handy+vertrag über ebay(drittanbieter) nun Garantiefall

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lobbose

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Hi,

ich hab mein sgs 2 damals (vor 5 Monaten) über einen Drittanbieter, der das Smartphone mit Vodafone Vertrag anbot, für 1€ gekauft. Nun habe ich einen Garantiefall. Das sgs2 is von der Couch auf den Teppich gefallen. Seit dem habe ich bei vollständig geladenen Akku stehts eine 100% Anzeigeben links, auch wenn der Akku sich leert. Die Akkuladeanzeige läuft auch weiter wenn das Ladekabel.bereits gezogen wurde.

Wenn das Phone aus ist zeigt es mir die Overheatanzeige an und sich auch nur starten, wenn es am Ladekabel hängt. Habe schon einen Ersatzakku benutzt Fehler bleiben bestehen. Wenn ich das sgs2 an den PC anschliesse meldet er mir nach ziehen des Kabels auch immernoch das ein Kabel angeschlossen sei. Ich glaube das der Usbport was abbekommen hat.

War nun in nem Shop und die würden auch nen Serviceauftrag machen allerdings wollen die dafür die Rechnung sehen. Ich hab das Handy wie gesagt nicht über Vodafone erworben demnach frage ich mich nun wer es reparieren müsste bzw. ob ich es überhaupt repariert bekomme?
 
Seltsam, dass Du keine Rechnung oder Lieferschein bekommen hast.
Egal bei welchem Anbieter Du Vertrag abgeschlossen hast, Du MUSST ein Nachweis für den Erwerb oder Vertrag bekommen haben (schriftlich oder PDF). Wenn Du aber kein Nachweis hast, wird das Handy als illegalen Besitz angesehen, denn Du kannst nicht beweisen, dass es Dir gehört.

Hinzu kommt es dazu, Du hast das Handy SELBER beschädigt. Reparieren wird quasi nur mit Kosten verbunden sein, denn Du hast das Handy kaputt gemacht. Da brauchen die nur Dein Handy aufzumachen und wissen alles. Denn meist wird arvato oder anderen die Handy reparieren und die schauen schon gerne nach.

Daher wird Dir kaum einer helfen, denn dies wäre unfeiner Art und schädigt allen.
 
Naja eine Rechnung habe ich vom Drittanbieter von Ebay bekommen, diese liegt mir auch vor. Ich habe keine von Vodafone das war damit gemeint. Hoffe ich habs nun nicht falsch verstanden. Von Vodafone habe ich lediglich eine Statusrückmeldung für Laufzeitverträge bekommen auf dieser steht auch die IMEI des Smartphones. Den Vetrag sowie die Rechnung des Ebayverkäufers hab ich auch noch.
 
Die Rechnung brauchst du nicht, ist schließlich auch kein Garantiefall.
 
Schick es mit der Rechnung nach W-support.
 
lobbose schrieb:
Naja eine Rechnung habe ich vom Drittanbieter von Ebay bekommen, diese liegt mir auch vor. Ich habe keine von Vodafone das war damit gemeint. Hoffe ich habs nun nicht falsch verstanden. Von Vodafone habe ich lediglich eine Statusrückmeldung für Laufzeitverträge bekommen auf dieser steht auch die IMEI des Smartphones. Den Vetrag sowie die Rechnung des Ebayverkäufers hab ich auch noch.


die Rechnung des Händlers ist dein Eigentumsnachweis und dient als Dokument um deine Garantieansprüche bestimmen zu können.

Da du bei Samsung 2 Jahre Garantie hast, kannst du es gleich an die Samsung Servicepartner schicken (w-support oder bitronic).

allerdings wird wahrscheinlich festgestellt werden, dass der Schaden durch Fremdeinwirkung entstanden ist, und du bezahlen musst!
 
lobbose schrieb:
Nun habe ich einen Garantiefall. Das sgs2 is von der Couch auf den Teppich gefallen.
Hatte ich voriges Jahr auch, bin mit dem Auto in einen Schneehaufen gefahren, Frontschürze kaputt, und der Händler hat mir das nicht als Garantiefall anerkannt.:razz:
Merkst du was?:blink:
 
Immer wieder das Thema ...

