Handyflat für Laptop. Kann der Provider das feststellen

P

petzi0865

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Hallo Users,

es liegt ja die Frage nahe ob ich mit meiner Handyflat und 1GB Volumen nicht auch meinen Laptop als Internetzugang nutzen kann?
Es geht hier nicht um die technische Frage der Nutzung, sondern um die Kontrolle durch den Provider.
Kann mein Provider nachvollziehen ob ich mit dem Handy oder dem Handy und Notebook das Internet nutze.
Möglich wären folgende Verbindungen:
Handy - Notebook mit Kabel
Handy - Notebook mit Bluetooth
Handy - Notebook mit Froyo über Wlan
Notebook wobei die Sim im Notebook eingelegt wird.

Da ich gelesen habe das die Provider in meinem Fall Vodafone die Verbindung ausserhalb der Zulässigen Bedingungen in den AGBs mit einer normalen KB-taktung berechnen kann da ja sehr teuer werden.

Ich glaube die Frage beschäftigt hier einige.

So nun sind die Experten mal gefragt.
Vieleicht hat ja auch jemand einen gute Idee wie es geht oder jemand kann mir mal erklären wie die Provider das nachhalten und woran sie das erkennen wenn ich mit dem Handy und nicht mit einer angeschlossenen Hardware online gehe.
Ich habe mal irgendwo gelesen, das im Overhead des Signals Daten über die Hardware mit übertragen werden. Ob das aber auch für das angeschlossene Laptop gilt weis ich nicht.
Dann mal in die Tasten:)
 
Ich habe auch so´ne Flat bei o2 und hab extra nachgefragt, ob die auch via Surfstick im Laptop gilt -> JA.
Deshalb würde ich auch mal persönlich anfragen, am besten per Mail, dann haste´s schriftlich.
 
petzi0865 schrieb:
Hallo Users,

es liegt ja die Frage nahe ob ich mit meiner Handyflat und 1GB Volumen nicht auch meinen Laptop als Internetzugang nutzen kann?
Es geht hier nicht um die technische Frage der Nutzung, sondern um die Kontrolle durch den Provider.
Kann mein Provider nachvollziehen ob ich mit dem Handy oder dem Handy und Notebook das Internet nutze.
Möglich wären folgende Verbindungen:
Handy - Notebook mit Kabel
Handy - Notebook mit Bluetooth
Handy - Notebook mit Froyo über Wlan
Notebook wobei die Sim im Notebook eingelegt wird.

Da ich gelesen habe das die Provider in meinem Fall Vodafone die Verbindung ausserhalb der Zulässigen Bedingungen in den AGBs mit einer normalen KB-taktung berechnen kann da ja sehr teuer werden.

Ich glaube die Frage beschäftigt hier einige.

So nun sind die Experten mal gefragt.
Vieleicht hat ja auch jemand einen gute Idee wie es geht oder jemand kann mir mal erklären wie die Provider das nachhalten und woran sie das erkennen wenn ich mit dem Handy und nicht mit einer angeschlossenen Hardware online gehe.
Ich habe mal irgendwo gelesen, das im Overhead des Signals Daten über die Hardware mit übertragen werden. Ob das aber auch für das angeschlossene Laptop gilt weis ich nicht.
Dann mal in die Tasten:)

Diese Frage interessiert mich auch brennend, da ich auch nur bei Eplus einen datentarif habe, der ausschliesslich für Handys erlaubt sein soll :rolleyes:
 
Hallo,

soweit ich weis verbieten alle Anbeiter das nutzen von Notebooks/Netbooks/Handy als Modem mit den Handytarifen.

Viele Anbieter haben ja mehrere mobile Surftarife

meist ist es nur der teuerste der für Notebooks/Netbooks/Handy als Modem genutzt werden darf.


Bei O2 ist es so das alle die vorm 01.06.2010 den InternetPack M (10€) gebucht haben weiterhin Notebooks/Netbooks/Handy als Modem nutzen dürfen, alle anderen dürfen dies nur mit dem InternetPack L (25€)

Aber wie schon der Vorredner gesagt hat lieber nachfragen und so auf Nummer sicher gehen


Und zum Thema: "kann man sehen ob nicht mit Handy gesurft wurde"
-> Definitiv JA, anhand von der Datenmenge pro Seite

ich hab in meinem Fall o2 extra nachgefragt, da ich nen Surfstick im Netbook mitnutze
 
Provider können das - je nachdem, wie man´s versucht - über die IMEI (Surfstick) herausfinden, über die genutzte App (z.B. o2 über den Mobile Hotspot) oder aber von vorherein die APN´s anpassen und die entsprechenden Ports schließen, bzw. über Proxys steuern.
 
JanItor schrieb:
Und zum Thema: "kann man sehen ob nicht mit Handy gesurft wurde"
-> Definitiv JA, anhand von der Datenmenge pro Seite

Das ist ja mal ein grober Unsinn.
 
sattmann schrieb:
Das ist ja mal ein grober Unsinn.
Korrekt, is Unsinn! Über den "normalen" Androidbrowser ist der Traffic genau der gleiche wie am Desktop-PC. Nen Unterschied würds nur machen wenn man auf dem Telefon nur den Opera Mini nutzen dürfte, weil der die Daten vorher komprimiert und über nen Proxy schickt.
 
und selbst dann könnte ich theoretisch den Proxy auch am PC haben :)
 
Nur mal ne Vermutung: wenn der Provider wegen fremdartiger Nutzung mehr berechnet, was er nach meinem technischen Verstand nur mit Methoden belegen kann die gegen das Fernmeldegeheimnis verstossen, dann zahl ich das und es gibt ne Klage? Ob die so eine Werbung gut finden?
 
