Motorola Milestone MVQ7 black

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hoffi1986

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Hallo Forengemeinde ,

ich möchte mir gerne ein Motorola Milestone zulegen , bei ebay erscheinen mehrere Milestonw vorführgeräte mit der bezeichnung Milestone MVQ7 ?? was bedeuetet das ist das ein Vollwertiges Motorola oder hat das irgendeine Hardware bezeichnung MVQ7


Gruß

Hoffi

 
Meines Wissens bezieht sich das MVQ7 auf die Typbezeichnung bzw. die Hardwareversion des Milestones.

Allerdings wäre es sinnvoll auf andere Antworten zu warten, bevor du das Ebayangebot wahrnimmst, damit du sicher gehen kannst, dass das auch stimmt.
 
Ok , ich warte noch auf andere antworten , wichtig ist es ob es schlechtere hardware is oder gleichwetig mit einem "normalen" milestone
 
ist soweit ich weiss das selbe
 
hi,

die frage war mir doch glatt die registrierung wert ;)

wahrscheinlich interessierst du dich für ein angebot von clevertr..
ich habe mir dort mein milestone gekauft. er hatte immer zwei kategorien "vorführ" oder "neu + ovp".

ich hatte ein "neu+ovp" bekommen:
- schutzfolien waren zwar d`rauf, aber eindeutig schon `mal abgewesen
- das gerät wurde OHNE die speicherkarte geliefert
(auf meine beschwerde sagte mir clevertr... , dass die Speicherkarte nicht im beschriebenen Auktionsumfang ist, und OVP heisst bei ihm, dass die Originalverpackung mitgeliefert wird.......toll :mad:)

ansonsten läuft das milestone bisher einwandfrei und entspricht mWn auch dem "normalen europäischen milestone"

ich würde beim preisvergleich daher berücksichtigen, dass zusätzlich eine speicherkarte gekauft werden muss.

4f4
 
Das hat mir mein kumpel garnicht gesagt mit der Speicherkarte,
Auf jeden fall war das ding in Ordnung, keine Kratzer usw.
Aber man findet as Milestone in der Vodafone version für 385, würde auch eher das kaufen.
 
4f4 schrieb:
(auf meine beschwerde sagte mir clevertr... , dass die Speicherkarte nicht im beschriebenen Auktionsumfang ist, und OVP heisst bei ihm, dass die Originalverpackung mitgeliefert wird.......toll :mad:)

Da würde ich aber gegen vorgehen an deiner Stelle. Wenn etwas als OVP also Orginalverpackt beworben ist, dann kann sich der Verkäufer nicht mal eben diese anders "definieren". Drohe notfalls mit dem Anwalt. Das hilft oft und bei einem Streitwert von 400€ ist das durchaus realistisch.
 
Aber technisch gesehen kann ichi so ein ding auch kaufen ?
 
@hoffi
technisch gesehen ja, indem du auf bieten klickst :p
hardware sollte dieselbe sein, wie auch andere poster bestätigen.

@4f4
wenn so´n ding als NEU & OVP verkauft wird und es kommt an und die folien waren bereits ab und der lieferumfang wurde reduziert, grenzt das schon fast an einen betrugsversuch.
ich würde mir das von rauke vorgeschlagene vorgehen wirklich überlegen. über´n tisch ziehen lassen würde ich mich nicht. du hast´n verbindlichen vertrag mit dem verkäufer geschlossen und hast ihn durch die zahlung deinerseits erfüllt. er wiederum hat das nicht, da das gerät augenscheinlich nicht dem beschriebenen zustand entspricht.
somit kannst du nacherfüllung verlangen. oder, wenn du das willst, u.u. auch wandlung (kohle zurück).
ich würde es jedenfalls nicht so auf mir sitzen lassen! dafür war der spaß wohl doch etwas teuer...

gruß kiste
 
KisteBier schrieb:
wenn so´n ding als NEU & OVP verkauft wird und es kommt an und die folien waren bereits ab und der lieferumfang wurde reduziert, grenzt das schon fast an einen betrugsversuch.

