Sammelthread - Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlender Funktionen

Hat euer Händler das Gerät zurück genommen und den Kaufvertrag aufgelöst?

  • Ja

    Stimmen: 220 77,5%
  • Nein

    Stimmen: 37 13,0%
  • Nein, erst muss das Handy zur Reparatur.

    Stimmen: 27 9,5%

  • Umfrageteilnehmer
    284
robonaut-2003 schrieb:
Wann hast Du Dein Fax/Brief den an O2 gesendet? Hoffe ja auch jeden Tag das sich O2 bei mir meldet noch vor ablauf der Frist. Aber ich denke da ist meine Einstellung zu optimistisch.
Wie hat sich O2 jetzt in Deinem Fall dazu geäußert?
Hab da echt nicht soviel Geduld! Überleg gerade ob ich meine Internetflat erstmal kündige bis ich wieder eine Internetfähiges Handy habe.

Im Notfall anrufen und fragen, ob das Fristschreiben von dir angekommen ist. Sonst noch mal schicken und dann Absendenachweis aufbewahren.
 
Bestätigung per SMS habe ich schon erhalten.
 
robonaut-2003 schrieb:
Wann hast Du Dein Fax/Brief den an O2 gesendet? Hoffe ja auch jeden Tag das sich O2 bei mir meldet noch vor ablauf der Frist. Aber ich denke da ist meine Einstellung zu optimistisch.
Wie hat sich O2 jetzt in Deinem Fall dazu geäußert?
Hab da echt nicht soviel Geduld! Überleg gerade ob ich meine Internetflat erstmal kündige bis ich wieder eine Internetfähiges Handy habe.

ich habe am samstag geschrieben und in die email auch eine bitte um empfangsbestätigung geschrieben...die empfangsbestätigung war automatisiert, heute kam folgende antwort:

Guten Tag Frau XY,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne hätten wir die Angelegenheit genutzt, um Ihr Anliegen persönlich zu klären. Sie geben jedoch an, per E-Mail kontaktiert zu werden.

Es besteht ein 14-tägiges Rückgaberecht, wenn Sie das Gerät von uns erhalten haben. Da die Frist bereits abgelaufen ist, ist eine Rückgabe des Gerätes leider nicht mehr möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Wir bedauern, dass wir auf unserer Internetseite einige Funktionen für das Samsung Galaxy angeführt haben, welche in der Grundkonfiguration aktuell nicht enthalten sind. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.

Jedoch haben Sie die Möglichkeit die fehlende Tethering-Funktion sowie Datenübertragung über Bluetooth mit einem zusätzlichem Programm auf Ihrem Handy nachzuinstallieren.

Entsprechende Programme können Sie über die Market-Funktion Ihres Telefons herunterladen und installieren.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir leider keinen Support für Software-Produkte fremder Hersteller anbieten können.

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team

btw: in meinem schreiben waren mehrere punkte aufgeführt...unter anderem die sache mit dem display und der schlechte akku...

hab natürlich sofort eine rückantwort formuliert, in denen ich diese punkte erneut aufgeführt habe und wieder verdeutlicht habe, dass eine nacherfüllung der anderen punkte momentan nicht möglich ist und ich aus diesen gründen das recht habe, vom vertrag zurückzutreten...

so, jetzt warte ich eben wieder :D
 
sanni schrieb:
Jedoch haben Sie die Möglichkeit die fehlende Tethering-Funktion sowie Datenübertragung über Bluetooth mit einem zusätzlichem Programm auf Ihrem Handy nachzuinstallieren.

Entsprechende Programme können Sie über die Market-Funktion Ihres Telefons herunterladen und installieren.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir leider keinen Support für Software-Produkte fremder Hersteller anbieten können.
Das würde mich doch mal interessieren, welche das sein sollen ;)
 
  • Danke
Reaktionen: Stöpsel
Thyrion schrieb:
Das würde mich doch mal interessieren, welche das sein sollen ;)

Die Antwort von Sanni lässt auf eine steigende Anzahl von eingehenden Rücktrittsschreiben schließen ;) bin ja mal gespannt wie sie damit demnächst umgehen
 
Ich habs auf na anderen Art und Weise gemacht.
Bestehe nicht explizit auf den Umtausch, sondern eher, dass mir dadurch ein besseres Angebot fürs Iphone eingeräumt wird bei meiner bervorstehenden VVL im Juli.
Gefällt mir das Angebot nicht, dann können sie ihren stein wieder haben
 
Hi,

ich habe O2 auch mal gefragt um Wandlung /Rückgabe des Samsung Galaxy im bezug auf fehlende Funktionen und bekamm diese Antwort.


