Miese Fotos mit dem MS2

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Die Katz

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Hallo zusammen, habe eben schon mal die Suche bemüht, aber leider nichts gefunden zu meinem gelösten (?) Problem. Warum meine Bilder so mies wurden, weiß ich jetzt. Scheint sich um eine mechanische Schwierigkeit zu handeln, das Geräusch, dass die Kamera macht, wenn sie eingeschaltet wird (leises Klickern), war mir still und heimlich abhanden gekommen. Seitdem ich das MS2 geschüttelt habe, ist das Geräusch wieder da und die Fotos entscheidend besser.
 
Moin,

nach dem Motto "rubbel-die-Katz" antworte ich mal :) (sorry, musste sein ^^)

Das Geräusch ist die Kameramechanik. Wenn das beim Aktivieren ausbleibt, funktioniert das Fokussieren und / oder die Belichtung nicht korrekt. Wäre auf jeden Fall kein Fall für's Schütteln, sondern für eine Reperatur, solange die Garantie noch läuft. Sonst ärgerst Du Dich später, wenn sie abgelaufen ist und das Schütteln vielleicht gar nichts mehr bringt. Ich würde aber wahrscheinlich auch erstmal abwarten, weil mir bei einer Reperatur das Gerät zu lange unterwegs wäre.

Ahso - probier mal Camera360 aus, wenn Du gute Bilder mit der Kamera machen willst.

Grüße,
Martin!
 
Hatte ich mir schon gedacht, das mit dem Fokus. Aber wie Du schon vermutest, möchte meinen Stein nicht so gern hergeben.:D, warte es erstmal ab, wenn sich das nicht legt, kommt das Gerät zum Händler zurück, oder gibts da eine nützliche Telefonnummer von Motorola?
 
Denke, der Händler wird Dich an "Dat-Repair" verweisen, dass Du das Gerät dahinschicken sollst. Die nehmen das eher nicht zurück...
 
Der Händler muss das Gerät zurück nehmen und für Reparatur sorgen, wenn es defekt ist und der Fehler nicht vom Nutzer verursacht wurde. Der Hersteller hat mit Gewährleistungsansprüchen gar nichts zu tun, das ist alleinige Aufgabe des Händlers.
 
@Cadoc: Das stimmt so nicht ganz. Als Beispiel nehme ich mal meine letzlich während der Garantiezeit geschrottete Festplatte. Hätte ich nachweisen können, dass der Fehler schon beim Kauf existierte, hätte der Händler 1 zu 1 getauscht oder "gewandelt". Da es mir nicht möglich war, musste ich das Gerät über die Herstellerwebsite zum Einschicken avisieren (Lieferschein ausdrucken, Nummer generieren) und dann einschicken.
Nach Prüfung durch den Hersteller wäre dann entweder die Platte repariert worden oder aber mir eine neue zugeschickt, was dann auch der Fall war.

Der Kunde hat kompliziertere Rechte und Pflichten als man denkt, und hat man erstmal eine Ware gekauft gibt es nur einen geringen Spielraum für ihn. Oftmals ziehen sich Händler - rechtlich fundiert - aus der Pflicht und verweisen an den Hersteller.

Grüße,
Martin
 
Filo schrieb:
@Cadoc: Das stimmt so nicht ganz. Als Beispiel nehme ich mal meine letzlich während der Garantiezeit geschrottete Festplatte.
Garantie != Gewährleistung
Wenn sie in den ersten 6 Monaten kaputtgegangen ist, muss der Verkäufer(!) dir nachweisen, das sie nicht von Anfang an kaputt war. Nach den ersten sechs Monaten musst du es ihm nachweisen - wenn er statt dessen eine Abwicklung über den Hersteller anbietet (oder der eben eine freiwillige Garantie zusätzlich anbietet) ist das nur Kulanz.
 
Fakt ist: Es ist wie ich es geschrieben habe: Herstellergarantie: 3 Jahre, Kulanz vom Händler wäre gewesen, wenn er sie einschickt.

