Service Archos

M

MSV

Fortgeschrittenes Mitglied
15
Moin,

mein 101er ist ja nun kaputt.:angry: Kann ja mal passieren. Nach Schilderung des Falls auf der Kontaktseite hatte ich auch 2Std später schon eine Antwort mit RMA Nummer. Also habe ich mein Gerät verpackt und zur Post (DHL) gebracht als versichertes Gerät. Abgesendet am 14.1, also über eine Woche schon weg. Wenn ich jetzt auf die Reparaturstatusseite schaue mit RMA oder Seriennummer taucht dies allerdings immer noch nicht auf.

Hat jemand schon mal diesen Weg beschritten und auf dieser Seite tatsächlich den Reparaturstatus gefunden oder ist das nur ein Fake? Könnt Ihr mal Eure Reparaturzeiten mitteilen damit ich ungefähr weiß, auf was ich mich einstellen muß, ehe ich mich mit irgendwelchen CallCentern rumquäle? Werden die Geräte in der Regel getauscht oder wirklich repariert?

Und bitte nicht nur nach dem Motto "Selbst Schuld, der Support ist sowieso Sch...". Das hilft nämlich überhaupt nicht weiter...

Viele Grüße
msv
 
moin zurück,

mein erster Defekt (nur noch ein weißer Schirm) wurde bei Saturn anstandslos getauscht, ein nächster (Hardware)Defekt (es klappert was im 10.1!) wurde vor 10 Tagen direkt von Saturn eingeschickt. Auch da gibt es keine Statusmeldung, jedoch hatte man mich auf 3 Wochen Wartezeit bei Archos vorgewarnt.
Ist schrecklich lang, aber was solls
 
Hi, ich wollte nur mal einen kurzen Zwischenstand geben. Also, laut Sendungsverfolgung DHL ist mein Gerät innerhalb von 3 Tagen bei denen angekommen, also 17.1. Nun haben wir den 9.2., gut 3 1/2 Wochen später. Auf der Statusseite ist er immer noch nicht aufgetaucht. Auch zweimaliges Nachfragen auf der Kontaktseite hatte Null Reaktion zur Folge. Hat jemand eine Mailadresse, wo man mal nachfragen kann? Oder bin ich, was so die Zeit bis zur Reparatur angeht, zu ungeduldig?

Wie lange habt ihr denn, die ihr so'n Ding schon mal zur Reparatur direkt zu Archos geschickt habt, gewartet?

Gruß
msv
 
hallo,
ich habe bis heute auch noch nichts neues gehört. Saturn-Service meint, 3 Wochen müsse man bei Archos mindestens warten....
Freitag sind die um, melde mich wieder:blink:
 
zuallerest dürft ihr nicht am service von archos mäkeln sondern euch ein wenig selbst an die nase fassen

es ist immer wieder erstaunlich wie wenig viele leute über ihre rechte und pflichten inforrmiet sind....und welche möglichkeiten es gibt'

das der service von archos nicht der beste ist dürfte nun auch bekannt sein...abe das ihr ewig ohne euer tablet seit...da seit ih selbe schuld

wenn ein mangel am gerät vorliegt und ihr seit innehalb der gewährleistung dann muss euch der händler ein neues bzw. gleichwertiges gerät geben....ihr seit nicht gezwungen reparaturversuche zu dulden....paragraph 439 bgb...nachlieferung

genauso ist archos zunächst auch nicht der erste ansprechpartner.....sondern immer der händler. hier muss man unterscheiden zwischen garantie die ihr vom hersteller bekommt und der gewährleistung die ihr vom händler bekommt.das gesetzt gibt hier 2 jahre vor

eine garantie ist kein muss....sondern ein bonus vom.hersteller...er kann auch gar nix geben

also...im.garantiefall ist die erste ansprechperson der händler....nicht de hersteller

ihr müsst das gerät nicht zur rep. bringen......in dem fall saturn muss euch ein anderes geben und zwar so schnell wie möglich...er kann ja auch in anderen fillialen das ersatzgerät besorgen
den rest machen händler und hersteller unte sich aus