Mann könnte es auch mit der Gewährleistung über den Handler versuchen.
Es ist mal gerade der 5. Monat.
Aber dem 6. beginnt die Beweislastumkehr.
D.h., vorher muss der Händler den Nachweis erbringen, dass das Gerät seit
Anbeginn einen Mangel hat.
Trotzdem heißt das nicht, dass Du Dir nun aussuchen kannst, ob Du ein Neues aussuchen kannst.
Du musst ihm das Recht auf Nachbesserung einräumen und dafür angemessen
hält man 2x. Erst danach(!) hast Du das Recht auf Wandlung bzw. Ersatz.

Nach dem 6. Monat musst Du den Mangel nachweisen. Da das kein Privatmensch
kann, ist dieses Gesetz eh für den Ar....h und ab da würde ich die Garantie
in Anspruch nehmen. Die Garantie ansich und die Länge ist vom Hersteller eine
freiwillige Sache. Wie lang sie bei Samsung ist, weiß ich gerade nicht.
Die Gewährleistung aber ist gesetztlich 2 Jahre.

Dieser Dachverhalt wird immer gern und heftigst vermischt und unterschiedlich
interpretiert.

Aber dafür gibts weitere Quellen:
http://tinyurl.com/ykktbga
 
Ich hatte dasselbe Problem auch mal, dass das Handy im ausgeschalteten Zustand meinte, überhitzt zu sein und das es auch ohne Steckdose spontan angefangen hat zu "laden".
Außerdem ging das Handy nach dem Ausschalten direkt wieder an.
Ich weiß nicht mehr genau, wie das Problem weggegangen ist. Ich glaube, ich habe mir ne Custom Rom geflasht und hatte es dann nicht mehr.
Es gibt auch noch andere mit dem Problem. Einfach mal nach "Galaxy S2 ausgeschaltet Akku überhitzt" oder "Galaxy S2 lädt ohne kabel" googeln.
Da kommt man dann zum Beispiel auch auf diesen Thread:
https://www.android-hilfe.de/forum/...n-akku-laedt-scheinbar-ohne-kabel.165611.html
Vielleicht ist das Problem also auch durch Reinigen des USB-Anschlusses zu lösen, ansonsten wäre es aber meiner Meinung nach ein Garantiefall. Sieht halt nur schwierig aus ohne Rechnung. Ich weiß nicht, ob Samsung das auch über die IMEI regeln kann, mit der sie ja auch ungefähr wissen, wann das Gerät verkauft wurde.

GAR keine Kaufbescheinigung, vielleicht online in deinem Ebay-Account vorhanden? Irgendwo in deinem E-Mail-Verlauf oder bei Ebay muss der Kauf doch dokumentiert worden sein, oder?
 
@herper
Alle Samsung Smartphones haben zwei Jahre Herstellergarantie - darüber wickelt auch der Händler seine Samsung Schadensfälle ab ;)
Deshalb ist dein Exkurs hier nicht passend, da Samsung zeigen muss, dass der Schaden bei lobbosse liegt.
Aber ich denke das wird nicht schwer
 
Melkor schrieb:
@herper
Alle Samsung Smartphones haben zwei Jahre Herstellergarantie - darüber wickelt auch der Händler seine Samsung Schadensfälle ab ;)
Deshalb ist dein Exkurs hier nicht passend, da Samsung zeigen muss, dass der Schaden bei lobbosse liegt.
Aber ich denke das wird nicht schwer

Ich trenne schon zwischen Äpfeln und Birnen und es bleibt trotzdem der Sachverhalt, dass hier, zumindest in Falle der Gewährleistung, der Händler in der Pflicht ist. Wo er was mit wem ausklügelt, ist mir als Verbraucher so was von sch... egal.

