Kennt sich jemand mit Überspannungschäden aus?

hordak

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Ambitioniertes Mitglied
8
Hi ich habe mein S2 an ein Autoladegerät angeschlossen und dann hat es knack gemacht und es war für immer aus. Ich war schon bei nem service point bei mir um die ecke. die meinten sie könnten es sicher reparieren aber sie haben noch keine S2 ersatzteile.

Also was nun ? zu Amazon zurückschicken oder was? habs es noch keine 30 tage. und ist es möglich meine daten von der Sd karte zu ziehen mit irgendeiner technik? die würde ich nämlich gerne retten.

ich bin verzweifelt:huh:
 
Ist das zufällig beim Zündung einschalten passiert?
 
Hätte man vllt sagen sollen... das ist direkt passiert als ich die mini klinke angeschlossen habe. ich denke dass es ein massen problem ist. irgendeine doppelte masse die dann irgendwas zerfetzt hat oderso... darf eigentlich nicht passieren. beim iphone eines kumpels hat es bloß tierisch gebrummt aber es geht noch...
 
Kaputtmachen und zurückschicken? Das wird wohl selbst bei Amazon nicht funktionieren, geschweige denn, das es nicht "die feine englische Art" wäre.
 
Warum sollte Amazon haften?? Auch Samsung wird Dir was husten.
Steht extra überall der Hinweis,das man nur originales Zubehör verwenden sollte.
Bei so etwas greife ich lieber auf das Zubehör zurück,welches für das Gerät angeboten wird.
So Billig-Teile sind nicht umsonst so billig. Vieles geht ja,aber ich zahle lieber ein paar Euro mehr.
Mit dem Hinweis sind sie raus aus der Nummer und Du musst dafür aufkommen.
Ist blöd und ärgerlich aber da musst Du durch.
 
naja also die im service point meinten man könnte sowas auf jeden fall "auf garantie machen lassen" ich habe ja auch ein samsung ladegerät benutzt. aber zum hersteller schicken dauert länger als zu amazon schicken deshalb haben sie mir das empfohlen ich habe auch mit amazon telefoniert und die frau am tele meinte wäre kein problem es zurückzuschicken. ich denke aber die werden sich schon noch mal melden falls da was unkoscheres bei rauskommt.
 
Miniklinke? Hat das Samsung doch gar nicht.
 
doch die 3,5 er ist die mini klinke ... die 2.5er die micro klinke
 
Dort hast du Spannung reingetan?
 
Generell gilt hier die Gesetzliche Gewährleistungspflicht, innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen das ein Defekt nicht vorlag und der Kunde das Gerät kaputt gemacht hat. Zumal wie du schreibst hast du ja von Samsung ein Ladekabel benutzt.

Nach Amazon schicken und ein Neues geben lassen, vielleicht hatte dein SGS2 ja doch ne Macke, beweisen lässt sich sowas nie.
 
ich werde auf jeden fall berichten was dabei rauskommt.

im schlimmsten fall muss ich wohl die reperaturkosten tragen, was aber immernoch billiger ist als ein neues gerät...
 
Wenn du in den Klinkeanschluss 12 Volt angeschlossen hast, siehts eher schlecht aus, denn das ist der Kopfhörerausgang.
 
@ marzl natürlich hab ich dort keine spannung angelegt. es ist nur in dem moment des reinsteckens der klinke ausgegangen
ich bin kein fachmann... keine ahnung was die ursache war.


achja und das mit der gewährleistung wurde mir auch schon im service point erzählt.. der aufwand zu beweisen das der fehler nicht werksseitig ist wäre zu groß... das würde niemand machen meinten die... die reparieren das und werden es wieder verkaufen, es hat ja auch garkeine gebrauchsspuren.
 
