Wärmeentwicklung des One S

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Live74

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Hallo zusammen,

Gestern gegen 2 Uhr war die batterie fast am Ende.Batterie angestöpsselt und hab mich schlafen gelegt.7 Uhr bin ich aufgewacht.

Dann ein schreck bekommen wo ich mein Handy angefasst hab.Es war am kochen es war heiss überall.Ich mein heiss als brennend heiss das ich ein schrecken bekommen habe.Es hat auch nach plastik gerochen.Telefon war aus obwohl es an war.Es hat sich abgekühlt und geht wieder an.

Wie soll ich mein Handy jetzt vertrauen und nachts laden ?????
Das ist doch nicht normal.Ich meine das Überladungsschutz nicht funktioniert hat.
Das ist doch gefährlich nah gewesen und hatte ein glück das mein Batterie nicht explodiert ist.

Mein erstes graues One s ging sofort wieder zurück weil das Display überstand.Den Neuen hab ich jetzt 1 Tag und dann sowas.

Sollte ich es umtauschen lassen ????
Mann sowas hatte ich noch nie.

Mfg
 
Waer mir zu heikel! Tausch um das Ding.
 
Wenn es von der Temeperatur ausgeht beim Laden würde ich es umtauschen. Ein bisschen warmwerden ist ja normal, aber das es sich davon schon abschaltet nicht.
 
bei mir ist er so heiss gewesen ob ich damit spielte
aber er war aus und am laden ?????
kennt ihr dass auch
 
nazait schrieb:
bei mir ist er so heiss gewesen ob ich damit spielte
aber er war aus und am laden ?????
kennt ihr dass auch

Wer ist "er"? Der Handy? Der Telefon? Der Smartphone?

Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2
 
  • Danke
Reaktionen: Felix1984
glaube ich muss nicht noch HTC one S schreiben wenn thema schon oben den namen trägt one s wärmeentwiklung oder ;)
 
Achso: der HTC One S .... Dann ist ja alles klar.

Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2
 
pluto1024 schrieb:
Achso: der HTC One S .... Dann ist ja alles klar.

Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2

Sei mal kein Grammatiknazi!

OT: Mein One S wurde auch mal recht heiß als ich es geladen habe, aber ich hatte es vor dem Laden ausgeschalten. Seitdem ich es beim laden anlasse, ist es immer kalt. Wenn es sich wirklich selbst ausgeschalten hat dann würde ich dir empfehlen das Handy einzuschicken, denn da scheint dein Überladungsschutz tatsächlich nicht zu funktionieren, oder zumindest nicht wie gedacht!
 
Habe heute mein Händler kontaktiert. Die meinen das ich es einschicken muss und die schicken es zu Arvato.

Ich habe dazu eine Frage

Ich hatte vor 3 Wochen mein Vertrag abgeschlossen über Werbeforum.Musste 2 Wochen auf das Handy warten.Wo es angekommen ist merkte ich das es ein Verarbeitungsfehler hat.Also nach 1 Tag benutzung habe ich es wieder zurückgeschickt es wurde von denen als kulanz angegeben und wurde ausgetauscht.

Wieso Kulanz, mein Handy ist ja 1 Tag alt gewesen und hatte verarbeitungsfehler.Display stand über hatte es im threat verarbeitungsfehler angegeben.

Jetzt wollen sie mir es nicht austauschen sondern zur Arvato schicken.
beim HTC meinten sie das ich das Handy so nicht benutzen soll und es sollte von Händler ausgetauscht werden.Wegen der 14 tägigen Rückgaberecht.

Zählt das hier bei meinen fall ??? Also da machst du ein Vertag,benutzt das Handy nicht mal 3 Tage und dann sowas.Wielange soll ich den bei Arvato warten.

Jungs hab da eine bitte hab da nicht soviel ahnung ,wie soll ich jetzt vorgehen?Wäre für jeden rat dankbar.

MFG
 
Während der 14 Tage hat man soweit ich weiß die freie Auswahl: Geld zurück, neues Gerät, oder Reparatur.
Nach den 14 Tagen kann der Händler dann entscheiden was er macht, und das wäre in deinem Fall wohl die Reparatur.

Da musst du leider mit leben, glaube nicht dass man da irgendwelche Möglichkeiten hat.

So eine Reparatur, auch wenn letztendlich wahrscheinlich eh nur das Gerät getauscht wird, kann schon mal ein paar Wochen dauern.
 
  • Danke
Reaktionen: Live74
MeckMeck schrieb:
Während der 14 Tage hat man soweit ich weiß die freie Auswahl: Geld zurück, neues Gerät, oder Reparatur.
Nach den 14 Tagen kann der Händler dann entscheiden was er macht, und das wäre in deinem Fall wohl die Reparatur.

Da musst du leider mit leben, glaube nicht dass man da irgendwelche Möglichkeiten hat.

So eine Reparatur, auch wenn letztendlich wahrscheinlich eh nur das Gerät getauscht wird, kann schon mal ein paar Wochen dauern.

Ich habe ja mein handy seid 1 Woche und in der zeit wurde es ja mal umgetauscht.Ok hab den Vertrag vor 3 Wochen abgeschlossen aber hab das handy jetzt 1 Woche.
 
Live74 schrieb:
Ich habe ja mein handy seid 1 Woche und in der zeit wurde es ja mal umgetauscht.Ok hab den Vertrag vor 3 Wochen abgeschlossen aber hab das handy jetzt 1 Woche.

Die 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht beginnen bei der Bestellung, also vor 3 Wochen in deinem Fall, würde ich sagen.

