Eine alte Version einer App aus dem Market neu ladbar?

G

Gorkde

Erfahrenes Mitglied
10
Hi,

ich habe mir ein für mich wichtiges App aus dem Market geladen und immer benutzt. Nun kam ein Update raus, was die Daten auf den neuen Stand bringt (vermutete ich), aber es scheint auch was am App verändert worden zu sein, denn es stürzt seit dem auf meinem HD dauernd ab.

Nun habe ich 2 Fragen:

1)
Kann ich irgendwie die vorherige Version vom App laden (woher auch immer), damit es wieder läuft?

2)
Kann man irgendwie bei einem solchen Update die neue Version parallel zur alten installieren, damit wenn ein Fehler auftritt wie hier man einfach die neue wieder löscht und die alte weiter nutzen kann?
 
1) Ja, man kann das Update löschen (Einstellung - Anwendung - Anwendungen verwalten - Alle - Market - Updates deinstallieren).

2. Parallel geht nicht, würde Methode aus 1 versuchen und auf das Update warten (kommt von alleine, dann geht es wieder).

Vielleicht hilft auch einfach Daten und Cache löschen, im selben Punkt wie in 1 beschrieben.
 
Ich denke er bezieht sich nicht auf die Market App, sondern auf eine App aus dem Market ;)

Du kannst die App deinstallieren und aus dem Market neu installieren. Oder Du suchst die App unter Einstellungen -> Anwendungen und löscht dort den Cache der App.

Normalerweise reicht aber die Neuinstallation...
Und nein, eine alte Version kann man leider nicht wieder aus dem Market installieren, da der Market immer nur die aktuellste Version anbietet.
Um welche App handelt es sich denn?
 
Stimmt ich meine das App. Es heisst StarGamer.
Das ist ja beknackt, dann gehe ich ja bei jedem Update das Risiko ein, dass danach die Hälfte meiner Apps nicht mehr geht.
 
So was kommt sehr selten vor!
Hast Du die App mal deinstalliert und dann wieder installiert?
Wenn es nix hilft, schreib doch mal den Entwickler an und schildere Dein Problem.
 
Thread umbenannt und nach Android Apps verschoben, da nicht Gerätespezifisch.
 
Ja ich hab das per Fehlerbericht abgesendet, das bekommt ja der Entwickler oder?

Das dumme ist ich hab das nun schon bei 2 Apps und eins hatte ich sogar gekauft. Dann muss ich wohl echt Pech gehabt haben.
 
Um eine Verschlimmbesserung wieder rückgängig machen zu können, benutze ich AppMonster.
 
Servus!

Bevor ich ein Update einspiele lese ich das Changelog und Kommentare die aus der Zeit des Updates sind, spontan sofort bei neuer Version (und schon gar nicht bei Wechsel von X.Y auf Z.0) einspielen tu ich kaum.

Kommt mir eins der beiden Dinger komisch vor versuche ich die letzte Version mit EStrong File Explorer --> Manager --> Installierte Anwendungen vor dem Update zu BACKUPen :) !


HTH,

Ciao,

Steve
 
appmonster ist die lösung... natürlich vorbeugend..
alte apk sichern,updaten und bei bedarf die alte apk wieder einspielen...
 
Gorkde schrieb:
Das ist ja beknackt, dann gehe ich ja bei jedem Update das Risiko ein, dass danach die Hälfte meiner Apps nicht mehr geht.

Auch ich habe AppMonnster.
Die APKs kannst Du dann auf den PC speichern und am Datum erkennen wie alt etwa. Wenn Die neue Version auch nach Monaten für Dich zufriedenstellend ist, kannst Du z.B. die älteste, oder zwei ältere löschen wenn es mehrere Versionen gibt.

Mal eine Frage an die anderen :
Bei manchen Apps ist das einzige neue daran, dass Werbung kommt:biggrin:
Gibt es eine Möglichkeit nur diese App von den Aktualisierungshinweisen des Markets auszuschliessen, aber für alle anderen trotzdem einen Hinweis zu bekommen?

Danke, Gruß Christof
 
Würde ich auch gern wissen. Aber vermutlich nein oder?

Wo kann ich denn die Changelogs lesen? Habe ich noch nie gesehen ausser im Text vom market manchmal.

Das Appmonster werd ich mal testen. Vielen Dank!
 
Gorkde schrieb:
1.) Würde ich auch gern wissen. Aber vermutlich nein oder?

2.) Wo kann ich denn die Changelogs lesen? Habe ich noch nie gesehen ausser im Text vom market manchmal.

Servus!

ad 1.) Ja, das wäre interessant, analog zum "PINNEN" bei Debian/Ubuntu :) !

ad 2.) Wenn es ein braver Entwickler ist hat er sowas ZUMINDEST auf seiner Homepage!


HTH,

Ciao,

Steve
 
Immer öfter sind updates von Apps speicherhungriger oder miserabler programmiert oder werbeverseuchter als vorige Versionen. Manchmal kauft man aber auch ein gebrauchtes, etwas älteres handy, das die aktuellen Apps im Play-Store nicht mehr verkraftet. In diesen Fällen wäre es gut, wenn man von irgendwoher noch ältere Apps nachladen könnte.

