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ntech3333
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Koloth schrieb:Das leidige Garantiethema ... nunja, da hat wohl jeder seine Erfahrungen und Einstellung zu. Klar das SE erstmal pauschal ablehnt, sie schreiben auch "may void your warranty". Aber im Falle eines Falles gibts ja zig verschiedene Möglichkeiten...
Original Roms haben eine SE Signatur, die vom Bootloader geprüft wird. Custom Roms haben keine org. SE Signatur und werden vom Bootloader auch nicht akzeptiert. Darum Bootloader öffnen.
Kann es dann sein, dass die Variante von johndo doch funktioniert ? Denn er hatte ja bereits die 2.3.4 drauf und musste somit auch kein Rom mit Flashtool einspielen. Er hat ja lediglich mit fastboot die boot.img vom alten 2.3.2 eingespielt, den exploit ausgenützt mit superoneclick und dann die aktuelle kernel.sin ebenfalls mit fastboot auch eingespielt.
Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass es bei diesen Vorgängen den gesperrten Bootloader nicht kümmert, da sowieso in der boot.img oder der kernel.sin keine SE Signatur zum prüfen da ist. Auch im original ?!
Zum Thema Garantie:
Grundsätzlich kann ("may void") die Garantie weg sein, sowohl wenn man das Gerät rootet als auchwenn man den Bootloader entsperrt.
Was aber eher wichtig ist, ist dass man den "root" wieder rückgängig machen kann, das Bootloader entsperren aber in der regel nicht. D.h. mache ich den root wieder rückgängig (sofern das noch möglich ist beim defekten Gerät) dann bekomme ich, wenn ich es einsende auch meine Garantie.
Gruß
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