Guten Tag Herr xxxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail sowie für das freundliche Telefonat.

Wir bedauern, dass wir auf unserer Internetseite einige Funktionen für das Samsung Galaxy angeführt haben, welche in der Grundkonfiguration aktuell nicht enthalten sind. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.

Jedoch haben Sie die Möglichkeit die fehlende Tethering-Funktion sowie Datenübertragung über Bluetooth mit einem zusätzlichem Programm auf Ihrem Handy nachzuinstallieren.

Entsprechende Programme können Sie über die Market-Funktion Ihres Telefons herunterladen und installieren.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir leider keinen Support für Software-Produkte fremder Hersteller anbieten können.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Freundliche Grüße

Ihr o2 Team
xxxxxxxxxxxx


Update: Ich persönlich finde es eine Frechheit mich mit Software von Drittanbietern zu vertrösten, um ihr "Versagen" auszubessern. Des weitern habe ich gleich mal ne Antwortmail verfasst um die Frage der Garantie Leistung zu klären, wenn es zb. durch diese Softwäre die nicht mal genannt wurde zu Fehler im Gerät kommt. Weil wenn sie mir schriftlich geben, das Software von Drittanbietern im Schadensfall keinen Garantieverlust zu folge haben, warum dann nicht Flashen und im Schadensfall klagen. "Software von Drittanbietern wäre dann ja erlaubt" ;-).
 
Zuletzt bearbeitet:
heftig ! :mad: Wie sich die Antworten unterscheiden...

Bin glaub ich ein "einzelfall" bei O² oder aus meiner sicht ein glücksfall. :D
 
naja ich vermute mal jeder, der dieses standardschreiben bekommt, kann bei protest vom vertrag zurücktreten
 
Du warst früh genug dran.

Ich würde tippen, dass O2 jetzt auf die steigende Anzahl gleich formulierter Schreiben reagiert. Vermutlich ist es jetzt ein Glücksspiel abhängig von Sachbearbeiter und seinem Supervisor ob es einfach geht oder man kämpfen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe das Schreiben noch nicht erhalten. Mal schauen. Wenn ihr es bekommt solltet ihr euch aber damit nicht zufrieden geben denke ich. Notfalls könnte man sich ja vielleicht auch zusammen einen anwalt nehmen oder sowas. Kann ja nicht angehen.
 
Eben, wenn wir im Recht sind sollte das doch nichts mit Glücksspiel zu tun haben.
 
Ich finde es aber schon mal sehr Positiv, das sie fehler eingestehen und das schriftlich damit hat man mal wenigstens was in der Hand. Sonst kamen ja immer nur Aussagen wie "Wenden sie sich an den Hersteller" oder so.

MfG

Nelly
 
*grins*...witzig, dass es echt ein absolutes standardschreiben ist...sie man ja daran, dass auf die anderen punkte nicht eingegangen wurde...^^
 
Ist ja heftig, soweit ich mich erinner funktionierte das mit dem Bluetooth-Dateitransfer a) nur mit root und b) selbst dann nicht auf dem Galaxy, oder irre ich mich? Da hat ein o2-Mitarbeiter mal kurz in den Market geguckt, "Bluetooth File Transfer" entdeckt und meint jetzt dass es gehen müsse oder wie :mad:
Eine absolute Frechheit! Naja, falls ich auch noch dieses Anschreiben erhalte (warte seit Donnerstag) dann mach ichs halt mit 3x einschicken, die Zeit ist es mir wert :cool:
 
