Öliger Fleck unter dem Display

*Klugscheißmodus an*

Nach deutschem Gewährleistungsrecht (§437 BGB) kann man sich aussuchen, ob man ein neues Gerät möchte, oder ob man reparieren lassen will. Ansprechpartner ist IMMER der Verkäufer, nicht der Hersteller. Insoweit stellt sich die Frage nach: Wer repariert denn nun mein Gerät - gar nicht.
Auch die Kosten für Versand und Betriebsausfall muss der Verkäufer tragen.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf wird automatisch von einem Mangel ausgegangen, der schon vor Verkauf vorgelegen hat (versteckter Mangel). Für die restlichen 18 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel vor dem Kauf bereits vorgelegen hat (Beweislastumkehr). Sollte dann das Gerät nicht mehr verfügbar sein, darfs der Nachfolger oder was Gleichwertiges sein!

Für Österreich weiß ich die Regeln nicht.

*Klugscheißmodus aus*


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nashörnchen;1966039 schrieb:
*Klugscheißmodus an*

Nach deutschem Gewährleistungsrecht (§437 BGB) kann man sich aussuchen, ob man ein neues Gerät möchte, oder ob man reparieren lassen will. Ansprechpartner ist IMMER der Verkäufer, nicht der Hersteller. Insoweit stellt sich die Frage nach: Wer repariert denn nun mein Gerät - gar nicht.
Auch die Kosten für Versand und Betriebsausfall muss der Verkäufer tragen.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf wird automatisch von einem Mangel ausgegangen, der schon vor Verkauf vorgelegen hat (versteckter Mangel). Für die restlichen 18 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel vor dem Kauf bereits vorgelegen hat (Beweislastumkehr). Sollte dann das Gerät nicht mehr verfügbar sein, darfs der Nachfolger oder was Gleichwertiges sein!

Für Österreich weiß ich die Regeln nicht.

*Klugscheißmodus aus*


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§437 spricht dem Käufer nur ein Recht auf Nacherfüllung bei einem Mangel zu. Nach §439 kann der Käufer statt Beseitigung des Mangels die Lieferung einer Mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann jedoch die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnissmäßigen Kosten möglich ist.

Kosten eines Betriebsaufalles sind ein Schaden der dem Käufer enstehen müsste. Aus §281 leitet sich jedoch ab, dass Schadensersatz nur statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung gefordert werden kann.

Wer sein Gerät jedoch im EU Ausland gekauft hat, ist leider auf die Hersteller Garantie angewiesen. Da diese eine freiwillige Leistung ist, ist man auf Samsung angewiesen. Ich unterstelle mal die meisten Fragen hier kommen von solchen Käufern.
 
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Hallo!

Hab mein Tablet jetzt zur von Samsung genannten Firma gesandt.
Mal abwarten was sich ergibt.
Laut Auskunft von Samsung gibt es kein Problem mit im EU Ausland gekauften Geräten, da die Garantie europaweit abgegeben wird.
Mal sehen!

mfg
Josef
 
Ich mag ja das Tab und es gibt auch offensichtlich Chargen die diesen Fehler nicht haben. Auf Grund der Situation (Gericht, Verfügung etc.) befürchte ich aber das wohl viele Verkäufer von den Verträgen zurücktreten werden und die Käufer den Kaufpreis zurückerhalten.
 
neapel schrieb:
Laut Auskunft von Samsung gibt es kein Problem mit im EU Ausland gekauften Geräten, da die Garantie europaweit abgegeben wird.

Ich hoffe ja nur, dass die den Fehler auch beheben können. Bei xda gibts genug Berichte wo reparierte Geräte binnen kurzer Zeit den Fehler wieder hatten.
 
Der Statistik wegen - wir haben zwei 10.1 - eines hat den Fleck, der immer größer wird, das andere ist davon (noch?) nicht betroffen.