Das er ein Samsung Ladegerät verwendet hat steht dort aber nicht.
Er schreibt "ein Ladegerät" und da muss der Händler/Hersteller gar nichts beweisen.
Der fragt bestimmt ob es sich um S-Zubehör gehandelt hat.
Wenn sie gesagt haben,es geht auf Garantie dann ist es ja gut.Machen müssten sie es nicht.
 
Randall Flagg schrieb:
Das er ein Samsung Ladegerät verwendet hat steht dort aber nicht.
Er schreibt "ein Ladegerät" und da muss der Händler/Hersteller gar nichts beweisen.
Der fragt bestimmt ob es sich um S-Zubehör gehandelt hat.
Wenn sie gesagt haben,es geht auf Garantie dann ist es ja gut.Machen müssten sie es nicht.

Selbst wenn es kein original Zubehör wäre, wenn mein SGS2 innerhalb der ersten 6 Monate aus irgendein Grund defekt geht, auch wenn ich es herbeigeführt habe, kommt der Händler nicht herum das Gerät gegen Neu auszutauschen. Es ist immer eine Auslegungssache und wie man sich durchsetzt, immer schön den Mund halten und ein auf Unwissend tun. Der Aufwand sagen wir mal mit einer mutwillig herbeigeführten Überspannung ist enorm und nur mit Techischen Einrichtungen nachzuweisen die von einem Wert eines Labors entspricht. Ohne den geforderten Nachweis bzw. Beweis durch den Händler gegen mich hat dieser keine Change den Neuersatz zu verweigern. Da lobe ich mir doch dieses Nette Gewährleistungsgesetz. Klinkt fies ich weiss, ist aber so. :D
 
sawende schrieb:
Selbst wenn es kein original Zubehör wäre, wenn mein SGS2 innerhalb der ersten 6 Monate aus irgendein Grund defekt geht, auch wenn ich es herbeigeführt habe, kommt der Händler nicht herum das Gerät gegen Neu auszutauschen. Es ist immer eine Auslegungssache und wie man sich durchsetzt, immer schön den Mund halten und ein auf Unwissend tun. Der Aufwand sagen wir mal mit einer mutwillig herbeigeführten Überspannung ist enorm und nur mit Techischen Einrichtungen nachzuweisen die von einem Wert eines Labors entspricht. Ohne den geforderten Nachweis bzw. Beweis durch den Händler gegen mich hat dieser keine Change den Neuersatz zu verweigern. Da lobe ich mir doch dieses Nette Gewährleistungsgesetz. Klinkt fies ich weiss, ist aber so. :D

Naja, ganz so ist es nicht. Der Mangel muss bei Gefahrübergang vorgelegen haben, also zu dem Zeitpunkt als Du es erhalten hast. Im ersten halben Jahr gibt es tatsächlich eine Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkäufen (§ 476 BGB). Allerdings ist es bei einem plötzlich auftretenden Totalausfall oft, gerade wenn eine gewisse Zeit nach dem Kauf verstrichen ist, sehr einfach für den Verkäufer nachzuweisen, dass dieser Mangel (also der Totalausfall) noch nicht bei Gefahrübergang vorlag. Kann dieser Totalausfall nun auf einen sog. Grundmangel oder auf falsche Bedienung zurückzuführen sein, hat der Käufer die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines solchen Grundmangels. Die Beweislastumkehr gilt also nicht für das Vorliegen eines Mangels, sondern nur für das Vorliegen eines erwiesenen Mangels bei Gefahrübergang. So ist zumindest die Rechtsprechung diesbezüglich.

Hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. :cool2:
 
  • Danke
Reaktionen: Randall Flagg und hordak
was ist oder wann ist "gefahrübergang" ?? sorry wenn ich so doof frage...
 
Der Zeitpunkt, an dem Du das Handy erhalten/gekauft hast.
 
also ich bin nochmal davon gekommen denn ich habe gerade die Bestätigung über eine rückzahlung von Amazon erhalten... Amazon ist echt ein super laden wie ich finde. global player eben.. ich hoffe das bleibt so kundenfreundlich.
 

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