  • Danke
Reaktionen: Stöpsel
Galaxyfan schrieb:
Ist ja heftig, soweit ich mich erinner funktionierte das mit dem Bluetooth-Dateitransfer a) nur mit root und b) selbst dann nicht auf dem Galaxy, oder irre ich mich? Da hat ein o2-Mitarbeiter mal kurz in den Market geguckt, "Bluetooth File Transfer" entdeckt und meint jetzt dass es gehen müsse oder wie :mad:
Eine absolute Frechheit! Naja, falls ich auch noch dieses Anschreiben erhalte (warte seit Donnerstag) dann mach ichs halt mit 3x einschicken, die Zeit ist es mir wert :cool:

Das war auch der Vorschlag von dem Mitarbeiter im O2 Shop. Er sagte zu mir aber nur etwas von zweimal einschicken. Naja, einmal habe ich es ja schon eingeschickt! :) Wird wohl noch lange dauern bis ich ein neues Handy in meinen Händen halte.:(
 
Moin moin,
Ich habe ebenfalls vor 4 Tagen ein Fax rausgeschickt und warte noch auf eine Antwort.
Aber rechtlich ist es so: Wenn man ein Produkt 3 mal einschickt und es immer noch noch nicht in dem vereinbarten Zustand ist. Bekommt man das Geld zurückerstattet. So oder so. Ähnliche Fälle hatte ich schon öfters (Vor allem bei Amazon - nie Probleme gehabt) und habe dies auch immer durchgesetzt bekommen. Wenn ich also jetzt einen ablehnenden Bescheid bekomme, schicke ich das Gerät noch 2 mal ein (denn einmal war es schon zur reperatur) mit der bitte es in dem vereinbarten Zustand an mich zurückzuschicken. Wenn es also Software gibt, die das bewirkt ist es mir recht. Es gibt sie aber nicht. Für den Datentransfer via Bluetooth habe ich zwar schon eine Software gefunden, aber erst ab Version 2.x!
Von daher wünsche ich dem Reperaturservice noch zweimal viel Spass mit meinem Handy. Die 30 Tage, die es dauert telefoniere ich gerne mit meinem alten Zweittelefon.
 
Ich habe jetzt auch Post von o2 bekommen, wobei die bei mir noch nicht mal mehr die Nachrüstmöglichkeiten genannt haben sondern mich an meinen o2-Shop verweisen. Ich werde da morgen mal vorbeigehen und die damit nerven. WIe ihr seht, die Briefe werden immer kürzer
 
Soooo....diese Mail aht mich heute Nacht erreicht, nachdem die Fehler reklamiert habe und vom Kaufvertrag zurückgetreten bin. Ne Idee ob es der zweifache Umtausch sein soll, oder sollte man hartnäckig sein und zurückschreiben, dass man das nicht akzeptieren kann??Ach ja...die , denen der Rücktritt laut Umfrage abgesprochen wurde, was war die Begründung?

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist möglich. Voraussetzung dafür ist:

- Sie haben das Handy von einem Shop von o2 bzw. von einem Vertriebspartner bezogen.
- Das Handy ist nach zweimaligem Tausch oder Reparatur noch immer defekt (kein Selbstverschulden).
- Sämtliche Reparatur- und Tauschbelege sowie Rechnungskopie sind dem Handy beigelegt.
- Die Nachbesserung sowie die Rückabwicklung des Kaufvertrages haben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung stattgefunden.

Bitte wenden Sie sich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages direkt an den o2 Shop bzw. Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Handy erworben haben.

Sie haben ein Anrecht auf ein neues Handy mit den zugesicherten Eigenschaften des ursprünglichen Gerätes. Sollte das neue Gerät günstiger sein, bekommen Sie den Differenzbetrag ausbezahlt, sollte es teurer sein, ist der Differenzbetrag durch Sie zu begleichen.

Der Defekt eines Mobilfunkgerätes begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht des Mobilfunkvertrages.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
 
im endeffekt kann es auch sein, dass du den weg gehen musst und das telefon zwei mal einschicken...jedes mal mit der begründung, dass xy immernoch nicht möglich ist (weil sie eh keine chance haben, die genannten mängel zu beseitigen)...

ist die etwas zeitintensivere variante, aber wenn sie die harte tour wollen, dann bekommen sie die eben auch :p
 

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