Garantie nur für Erstkäufer ???

sYx

sYx

Dauergast
78
Habe gerade bissle gelesen und bin dabei auf obiges gestoßen dass ich bisher nicht wusste.

So hat ja jeder der ein gebrauchtes Gerät kauft kein Anspruch auf die Herstellergarantie???

Die ganzen privat Käufe wo der Käufer unbedingt die Rechnung oder ein Kaufbeleg haben will bringen ihm ja nix bis auf die Sicherheit das der Verkäufer kein geklautes Gerät verkauft.

Gibt viele Berichte wo Garantie angelehnt wurde.

Wie ist das ganze zu verstehen?

Danke
 
Na die Überschrift
 
OK, ich verstehe.
Hast du auch eine Quelle, einen Link zu dieser Information?
Ich lasse mich gern verbessern, aber mir wäre neu, dass der Verkauf eines Gerätes zu Garantieverfall führen würde.
sYx schrieb:
bringen ihm ja nix bis auf die Sicherheit das der Verkäufer kein geklautes Gerät verkauft.
Naja, Garantie oder nicht, weil schon aus der Garantiezeit raus, aber das ist ja auch viel wert, oder?
 
Das ist eine interessante Frage und ich muss gestehen, dass ich mich damit noch nie beschäftigt habe. Ich habe jetzt mal Dr.Google um Rat gefragt und finde tatsächlich einige Berichte, die die These erstmal grob zu stützen scheinen, z.B. hier:

Übergang der Gewährleistungsansprüche auf neuen Erwerber

Gibt es eine "Rest-Garantie"?

( Artikel nur überflogen und nicht bis ins Detail studiert )

Es gibt noch weitaus mehr Artikel, die in diese Richtung gehen. Google spuckt da viel aus. Weiter ist aber auch oft von Abtretung in speziell geregelten Außnahmefällen die Rede. Ich bin jetzt kein Jurist und im §-Dschungel immer ein bisschen überfordert, zumal wirklich jeder zweite Link zu einem anderen Ergebnis, mit leicht abgewandelten Antworten führt.. Die Frage kann ich also nicht beantworten. Wohl aber festellen, dass es ggf. interessant sein kann, sich mit dem Bereich etwas zu befassen.

Davon ab kann ich aber den auch von @Nufan aufgegriffenen Aspekt nur stark unterstützen. Zu wissen, dass ein Gerät auf normalem und legalem Weg erworben wurde ( und somit wo, wann und in welcher Ausführung - diese Infos stehen ja auf dem Belag ) kann schon sehr viel Wert sein und einem ein gutes, bzw. besseres Gefühl vermitteln, völlig frei von der eventuellen Gewährleistung / Garantie.

Grüße,
MSDroid
 
  • Danke
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Bei der Herstellergarantie muss man tatsächlich konkret in die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers schauen.

Die von den Kfz-Herstellern gewährte Garantie ist beispielsweise oft an den Erstkäufer des Fahrzeugs gebunden.

Wie in dem verlinkten Artikel von n-tv erläutert ist aktuell bei den Herstellern, welche wir betreuen die Garantie an Seriennumer/IMEI und Kaufdatum des Gerätes gebunden und nicht an die persönlichen Käuferdaten. Wenn euch der Verkäufer die Rechnung (Kopie) mitliefert, ändert sich mit dem Verkauf des Gerätes nichts am gewährten Garantiezeitraum. Stelle ich mir sonst auch schwierig vor, da der Elektronikmarkt beim Kassieren nicht ständig Kundendaten erfasst.

Viele Grüße
Andreas
 
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  • Danke
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Ich hatte selbst ein Garantiefall eines gebraucht gekauften Sonys welches ich über der bekannten Vertragswerkstatt eingeschickt habe (gab irgend ein Model Mal wo das Display von alleine sprang) und ich anstandslos ein Nagelneues (sogar das Folge Model) bekommen habe.

Habe aber gerade über abgelehnter Garantie hier im Forum gelesen woraufhin ich diesen thread erstellte.

Der Erstbesitzer kann aber wohl seine Garantie antreten schriftlich mit nem simplen Text auf der Rechnung zB

Ich gucke Mal ob ich den Beitrag hier wieder finde
[doublepost=1530543401,1530543190][/doublepost]Hier hatte ich es gelesen

Nokia 7 Plus Beschichtungen Displayglas fehlerhaft?
 
Oha, aber da sind ja mögliche Wege bereits aufgezeigt.
Ich bin von Kopplung über Seriennumer/IMEI ausgegangen und sehe da kein Problem.
Ist die Garantie an Käuferadresse in der Rechnung gebunden, siehts dann möglicherweise bei Onlinekäufen bestimmter Hersteller kritischer aus. Da hilft wohl wirklich am besten guter Kontakt zum Erstkäufer und entsprechend gestalteter Kaufvertrag..
 
Ich glaube da gibt es auch noch den Unterschied ob man ein gebrauchtes Gerät von privat erwirbt oder von einem gewerblichen Verwerter/B-Ware-Händler der aufgefrischte Gebrauchtgeräte vertreibt.
 
