Rückerstattung EUSt. als Schüler/Student

G

gnometech

Stammgast
125
Hey,
in einem Thread kam die Frage auf, ob man EUSt. als Student/Schüler bei Schulmaterial zahlen muss.

Habe diesbezüglich mal den Zoll kontaktiert.

Infos: Schulmaterial

Der nette Zollmitarbeiter schrieb:

Sie sollten Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid stellen. Dies können Sie bei dem Hauptzollamt einlegen, in
dessen Bezirk der Steuerbescheid gefertigt wurde.
Das Hauptzollamt ist im Steuerbescheid genannt.
Beachten Sie, dass für die Einlegung eines Einspruches eine Frist von 4 Wochen
gilt.

Ich empfehle Ihnen, Unterlagen in Kopieform beizulegen die beweisen, dass Sie hier
in Deutschland studieren und hier in einer Universität oder ähnlichen Einrichtungen als StudentIn eingetragen sind.


Vielleicht hilft das einigen weiter.

Alle Angaben OHNE Gewähr!

mfg gnometech
 
  • Danke
Reaktionen: EarMaster und Pütz
Warum sollten Studenten keine Umsatzsteuer zahlen ???

Müssen Rentner keine Vergnügungssteuer zahlen???

Oder Hausfrauen keine Steuer auf Reinigungsmittel ???

...

Edit: Der von dir verlinkte Artikel bezieht sich darauf, wenn du in einem anderen Land (als dein Wohnort) studierst darfst du gewisse Dinge mitnehmen, ohne diese "zusätzlich" versteuern zu müssen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundvoraussetzungen
des Begünstigten:
Es muss sich bei dem Begünstigten tatsächlich um einen Schüler oder Studenten handeln, welcher bei einer Lehranstalt ordnungsgemäß zum ständigen Besuch des Unterrichts eingeschrieben ist (Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe a) ZollbefreiungsVO).
der Gegenstände:
Bei den zur Zollbefreiung angemeldeten Waren muss es sich um Ausstattung bzw. Schulmaterial im Sinne der Verordnung (Artikel 21 ZollbefreiungsVO) handeln und die Waren müssen tatsächlich dem Begünstigten (Schüler, Student) gehören.
Die Zollbefreiung kann ggf. auch mehrmals pro Schul- bzw. Studienjahr gewährt werden (Artikel 22 ZollbefreiungsVO). Dazu muss der Begünstigte die Waren ordnungsgemäß zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anmelden.

Trifft alles auf mich zu, studiere in meinem Geburtsland, habe Rücksprache mit einem Zollbeamten gehalten, der sagt es geht.
 
Duffy003 schrieb:
Warum sollten Studenten keine Umsatzsteuer zahlen ???[...]

Weil Bildung ein wertvolles Gut ist und durch Steuervergünstigungen auf Ausgaben für Studien/Schulmaterialien gefördert wird.
 
Der Knackpunkt ist dieser:
Bei den zur Zollbefreiung angemeldeten Waren muss es sich um Ausstattung bzw. Schulmaterial im Sinne der Verordnung (Artikel 21 ZollbefreiungsVO) handeln
Wenn sie es anerkennen, ist ja gut. Freut mich für unsere Studenten, aber das wird jeder mit seinem Hauptzollamt neu ausfechten müssen.
 
Hab den betreffenden Artikel mal zitiert.
Satz (2) Absatz c) ist der entsprechende. Das "üblicherweise" stört mich ein wenig. Aber mit ein bisschen Argumentation sollte das eigentlich klappen.


Artikel*21
(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind Ausstattung,
Ausbildungsmaterial und zur normalen Einrichtung eines
Studentenzimmers gehörende Haushaltsgegenstände von zu
Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden
Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während
der Studienzeit.

(2) Im Sinne von Absatz*1 gelten als
a) „Schüler und Studenten“: Personen, die bei einer Lehranstalt
ordnungsgemäß zum ständigen Besuch des Unterrichts ein*
geschrieben sind;
b) „Ausstattung“: Haus-, Bett-, Tisch- und Leibwäsche sowie
Kleidung, auch neu;
c) „Ausbildungsmaterial“: Gegenstände und Geräte (einschließ*
lich Rechen- und* Schreibmaschinen), die von Schülern und
Studenten üblicherweise beim Studium verwendet werden.
 
Wenn dem wirklich so sein sollte bin ich baff und entschuldige mich für meine letzte Mail...

Sachen gibts ...

Edit:

Ich lese auf der Seite des Zolls aber immer noch diesen Passus:

Durch die weltoffene, länder- und grenzüberschreitende Bildung in der heutigen Zeit nimmt auch die Zahl der ausländischen Jugendlichen immer mehr zu, die im Rahmen eines Schüler- bzw. Studentenaustauschs in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisen, um hier zu lernen oder zu studieren.

Und das kann meiner Meinung nach nur für in das EU-Gebiet eingereiste Studenten handeln...

...
 
Zuletzt bearbeitet:
gnometech schrieb:
Hab den betreffenden Artikel mal zitiert.
Satz (2) Absatz c) ist der entsprechende. Das "üblicherweise" stört mich ein wenig. Aber mit ein bisschen Argumentation sollte das eigentlich klappen.


Das gilt dann aber nicht für deutsche Studenten, die in Deutschland wohnen und in Deutschland studieren, sondern für Studenten aus dem Ausland, die in Deutschland studieren und zu ihren Studienzwecken Material aus dem Ausland einführen.

Und wie Deanna schon anmerkte, liegt das im Ermessen des jeweiligen Zollbeamten, der den Fall auf den Tisch bekommt.

