Navi mit mobilen Blitzer und TMC

S

skwal

Dauergast
227
hallo


momentan nutze ich noch sygic mobile maps. tmc funktioniert nciht, aber blitzer, auch die mobilen kann man sich ansagen lassen, sogar mit der entsprechenden geschwindigkeit.


nun suche ich ein neues navi. es sollte die festen wie auch die mobilen blitzer kennen, mit ansage der entsprechenden geschwindigkeit wäre optimal, aber da hab ich bislang keins gefunden wo das geht. gibt noch eins?
außerdem wäre tmc ganz schön, einmal kaufen kein problem aber gegen jahresgebühr wie beim aura hab ich was.

gegen aura spricht die jahresgebühr und nurnoch blitzer ohne kmh angabe.
navigon hat nur feste blitzer und auch keine kmh ansage, dafür aber scheinbar ein funktionierendes tmc.

welches navi gibt es denn noch was in meine wunschrichtung geht?
 
Aldi bietet ein Smartphone mit GoPal Navigator App. Mit Navteq Traffic (TMC Pro) und Geschwindigkeitsratgeber. Die Anzeige von festen und mobilen "Blitzern" wurde mittlerweile verboten. Zu Zeiten als dieses noch erlaubt war, fand ich die Funktion nicht schlecht. Hatte jedoch für die mobilen "Blitzer" eine eigene Software, da es sich um POI handelt.
Gruß Skater
PS
Seit Jahren bin fahre ich überwiegend gesetzeskonforn.
Meinen "Blitzer"-Kenntnisstand ergänze ich mit den Verkehrsnachrichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten morgen,

wie bekomme ich bei Sygic die Blitzer angezeigt? Müssen diese zusätzlich installiert werden oder nur aktiviert werden?

LG MadJonny
 
Skater schrieb:
Die Anzeige von festen und mobilen "Blitzern" wurde mittlerweile verboten.

;)

Und du verstößt wohl ohne Unterbrechung gegen die Verkehrsregeln, wenn du auch noch Hinweise darauf brauchst, auf welche Geschwindigkeit du abbremsen musst, um den Blitzern zu entgehen..
 
@AndroidBeere: Deine Logik ist ergreifend. Man kann sich auch im Toleranzbereich zu Geschwindigkeitsübertretungen informieren lassen. Ich kenne da eine Stelle, wo es oft mobiles Radar gibt und wo es etwas abwärts geht. Da lasse ich mich gerne ermahnen, dass ich mit 53 unterwegs bin, statt mit 50.
 
linuxnutzer schrieb:
@AndroidBeere: Deine Logik ist ergreifend. Man kann sich auch im Toleranzbereich zu Geschwindigkeitsübertretungen informieren lassen. Ich kenne da eine Stelle, wo es oft mobiles Radar gibt und wo es etwas abwärts geht. Da lasse ich mich gerne ermahnen, dass ich mit 53 unterwegs bin, statt mit 50.


Ja ist sie...Im ersten Post steht, dass der TE nach einer Möglichkeit sucht, sich die Blitzer anzeigen zu lassen und er gleichzeitig die >entsprechende< Geschwindigkeit wissen will. Das hat rein garnichts mit der eigenen Geschwindigkeit zu tun, sondern nur mit der Vorgabe. Ich war so forsch und habe daraus geschlossen, dass er sich über seine Geschwindigkeit im Klaren ist.(aber 'nen Dreck auf die Vorschriften gibt)
Und hier setzte meine Kritik an, er suchte nur nach einer App, die ihm bei illegalem Verhalten (auf illegale Weise) unterstützt. Tut mir leid, wenn das nicht gerne gehört wird...
Wenn jemand nur nach Hinweisen über die vorgeschriebene Geschwindigkeit und seiner eigenen Geschwindigkeit sucht, findet er Unmengen von Navi-Apps.
Wer nach 'Blitzer-Apps' sucht, sollte hier keine Unterstützung erwarten , da er im Begriff ist, eine OWi/Straftat zu begehen. Aber 'wir' müssen uns ja unbedingt gegen diese 'Abzocke' wehren; schon fies, dass man für das Gefährden von Menschenleben bestraft wird. Das Argument 'ich kann autofahren' zieht hier allerdings nicht..Das denken nämlich alle.

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Das mit "ansage der entsprechenden geschwindigkeit" hatte ich nur als Zusatzfeature bewertet, aber man kann das natürlich auch negativ interpretieren. Ich kann dem auch was Positives abgewinnen.

