Rechtslage in der Schweiz betreffend die Rückgabe nach mehrmaliger Reparatur

C

Coxeroni

Stammgast
80
Hallo liebe Bladegemeinde,

da ich leider ein Montagsblade erwischt habe und mobiletouch sich als genauso schlampig herausstellt wie ZTE selbst, suche ich jemanden, der sich mit der Rechtslage in der Schweiz auskennt. In Deutschland gibt/gab es die Regelung, dass man ein Gerät nach dreimaliger (vergeblicher) Reparatur zurückgeben kann und den Kaufpreis zurückbekommt. Ist das in der Schweiz genau so?

Falls nicht, kann ich von mobiletouch/orange ein neues Gerät verlangen? Eine Reparatur war bisher drei Mal erfolglos.

Danke schon mal für die Hilfe.
 
Ich kann deine Frage leider nicht direkt beantworten. Zuerst mal ein kurzer "Ausflug" in das deutsche Recht: Es stimmt nicht, dass man erst zwei oder drei mal reparieren lassen muss, bevor man ein neues Gerät oder das Geld zurück bekommt. Der Käufer kann laut §437 BGB Nacherfüllung verlangen, von dem Vertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern. Eine Einschränkung auf Nacherfüllung durch allgemeine Geschäftsbedingungen ist nach §309 Nr 8 b) bb) unzulässig.

Ein derartiges Klauselverbot gibt es in der Schweiz allerdings nicht. Das heißt wenn in dem "Kleingedruckten" steht dass nur Nacherfüllung angeboten wird, dann gilt das auch so.

Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung. Ich bin kein Experte, insbesondere nicht was schweizerisches Recht betrifft.
 
@Solli
so ganz bin ich mit deinen Ausführungen aber nicht einverstanden.

1. EIn neues Gerät kann man bei einem Mangel generell sofort fordern. Das ist von den rechtlichen Vorraussetzungen mit einer Reparatur gleichzusetzen (§439 BGB). Allerdings lässt Absatz 3 den Verkäufern noch eine Hintertür, nämlich wenn die Kosten einer Neulieferung unverhältnismäßig höher sind, als die der Reparatur dürfen Sie reparieren statt neuliefern. (was unverhältnismäßig hoch hier heißt müssen die Gerichte im Einzelfall entscheiden.)

2. Wenn die Reparatur/Neulieferung zweimal fehlschlägt dann kann man vom Vertrag zurücktreten sprich bekommt sein Geld zurück (§440 BGB).

Zum Thema Einschränkungen in den AGB: Der Verkäufer hat hier wenig Möglichkeiten, er kann höchstens als Leistungsort den Sitz des Unternehmens festlegen, dann muss man das Porto tragen, im Regelfall geschieht dies aber nicht, sodass auch das einsenden des Geräts für den Kunden gratis ist.

Ich hoffe jetzt ist alles etwas klarer :smile:
 
Ok ich geb zu dass ich das stark vereinfacht habe. Unter anderem habe ich die Fristsetzung zur Nacherfüllung unter den Tisch fallen lassen. Was ich aber sagen wollte:

In Deutschland ist es nicht erlaubt, die Gewährleistung vertraglich (durch AGB) auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) einzuschränken. In der Schweiz gibt es eine derartige Regelung nicht. Wenn also im Vertrag steht dass ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich ist dann gilt das auch so.

Zumindest interpretiere ich als Nicht-Schweizer und Nicht-Jurist das so. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, sollte ich irren.

Falls keine derartige Vertragsbedingung existiert hat der Käufer nach Art. 205 OR "die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern". Soll heißen, Coxeroni kriegt sein Geld zurück.
 
Wenn alle Stricke reissen, bau ich dir ne neue Platine ein.
 
Danke schon mal für eure Einschätzung. Im Prinzip möchte ich eigentlich das Gerät nicht zurückgeben, sondern ein funktionierendes in Händen halten. Allerdings wollte ich mir diese Möglichkeit offen lassen, sofern dies in der Schweiz möglich ist.

D.h. ich müsste erstmal in den AGBs, welche beim Kauf gültig waren, nachschauen, ob die Nacherfüllung eingeschränkt ist?

@WAWA: noch habe ich ja Gewährleistung und bisher hat mobiletouch anstandslos die Reparatur veranlasst. Da aber auch ein Tausch des Digitizers mein Problem (Staub unterm Display und "Einrasten" des Touches bei stärkerem Druck) nicht gelöst hat, will ich jetzt zumindest auf ein Tauschgerät bestehen oder eben das Blade schweren Herzens zurückgeben. Was mich total ärgert ist, dass mt offensichtlich die Funktion nicht vorher überprüft hat, da der alte Fehler weiterhin auftritt. Ich hatte in meinem Schreiben explizit darauf aufmerksam gemacht. Außerdem funktionieren seit dem Digitizertausch auch Licht- und Abstandssensor nicht mehr, ein weiteres Problem was durch einen kurzen Test hätte erkannt werden müssen -> Schlamperei! In dem Fall wurde mein Gerät durch die Reparatur noch schlechter als vorher...
 
Ich würd aber trotzdem erst mal verlangen dass sie es so tauschen bevor ich das Telefon mutwillig kaputt machen würde.
 
Interessanter Ansatz WAWA, aber ich sehe es doch erstmal wie Solli ;)

Ich habe mich per eMail bei mt beschwert und ein Tauschgerät gefordert. Gleichzeitig habe ich angekündigt, dass ich das Gerät zurückgeben werde, sollte meinem Wunsch nach einem Tauschgerät nicht entsprochen werden.

Ich bin auf die Reaktion gespannt.
 
WAWA: Das ist Betrug, und dein Post Anstiftung zum Betrug.
 
So, mt hat sich wie sonst auch immer schnell zurück gemeldet. Da sie nur reparierender Dienstleister sind, können sie mir weder ein neues Gerät noch die Rückgabe anbieten. Ich werde mich deswegen direkt an orange wenden und meinen in der Schweiz lebenden Kontaktmann mit dem Gerät in den Orange-Shop schicken, mit der Forderung das Gerät zu tauschen oder die Kohle zurück zu erstatten. Bin gespannt, was sie tun werden.
 

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