Wie lang gibt HTC Garantie auf das HTC Desire?

Magni

Magni

Erfahrenes Mitglied
27
Hallo,

wie lang gibt HTC eigentlich Garantie? (ich meine die wirkliche Garantie und nicht die 2 Jahre Gewährleistung.)

Und hat HTC ihre Reperaturwerkstatt schon eine auch in Deutschland ?

Wobei ein Umtausch über Amazon da glaube ich schneller&problemloser ist, die sind ja schon recht kulant (?).
 
Wer kann da etwas zu sagen? Bei Apple hat man 1 Jahr Garantie und kann diese dann um ein weiteres har kostenpflichtig erweitern.

Wie siehts bei HTC aus? Bei einem defekt direkt zu HTC senden?
 
In unserem "aus England importieren"-Thread schreibt Lacke, dass HTC 2 Jahre Garantie auf das Gerät gibt.

@John: Bei einem Defekt ist eigentlich der Händler der erste Ansprechpartner (zumindest während der Gewährleistung - die ja bei Neugeräten auch 2 Jahre beträgt). Du kannst Dich natürlich auch an HTC wenden, aber auch wenn diese Garantie geben, ist das Kulanz. Dein Händler ist gesetzlich verpflichtet - sofern Du das Gerät in D gekauft hast.
 
Thyrion schrieb:
In unserem "aus England importieren"-Thread schreibt Lacke, dass HTC 2 Jahre Garantie auf das Gerät gibt.

@John: Bei einem Defekt ist eigentlich der Händler der erste Ansprechpartner (zumindest während der Gewährleistung - die ja bei Neugeräten auch 2 Jahre beträgt). Du kannst Dich natürlich auch an HTC wenden, aber auch wenn diese Garantie geben, ist das Kulanz. Dein Händler ist gesetzlich verpflichtet - sofern Du das Gerät in D gekauft hast.

Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn HTC in der EU tatsächlich 2 jahre Garantie gewährt (ohne diese auf das Kaufland einzuschränken, wie z.B. Apple das gern macht), hast du natürlich auch einen Rechtsanspruch auf diese Garantie und mit Kulanz hat das nichts zu tun.
Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung, wenn sie allerdings gewährt wird, besteht auch ein Rechtsanspruch auf diese und sie kann nachträglich nicht eingeschränkt werden.
Bei Kauf in Deutschland kann der Händler der erste Ansprechpartner sein, er muss es aber nicht. Falls die Garantieleistungen besser sind als das, was die Gewährleistung bietet (z.B. Soforttausch o.ä.), sollte man sich sofort an den Hersteller wenden.
 
Also 2 Jahre Garantie?

Und wenn ich das Gerät roote ist damit die Garantie erloschen. HTC kann prüfen ob ein Root vorgenommen wurde? Ein Rücksetzen auf die werkseintellung oder dergleichen bringt nichts?
 
Magni schrieb:
Und hat HTC ihre Reperaturwerkstatt schon eine auch in Deutschland ?
Ja HTC repariert in Deutschland, ich arbeite bei Arvato. Bei uns werden so ziemlich alle HTCs von VPA1 ueber Kaiser, Shift, Diamond, Magic bis hin zum HD2 repariert...

Amazon ist wohl der kulanteste Haendler ueberhaupt! Wenn ich ein Geraet ohne Vertrag kaufen will dann auf jeden Fall dort!



John_McLane schrieb:
Also 2 Jahre Garantie?

Und wenn ich das Gerät roote ist damit die Garantie erloschen. HTC kann prüfen ob ein Root vorgenommen wurde? Ein Rücksetzen auf die werkseintellung oder dergleichen bringt nichts?
Ja das kann geprueft werden. Im Normalfall prueft man aber ob das Original-Rom drauf ist. Root kann man auch nur durch flashen des Original-Roms rueckgaengig machen, ein Hard-Reset reicht da nicht aus soweit ich weiss.
 
  • Danke
Reaktionen: John_McLane
Ich bin gerade am überlegen, wo ich mir das Desire hole (falls ich es mir denn hole, die Berichte über die schlechte Sprachqualität und den Pinkstich es Displays lassen mich noch etwas zögern). Serviemäßig ist sicherlich Amazon ganz vorne. Könnte ich auch bedenkenlos von einem "unbekannteren" Händler kaufen? Meine Frage zielt ganz klar auf mögliche Defekte ab. Wer ist da mein Ansprechpartner? HTC oder der Händler? Falls letzteres, wäre Amazon mein Favorit, ansonsten der günstigste Händler...
Das wurde zwar weiter oben auch schon thematisiert, aber ich habe da keine abschließende Auskunft gefunden, ob man sich nun direkt an HTC wenden kann oder nicht.
 
Guck mal bitte hier: [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/nexus-one/13890-update-27-03-10-faq-zur-nexus-one-bestellung-import-garantie-zoll-2.html#post186281[/OFFURL]

Zum Thema Garantie und Gewährleistung eine Definition, da beides immer gerne in einen Topf geworfen wird:

Ein dickes DANKE an Bball, der das so ausführlich erläutert hat


  • Eine Garantie ist immer freiwillig, auch im ersten halben Jahr.