Und ich glaub kaum, dass Verkäufer Schwierigkeiten damit haben, mir zu beweisen, dass die Ware einwandfrei den Laden verlassen hat. Im Gegenzug dazu wird es schwer, wenn ich beweisen soll, dass es nicht so war wenn ich 5 Monate später damit um die Ecke komme...

Grüße,
Martin!
 
Herstellergarantie hat nicht das geringste mit Gewährleistung zu tun. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, während die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler gesetzlich festgelegt sind.
Im Zweifelsfall müsste durch einen Gutachter bewertet werden, ob der Schaden vor oder nach Gefahrübergang vor lag. In den ersten 6 Monaten muss das der Händler tun, danach der Kunde. Der Hersteller ist bei der Gewährleistung nicht im Geringsten beteiligt. Das läuft rein zwischen Händler und Kunde ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zitiere kurz mal den Passus der "Beweislast"

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Es handelt sich im konkreten Fall hier also um einen Defekt in der Kamera. Es wird Dir schnell beweisbar sein (z.B. da bei den ersten Fotos die Qualität noch gut war und das Datum dummerweise dabeisteht und man jetzt blöderweise die Fotos auf der Karte gelassen hat), dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorgelegen hat. Durch so eine Argumentation wird sich u.U. der Händler aus der Affäre ziehen.

In den ersten 6 Monaten wird lediglich "vermutet", dass der Fehler schon beim Verkauf existiert hat, aufgrund der zeitlichen Nähe zu diesem. Ich versuche ja nur darzustellen, dass ein Händler, der keine Lust auf Kulanz hat, durchaus in der Lage ist, den Umstand gegen den Kunden zu wenden, der dann an den Hersteller (Garantie) herantreten muss.

Wenn zudem noch ein Kunde hingeht und sagt "Tja, also die ersten Wochen hat das mit dem Fotografieren ja noch geklappt, aber jetzt ist es einfach kaputt..." ist das für den Händler ein gefundenes Fressen.

Aber das war gar nicht Thema dieses Threads...

Grüße!
 
Das ist so leider nicht richtig. Nur weil die Kamera am Anfang vernünftige Bilder gemacht hatte, muss das nicht heißen, dass noch kein Fehler vorgelegen hat. Wenn die Kamera bei normaler Benutzung nicht mehr funktioniert, ist das auch ein Sachmangel, der sehr wohl vor Gefahrübergang vorgelegen hat.
 
Wenn ich als Kunde komme und sage, dass es funktioniert und "geklackert" hat beim Kamera-Aktivieren und nun auf einmal nicht mehr, hat der Händler das gute Recht, Dir den Gerätetausch oder die Wandelung zu verweigern, jede Wette.

Immerhin liegt es näher, dass Dir das Gerät beim Gebrauch, Runterfallen oder Transportieren kaputtgegangen ist. Ob jemand also aus Kulanz noch tauscht, ist eine andere Sache, die meisten würden es bestimmt tun, müssten sie aber nicht.

Ich mag jetzt auch nicht mehr über das rechtliche Thema diesen Thread zumüllen, Du kannst als Kunde jedoch nicht darauf hoffen, dass sowas als "versteckter Mangel" durchgeht.
 
Hallo zusammen,
also ich habe das Problem meinem Verkäufer per Mail geschildert und innerhalb von einer Stunde einen Versandaufkleber plus einer Adresse bekommen.
Bei meinem X1 habe ich wegen des vielfach auftretenden Tastaturbugs (doppelte Buchstaben oder gar keine) nur angerufen, das Gerät war nach 48 Stunden repariert(!) wieder da. Hoffe mal, das sich Motorola und die Firma w-support nicht so hängen lassen, wenn ich es dann wirklich einschicken muss. Habe hier von Reparaturzeiten über vier Wochen gelesen.
G Tom
 

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