer dann rauscht. Wobei das eben nur vorkommt wenn der Gesprächspartner spricht. Während Redepausen hört man gar nichts. Also für mich klingt das daher (im wahrsten Sinne des Wortes) einfach nach einem Qualitätsmangel. Und sowas reklamiere ich aus Prinzip immer, auch wenn sich nix ändert. Denn eventuell verbessert sich der Hersteller dann zumindest bei zukünftigen Geräten, wenn genug Kunden reklamieren, so zumindest mein Wunschdenken. :smile: Ich wollte halt nur mal hier in Erfahrung bringen, ob es denn eben normal ist oder ich eventuell tatsächlich einen beseitigbaren "Defekt" habe.
 
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