nachzulesen unter

Rechtsanwalt Göttingen - Rechtsanwältin Feuerhake - Verbraucherrecht - Gewährleistung - Widerrufsrecht

ich hoffe damit etwas aufgeklärt zu haben

have. nice evening
 
  • Danke
Reaktionen: BurnedSkin und amicray
eJa das mag richtig sein ,nur setz das mal in die Tat um .
Realität ist doch die scheissen drauf die Händler so ist das , jetzt wirst Du sagen das ist dein recht klag dann einfach , ja das geht zieht sich aber auf Monate wenn nicht sogar Jahre.
Die Tauschen das Gerät einfach nicht aus und fertig und wenn Du auf dein recht Pochst schmeissen se dich raus , alles schon erlebt :(
Ist genau das selbe wie die sache das man Gesetzlich keinen Kassenbon braucht um Ware Umzutauschen, versuch das mal , die meisten Tauschen es nicht um ohne Bon und fertig ,da kannste 1000 mal sagen das man den Kassenbon nicht haben muss da man ja einen Zeugen hat der dabei war beim Kauf.

So ist das im Realen leider

Geh mal mit dem Archi nach 5 monaten nach Saturn zb und sag den die müssen dir laut Gesetz ein neues geben :)
 
Zuletzt bearbeitet:
du wirst doch wohl in der lage sein dein recht zu verteidigen

ansonsten rufst du vom laden aus im beisein des mitarbeiters die polizei an

ey..die sind vom gesetz dazu verpflichtet ...aber soweit wird es saturn nicht kommen lassen



und wenn doch....spätens wenn die polizei da ist dann wirst du dein gerät bekommen

warum kann es ŭberhaupt soweit kommen?
1. die leute sich nicht auskennen
2. leute sich einschüchtern lassen
3. sich nicht wehren

dein ziel sollte nicht sein zu sagen ich hab eh keine chance
dein ziel muss sein. zu sagen morgen geh ich zum saturn und hole mir das was mir nach dem recht zusteht.....und zwar ohne wenn und aber
 
Pavel Pipovic schrieb:
ansonsten rufst du vom laden aus im beisein des mitarbeiters die polizei an

:lol:

Nichts sehr praxisnah. Musste aber schmunzeln. Danke. :thumbsup:
 
Hat schon jemand sein Gerät von der Reparatur wieder?
Ich werd meins demnächst mal zu Saturn bringen!
Ich hab keine Hoffnung darauf, daß ich es dort umtauschen kann. :blink:
 
Und das halte ich Persönlich für nicht Richtig
Denn ich meine der Händler hat das recht Nachzubessern bis zu 3 mal und muss nicht sofort Ersatz "Liefern"
Also für den Fall das monate seit dem Kauf vergangen sind , wenns erst einige Tage oder ne Woche alt ist okay,dann werden auch die meisten Händler ein neues geben

Kaufrecht - Muss ich Reparaturversuche dulden?

Nein, liegt ein Mangel vor, kann nach § 439 BGB Nachlieferung (Umtausch) oder Nachbesserung (Reparatur) verlangt werden. Sie sind nicht gezwungen, erst Reparaturversuche zu dulden. Sie haben vorher ein Wahlrecht und können auch Nachlieferung verlangen. Dies gilt übrigens auch beim Privatkauf, es sei denn, die Gewährleistung wurde ausgeschlossen.
 
andy1 schrieb:
Und das halte ich Persönlich für nicht Richtig
Denn ich meine der Händler hat das recht Nachzubessern bis zu 3 mal und muss nicht sofort Ersatz "Liefern"
Also für den Fall das monate seit dem Kauf vergangen sind , wenns erst einige Tage oder ne Woche alt ist okay,dann werden auch die meisten Händler ein neues geben

Kaufrecht - Muss ich Reparaturversuche dulden?