Wenn ich bei einer 3Jahre- 24h-Vor-Ort-Garantie (je nach Hardware!) trotzdem den Weg der Gewährleistung ohne diese Attribute wähle, dann währe ich wohl etwas schmerzbefreit.

Jeder ist natürlich frei in der Entscheidung einen der beiden Wege zu gehen.
 
Boah, man kann auch was totreden.
Welche Möglichkeiten hat er? Entweder er lebt damit oder er schickt es ein.
Wenn er es einschickt - Garantie oder kostenpflichtig.

ICH würd es nach W-Support einschicken. Den KV kann er immer noch ablehnen.
 
Dann ließ es halt nicht.

Wenn er der Forum nicht hätte nutzen wollen, hätte er es gelassen.
 
HTCDesire schrieb:
Hatte ich voriges Jahr auch, bin mit dem Auto in einen Schneehaufen gefahren, Frontschürze kaputt, und der Händler hat mir das nicht als Garantiefall anerkannt.:razz:
Merkst du was?:blink:


But why ???:crying: :thumbsup:
 
Harper schrieb:
Ich trenne schon zwischen Äpfeln und Birnen und es bleibt trotzdem der Sachverhalt, dass hier, zumindest in Falle der Gewährleistung, der Händler in der Pflicht ist. Wo er was mit wem ausklügelt, ist mir als Verbraucher so was von sch... egal.

Wenn ich bei einer 3Jahre- 24h-Vor-Ort-Garantie (je nach Hardware!) trotzdem den Weg der Gewährleistung ohne diese Attribute wähle, dann währe ich wohl etwas schmerzbefreit.

Jeder ist natürlich frei in der Entscheidung einen der beiden Wege zu gehen.


JEpp, Recht hast du im Grunde, aber warum den umständlichen Weg mit einem weiteren Beteiligten gehen, der alles verzögert und verkompliziert, und nicht die wesentlich umfangreichere Herstellergarantie nehmen.
 
Weil der TE die Gewährleistung nicht bei Samsung, sondern beim Händler hat. Samsung bietet zwar Garantie an, das ist aber was anderes als Gewährleistung (man hat zwei Jahre Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist. Die letzten 1,5 Jahre muss man aber beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag -> Wer kann das schon sicher nachweisen? In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel durch den Käufer entstanden ist und nicht schon beim Kauf vorlag (was auch nicht immer einfach ist; die Garantie von Samsung ist freiwillig und wenn sie sagen, dass es kein Garantiefall ist, dann nützt einem auch das Recht der Gewährleistung nichts, weil Samsung dafür der falsche Ansprechpartner ist).

Solange die Beweislastumkehr also noch nicht eingetreten ist, sollte man sich an den Händler wenden, um sein Recht auf Nachbesserung einzufordern. Dieser kann sich dann wiederum an den Hersteller oder seinen Lieferanten wenden zwecks Gewährleistung, das ist aber nicht das Problem des TS.
 
@kazwo
Ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung!
Aber wozu Gewährleistung, wenn man als Endkunde Garantie bei Samsung hat.

was auch nicht immer einfach ist; die Garantie von Samsung ist freiwillig und wenn sie sagen, dass es kein Garantiefall ist, dann nützt einem auch das Recht der Gewährleistung nichts, weil Samsung dafür der falsche Ansprechpartner ist

Theoretisch ja, praktisch falsch: Was macht der Händler mit dem Gerät? Er schickt es zu Samsung, weil du ja 2 Jahre Garantie hast. Was macht Samsung: Kein Garantiefall.
Das bedeutet für den Händler: Kein Gewährleistungsfall, weil Samsung die Garantie ablehnt (de facto sind die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen überall gleich - einzig die Beweislastumkehr ist anders geregelt. Zudem dürften Händler und Samsung Definition von Gewährleistung und Garantie der der AGB entsprechen)
Händler: Ablehnung Garantie sagt uns: kein Gewährleistungsfall

Einzig, wenn der Händler in seinen AGB stehen hätte, dass z.B. auch selbstverschuldete Schäden für ihn unter Gewährleistung laufen, dann hättest du Recht. aber welcher Händler weicht von den Mindestanforderungen ab
 
Nein, der Händler schickt es zu Samsung (wenn es dort nicht noch einen Zwischenhändler gibt), weil der Händler wiederum bei Samsung Gewährleistung hat.