Vergleiche "mit OVP" oder "OVP" - da sind einige schwierige Zeitgenossen leider ziemlich spitzfindig und machen genau das oben beschriebene - sie legen die Originalverpackung bei. Wenn da nur "OVP" stand, dann ist der Typ definitiv vertragsbrüchig geworden und du solltest damit vom Kaufvertrag zurücktreten können; ich würde da ggf. Kontakt mit Ebay aufnehmen.

Ich habe mein Steinchen - ein MVQ7 black, es entspricht dem ganz normalen freien Milestone ohne jedwedes Branding, wie von Amazon zb - bei einem Händler in Ebay geschossen und ich muss sagen, der Preis war gut, das Gerät in Ordnung und wirklich neu, wie beschrieben. Es gibt genug neue Milestones zu günstigen Preisen im Angebot, da würde ich mich auf keinen Fall auf Privatauktionen einlassen.
 
DocMoon schrieb:
Vergleiche "mit OVP" oder "OVP" - da sind einige schwierige Zeitgenossen leider ziemlich spitzfindig und machen genau das oben beschriebene - sie legen die Originalverpackung bei. Wenn da nur "OVP" stand, dann ist der Typ definitiv vertragsbrüchig geworden und du solltest damit vom Kaufvertrag zurücktreten können; ich würde da ggf. Kontakt mit Ebay aufnehmen.

Ebay reagiert da nicht. Ein Schreiben aufsetzen und Vertragserfüllung mit Frist einfordern. Anderenfalls mit Anwalt drohen. Wenn da nicht stand, dass das Teil ohne SD-Karte geliefert wird, dann ist diese Teil des OVP (siehe Motorola Produktseite).
 
@docmoon
naja, darauf könnte es der verkäufer schon ankommen lassen. aber es ist letzten endes nur wortklauberei und ich wiederum würde ihn in dem fall auf das "neu" festnageln.
wenn ersichtlich ist, daß die folien nachträglich wieder aufgebracht sind, müßte m.e. nach zumindest ein hinweis in der beschreibung stehen. und was die ovp angeht, wäre das dann auch angebracht.
jedenfalls würd ich mich von so nem heini nicht so über´n tisch ziehen lassen, dessen bin ich mir sicher.

und wiederum schließ ich mich rauke´s tipp an :)
 
@ all
danke für die statements und tipps. vielleicht mal zum anschauen: kauf war bei ebay und verkäufer war clevertronic. artikelsuche mit mvq7 führt auch fast zwangsläufig zu ihm.

Das der im wesentlichen irgendwelche Rückläufer verkauft war mir schon vor dem kauf klar (ich bin mal davon ausgegangen, dass es wahrscheinlich Rücknahmen aus FAG waren). Da es einige gibt, die neue Geräte einfach bestellen, mal anschauen wollen und dann zurückschicken, bin ich das "risiko" bewusst eingegangen.

da er auch unterschiede gemacht hatte zwischen "Neu+OVP" und "Vorführ" bin ich aber davon ausgegangen, dass "neu und ovp" zumindest optisch einwandfrei ist. War mein Gerät ja auch (abgesehen davon, dass die Schutzfolie einmal abgemacht und dann wieder d´rangemacht wurde).

angepi...t war ich nur davon, dass die speicherkarte entfernt war. letztendlich war mir der stress wg. 15 euro für die speicherkarte doch zu viel um es weiter eskalieren zu lassen. ausserdem hat er seine angebotsbeschreibung clever formuliert. das mit der schutzfolie war mir egal, da das gerät ja perfekt war.

hier noch zur allgemeinen unterhaltung der schriftwechsel:

ich:
Leider fehlt bei dem Gerät die 8GB Micro-SD Karte, die in der Bedienungsanleitung aufgeführt ist und auch dem Original-Lieferumfang entspricht.
Ich bitte um Ihren Lösungsvorschlag.

er:
Leider ist eine Speicherkarte nicht
Gegenstand der Auktion gewesen.