Des Weiteren muss für die Einforderung der Einfuhrumsatzsteuer der entsprechende Zollbescheid vorliegen - liefert der TNT Fahrer den mit?
 
Casamonte schrieb:
Das gilt dann aber nicht für deutsche Studenten, die in Deutschland wohnen und in Deutschland studieren, sondern für Studenten aus dem Ausland, die in Deutschland studieren und zu ihren Studienzwecken Material aus dem Ausland einführen.

Auch für deutsche Studenten die in Deutschland studieren und außerhalb der EU einkaufen laut dem von mir kontaktierten Infodienst des Zolles.

Naja. We will see. Ich werde das auf jedenfall testen sobald ich mein adam habe und werde dann hier berichten. Habe mittlerweile den Satz mit dem "in die EU eingereist auch gelesen". Hatte ich wohl vorher überlesen. Sorry dafür. Aber wie gesagt, der Zollbeamte hatte gleich von Anfang an gesagt, dass es geht.

Des Weiteren muss für die Einforderung der Einfuhrumsatzsteuer der entsprechende Zollbescheid vorliegen - liefert der TNT Fahrer den mit?

Im Normalfall sollte er das dringend tun, sonst beschweren und nachfordern. Ohne den Bescheid müsstest du im Zweifelsfall bei einer erneuten Einreise in die EU erneut Steuern zahlen, wenn du dein adam im Gepäck hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
gnometech schrieb:
Im Normalfall sollte er das dringend tun, sonst beschweren und nachfordern. Ohne den Bescheid müsstest du im Zweifelsfall bei einer erneuten Einreise in die EU erneut Steuern zahlen, wenn du dein adam im Gepäck hast.

Gut, auf mich trifft das Ganze sowieso nicht zu. Für den Fall, dass ich mit dem Adam ins Ausland reise und wieder zurückkomme kann man ein INF 4 Formular beim Zoll erstellen lassen mit dem bescheinigt wird, dass man das Gerät bei der Ausreise schon dabei hatte.

Hab ich allerdings bei meinen Reisen mit Laptop in 2009 auch nicht gemacht. War kein Problem.
 
Wenn diese Erstattung nicht klappt, bzw unabhängig davon kann natürlich jeder Student die Rechnung bis zu drei Jahre lang aufbewahren und nach Beendigung des Studiums kummuliert mit allen anderen Ausgaben dieser Art als eine für das Studium nötige Investition geltend machen. So verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend - was je nach Entlohnung noch lukrativer ist als die erlassene Einfuhrumsatzsteuer.
 
Also gut, ich habe heute eine nette Auskunft bezüglich dieser Einfuhrumsatzsteuer bekommen. Demnach soll es tatsächlich so sein, dass diese Befreiung nur für eingereiste Studenten gilt.

Tja... evtl. kann noch einmal jemand anderes eine Auskunft einholen. Wenn es wirklich nur auf den bearbeitenden Zoll-Beamten ankommt, wäre es natürlich besonders interessant, die Befreiung bereits bei der Einfuhr zu erhalten und damit auch die übermäßig hohe Gebühr von TNT zu sparen.
 
Laut der offizielen Zoll Seite über Schulmaterial
Schulmaterial
könnte das Adam schon als schulmaterial gelten.
Grundvorraussetzung:

  1. des Begünstigten:
    Es muss sich bei dem Begünstigten tatsächlich um einen Schüler oder Studenten handeln, welcher bei einer Lehranstalt ordnungsgemäß zum ständigen Besuch des Unterrichts eingeschrieben ist (Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe a) ZollbefreiungsVO).
  2. der Gegenstände:
    Bei den zur Zollbefreiung angemeldeten Waren muss es sich um Ausstattung bzw. Schulmaterial im Sinne der Verordnung (Artikel 21 ZollbefreiungsVO) handeln und die Waren müssen tatsächlich dem Begünstigten (Schüler, Student) gehören.
und was sagt Artikel 21:

  • Ausstattung (Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe b) ZollbefreiungsVO)
    Haus-, Bett-, Tisch- und Unterwäsche sowie Kleidung.
    Bei den Ausstattungen muss es sich nicht um gebrauchte Waren handeln, es können auch Neuwaren abgabenfrei eingeführt werden.
  • Schulmaterial (Artikel 21 Abs. 2 Buchstabe c) ZollbefreiungsVO)
    alle Gegenstände und Geräte (wie z.B. Computer, Drucker u.Ä.), die von den Schülern und Studenten üblicherweise zum Lernen und Studieren verwendet werden.
  • Andere Gegenstände
    gebrauchte
    Möbel zur normalen Einrichtung eines Studentenzimmers.
klingt für mich vielversprechend das es geht.
Also ich werd wenn TnT es nich als schulmaterial deklariert, zum Zoll gehn und ihnen ihre seite zeigen und wenn die mir sagen das das nicht geht solln die ne gute Begründung für ihre Website haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die werden Dich dann auf den folgenden Satz hinweisen:

Die Gegenstände müssen in jedem Fall zum persönlichen Gebrauch durch den einreisenden Schüler/Studenten während der Studienzeit bestimmt sein.
 
Durch die weltoffene, länder- und grenzüberschreitende Bildung in der heutigen Zeit nimmt auch die Zahl der ausländischen Jugendlichen immer mehr zu, die im Rahmen eines Schüler- bzw. Studentenaustauschs in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisen, um hier zu lernen oder zu studieren.

das wurde auch schon auf Seite 1 zitiert. Also große Hoffnungen mache ich mir da ja nicht.
 

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