Herstellergarantie nicht bei E-Bay-Kauf !

A

allsquare

Erfahrenes Mitglied
62
Leider mußte ich gerade schmerzhaft erkennen, daß (am Beispiel LG) der
Kauf eines Handys über E-Bay keine Herstellergarantie beinhaltet. Der
berühmte Bootloop hat zugeschlagen, das Gerät (neu gekauft) kann ich
nach nur acht Monaten wegwerfen.

LG schreibt ausdrücklich:

Die Garantiedauer beträgt bei der Nutzung durch den Verbraucher 24 Monate
ab erstmaligem Inverkehrbringen über den Fachhandel an den Verbraucher.

LG Electronics | LG Germany

Was auch immer den Fachhandel vom Handel unterscheidet.

Danke LG ... was auch immer noch in mein Haus kommt, von LG wird es
ganz sicher nicht sein.
 
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Mein erster Ansprechpartner, nach einem Telefonat mit der LG-Hotline,
war der LG-Servicepartner "W-SUPPORT". Die haben haben eine Reparatur
auf Garantie als erste abgelehnt.

Leider hatte ich mir die Rechnung nicht ausgedruckt, der Verkäufer war
anschließend nicht mehr angemeldet; jetzt ist er wieder.

Die Unterlagen über den Kaufvorgang wurden alle eingereicht ... umsonst.
 
Bei den anderen probieren, einer wird es richten (Vielleicht)

VG
 
  • Danke
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Handymeister schrieb:
bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln!
Hab' ich nicht, siehe Link !

Die Garantiedauer beträgt bei der Nutzung durch den Verbraucher 24 Monate
ab erstmaligem Inverkehrbringen über den Fachhandel an den Verbraucher.
Maximal beträgt die Garantie 24 Monate ab Herstellungsdatum (Nachweis über
Seriennummer), falls keine Originalrechnung oder der Kassenbeleg des
Fachhändlers
als Kaufnachweis vorliegt.
Darauf bezieht sich die Antwort der LG-Rechtsabteilung.

Das mit der Rechnung als Nachweis widerspricht deutschem Recht !
Es muß nur der Kauf und die Zahlung nachgewiesen werden.

Die wichtigere Frage ist: sind Käufe über AMAZON oder E-Bay diesbezüglich sicher ?
 
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Mal davon unabhängig.

Bei Artikel die von (nicht über) Amazon gekauft wurden, da ist der Konzern sehr kulant.
Dort Anrufen, Problem schildern, zurückschicken.
Wie es in deinem Fall ist, weiß ich nicht. Ruf doch einfach mal dort an, sag das die Software hängt (den Rest erst mal verschweigen)

VG
 
  • Danke
Reaktionen: M4Tr1x
Das ist mE Quatsch. Das Gesetz räumt zwei Jahre ein. 6 Monate in denen der Hersteller oder Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht bereits im Ztpkt des Verkaufs bestanden. Danach ist es umgekehrt. Das grundsätzliche Recht des Käufers kann weder der Hersteller noch der Verkäufer wie auch immer geartet einschränken. Grds richtet sich der Anspruch des Käufers aber zunächst einmal gg den Verkäufer, nicht gg den Hersteller. In so fern ist die Einschränkung seitens LG vollkommen obsolet.
 
Ah, okay...
Hatte ich jetzt verwechselt, sorry.

allsquare schrieb:
Die wichtigere Frage ist: sind Käufe über AMAZON oder E-Bay diesbezüglich sicher ?
 
  • Danke
Reaktionen: M4Tr1x
Die Regeln der Garantie macht der Hersteller selbst = freiwillige Leistung.
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer lässt sich nicht ausschließen oder wegreden.
Hier ist Dein Ansprechpartner aber eben nicht LG.
 
woma65 schrieb:
Das Gesetz räumt zwei Jahre ein. 6 Monate in denen der Hersteller oder Verkäufer beweisen muss, dass ... Das grundsätzliche Recht des Käufers kann weder der Hersteller noch der Verkäufer wie auch immer geartet einschränken. Grds richtet sich der Anspruch des Käufers aber zunächst einmal gg den Verkäufer ...
Das wird mein nächster Schritt ! Wie schon geschrieben war der Verkäufer einige Zeit nicht mehr erreichbar, ist es jetzt aber wieder.
 

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