In der Regel kennt man ja die erlaubte Geschwindigkeit. Ich denke aber trotzdem, dass es einigen schon passiert ist, dass man ein "Geschwindigkeitsende" sieht und sich nicht an den Anfang erinnert. Insofern würde ich das gar nicht so schlecht finden.

Es kommt immer auf die Absicht an, verwende ich sowas um zu rasen, oder um rasch zu reagieren, wenn man nicht aufgepasst hat. Ich fahre in der Regel mit Tempomat und dann ist die Warnung kein Thema, wenn dies aber nicht möglich ist, dann will ich gewarnt werden, wenn ich ein wenig zu schnell bin.

Es gibt auch Situationen, wo eine Beschränkung an einer Stelle aufgestellt ist, wo sie schwer wahrzunehmen ist, weil sie tw. von einem Baum verdeckt wird, eine ungeregelte Kreuzung ist, etc., man also voll auf den Verkehr konzentriert ist und dann die Tafel nicht wahrnimmt. Ich wusste, dass zB bei einem Einkaufszentrum Tempo 30 ist, musste aber einige Male vorbeifahren um den Anfang zu finden, die Tafel war gleich nach einem Kreisverkehr, in dem man um die Ecke einbiegt, oberhalb aufgestellt, wo man sich voll auf den Verkehr im Kreisverkehr konzentriert und gerade aussieht.
 
Laut StVO sind technische Geräte verboten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen (§23 Abs. 1b StVO). Dazu zählen auch Blitzer-Apps. Und es ist völlig irrelevant, mit welcher Absicht man den Radarwarner bzw. das Smartphone mit der entsprechenden App mitführt.

Man beachte jedoch dass sich die Regelung auf "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen", nicht auf Geschwindigkeitsbegrenzungen bezieht. Eine App, die die jeweils erlaubte Geschwindigkeit anzeigt ist also völlig legal.
 
Auf welches Land beziehst du dich?
 
Deutschland.
 
Solli schrieb:
Dazu zählen auch Blitzer-Apps.
Hm, da sind sich die Experten aber noch gar nicht einig drüber - und solange es kein Urteil zu dem Thema gibt (und derzeit gibt es das - nach meinem Kenntnisstand - noch nicht) kann man das so 100%ig nicht sagen.

In der Schweiz hingegen ist das eindeutig verboten.
 
Wäre interessant zu wissen, wie die Lage in Nachbarländern von D aussieht. Ich halte mich sehr selten in D auf. Auch die Kommunikation über Social Media, zB des Beifahrers, finde ich eine diskussionswürdige Sache. Letztlich ist das nur ein bisschen moderner, was die Brummi-Fahrer schon vor Jahren mit CB-Funk gemacht haben.
 
Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Ein Verbot von Radarwarnern gilt nach Angaben des ADAC nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. Verkäufer oder Hersteller geben oftmals ihren Kunden das Gegenteil mit auf den Weg. Wer aber trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Quelle ADAC - Rechtsindex - 21.11.2011
Gruß Skater
 
Skater schrieb:
Quelle ADAC - Rechtsindex - 21.11.2011
Gruß Skater


Wo kein Kläger da kein Richter...
Erstmal muss man mir nachweisen, dass ich so ein "POI-Warner" nutze. ;)
Andererseits: Warum sollte es verboten sein, über soziale Netzwerke den anderen so einen Standort mitzuteilen? Solange ich das Handy nicht nutze (der Beifahrer erledigt das) werde ich das doch wohl dürfen. Immerhin darf ich auch bei einem örtlichen Radiosender anrufen und denen stecken, wo die nächste Abzocke aufgebaut wird. Die geben es auch direkt und ohne Umwege durch. Ist doch nichts anderes.

Das Warnen mit Lichthupe/Hand/mit einem Plakat stehen, ist auch nicht grundlegend verboten. Das ist je nach Bundesland anders und kann bis zu einem Platzverweis gehen. :thumbsup: Bis das ausgesprochen ist, bist du als Lichthuper ohnehin schon 10 km weiter und als Plakatwarner stellste dich 50 Meter weiter wieder auf.


