Frage zur OVP

josy1982

josy1982

Stammgast
67
Hallo habe mein sgs gestern bekommen. Die versiegelung von der verpackung war schon durchtrennt. Stattdessen war ein anderer aufkleber drüber geklept mit der aufschrift "geprüft warenkontrolle versiegelt" soll ich das so annehnen oder wieder zurück schicken?

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Von welcher Firma hast du das denn bestellt? Wurde das Produkt als Neuware beworben?
 
Hallo natürlich als neuware wurde bei neckermann für 419 euro bestellt. Haben die ihre eigene warenkontrolle und deshalb vielleicht?

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Hallo. Dachte du bekommst es erst zum Geburtstag :lol:.

Das kann ein Rückläufer sein. Bei Amazon gibt es das. Dafür sind die Teile meist billiger
 
Naja habe mich durchgesetzt das ich es schon jetzt bekomme. Naja mir ist das halt eben nur mal aufgefallen mit dem siegel das die da ihren eigenen drüber geklebt haben. Am zubehör ist mir nichts aufgefallen ausser das das handy selber in so einer plastikhülle verpackt war also es war keine displayfolie drauf.

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dann zurück schicken und ein neues verlangen oder einen preisnachlass da es ja schon offen war und nicht mehr ganz neu
 
natürlich als neuware wurde bei neckermann für 419 euro bestellt.

Stolzer Preis. Habe vor einer woche im INet meins für 299€ gekauft.

CU Thomas
 
Dann werde ich mal versuchen einen preisnachlass zu erwirken seidenn die sagen selber ich solls zurück schicken.

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Hallo,

hier scheint ein großer Irrtum die Runde zu machen!

Urteil: Zurückgeschickte Artikel dürfen als Neuware verkauft werden

Das AG Rotenburg hat in einem Streit zwischen dem Käufer eines Handys und einem Online-Händler entscheiden, dass der Händler dazu berechtigt ist aus einem Widerruf zurückgekommene Artikel, weiterhin als Neuware anzubieten. Auch wenn bereits Daten des Erstkäufers in den Speicher des Gerätes eingegeben wurden.

Hintergrund:
Ein Onlinehändler bot in seinem Shop ein Handy an, welches von einem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgesendet wurde. Das Gerät wurde als Neuware angeboten.
Ein späterer Käufer stellten dann beim Erhalt der Ware fest, dass bereits Datensätze eingegeben waren und forderte einen Preisnachlass vom Händler.
Die Sache wurde vom Amtsgericht Rotenburg entschieden. Dem Gericht zu Folge muss der Online-Händler keinen Preisnachlass gewähren.

Argumentation des Gerichts:
In der Entscheidung des AG Rotenburg / Wümme vom 26.11.2007 (Az. 5 C 350/07) wurde diese Aussage damit begründet, dass ein reiner, bei Mobiltelefonen durchaus üblicher, Test der Funktionen innerhalb der Widerrufszeit nicht dazu führen würde dem Gerät den Status „neu“ abzuerkennen. Ein Verlust der Eigenschaft „neu“ könne nur dann gesehen werden, wenn der Erwerber das Gerät länger testet als über den Zeitraum der Widerrufsfrist- und vor allem über die reinen Funktionsprüfung hinaus.
Dieses sei im vorliegenden Fall nicht gegeben, so dass Gericht.

Gruß

Klaus

Quelle: IT-Rechtsinfo.de
 
Zurueck und wo anders deutlich billiger neu kaufen. ;) mein tip amazon
 
Na, dann mache ich eben von meinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch, wenn der Händler mit einem Preisnachlass nicht einverstanden ist.
Kann ja sein, dass mit dem Gerät etwas nicht i.O. war - die prüfen das doch beim Eingang niemals zu 100%. Oder der Vorbesitzer hat sich nur einen neuen Akku "ergaunert" - also er hat das gleiche Gerät, wechselt nur den Akku und schickt es mit dem alten Akku zurück - wer will das prüfen?

@josy1982
Bei Neckermann wirst Du sicher keinen Preisnachlass bekommen - würde mich stark wundern.
 
DefenderDeLuXe schrieb:
Zurueck und wo anders deutlich billiger neu kaufen. ;) mein tip amazon

Tja, bloß blöd, dass Amazon keine Ratenzahlung anbietet! :rolleyes2:

Gruß

Klaus
 
Als B-Ware bekommste das I9000 schon für 279 € (vielleicht sogar noch billiger) Hatte meins bei getgoods.de jedenfalls zu diesen Preis bekommen. (mit orginal Displayfolie drauf und auch als Teilzahlung möglich). Würde es auch unbedingt zurück schicken oder aber auf unter 300 Euro runter handeln.
 
jepp er darf es schon al neu verkaufen muss aber dazuschreiben bware und auf b ware gilt auch nur 12 monate garantie.

ich würde ihm sagen entweder 15-20% nachlass oder ein neues bzw er solles behalten.

es gibt auch andere Händler die ratenzahlung haben.
 
Hallo ja dann behalte ich es kann ja so sonst nix festellen. Der akku war bei mir schon voll geladen. Normalerweise kenne ich das so das bei neuem handy der akku nur teilweise geladen ist.

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sonic22 schrieb:
jepp er darf es schon al neu verkaufen muss aber dazuschreiben bware und auf b ware gilt auch nur 12 monate garantie.

ich würde ihm sagen entweder 15-20% nachlass oder ein neues bzw er solles behalten.

es gibt auch andere Händler die ratenzahlung haben.

Hallo,

darf ich mal fragen, woher Du diese Informationen hast, besonders die Verpflichtung die Ware als B-Ware zu deklarieren und dass nur eine 12-monatige Garantie gewährt wird?

Mich würde diesbezüglich eine verlässliche Quellenangabe interessieren!

Nach Deiner Ausführung müsste fast jeder Online-Shop Insolvenz anmelden, weil der Händler kaum eine Gewinnmarge erzielen kann, wenn er bei Ware die im Zuge der Fernabsatzregelung an ihn zurückgesandt wird gleich 15 -20 % Nachlass bieten soll.

Gruß

Klaus
 
Zuletzt bearbeitet:
josy1982 schrieb:
ausser das das handy selber in so einer plastikhülle verpackt war also es war keine displayfolie drauf.

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Ist normal, kommt immer so ohne displayfolie (außer dieser Aufkleber wo Super OLED steht).

Kolben schrieb:
natürlich als neuware wurde bei neckermann für 419 euro bestellt.

Stolzer Preis. Habe vor einer woche im INet meins für 299€ gekauft.

CU Thomas

Bei Neckermann gibt es halt die Ratenzahlung...
 
[Bei Neckermann gibt es halt die Ratenzahlung

Wieviel monate? und die zinsen ...wird ja noch teurer...

Cu Tghomas
 
Bei den Preis von Neckermann bekommste ja schon fast das SGSII zu kaufen (zumindest wenn man noch nen hunderter drauf legt). Wie schon gesagt, Teilzahlung bekommt man auch woanders.
 
Ich behalte mein sgs so wies ist meine frage ist ja schon hinreichend beantwortet worden lg josy

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