Huawei P20 Schaden/Reperatur

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Fabsel

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Hallo,

am 18.8. diesen Jahres habe ich mein Huawei P20 bei Notebooks billiger erworden.
Nun ist vor kurzem die Lauter-/Leisertaste abgefallen, ohne dass das Handy unmittelbar vorher zu Boden gefallen wäre.

Ich habe mich daraufhin mit Notebooks billiger in Verbindung gesetzt. Ich wurde dann eine Reperaturwerkstatt des Herstellers vermittel, voraufhin ich mein Handy zur Reperatur einschickte.

Nun habe ich eine Antwort der Werkstatt bekommen. Das Handy würde nicht unter die Garantiebestimmungen fallen, da es sich um einen mechanischen Schaden handelt. Zu wieder der Tatsache, dass mir das Handy vor dem Defekt nicht zu Boden gefallen ist.
Natürlich bietet die Reperaturwerkstatt eine Reperatur an, allerdings zu einem Preis, von dem ich mir gleich ein neues Handy kaufen könnte.

Da mein Handy nicht einmal 6 monate alt ist sehe ich nicht ein die Reperatur zu bezahlen.
Meines Wissens nach muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass das Gerät einwandfrei war, als ich es kaufte.

Wie gehe ich nun am bestem vor? Sollte ich mich nochmal dirket an notebooksbilliger wenden?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Hat Notebooksbilliger das Gerät verkauft oder nur vermittelt?

In der Regel sollte das unbürokratisch repariert werden, sicher ein Materialfehler, kommt sicher mal vor.
Alternativ, selber wechseln.

VG
 
Die Frage ist eher, wie Notebooksbilliger die Aussage von der Werkstatt deutet.
Soweit ich weiß, sind selbstverschuldete Schäden keine Garantiesachen. Und selbst wenn es bei Dir nicht so ist, wirst Du beweisen müssen, dass die Werkstatt unrecht hat.
Könnte eine schwierige Geschichte werden. Hatte ich auch schonmal so, dass die Aussage der Werkstatt mehr wert war als meine eigene. 😟
Ich drücke aber die Daumen.
 
ralle77 schrieb:
Soweit ich weiß, sind selbstverschuldete Schäden keine Garantiesachen. Und selbst wenn es bei Dir nicht so ist, wirst Du beweisen müssen, dass die Werkstatt unrecht hat.
Könnte eine schwierige Geschichte werden. Hatte ich auch schonmal so, dass die Aussage der Werkstatt mehr wert war als meine eigene. 😟
Ich drücke aber die Daumen.
In den ersten 6 Monaten "vermutet" der Gesetzgeber einen Schaden ab Verkauf (§477 BGB)
Da muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, das der was kaputt gemacht hat.
Ab dem 7. Monat gibts die Beweislastumkehr, da muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, das er Mist verkaut hat.
Also:
Beim VERKÄUFER (nicht Hersteller) freundlich Nachbesserung fordern.
Wenn der sich quer stellt, hilft in solchen glasklaren Fällen auch die Rechtsabteilungen der Verbraucherberatungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Na sicher, alles richtig.
Nur der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen wird gern unterschätzt.
Und eh man sich wie lange rumärgert mit Verbraucherschutz usw. ...
Versuch macht klug!
 
  • Danke
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Natürlich, das gibts immer ;-) Aber wie gesagt, bei so einem klaren Fall.....
Übrigens, wenn sich der Verbraucherschutz bei sowas einsetzt, dann deren Rechtsabteilung, nicht dein (kostenpflichtiger) Anwalt
 
  • Danke
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Scheint ja für notebooksbilliger nicht so klar zu sein. Sonst hätten die ja nicht die Meinung ihrer empfohlenen Werkstatt über die Rechtslage gestellt.
@Fabsel Nochmal eindringlich auf dein Recht pochen sollte ggf. was bewirken beim Verkäufer. ;)
 
  • Danke
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...oder selber auswechseln...
So eine Volume-Bar kostet paar Euros, da einsetzen ist relativ einfach.

VG
 

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