Nein, liegt ein Mangel vor, kann nach § 439 BGB Nachlieferung (Umtausch) oder Nachbesserung (Reparatur) verlangt werden. Sie sind nicht gezwungen, erst Reparaturversuche zu dulden. Sie haben vorher ein Wahlrecht und können auch Nachlieferung verlangen. Dies gilt übrigens auch beim Privatkauf, es sei denn, die Gewährleistung wurde ausgeschlossen.
macht es euch doch nicht immer so schwer

wenn euer gerät innerhalb der gewährleistung....die der gesetzgeber auf 2 jahre festgesetzt hat....einen mangel aufweist oder einen defekt hat...dann hat der käufer ein recht auf nachlieferung....das heisst....der käufer kann sich aussuchen ob das gerät repariert oder umgetauscht werden soll.....nicht der verkäufer
lasst euch also nix anderes erzählen

das mit den reparaturversuchen steht nirgendwo geschrieben.und betrifft etwas ganz. anderes
und zwar ums geld. zurück geben lassen

der käufer kann jetzt nicht hergehen und kann beim ersten defekt oder mangel sagen ich will mein geld zurück.....das geht nicht.......er muss dem verkäufer das recht auf nachlieferung geben...wie oben beschrieben

so und jetzt erst kommen wir zu den reparaturversuchen...erst wenn zum wiederholten male trotz reparatur...immer noch ein defekt vorliegt...also wenigstens 2 mal...hat der kunde ein anspruch darauf sich sein geld wiedergeben zu lassen

ich hoffe es jetzt so einfach wie möglich erklärt zu haben

und wer immer noch probleme damit haben.sollte kann auch bei de verbraucherzentrale anrufen

wer sich von.seinem händler was anderes aufschwatzen lässt ist selber schuld....da gibt es null ausreden
 
@Pavel: Wo Du Recht hast, hast Du Recht. Aber das Schlupfloch für den Verkäufer steht da auch gross drinnen: Erstmal muss aber dafür der Verkäufer den Mangel auch anerkennen. D.h. im Normalfall kann er den Mangel nicht bestätigen, bzw. will es nicht tun, d.h. das Gerät wird zum Hersteller gesendet um zu bestätigen, dass ein Mangel vorliegt. Trotz aler Verbraucherrechte verstehe ich das auch, denn dem Verkäufer muss ja auch das Recht gewährt werden, dass er im Sinne der Beweisumkehrlast in den ersten 6 Monaten nach Kauf dem Käufer nachweisen kann, dass der Fehler durchaus auch durch unsachgemässen Gebrauch entstanden ist.

Typischer Fall sind da wohl Fallschäden bei Handys/Smartphones. D.h. egal ob ich nun Anspruch auf ein Neugerät oder ein repariertes habe, warten werde ich auf jeden Fall müssen, bis dieser Anspruch bestätigt wird, allerdings weiss ich da nicht, ob vom Gesetzgeber eine adäquate Frist festgeschrieben wurde.
 
das ist so nicht richtig....ich zitiere mal

fte Ware Ganz anders ist der Fall, wenn man zu Hause feststellt, dass die Ware defekt ist –oder sie innerhalb von kurzer Zeit kaputt geht. Grundsätzlich gilt: Der Kunde hat ein Recht auf einwandfreie Ware. Tritt in kurzer Zeit ein Fehler auf, so geht man davon aus, dass er schon beim Kauf vorhanden war –Ausnahmen sind Verschleiß und Zerstörung. Hier kommen nun Gewährleistung und Garantie ins Spiel –zwei sehr unterschiedliche Rechte.

ewährleistung Die Gewährleistung ist ein gesetzlich festgeschriebenes Recht. Sie richtet sich immer gegen den Händler, also gegen das Geschäft. Der Kunde geht also dorthin, wo er die Ware gekauft hat –und verlangt die so genannte „Nachererfüllung"