Der von uns angebotene Lieferumfang
beinhaltete:

· Mobilfunkgerät
· Netzteil
· Akku
·
Kopfhörer
· Datenkabel

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.

ich:
richtig, ich habe beim erneuten lesen Ihrer
Beschreibung gesehen, dass die Speicherkarte nicht aufgeführt ist, ABER, was meinen Sie denn, was man sich so unter "*NEU* OVP " vorstellt? Wenn Sie ein neues Auto kaufen, erwarten Sie dann womöglich, dass es ohne Sitze geliefert wird, nur weil die nicht in der Angebotbeschreibung stehen.
Zumindest einen Hinweis darauf, dass der Lieferumfang nicht dem originalen entspricht, hätten Sie aufführen müssen. Insbesondere, wenn Sie gar noch "OVP" herausstellen.
Es tut mir leid, aber zufrieden bin ich mit Ihrer
Antwort nicht.

er:
Die Abkürzung -OVP- steht dafür, dass
die Ware in Ihrem originalen Umkarton versendet wird.

Weiterhin
vermerken wir in jeder Auktion folgende Klausel:

"Es ist ausschließlich
der von uns geprüfte und nachfolgend aufgeführte Lieferumfang
Bestandteil
der Auktion.

Es kann sein, dass dieser Lieferumfang von den Angaben auf
der Verpackung oder von dem
handelsüblichen Lieferumfang
abweicht."

Somit können wir Ihnen keinen Ersatz liefern.

ich:
Sie schreiben aber auch: "NEU + OVP" und "Die
Originalverpackung wurde zur Vollständigkeitskontrolle geöffnet".

Das
Ihre "Vollständigkeitskontrolle" darin besteht, die OVP zu öffnen um
Gegenstände des Lieferumfangs zu ENTNEHMEN ist wohl nicht wirklich zu
erwarten.
Insbesondere noch, da der vollständige Betrieb des Milestone
ohne SD-Karte gar nicht möglich ist (z.B. die Photo-Funktion). In der
Bedienungsanleitung wird sogar ausdrücklich erwähnt, dass SD Karte im
Auslieferungszustand bereits im Gerät eingesetzt ist. Insofern wäre die
Karte sicherlich als wesentlicher Bestandteil des Geräts anzusehen.


Genau so ist Ihre Definition von "OVP" in diesem Fall rechtlich höchst
zweifelhaft.

Wie auch immer, wir werden uns wohl nicht einig werden.
Da das Gerät im übrigen funktioniert und mir alles weitere zu zeitraubend
wird, werde ich es behalten.

Eine angenehme Erfahrung war der Kauf von
Ihrem Unternehmen sicherlich nicht.

sorry, wenn das zu lang und zu sehr OT ist, bitte löschen.

grüsse
4f4
 
Und da die SD Karte ja definitiv nicht leer ist bei der auslieferung ^^
Motonav Material etc.. (Das man das kostenfrei saugen kann bei Motorola weis ja auch nich jeder)

Aber der Verkäufer wird da wohl leider auf der sicheren Seite stehen, da er explizit auf den Lieferumfang hingewiesen hat.
 
Aber ich hoffe, dass du ihn wenigstens schlecht bewertet hast...
 
OK is zwar nich das neuste thema aber egal^^
also hab mir auch bei clevert.. ein milestone *NEU* bestellt. das die packung schon aufgemacht wurde steht aber auch ausdrücklich auf der seite ;) und das die ovp beschädigt sein kann steht da auch^^ mein handy is schnell angekommen und funktioniert super auch das update auf 2.0.1 hat super funktioniert ! :) also sind diese handy von c..... sehr zu empfehlen :)))
 
Hi 4f4,

Ich weiss nicht genau wie die Autktion aussah bei dir damals, aber bei der aktuellen Auktion ist die beschreibung soweit verändert, das geschrieben wird "... Es kann sein, dass dieser Lieferumfang von den Angaben auf der Verpackung oder von dem handelsüblichen Lieferumfang abweicht".