Wenn du das Gerät tauschst laufen die 14 Tage trotzdem weiter und fangen nicht nochmal von vorne an.
 
MeckMeck schrieb:
Während der 14 Tage hat man soweit ich weiß die freie Auswahl: Geld zurück, neues Gerät, oder Reparatur.
Nach den 14 Tagen kann der Händler dann entscheiden was er macht, und das wäre in deinem Fall wohl die Reparatur.

Nein. Du verwechselst Widerrufsrecht, Gewährleistung und wahrscheinlich auch Garantie. Der Kunde muss sich entscheiden, welches Recht er geltend macht:

1. Widerrufs-/Rückgaberecht: Geld zurück. Nur für 14 Tage.
2. Gesetzliche Gewährleistung (Händler): Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung, es sei denn, die vom Kunden gewählte Nacherfüllung ist unwirtschaftlich). Für 2 Jahre, nur im Mangelfall, in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass kein Mangel vorliegt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung Minderung des Kaufpreises, bei erheblichem Mangel Rücktritt möglich.
3. Garantie (Händler, Hersteller, wer auch immer freiwillig eine Garantie gewährt): Siehe Garantiebedingungen, idR nur im Mangelfall, idR muss durchgehend der Garantiegeber beweisen, dass kein Mangel vorliegt, idR nur Reparatur, höchstens alternativ ein Ersatzgerät.

Gruß

Mick
 
MeckMeck schrieb:
Die 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht beginnen bei der Bestellung, also vor 3 Wochen in deinem Fall, würde ich sagen.


Nein. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Ablieferung der Ware beim Kunden. Auch bei ggf. verbundenen Geschäften (Mobilfunkvertrag).

MeckMeck schrieb:
Wenn du das Gerät tauschst laufen die 14 Tage trotzdem weiter und fangen nicht nochmal von vorne an.

Das stimmt nur im Mangelfall ("bitte ein anderes Gerät, das hier ist kaputt"). Wenn der Kaufvertrag stattdessen wirksam vollständig widerrufen wurde (gesetzliches Widerrufsrecht oder Rückgaberecht), beginnt mit Erhalt des Tauschgeräts die Widerrufsfrist natürlich erneut zu laufen.

Bitte, BITTE zu rechtlichen Themen nur dann was sagen, wenn man auch ein bisschen eine Ahnung hat, OK? Sonst verlässt sich noch jemand auf die Tipps und ist hinterher der Gelackmeierte, weil er Fristen verpasst etc. ;)

Gruß

Mick
 
mickk schrieb:
Nein. Du verwechselst Widerrufsrecht, Gewährleistung und wahrscheinlich auch Garantie. Der Kunde muss sich entscheiden, welches Recht er geltend macht:

Was ich schrieb ist doch korrekt:
Man kann zum Händler gehen und wählen ob Geld zurück, neues Gerät, oder Reparatur.
Oder wird man vom Händler gezwungen das Geld zu nehmen und zu verschwinden?

Ich habe ja nicht explizit Widerrufsrecht, Garantie, oder sonstiges erwähnt.

mickk schrieb:
Nein. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Ablieferung der Ware beim Kunden. Auch bei ggf. verbundenen Geschäften (Mobilfunkvertrag).

Das meinte ich auch, und ich gehe davon aus dass Live74 das auch so verstanden hat.
Mir ging es nur darum dass man bei einem Gerätetausch keine neuen 14 Tage Widerrufsrecht erhält.

mickk schrieb:
Das stimmt nur im Mangelfall ("bitte ein anderes Gerät, das hier ist kaputt"). Wenn der Kaufvertrag stattdessen wirksam vollständig widerrufen wurde (gesetzliches Widerrufsrecht oder Rückgaberecht), beginnt mit Erhalt des Tauschgeräts die Widerrufsfrist natürlich erneut zu laufen.

Das ist korrekt, und genau so habe ich es doch auch gesagt.
So wie Live74 es formuliert hat gehe ich davon aus dass er das Gerät ausgetauscht hat ("Mangelfall"), und nicht den Vertrag widerrufen hat.
Und auf diese Aussage war auch mein Beitrag bezogen.
 
MeckMeck schrieb:
Was ich schrieb ist doch korrekt:

:blink: Ich kann mir weder vorstellen, dass der unbefangene Leser für sich die richtigen Schlüsse aus deinen Verallgemeinerungen ziehen kann, noch waren deine Verallgemeinerungen für eine ordentliche Entscheidung von Live74 so richtig zielführend (wenn er nicht ohnehin schon zuvor zutreffend informiert war).

Ist aber eigentlich auch egal, verlässliche Rechtsberatung gibts ohnehin nur gegen Geld beim Anwalt ;).

Gruß

Mick
 
mickk schrieb:
Ist aber eigentlich auch egal, verlässliche Rechtsberatung gibts ohnehin nur gegen Geld beim Anwalt ;).

Das stimmt.

Ich darf aber anmerken dass ich hier keine Rechtsberatung abhalte, sondern lediglich meine Meinung bzw. meine Erfahrungen schildere.
 
MeckMeck schrieb:
Ich darf aber anmerken dass ich hier keine Rechtsberatung abhalte, sondern lediglich meine Meinung bzw. meine Erfahrungen schildere.

Stimmt, so war's auch ausdrücklich gekennzeichnet.

Nach meiner Erfahrung nehmen halt viele Leute die mehr oder weniger richtigen rechtlichen Meinungen und Erfahrungen in Foren für bare Münze und richtig - das geht dann halt oft in die Hose und als "echter" Rechtsberater hat man's dann doppelt schwer, die Missverständnisse wieder aufzuklären.
 

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