Und da gilt es dann halt zu beweisen, dass der Schaden erst nach dem Kauf aufgrund des Verhaltens des Kundens und nicht aufgrund eines Defekts, der später zum Tragen gekommen ist, entstanden ist.
Sicherlich wird Samsung da, eher als der Händler, bei bestimmten Fällen auf den ersten Blick sehen, dass der Defekt eben aufgrund eines Fehlers beim Kunden aufgetreten ist und beweist somit, dass es kein Fall für die Gewährleistung ist. Bei anderen Fällen ist der Beweis vielleicht kostenintensiver und man tauscht das Gerät gleich.

Der Unterschied ist einfach, dass du bei Gewährleistung (nicht aber bei Garantie) gewisse Rechte gegenüber dem Händler hast, die du eben auch nur ihm gegenüber einfordern kannst, gegenüber Samsung selbst aber eben nicht. Und da kommt es eben immer drauf an, wie einfach/billig es nachzuweisen ist, dass der Kunde für den Fehler verantwortlich ist und nicht von Anfang an ein Defekt vorlag.

Dass der Defekt in diesem Fall vermutlich durch den TS entstanden ist, ist da eine andere Frage und man könnte diskutieren, ob es moralisch in Ordnung ist, seinen Fehler über die Gewährleistung sich bezahlen zu lassen (und da bin ich schon der Meinung, dass das SGS2 einen Sturz vom Sofa auf den Teppich überleben sollte, in manch einem Video auf Youtube hält es scheinbar mehr aus). Und es gab ja auch nen Thread, der hier schon verlinkt wurde, in dem es das gleiche Problem gab und das nicht durch einen Fall vom Sofa auftrat. Da stellt sich also die Frage, ob der Fall vom Sofa einfach nur ein großer Zufall war und der Fehler auch ohne den Fall aufgetreten wäre.

Was ich sagen will: Es ist erstmal egal, was der Händler oder Samsung in ihren AGB stehen haben. Gesetzlich hat man als Käufer 2 Jahre Gewährleistung (ggü. dem Händler) und ist die ersten 6 Monate davon in der glücklichen Lage nicht beweisen zu müssen, dass der Defekt schon vor dem Kauf vorlag. Da ist es egal, ob der Händler selbstverschuldete Schäden abdeckt oder nicht.
Das Selbstverschulden muss nachgewiesen werden, ansonsten kann man auf Nacherfüllung bestehen bis hin zum Rücktritt vom Kauf, wenn es nach 2 Versuchen nicht vernünftig nacherfüllt wurde.

Und gerade aufgrund dieser Rechte würd ich mich nicht sofort an Samsung wenden. Wendet man sich selbst sofort an Samsung, gilt dies nicht als Versuche der Nacherfüllung, die man dem Händler gewähren muss.
 
kazwo schrieb:
Nein, der Händler schickt es zu Samsung (wenn es dort nicht noch einen Zwischenhändler gibt), weil der Händler wiederum bei Samsung Gewährleistung hat.

Woher kommt dieser Sachverhalt?

Der Händler ist kein (End-)Verbraucher. Auch deswegen gibt es unter Gewerbetreibenden keinen "Verbraucherschutz", sprich keine Gewährleistung. Mindestens aber keine Beweislastumkehr.

Der Händler kann im Rahmen seinen Vertrages mit den Herstellern entstandene Kosten, diese bei Samsung geltend machen. Da ist aber individuell vertraglich zu vereinbaren.
 
Der kommt aus meinem Kopf und ist tatsächlich Schwachsinn, da hätte ich mich vorher wohl nochmal informieren sollen.

Aber wenigstens nichts, weswegen der TS jetzt irgendeinen Nachteil hätte ^^
 

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