Samsung Deutschland hat per Hotline die Reparatur angeboten - 1-3 Wochen. Wir gehen also von eher 3 Wochen Abwesenheit des Tabs aus, mit Ungewissheit, ob der Fehler wirklich behoben werden kann.
 
pkoper schrieb:
Kosten eines Betriebsaufalles sind ein Schaden der dem Käufer enstehen müsste. Aus §281 leitet sich jedoch ab, dass Schadensersatz nur statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung gefordert werden kann.

Das stimmt so nicht. Schadensersatz kann auch direkt nach § 280 Abs.1 BGB (SchE neben der Leistung) gefordert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Hierfür muss aber neben der Mangelhaftigkeit des Produktes auch noch ein vermutetes "Verschulden" beim Verkäufer vorliegen. Bei einem Händler kann diesbzgl. eigentlich nur bei der Wareneingangsprüfung angesetzt werden. Es lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, ob man solche Ölflecken im Rahmen einer ausreichenden Stichprobenprüfung erkennen muss.
 
Das ist ja das Problem... die Flecken treten erst nach einer Zeit auf. Auch vermutlich eher schwierig als Privatperson einen Schaden aus dem Betriebsausfall vom Tablet herzuleiten.
 
Ja, mit SchE-Ansprüchen wird man vorliegend wohl kaum durchkommen.

Realistisch betrachtet wird sich der Käufer mit einer Reparatur zufrieden geben müssen, da der Verkäufer sicherlich darlegen kann, dass eine Neulieferung mit erheblich höheren Kosten für ihn verbunden ist.

Wobei ein Onlinehändler wie Amazon sicherlich ganz andere Rücknahmebedingungen mit den Herstellern vereinbaren kann. Allein schon deshalb, weil unzählige Geräte im Rahmen von Widersprüchen zurückgehen.
 
Das ist auch so eine Sache... ich habe auch schonmal ein "Widerspruchsgerät" bekommen. Ich hatte es nur bemerkt weil die Siegel ein wenig dick waren. Unter dem Siegelaufkleber befand dann ein weiterer bereits aufgeschnittener.
Bin jedenfalls gespannt wie es ausggeht. Mein tab stammt von einem deutschen Händler.
 
Hast du das als Neuware verkaufte Rückläufergerät bei Amazon oder bei einem anderen Händler bestellt?
 
Bei einem anderen, der mit L anfängt.
 
Das Problem mit dem öligen Fleck hatte ich auch. Das konnte ich aber beseitigen in dem ich das Tab nicht mehr auf die Display seite legte. Dann ist der fleck nach 30min verschwunden
 
Ich habe bemerkt, dass der Fleck, seit ich die „Book Cover“ Schutzhülle nicht mehr verwende kaum noch auftaucht. Die dürfte ungünstig Druck ausgeübt haben.
 
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Bei mir war er anfangs auch nur so groß wie ein 2 Cent Stück und verschwand nach Anwendung diverser im Internet zu findender Tricks. Einmal war er sogar für anderthalb Wochen weg.
Nun habe ich ihn permanent in einer Größe von ca 4cm bei 7cm.
Bei einem 600€ Spielzeug sollte es nicht passieren, dass man aufpassen muss welches case man benutzt, auf welcher Seite das Gerät liegt, es bei höherer Luftfeuchtigkeit drinnen läßt.
 
So., kurzes Update. Mein riesen Fleck der durch Druck entstanden war ist jetzt am 3. Tag komplett verschwunden. Man bin ich froh...
 
Hab mein Tablet jetzt seit kurzem (woche oder so) und absolut keine Probleme.
Nutze es im Samsung Hardcover-Case.
 
Ich habe mein Tab heute auch nochmal in den Kühlschrank getan. Mal gucken ob noch was kommt.
 
Also sehe ich das richtig, dass auch wenn man es einschickt es durchaus sein kann das man wieder eines mit Fleck bekommt? Will sagen die haben das Problem noch nicht unter Kontrolle?
 

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