@w-support. Ihr müsst mir jetzt auch mal bei einem ziemlich heiklen Problem helfen. Folgender Sachverhalt: und zwar habe ich am 5.10.2017 über Ebay-Kleinanzeigen ein gebrauchtes Huawei Mate 9 von einem Privatverkäufer für 400€ erworben, er selbst hat es bei einem gebr. Handy An- und Verkauf Shop in Bielefeld für 450€ am 26.1.2017 erworben, und jetzt kommt der Punkt, an dem es kompliziert wird. Der Eigentümer des Handy An - und Verkauf Shops gab dem Verkäufer lediglich einen mehr oder weniger handgeschriebenen Kaufvertrag, in dem folgende Angaben aufgelistet sind >> Stückzahl (1x), Preis (450€), das Modell (Huawei Mate 9, die Dual-Sim Version MHA-L29), die beiden IMEI Nummern (da Dual-Sim) und den Vermerk das der Betrag 450€ bezahlt wurde. Zudem befindet sich unten rechts die Unterschrift des Verkäufer und natürlich der Stempel mit dem Logo des Handy An- und Verkaufs Shop, darin auch das Kaufdatum vom 26.1.2017. So, gemäß der IMEI Nummern ist der Gewährleistungsanspruch bis zum 21.1.2019 gegeben, dank meiner Huawei-ID konnte ich im Rahmen des damals geltenden Huawei VIP Service meinen Garantieanspruch um ein weiteres Jahr verlängert, somit gelten die Garantieansprüche bis zum 22.1.2020. Und da liegt jetzt der Hund im Graben.

Am Dienstag (2.10.2018) wollte ich einen Garantiefall bei der telefonischen Huawei Kundenhotline melden, der Lautsprecher meines Mate 9 erzeugt ganz sporadisch trotz eingestellter Stumm als VIbrationsschaltung manchmal ein unschönes Knackgeräusch als sei er defekt, zudem macht ganz ganz selten mein Touchscreen Probleme. Wie dem auch sei, bei Hardware bedingten Mängeln muss die Garantie greifen (sofern der Mangel nicht durch mich als Verbraucher verursacht wurde). Jedenfalls verlangt Huawei die Original Erstrechnung, diese liegt mir weder vor noch dem Verkäufer, von dem ich das Mate 9 am 5.10.2017 gekauft habe, er gab wie angesprochen den Kaufvertrag zu, in dem wie oben auch erwähnt alle notwendigen Infos stehen.

Der Erstkäufer ist somit gesehen der An und Verkauf Handyshop in Bielefeld, im Falle eines Gewährleistungsfall müsste ich mich an diesen wenden, wohlmöglich kann sich dieser aber nicht mehr an den Kauf des Mate 9 am 26.1.2017 erinnern, wie auch? das ganze liegt mittlerweile 1,5 Jahre zurück.

Sowie wie ich das Telefonat vorgestern geführt habe bzw. empfunden habe muss ich davon ausgehen, das Huawei sich in diesem Fall quer stellen wird und den Mangel nicht als Garantiefall betrachten wird.

Von daher meine Frage an Euch, was ich nun soll? ich habe für das Mate 9 alleine mit 400€ viel zu viel bezahlt, und darauf möchte ich nicht sitzen bleiben. Ich habe meinem ursprünglichen Verkäufer den Vorschlag gemacht den Kaufvertrag neu aufzusetzen um auch klar schriftlich fest zu halten das ich seitdem 5.10.2017 der Eigentümer des Huawei Mate 9 bin. Aber da taucht ein weiteres Problem auf, und zwar kann es genauso gut sein, dass der Erstverkäufer (An-Verkauf Handyshop) das Mate 9 möglicherweise selbst als Neugerät von einer Elektrofachkette wie Media-Markt oder Saturn erworben hat, das heißt in diesem Fall müsste er mir dann die Original-Rechnung zukommen lassen, aber er selbst gab meinem Vorgänger quasi nur diesen Kaufvertrag.

Bitte helft mir in dieser sehr komplizierten Lage, auch wenn das letzte Wort bei dem Hersteller Huawei liegt.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Amin Amjahad
 
Hallo @Aminator,

aktuell sehe ich hier noch kein Problem. Wie du bereits auch schriebst kann der Handyshop das Gerät ganz regulär über eine normale Bezugslieferkette für Händler erworben und als Neugerät verkauft haben.

Melde das Gerät mit dem Kaufbeleg, welchen du vorliegen hast zur Reparatur an: Fehleranalyse & Reparatur-Beauftragung | w-support.com GmbH.
Die Kollegen werden dann bei Wareneingang des Gerätes alles prüfen und falls noch etwas unklar sein sollte, werden wir uns melden, ob überhaupt oder was konkret wir dann für eine Reparatur noch konkret benötigen.

Falls sich dann noch Fragen ergeben, melde Dich einfach nochmal hier per PN.