Das bedeutet: Reparatur oder Ersatzleistung. Welches der beiden in Frage kommt, hängt von der Verhältnismäßigkeit ab: Nur wenn die „Nacherfüllung“ scheitert, hat der Kunde weitere Rechte, zum Beispiel auf Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz. Die Gewährleistung gilt bei Neuware grundsätzlich für zwei Jahre nach dem Kauf. Allerdings: Nur in den ersten sechs Monaten ist die Reklamation über Gewährleistung für den Kunden einfach. In dieser Zeit nämlich hat der Händler die Beweislast: Er muss im Zweifel beweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Nach Auflauf der sechs Monate dreht sich die Beweislast um: Danach muss der Kunde nachweisen

schaue ich mir die meisten fälle hier an....im gesamten forum ...handelt der grossteil falsch....weil man sich nicht informiert....oder sich teilweise vom händler einschüchtern lässt

da aber mindestens 50% den unterschied zwischeb garantie und gewährleistung gar nicht kennen. und das wissen die händler...nutzen die das eben aus
 
Also ich war heut im Saturn wegen dem Archos.
Die Info-Tussi hat mich zum Service verwiesen, der vom Service, zum Verkäufer.
Dieser hat mir eine Reparatur angeboten.
Hab gesagt, daß ich nicht einsehe, mehrere Wochen auf das Gerät zu warten, meinte er, ob ich dasselbe wieder möchte, oder eher nicht?!
Hab ich gesagt, wenn, dann möchte ich das selbe wieder.

Meinte er nur, ok, dann bestellen wir eins aus nem anderen Markt und das können sie dann kommende Woche abholen.

Ob das wirklich klappt, da lass ich mich mal überraschen...
Weil eigentlich wollte mich der Verkäufer heut noch zurückrufen. :thumbdn:
 
api78 schrieb:
Also ich war heut im Saturn wegen dem Archos.
Die Info-Tussi hat mich zum Service verwiesen, der vom Service, zum Verkäufer.
Dieser hat mir eine Reparatur angeboten.
Hab gesagt, daß ich nicht einsehe, mehrere Wochen auf das Gerät zu warten, meinte er, ob ich dasselbe wieder möchte, oder eher nicht?!
Hab ich gesagt, wenn, dann möchte ich das selbe wieder.

Meinte er nur, ok, dann bestellen wir eins aus nem anderen Markt und das können sie dann kommende Woche abholen.

Ob das wirklich klappt, da lass ich mich mal überraschen...
Weil eigentlich wollte mich der Verkäufer heut noch zurückrufen. :thumbdn:

Also heute mit dem Saturn telefoniert, ich muss es doch einschicken.
Ein neues Gerät geht nur innerhalb 2 Wochen... :angry:
 
ach leute..lest ihr nicht was ich hier schreibe?
so wie du dich verhalten hast api78...glaubst du mir anscheinend nicht was ich hier schreibe

warum erkundigt ihr euch nicht bei der verbraucherzentrale?...das ist ein anruf..mehr nicht

aber hinterher mosern

ich habe aber gestern nochmal bei der verbraucherzentrale angerufen...und ich kann dir sagen das die dich veräppelt haben um es einfach auszudrücken

wollt ihr kein recht haben?...ich verstehe das nicht

ich hätte an deiner stelle bevor ich da hingegangen wäre bei der verbraucherzentrale angerufen

aber um es noch einmal klar zu stellen

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus §*437 BGB.
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des §*439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich.
Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann.
Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

----------------------

ich hoffe das hat jetzt auch der letzte verstanden


-----------------------------------

genauso möchte ich noch folgendes sagen

grundsätzlich hat jeder ein ein archos gekauft hat sogar das recht sich sein geld zurück geben zu lassen

warum?....weil archos bis heute nicht in der lage ist oder war....ein integriertes flash zu liefern

hier liegt eine täuschung am kunden vor...denn archos macht nach wie vor werbung auf der verpackung

kunden die sich ein tablet gekauft haben eben weil es günstig ist und trotzdem flash hat...sind geprellt worden

da nützen auch die updates nichts die archos bringt.....da einige das ja so toll finden...mag sein

mir kommt aber das archos vor wie das wetab...hier wurde auch nur getrickst und gelogen...das französische wetab