  • Eine Garantie wird vom Hersteller gewährt und kann durchaus über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinausgehen. So kann z.B. ein Vor-Ort-Service vereinbart werden, ein sofortiger Austausch usw.. Das sind alles freiwillige Leistungen, die mit der Gewährleistung nichts zu tun haben.

  • Die Gewährleistung ist Sache des Händlers/Verkäufers und somit ist es für den Endkunden (so er denn die Gewährleistung in Anspruch nimmt) völlig nebensächlich, ob der Hersteller während dieser Zeitspanne bereit ist, Reparaturen/Austausch ohne große Probleme durchzuführen. Selbst, wenn er es nicht sein sollte, muss der Händler die Auflagen der Gewährleistung erfüllen, d.h. wenn der Hersteller (an den sich im Fall der Gewährleistung auch der Händler zu wenden hat!) -aus welchen Gründen auch immer- nicht repariert oder tauscht, muss der Händler trotzdem für die Gewährleistung sorgen. Wie, kann dem Kunden völlig wurst sein. Im Zweifel muss der Händler halt wandeln und das Geld zurückzahlen.
Das alles, so gut wie immer nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf.

Am Ende heißt das für den Kunden folgendes:
Räumt der Hersteller eine Garantie ein, die über die Vorgaben der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht (also z.B. Soforttausch usw.), sollte man sich auch in den ersten 6 Monaten direkt an den Hersteller wenden und den Händler außen vor lassen.

Gibt es keine Garantie oder ist die Garantie nicht umfangreicher, als die Gewährleistung, wendet man sich in den ersten 6 Monaten unbedingt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an den Händler, denn der muss ausbessern, tauschen oder wandeln. Wie er das macht, kann dem Kunden egal sein. In diesem Fall gibt es keinen direkten Kontakt zum Hersteller, sondern ausschließlich zum Händler.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten ab Kauf nachweisen, dass der zu behebende Fehler/Schaden bereits bei Auslieferung ("Übergabe") bestand (Stichwort: Beweislastumkehr). Kann er dies nicht, muss der Händler nichts machen.
 
Hat nicht direkt mit der Garantiedauer zu tun:

Aber hat man bei solchen Handys bei einem Pixelfehler Anspruch auf Garantie?
Es gibt da ja verschiedene Klassen, welche eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern zulassen.
 
Chloiber schrieb:
Hat nicht direkt mit der Garantiedauer zu tun:

Aber hat man bei solchen Handys bei einem Pixelfehler Anspruch auf Garantie?
Es gibt da ja verschiedene Klassen, welche eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern zulassen.
Das gibts meines Wissens nur bei TFT Monitoren. Lasse mich da aber gerne korrigieren.
 
Ich habe zwar noch so gut wie keine Berichte über Pixelfehler gesehen (genau einen), aber wenn das bei mir passieren würde wäre ich da wohl schon etwas pingelig (würde, sobald ich ihn mal entdeckt habe dauernd draufstarren :D)).
 
Chloiber schrieb:
Aber hat man bei solchen Handys bei einem Pixelfehler Anspruch auf Garantie?
Es gibt da ja verschiedene Klassen, welche eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern zulassen.
Grundsätzlich schon, aber dafür musst Du wissen/herausfinden, zu welcher Klasse das Handydisplay zählt.

Zu dem Thema Gewährleistung noch:

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§439 Abs. 1 BGB).

Und nur solange die Wahl unverhältnismässig ist, kann der Händler das verweigern (siehe Abs. 3).
 
Mhjoa, wird wohl kaum herauszufinden sein.

Naja, ich habe bei einem Provider (Sunrise) bestellt. Bei denen kann man ja immernoch mit Abokündigung drohen wenn sies nicht ersetzen wollen ;)
Aber erstmal abwarten, hoffe es ist fehlerfrei.
 
Thyrion schrieb:

Zu dem Thema Gewährleistung noch:

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§439 Abs. 1 BGB).

Und nur solange die Wahl unverhältnismässig ist, kann der Händler das verweigern (siehe Abs. 3).
Das gilt aber nur dann, wenn der Artikel bereits bei Lieferung defekt war, nicht bei später auftretenden Defekten.
 
Blick hier nicht mehr so richtig durch! Die Frage war und ist: Wie siehts mit der Garantie seitens HTC aus? 1 Jahr? 2 Jahre?

OT: Werden hier eigentlich antworten kommentarlos geloescht!? Hab hier gestern etwas im Thread geschrieben was nicht mehr zu finden ist.
 
John_McLane schrieb:
OT: Werden hier eigentlich antworten kommentarlos geloescht!? Hab hier gestern etwas im Thread geschrieben was nicht mehr zu finden ist.
In diesem Thread ist nicht ein Kommentar gelöscht worden
 
  • Danke
Reaktionen: John_McLane
wie sieht das mit in der Schweiz gekauften Desires aus? haben die auch zwei Jahre Garantie?
 
Deanna schrieb:
In diesem Thread ist nicht ein Kommentar gelöscht worden

Danke Deanna.......habe mich geirrt. Mein Fehler. Sorry für die Verwirrung.

:o
 

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