Vertrag + nicht lieferbares handy

B

Buows

Ambitioniertes Mitglied
6
Hi, habe xiaomi 9 mit Vertrag online abgeschlossen. Vertrag ausgedruckt unterschrieben und abgeschickt. Jetzt lese ich, dass xiaomi auf unbestimme Zeit Lieferungen nach Europa stoppt..angenommen es würde mein Gerät betreffen und man würde mich vor der Widerrufsfrist darüber informieren, dann könnte ich innerhalb der Frist widerrufen oder geht das nicht, weil ich per Brief den Vertrag abgeschickt habe? Bzw hätte ich recht auf Schadensersatz wenn die das Handy nicht innerhalb der angegebenen Zeit nicht liefern?

Was würdet ihr tun?
 
Ist immer von deinem Vertrag und -spartner abhängig , meistens sind es zwei separate Verträge deren jeweilige Erfüllung nicht direkt in Verbindung steht.

Musst im Kleingedruckten nachsehen. Widrrufsfrist beginnt mit der Annahme des Vertrages. Schadensersatzansprüche sehe ich da keine.
 
Ehm..ich kaufe ein handy dass nach angegebener Frist nicht geliefert wird und du siehst keine schsdensansprüche? ^^
 
Hallo...
Du hast nicht geschrieben, wann du den Vertrag unterschrieben und verschickt hast, aber:
Wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, würde ich diese sofort nutzen. Ein Problem wegen getrennten Verträgen für Hardware und Tarif hatte ich schon. Ging zwar nicht um Smartphone + Mobilfunkvertrag, aber das Prinzip ist dasgleiche. Ergebnis war bei mir ein unberechtigter Schufa-Eintrag! Den bin ich zwar losgeworden, weil ich nachweislich alles richtig gemacht hatte, aber schön war diese Sache nicht. Es ist eine sehr unschöne Situation, einen Vertrag abschließen zu wollen und abgelehnt zu werden, weil bei der Prüfung ein Schufa-Eintrag gefunden wird, den man sich nicht erklären kann, weil man definitiv nie Schulden hatte oder irgendwen besch*ssen hat.

Grüße!
TJ
 
Buows schrieb:
angegebener Frist
Buows schrieb:
dass xiaomi auf unbestimme Zeit Lieferungen nach Europa stoppt
Und wenn der Händler diese auf Lager hat? Woher weißt du das? ;) (laut Mi9-Forum soll ab erste Aprilwoche wieder verfügbar sein)
Letztendlich haben die Vorredner alles gesagt:
Es sind im Grunde zwei Verträge, die aber miteinander verbunden sind. Wenn der Händler dir sagt, dass er nicht rechtzeitig liefern kann => Widerruf beider Verträge möglich. Evtl. fragst du mal in diesem Fall ob er kuanterweise dich entschädigt. Einziges Problem beim widerruf könnte aber eine möglliche, kurzfristige Rufnummermitnahme sein
 
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Ehm..ich kaufe ein handy dass nach angegebener Frist nicht geliefert wird und du siehst keine schsdensansprüche? ^^

Nein, welcher Schaden soll dir da entstanden sein? (falls ich dein Gekritzel richtig gelesen habe^^). Du hast es ja (noch) nicht gekauft sondern nur bestellt.
 
Der Händler kann ja auch nichts dafür wenn der Hersteller nicht rechtzeitig liefert. Fällt sowas unter "höhere Gewalt"? Kann mir nicht vorstellen das man da Anspruch auf irgendwas hätte.
 
chabibi schrieb:
Naja...das eher nicht, aber dennoch hast du ja eine zeitnahe Lieferung versprochen bekommen ("voraussichtliches Lieferdatum" ;))...aber deswegen hat man ja den Widerruf. Die Frage ist halt ob der Händler lieber den Kunden behält (Prüfung usw. kostet ja auch Geld) und was dafür tut... ;)
 
Jetzt wart doch erst mal ab. Wenn es nicht kommt, kannst du dem Händler eine angemessene Frist setzten. Wenn dann nicht passiert, kannst dubeegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten.
 

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