Buch gekauft! Wie als ebook

lev17

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Stammgast
25
Hallo gibt es eine Möglichkeit ein gekauftes Buch als ebook zu nutzen? Wäre ja schwachsinnig zwei mal für das gleiche Buch zu zahlen !

Hier das Buch

Dan brown das verlorene symbol

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Bei Büchern weiß ich nicht, ob das überhaupt erlaubt ist. Evtl. ist sogar das scannen und speichern in elektronischer Form auch für Privatzwecke verboten (aber wer will es kontrollieren).

Aber ich hänge mich da gleich mal ran. Wie sieht es bei Musik aus? Ich habe sehr viele Schallplatten, habe also dafür bezahlt und das Recht die zu hören. Bei Musik ist es ja generell so, dass ich davon Privatkopien anfertigen darf (dafür gibt es ja die GEMA-Abgaben auf Medien, wie Kassetten, CD's, Festplatten, USB-Sticks, ...).

Darf ich mir dann (das kopieren/digitalisieren einer Platte ist sehr mühselig) die Songs, von denen ich die Platten besitze, im Internet (z. B. von einer kostenlosen Tauschbörse) laden (natürlich so, dass ich selbst keine Inhalte anbiete)? Ich habe die Songs ja immerhin bezahlt. Platten kann man als Privatmann nicht kopieren, also selbst bei gebraucht gekauften Platten habe ich die privaten Verwertungsrechte (es mir anhören zu dürfen) erworben.
 
lev17 schrieb:
Hallo gibt es eine Möglichkeit ein gekauftes Buch als ebook zu nutzen? Wäre ja schwachsinnig zwei mal für das gleiche Buch zu zahlen !

Wenn der Verkäufer die kostenlos auch das ebook anbietet darfst Du das. Ansonsten wäre einscannen und für den privaten Bedarf nutzen auch ok, aber wohl zuviel Aufwand.

Johan schrieb:
Darf ich mir dann (das kopieren/digitalisieren einer Platte ist sehr mühselig) die Songs, von denen ich die Platten besitze, im Internet (z. B. von einer kostenlosen Tauschbörse) laden (natürlich so, dass ich selbst keine Inhalte anbiete)?

Nein. Du darfst selber digitalisieren, wenn Du dabei keinen Kopierschutz umgehst (bei Schallplatten wohl nicht der Fall).

Ob man in einer Tauschbörse was downloaden darf wenn nicht gleichzeitig selbst anbietet halten manche ja für eine Grauzone. Jedenfalls gibt Dir der Besitz einer Schallplatte da kein extra Recht. Allerhöchstens könntest Du im Zweifelsfall bei einer Hausdurchsuchung damit argumentieren Du hättest die Sachen selber digitalisiert.
 
@lev17: Mach es das nächste Mal anders herum. Kaufe das eBook und drucke es aus. Auf Drucker und Papier wird ja ebenfalls eine entsprechende Abgabe erhoben, mit der genau das abgedeckt werden soll.

Ist dann vielleicht nicht so wirklich bequem zu lesen... :smile:
 
Hahaha :) danke also nein ich dachte vllt durch den eingescannten Barcode das man sich das Buch runterladen kann.. :) schade.

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