VoIP: Was tun, wenn der Netzanbieter dies untersagt?

B

Buddhakeks

Erfahrenes Mitglied
5
Voip obwohl Netzanbieter Voip untersagt? Beim Iphone gab es soweit ich weiß ein Programm um das zu umgehen. Gibt es sowas hier auch?
 
Per VPN ist das möglich!
 
  • Danke
Reaktionen: Buddhakeks
kannste mir mal erklären was das ist und wie das funktioniert? Geht das auf jedem Smartphone? Bzw aufm Nexus One? Muss man dafür rooten?

Danke
 
Du brauchst nicht einmal Vpn.
Soweit ich weiß, ist VoIP nur verboten und nicht gesperrt. Ich selbst bin bei O2, da ist voip erlaubt, aber es hindert dich niemand daran dir Fring, Nimbuzz oder Sipdroid aus dem Market zu laden und Voip zu verwenden.

Vpn geht mit bestimmten protokollen ohne root. Du brauchst dann allerdings einen Vpn und einen Asterix (VoIP) server daheim.
Ist also etwas komplizierter.

Aber bedenke immer, dass das dann trotzdem noch verboten ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte durch das Verhalten und Portnutzung schon erkennen, ob VoIP genutzt wird, wenn man das nicht über VPN macht.
 
gado schrieb:
Man könnte durch das Verhalten und Portnutzung schon erkennen, ob VoIP genutzt wird, wenn man das nicht über VPN macht.

aber machen sich die provider diese "mühe" ? wohl eher nicht,oder ?
 
Das weiß ich nicht. Bei den anderen Provider interessiert das glaube auch niemanden.

Ich habe was gelesen, da meinte einer, dass man das auch oft macht, um keinen Support geben zu müssen. Also man kann es weiterhin machen, aber wenn man Probleme hat, kann man nicht o2 ranziehen, da es ja eigentlich verboten ist.

War glaube Golem.
 
Hat da jemand Erfahrungen mit T-Mobile?
Will da nun für das SGS 2 den Vertrag Surf & Call Mobil Friends abschließen und da wäre es untersagt.

Lässt T-Mobile dies kontrollieren?
 
Dass man VoIP nutzen darf bietet T-Mobile als Zusatzoption zu den Complete Mobil S und M für 10€ im Monat an. Es wäre also naheliegend, dass die da auch drauf gucken. Sicher sagen kann man das aber schlecht.
 
Vodafone hat angekündigt dies demnächst zu überwachen und ggfl zu sperren, wenn der Vertrag dies nicht beinhaltet.
 
Alles Schnee von gestern und schon zig male hier im Forum beantwortet.

Nutzt Euer Datenvolumen wozu Euch beliebt; schließlich zahlt Ihr dafür!

Ach ja, natürlich kann man das technisch gesehen kontrollieren, aber wer soll's praktisch machen, wer finanziert das usw.

BTW, die technisch mögliche Kontrolle ist in Deutschland derzeit noch verboten.
 
email.filtering schrieb:
Nutzt Euer Datenvolumen wozu Euch beliebt; schließlich zahlt Ihr dafür!

Naja, das ist eben nicht so. Wenn einem im Vertrag bestimmte Nutzungseinschränkungen nicht passen, dann sollte man den Vertrag erst gar nicht abschließen und nicht hinterher so tun, als gäbe sie es sie nicht, weil man ja immerhin für irgendwas bezahlt.
 
Ja sicher ist es "sauberer" allen dubiosen Verträgen aus dem Weg zu gehen, allerdings gibt's zig Situationen, wo das nur schwer möglich ist. Meines Erachtens dürften Verträge die nicht "exekutiert" werden können, gar nicht erst angeboten werden. Aber der Gesetzgeber wird sich Hüten den Interessen der diversen Lobbies in die Quere zu kommen, wie ja alleine schon an der NET-Lock-Geschichte in Deutschland zu sehen ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
email.filtering schrieb:
Ach ja, natürlich kann man das technisch gesehen kontrollieren, aber wer soll's praktisch machen, wer finanziert das usw.

BTW, die technisch mögliche Kontrolle ist in Deutschland derzeit noch verboten.
T-Mobile z.B. nutzt das schon. In den Call&Surf-Verträgen ist "instant messaging" explizit exkludiert, und es funktioniert tatsächlich nicht. Und verboten ist das schonmal gar nicht.
 
Doch, deep packet injection ist in Deutschland immer noch verboten.
 
Ein Kollege von mir wurde vor 2 Jahren mal abgemahnt. Man kann also davon ausgehen, das die Telekom es kontrolliert.

Ich hab den Complete Mobile L Friends. Da ist VOIP drin. Aber man braucht es da eigentlich nicht wegen der Festnetz Flat :)
 
email.filtering schrieb:
Doch, deep packet injection ist in Deutschland immer noch verboten.
Da hätte ich gerne einen Beleg für. Und selbst wenn, scheinbar kann das ja umgangen werden, sonst würde die Telekom ihre Tarife wohl kaum so fein abstufen.
 
Da wäre dann wohl mal das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Verbindung mit §10 des Grundgesetzes (Fernmeldegeheimnis) zu nennen.
 
Sie können es verbieten- Vertragsfreiheit. Sie können es sperren Portsperre. Sie können behaupten du hättest es getan, aber der Beweis würde ihre Verletzung des Gesetzes dokumetieren, welche schwerer wiegt als die paar Euro nachzuweisenden Umsatzausfall. Deswegen gibt es in diesem Bereich auch noch kein mir bekanntes Gerichtsurteil. Man kann dir dir natürlich kündigen. Die anderen wirds freuen.
 

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