Viele Grüße
Andreas
 
  • Danke
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@w-support Besten Dank für deine Antwort heute habe ich auch wieder den telefonischen Kundensupport von Huawei kontaktiert, von denen bekam ich nun doch grünes Licht, das der angesprochene Kaufvertrag für die soweit kein Problem darstellt. Einzig und allein müsste bzw könnte ich damit rechnen, dass ich mit einem Kostenvoranschlag seitens der Reparaturwerkstatt rechnen muss, sollte das Gerät aufgrund einer fehlenden Original Erstrechnung über den Hersteller eingeschickt werden. Der Mitarbeiter versicherte mir dann, ich solle man dann erneut an die Huawei Kundenhotline wenden und die klären das dann mit der Werkstatt ab. Auch fragte der Service Mitarbeiter nochmal bei seinem Vorgesetzen nach und dieser bestätigte ihm, der Kaufvertrag stelle bei Garantieabwicklung keine Probleme dar.

Man sagte mir auch das grundsätzlich immer eine Original Erstrechnung vorliegen muss, aber weder ich noch mein Verkäufer, von dem ich das Mate 9 käuflich erworben habe, haben diese bekommen, der An und Verkauf Handys hop verfügte zum Kaufzeitpunkt auch nicht über ein vernünftiges Kassiersystem sowie sich das eigentlich auch gehört. Das Mate 9 war zum Zeitpunkt aufjedenfall Nigel Nagel neu verpackt und wurde laut Kaufvertrag am 26.1.2017 für einen Preis von 450€ gekauft, ich gehe auch davon aus, dass sich der Handyshop das Mate 9 von einer Elektrofachkette besorgt hat.

Mit Sicherheit hat der Ladeneigentümer das Mate 9 bei einer Elektrofachkette wie Media Markt oder Saturn erworben. Der IMEI gemäß beläuft sich der Garantiezeitraum bis zum 22.1.2020.

Ich danke dir erstmal soweit für deine Antwort, sollte ich das Gerät einschicken wollen oder müssen, werde ich mich aufjedenfall bei Euch melden. Der Service Mitarbeiter riet mir erstmal vorerst erneut einen Factory Reset durchzuführen, aber die Systemdatei samt angelegtem Backup nicht wieder auf das Mate 9 einzuspielen. Nur so kann auch festgestellt werden, ob es sich dabei um ein Software seitiges Problem handelt oder um ein Hardware seitiges Problem. Dem werde ich auch erstmal nachgehen und das Smartphone auf den Werkszustand zurück setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Amin Amjahad
 
Soweit mir aufgefallen ist greift die Garantie nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (gewerblich). Bei Weiterverkauf (privat) gilt diese Garantie natürlich nicht mehr. Manche Verkäufer sind kulant, manche nicht. Daher vorher die AGB (des Verkäufers, nicht des privaten Weiterverkäufers) lesen und ggf. nachfragen, wie es sich beim Kauf eines gebrauchten Gerätes mit der Garantie verhält. Dann ist man auf der sicheren Seite. Beispiel: Ich habe ein defektes Smartphone reklamieren können, jedoch wurde das Austauschgerät an die Rechnungsadresse versendet, die ja auf der Rechnung angegeben war und der Vertrag zwischen diesen Vertragsparteien geschlossen wurde. Da man sich kannte war es kein Problem. Daher vorher nachfragen, anstatt hinterher zu jammern. Ich habe gelernt. Es gibt Hersteller, die dies explizit schon in die AGB aufgenommen haben (,dass die Garantie bei einem Weiterverkauf nicht mit übertragen werden kann). Durch die Rechnungsnummer wird nämlich beim Kauf der Käufer erfasst. Anders sieht es aus bei normalen Käufen im Handel vor Ort. Dort bekommt man ja nur an der Kasse einen Beleg. Adressdaten und Name des Käufers wird regulär nicht erfasst, es sei denn, man finanziert o.ä.! Ich bin jedenfalls seither vorsichtig mit "gebraucht mit Garantie"-Käufen. Muss man für sich abwägen aber im Normalfall, wenn man die Sachen pfleglich behandelt, überstehen sie mindestens die Garantiezeit (um einen Monat später kaputt zu gehen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn der letzte Post vom 4.10.2018 stammt, mein Mate 9 ist mittlerweile seitdem 22.1.2020 aus der Garantie raus, im Mai 2019 bekam auf Garantie ein neues Board und einen neuen Akku. Und mein Mate 9 habe ich bereits seit Oktober 2017.

Damals im Oktober 2018 hat sich Huawei doch etwas quer angestellt bzw. ich besaß (und besitze immer noch) ja damals wie aus meinen Posts hier hervorgeht den Kaufvertrag in Form eines handgeschriebenen Zettels. Auf diesem war alles wichtige notiert IMEI 1, IMEI 2 Kaufdatum/Betrag, Ort des Geschehens usw.

Ich musste stark nachhaken und Huawei so gesehen auf die Nerven gesehen, letztendlich bekam ich dann doch grünes Licht von denen. Hab das Mate 9 damals im Mai 2019 trotzdem zum W Support geschickt und die reparierten mir das dann, muss dazu sagen, dass dies aber auch mein letzter Gebrauchtkauf aus Ebay-Kleinanzeigen war.....

Das soll mir eine Lehre gewesen sein.
 

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