wenn man sich überlegt was archos alles gebracht hat ist jeder einzelne punkt ein geld zurück grund

kein flash

den prozessor takt heimlich von 1 ghz auf 800 zu senken

und dann die geschichte mit dem wlan...monatelang funktionierte das n lan nicht sondern nur b und g....aber auf der verpackung wird mit n werbung gemacht

also leute...lasst euch nicht verarschen........ihr schädigt nicht nur euch damit sondern auch mich und andere

denn wenn sich immer mehr leute sich das gefallen lassen dann bürgert sich das ein..und das muss nicht sein

in diesem sinne
 
@ Pavel
nun hast du ja hier viel Luft abgelassen und ich wünsche dir, dass es dir jetzt besser geht!

Wenn du einmal ausgeschlafen hast, lese dir das noch einmal durch was du hier geschrieben hast. Urteile dann selbst, ob es dir dabei gut geht. Mir jedenfalls gefällt dein Schreibstil nicht und bringt auch nicht weiter. Im gegenteil, dass ist sowas von Lebensfremd.

Sollte dir das jetzt im Bauch grummeln, schreibe nur eine Antwort. Kommt nichts instruktives, werde ich das nicht verinnerlichen. :winki:
 
Zuletzt bearbeitet:
@kufi.....mir fehlt deine begründung!!..das ist heisse luft

wo ist denn bitteschön etwas weltfremd? etwa bei der verbraucherzentrale anzurufen?

und was ist nicht konstruktiv?

du solltest das schon begründen...und nicht einfach nur mal eben was posten!
sowas nenne ich weltfremd..also bitte...eine begründung:)
 
Ich denke es ist jedem sich selbst überlassen, ob er seinen Archos behalten möchte oder nicht. Anscheinend funktioniert Flash nicht ganz so optimal wie es sollte, wobei ich ja schon oft gelesen habe, dass es mit ein wenig tricksen funktioniert.
Ich habe mir das Archos nun zum Geburtstag im März gewünscht, weil ich der Meinung bin, dass es vom Preis-Leistungs-Verhältnis das beste Tablet auf dem Markt ist. Klar sind andere teilweise einen Tick besser, aber dafür auch wesentlich teurer.
Zu der Sache mit der Nachbesserung etc. Ich frage mich wieso du den Leuten ihr Recht aufdrängen willst :) Ich denke, dass die meisten Leute hier selber alt genug sind um zu wissen, ob sie es einschicken wollen oder ein neues haben wollen. Vielleicht hat der eine oder andere auch noch Daten auf seinem kaputten Archos und möchte es deswegen vielleicht einschicken?
Ich denke man braucht das Thema nicht überstrapazieren, dass sich vieles in Deutschland nicht im Rahmen des Gesetzes bewegt ist nun mal so und wer was dagegen tun möchte, macht was dagegen und andere lassen es eben sein :)
 
und außerdem hatte ich diesen Thread mal angefangen in der Hoffnung, mal etwas über konkrete Servicefälle und Ihre Laufzeiten und Abwicklungen zu hören. Mein Archos ist nämlich nun schon über 5 Wochen unterwegs und auch "böse" Mails haben bisher nicht gefruchtet.

Mich interessiert dabei nicht was ich hätte, hätte, hätte tun sollen. Diese Diskussion um "Wer hat Recht" oder "Wer hat den Längsten (Atem)" geht mir auf den Zeiger. Wenn man dann nämlich wirklich Sachverstand braucht (z.B. in Form eines Anwalts) kostet das nämlich meist mehr an Aufwand, Geld und Nerven als diese 350 Euro (und das wissen Die). Dabei helfen einem dann nämlich diese zusammengelesenen Pseudoratschläge von irgendwelchen selbsternannten Rechtsgelehrten auch nicht weiter. Oder glaubt jemand, wenn ich Archos schreibe "Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus §*437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des §*439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. BlaBlaBla....", interessiert es die auch nur die Bohne????

gruß msv
 

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