Aber das spielt hier keine Rolle. Das MS als kompletter Gegenstand inclusive der Hard-und Software ist Vertragsgegenstand der Auktion.
Das bedeutet:
- Die Software muss komplett sein (was, durch Fehler der auf der SD Karte vorhandenen Motonav Dateien) den ersten Vertragsbruch darstellt
- Die Hardware muss vollständig funktionieren. Wenn das Gerät keinen SD Karte eingelegt hat, so ist das Gerät nicht funktionsfähig, da es sich nicht komplett benutzen lässt durch das Fehlen der SD Karte. Die SD Karte ist bei dem Telefon KEIN Zubehörteil, sondern integraler Bestandteil der Hardware. Aussnahmen sind da sicher Kopfhoerer und ggfls auch ein Ladekabel.

Daher ist die Sachlage für mich eher in deinem Sinne, da der Verkäufer zwar die SD Karte nicht erwähnt hat (was auch nicht notwendig ist, da diese im neuen MS eingebaut ist (daher Bestandteil des Telefons im Neuzustand), und auch SW des MS (Motonav) enthält). Daher ist es kein Zubehörteil sondern durch Motonav integraler Bestandteil des Telefons und der zugesicherten Eigenschaften dieses (sonst haette beschrieben werden muessen, das MOTONAV als zugesicherte Eigenschaft nicht enthalten ist), und auch nicht explizit in der Auktion ausgeschlossen.

Der Fall ist fuer mich klar, und ist anzufechten. Du kannst meinen Text ihm gerne unterbreiten.

LG

EDIT: Ist schon komisch, das bei jeder der Auktionen alles dabei ist ausser der SD Karte. Mir kommt sowas sehr spanisch vor, was macht der mit den ganzen SD Karten, oder warum fehlen bei allen "Neu" oder "Vorfuehr" Geraeten die SD Karten. Aber danke fuer den Hinweis, er ist nun auf meiner Ebay-Blacklist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das sagt Wiki dazu:

Die Originalverpackung ist die Verpackung, in der ein Produkt vom Hersteller ausgeliefert wird. Sie wird mit OVP abgekürzt.
Diese Abkürzung wird sehr häufig in Auktionshäusern wie eBay verwendet. Die meisten Missverständnisse gibt es, wenn Käufer und Verkäufer unterschiedliche Vorstellungen von „Originalverpackung“ haben. So kann einmal gemeint sein, dass die Originalverpackung vorhanden ist und mit versendet wird und andererseits, dass die Ware noch original verpackt (= ungeöffnet in der Originalverpackung) ist (oftmals mit „NEU+OVP“ angegeben). Aus diesem Grund sollte man im Zweifelsfall nachfragen.
 
Wenn man sich die Auktionen von Clevertronic ansieht gibt es nix zu meckern - da wird sehr genau beschrieben was man bekommt - auch das die Folien schon mal abgemacht gewesen sind - und keine Speicherkarte dabei ist.

Jede Beschwerde wäre Zeitverschwendung.

http://cgi.ebay.de/Motorola-Milesto...DE_Handys_ohne_Vertrag_KM?hash=item2c534275e4

Die Argumentation von Thyrus ist für mich eine sinnlose - was beschrieben wurde wurde auch verkauft.
Wie sinnvoll sich das Moto ohne SD-Card nutzen läßt ist ein anderes Thema -aber keines der Auktion.
 
Zuletzt bearbeitet:
mysticc - das sehe ich anders.von dem fehlen der speicherkarte ist hier kein wort gesagt, und wie schon von mir beschrieben, enthaelt die sd karte sw-funktionen die beim fehler der sd zugesicherte eigenschaften des telefons ausschließen (navigation, bilder speichern etc).
waere hier das fehlen der SD karte ausdruecklich gennant und auch, das die von motorola zur verfügugung gestellte navigationssoftware im lieferumfang enthalten fehlt, waere das korrekt. aber im momentanen stadium ist das rechstwidrig.
 

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