Wenn ich überlege, wo man blitzt, muss ich sagen: jede Strafe ist überzogen... Nicht vor Schulen, nicht in 30erZonen oder "Spielstraßen" wird geblitzt, sondern dort, wo sie viel Geld machen können. Da gehts nicht mehr um Menschenleben, sondern in aller erster Linie um den Haushalt des Ortes und gerade deswegen kann ich solche "Hilfsmittel" durchaus mit meinem Gewissen vereinbaren und nachts gut schlafen. Und gerade die Moralapostel sind die schlimmsten.. :thumbup: wie mein alter Fahrlehrer... "Fahrt nie zu schnell..." keine 3 Jahre später wars das mit der Fahrausbilderlizenz :lol:
 
[offtopic]Selbst die Lichthupe kann in Deutschland etwas kosten: "Mißbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt" wird mit 10 Euro geahndet.[/offtopic]

Ich will hier wirklich nicht wie ein Moralapostel oder Oberlehrer rüber kommen. Ich gebe ganz offen zu dass ich mich auch nicht immer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halte. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass bei der Verwendung von Blitzer-Apps zumindest das Risiko besteht, dass man im Falle einer Kontrolle ein Ordnungsgeld bezahlen muss und Punkte im Zentralregister erhält. Jeder, der solche Apps nutzt, sollte sich darüber im Klaren sein.

Nebenbei bemerkt ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem bei einer Verkehrskontrolle die installierten Apps auf dem Smartphone überprüft wurden. Ich gehe sogar davon aus dass ein Polizist ohne konkreten Verdacht, Gefahr im Verzug (welche Gefahr?) oder richterlichen Beschluss mein Handy gar nicht durchsuchen darf, schließlich enthält es auch persönliche Daten. Man sollte es nur nicht gerade mit laufender Blitzer-App offen rum liegen lassen.
 
  • Danke
Reaktionen: jna
Solli schrieb:
[offtopic]Selbst die Lichthupe kann in Deutschland etwas kosten: "Mißbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt" wird mit 10 Euro geahndet.[/offtopic]
An und für sich dürfte hier das "und" interessant sein. :D Möchte wissen, wen ich damit belästige, wenn ich ihm ein Knöllchen erspare.:D Mich hats bisher nie gestört :D

Das der Missbrauch der Lichthupe kostet, ist klar, aber hier wird nicht die Warnung, sondern der Missbrauch bestraft. Wenn ich als Motorradfahrer ein Handzeichen gebe, dürfte mich garnichts treffen, selbst wäre dies Strafbar müsste man mir doch Nachweisen, dass dies kein (bei Motorradfahrern üblicher) Gruß war.


Aber wenn mir jemand eine plausible Erklärung abliefern kann, weshalb man Medien, nicht aber soziale Netzwerke nutzen darf, wäre ich sehr dankbar... Abgesehen davon, dass der Nutzen von sozialen Netzen in solchen Fällen eher fragwürdig ist, kann ich mir das zumindestens logisch NICHT erklären.
 
plausible Erklärung abliefern kann, weshalb man Medien
Der Hinweis in den Medien ist ein wenig unschärfer, so dass der Autofahrer seinen Fahrstil umfassender ändern muss. Ein Radarwarner warnt sehr genau und das ist keine Erziehungsmaßnahme.
Nicht plausibel, aber auf hoher See und vor dem deutschen Gericht bist Du in Gottes Hand.
Nicht vor Schulen, nicht in 30erZonen oder "Spielstraßen" wird geblitzt, sondern dort, wo sie viel Geld machen können.
Lediglich 5% der Verkehrsunfälle gegen auf das Konto "schneller als die Polizei erlaubt". Die meisten Unfälle haben die Begründung "nicht angepasste Geschwindigkeit"!
Gefolgt von Vorfahrt und Alkohol.
Gruß Skater
PS
Auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache:
Ich schlage ein generelles Tempolimit bei regennasser Fahrbahn vor: 120 km/h - Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke der Unterschied zwischen legal und legitim ist hier offtopic.
 
ChR6s schrieb:
Aber wenn mir jemand eine plausible Erklärung abliefern kann, weshalb man Medien, nicht aber soziale Netzwerke nutzen darf, wäre ich sehr dankbar...

Wenn Du dabei nicht selbst das Smartphone bedienst dürfte es vor Gericht sicher möglich sein Recht zu bekommen. Wenn Dein Beifahrer bei Facebook surft und Dir plötzlich erzählt gleich kommt eine Geschwindigkeitskontrolle wäre ja schon mal unklar wer hier überhaupt die Ordnungswidrigkeit begeht.
 

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