Für Rechner gibt es so etwas wie z. B. Old Version Downloads - OldApps.com für Windows, Mac und Unix.

Folgendes vorab: es geht nicht um den Rat, vorbeugende Programme wie AppMonster oder Titanium usw. zu nutzen, denn diese sammeln und retten, was man so im Laufe installiert.

Es geht auch nicht um den Rat, dass man nach einer Installation einer neuen App die alte vielleicht noch unter

Einstellungen - Anwendungen verwalten - Alle - Blabla-App - Aktualisierungen deinstallieren.

wiederherstellen kann.

Es gab hier schon mal einen thread https://www.android-hilfe.de/forum/...iner-app-aus-dem-market-neu-ladbar.73879.html, der aber fast zwei Jahre alt ist, daher mal ein neuer.

Wo also gibt es eine $betreff? Spannend wäre es auch, ob ein privater Betreiber einer solchen Seite Problem bekäme (Rechte?), wenn er solche Apps zum download anbieten würde. Wohlgemerkt: ich rede von kostenlosen Apps!

Hab mal nach "alte Apps herunterladen" gegoogelt und bekomme unglaublich viele IOS-Links, aber nichts androides.
 
Wenn nichts anderes im Kleingedruckten steht, ist die Weiterverbreitung einer App nicht gestattet, selbst wenn sie kostenlos angeboten wird. So sagt es das Urheberrecht. Ich denke, das beantwortet Deine Frage.

Alternative Shops wie Amazon fragen beim Rechtsinhaber nach Erlaubnis, ob sie weiterverbreiten dürfen.
 
mizch schrieb:
Wenn nichts anderes im Kleingedruckten steht, ist die Weiterverbreitung einer App nicht gestattet, selbst wenn sie kostenlos angeboten wird. So sagt es das Urheberrecht. Ich denke, das beantwortet Deine Frage.
In welchem Kleingedruckten? Wo genau nach zu lesen?
Ist dies Deine REchtsauffassung aufgrund Deines Rechtsverständnisses oder kann man dies als 100% verbindlichen sehen, dass man als Privatperson, auch kostenlose Apps nicht weitergeben darf?

mizch schrieb:
Alternative Shops wie Amazon fragen beim Rechtsinhaber nach Erlaubnis, ob sie weiterverbreiten dürfen.
Seit wann sind Betreiber "alternativer Shops" private Personen?
Das Wort "Shop" sagt doch bereits eine Gewinnabsicht im gewerblichen Bereich aus.

PieDieÄj;4491569 schrieb:
Wo also gibt es eine $betreff? Spannend wäre es auch, ob ein privater Betreiber einer solchen Seite Problem bekäme (Rechte?), wenn er solche Apps zum download anbieten würde. Wohlgemerkt: ich rede von kostenlosen Apps!
Hier schreibt er es doch ganz klar(!), insofern sehe ich seine Frage nicht beantwortet, zumal durch das Anbieten der Apps kein finanzieller Schaden entsteht und diese auch unverändert angeboten werden.

Kostenlose Apps werden zudem auf tausende Seiten zum Download angeboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Leute bei allen (größtenteils Hobbyprogrammierern) Anfragen stellen, aber wissen tu ich das natürlich auch nicht genau.

Begeht "Android-Hilfe" denn eine "Straftat", wenn Sie es zulässt, dass im Forum eine ältere Market-Version oder ältere (immer von kostenloser ist die Rede) App die jemand sucht hochgeladen und von jedem downgeloadet werden kann?

Vielleicht kann das aber einer wirklich beantworten?

Christof
 
jna schrieb:

Sorry, wenn ich nochmal nachhaken muss, aber ich denke, dass das hier einige interessiert.

Ich bitte daher um eine Fragebezogene Antwort, stellvertretend an nur einem, von hunderten Beispielen hier im Forum.

In diesem Beitrag:
https://www.android-hilfe.de/forum/.../alte-market-version.191442.html#post-2552189
hat Presseonkel die Market-App für jeden verfügbar gemacht.
Diese Version gibt es ja nicht mehr.


Frage 1) Wurde hier bei Google wirklich angefragt, ob diese (Version) zum Download jedem Leser dieses Forums dauerhaft zugänglich gemacht werden darf?

Frage 2) Wenn nichts vorliegt dürfte es Deiner Aussage nach, doch illegal sein, dass diese angeboten wird, richtig?
Falls nein, warum nicht?

Danke für Deine Erklärung.
Christof
 
Du solltest, statt Gesagtes in Zweifel zu ziehen, Butter bei die Fische tun: Wo im Urheberrechtsgesetz steht, dass man ohne Genehmigung des Rechtsinhabers Kopien eines Werkes weitergeben darf, wenn dies nur kostenlos geschieht? Bitte Verweis auf die Fundstelle. So würde ein Schuh daraus. Alles andere ist heiße Luft.

Die von Dir angeführten Fallbeispiele funktionieren alle nach dem Muster: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sie sind nur geduldet in ihrer Grauzone.
 

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