Garantieverlust bei... ?

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Manche Handy Hersteller, wie zB Sony Ericsson, erwarten von dir, dass du die Firmware flashst bevor sie das Handy in Reparatur nehmen. Ich hatte mal Probleme mit einem C905 und bin damit zum T-Punkt um es auf Garantie reparieren zu lassen. Der Typ sagte dann, dass ich selber als erstes ein Firmwareupdate machen solle bevor sie das Handy annehmen weil das die meisten Probleme schon behebt.
Also bei Sony Ericsson ein Tool geladen und Handy geflasht.
 
Für all diejenigen, die mit der Suche nur andere Threads à la "benutz die Suche" finden:

Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend für den Händler, der euch das Gerät verkauft und beträgt bei Neuwaren 2 Jahre. Nach sechs Monaten kann der Händler allerdings verlangen, dass der Käufer den Mangel nachweist. Ein seriöser Händler tut sowas aber immer dann nicht, wenn offensichtlich keine Fehlbehandlung des Gerätes vorliegt und die Verweigerung der Gewährleistung nur der Schikane dient. Selbst wenn euch ein Händler mal die Beweislastumkehr entgegenhält, könnt ihr ihn mal freundlich darauf hinweisen, dass ihr gerne einen Gutachter Beauftragen werdet, dessen Kosten ihr ihm dann aus Schadenersatz in Rechnung stellt. Schließlich habt ihr die Kosten des Gutachters ja gerade deshalb gehabt, weil das Gerät defekt ist. Spätestens da sollte der Händler dann einlenken. Was bei dem Giga-Link steht ist im Übrigen etwas durcheinander geworfen und der Teil unter "Update" ist grob falsch. Einen Gewährleistungsanspruch habt ihr immer gegen den Händler und nie beim Hersteller, es sei denn, ihr kauft direkt beim Hersteller. Die Gewährleistung kann der Händler nicht so einfach ausschließen, sondern nur dann, wenn der Mangel offensichtlich durch den Käufer zu vertreten ist.

Eine Garantieleistung ist (in der Regel) eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser kann dafür auch die Bedingungen festlegen, insbesondere dann, wenn sie kostenlos ist.
Nichtsdestotrotz kann aber auch ein Händler eine Garantie geben, indem man z. B. für einen extra Garantie-Vertrag zahlt. Der Vorteil ist hierbei, dass es die Beweislastumkehr (s. o.) nicht gibt.
Ein Urteil, das sich speziell mit dem Handy-Fall beschäftigt ist mir nicht bekannt, wohl aber eines mit einer Gebrauchtwagen-Garantie (BGH VIII ZR 251/06), die man nicht einfach ausschließen kann.

Fazit:
Ihr steht mit einer Garantie zwar besser da, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, eine Gewährleistung deckt aber genauso technische Mängel ab. Lasst euch also von eventuellen Garantieverlusten nicht abschrecken und verweist den Händler auf die Gewährleistung.
 
  • Danke
Reaktionen: Cyanlux
dass ihr gerne einen Gutachter Beauftragen werdet, dessen Kosten ihr ihm dann aus Schadenersatz in Rechnung stellt

Der Punkt ist aber das man diesen nicht braucht weil man ja vorher den Root bzw. das original Rom restored. Kann man das aber nicht Pokert man... stellt der Gutachter fest das der Defekt durch die custom Rom verursacht wurde.... dann wird es teuer.

Zb erst hier wieder gelesen... USB Port defekt... zufällig dann doch wieder eine USB Verbindung, dann das Factory Rom geflasht... dann kein Problem mehr....

Mein persönliches Fazit: Die ganze Feststellung man hat Gewährleistung mit Root oder Flash fällt flach weil man so oder so immer das Factory Image restoren muß um zu verifizieren ob nicht dort das Problem liegt. Alles andere ist dann Pokern (bei defekten die auch mit SW zu tun haben könnten).

Grüße
 
Ich beende jetzt erstmal die Diskussion.

a. gibt es das thema schon öfters
b. drehen wir uns in der Diskussion im Kreis
c. wird es unsachlich
 
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