Weiss nicht ob das so ne gute Idee ist. Dein Postbote weiss auch ob du ne Postkarte oder einen Brief bekommt ohne gegen das Grundgesetz zu verstossen. "Dumm" sind die Netzbetreiber ja auch nicht (immer).
 
Hallo,

hier werden zweierlei Themen angesprochen, einerseits das von petzi0865 ob der Provider die Nutzung nachprüfen kann wozu ich leider keine Antwort weiß.

Andererseits die Frage von donklaos und JanItor ob der Provider diese Art der Verbindung (als Modem) erlaubt. Im Falle von petzi0865 ist die Sache klar von Vodafone geregelt:

SuperFlat Internet - Sprach- und Datenflatrate
Fußnote 1 Was gilt für die Vodafone SuperFlat Internet? (AGBs)

http://www.vodafone.de/infofaxe/551.pdf
Fußnote 4 Was gilt für die Vodafone SuperFlat Internet? (AGBs)

"Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nur mit Ihrem Handy nutzen. Mit einem Computer, einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer dürfen Sie das Inklusiv-Volumen nicht nutzen. Für diese Nutzung zahlen Sie 0,49 Euro pro MB. Sie dürfen das Inklusiv-Volumen nicht für Voice over IP und Peer to Peer und nutzen"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe im Falle der BASE-Flat (10€; 250MB) mal ne Mail an den Support geschrieben.

Gebe dann bescheid ;-)
 
Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich hin und wieder meine Handyflat auch mit Laptop nutze und es noch nie zu einer anderen Abrechnung deswegen gekommen ist. Allerdings nutze ich das nicht exzessiv, sowieso hat Eplus ja bei 250MB eine Drosselung, so dass das für dauerhafte Laptopnutzung gar nicht interessant ist.
 
Die Frage nach dem WARUM finde ich hier spannender.

Warum sollte ich das Datenguthaben nur mit meinem Handy nutzen dürfen? Hier gibt es wohl nur einen logischen Grund: Die Provider gehen davon aus, dass bei einer Nutzung via Tethering deutlich mehr Traffic anfällt als bei reiner "Handynutzung".

Wenn ich allerdings eine fixe Inklusivmenge kaufe, egal ob das 200MB, 500MB oder 5GB sind, dann steht mir die Nutzung des Traffics zu, wie auch immer ich den dann verbrauche.

Der Tankwart an der Tankstelle kann mir auch nicht vorschreiben den Sprit nur im Moped zu verfahren und mir eine Nachverrechnung androhen falls ich ins Auto "umtanke".

Ich hab bei meinem (österrichischen) Vertrag 3GB inklusive, hier wird zwar die Tethering Nutzung nicht aktiv beworben, aber erlaubt ist das allemale.
 
  • Danke
Reaktionen: Androidfan1515
Allerdings ist es meist so, daß Du mehr als den angegebenen Traffic nutzen kannst - nur wird danach die Geschwindigkeit gedrosselt (z.B. auf 64/64kBit/s).
 
fakt ist z.b. das die leitung bei o2 und der 200er datenflat für die nutzung
handy via pc ins internet offen ist!

mit der 1gb kannst ja mal versuchen wirst kein erfolg haben der kanal ist gesperrt :( !

hab mich auch schon geärgert !!! worauf ich warte ist eigentlich was ganz einfaches ein app das einfach eine wlan verbindung vorgaukelt auch wenn man mit pc im internet ist -also mal bitte einer hinsetzen und machen !!!!;):D

ich hatte damals so etwas auf nokia mit symbian also kann das nicht unmöglich sein...
 
Es ist so, dass dein Mobilfunkprovider definitiv feststellen kann, ob du mit der Karte im Notebook direkt surfst. Auch beim Tethering über das Smartphone, egal ob mit USB, Bluetooth oder WLAN kann theoretisch eine Computer-Nutzung festgestellt werden. Das Ganze könnten die Provider sogar, ohne die Daten selber genauer anzusehen, da jedes Betriebssystem einen eindeutigen Traffic verursacht.

Die Frage ist aber doch, ob die Provider diesen Aufwand treiben. Das wird wohl nur im Extremfall geschehen.

Zur Abrechnung im teuren KB-Tarif zieht der Provider meist den Zugangspunkt heran. Falls also jemand auf die Idee kommen sollte, sein Notebook mit einer Handyflatrate zu betreiben, müsste er peinlich darauf achten, dass hier alles korrekt eingestellt ist. Beim Tethering gibt es diese Problematik nicht, da hier ja der korrekte Zugangspunkt im Handy eingestellt ist.

Ich persönlich finde die Fragestellung bei seltener Nutzung des mobilen Internets sogar in Ordnung und den Ansatz nur den Datenverbrauch heranzuziehen, egal welches Gerät, fände ich auch fair.

Da ich das Internet mobil jedoch häufiger benutze, habe ich sogar beides. Eine Handy-Internet-Flat und eine Notebook-Internet-Flat. Die gibt es momentan bei simply für ca.20 Euro die ersten 24 Monate und das im T-Mobile-Netz.
Danach wird es theoretisch teurer, aber das ist auch kein Problem, da man jederzeit einen Monat im voraus kündigen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
WiRsindDi3BorG schrieb:
fakt ist z.b. das die leitung bei o2 und der 200er datenflat für die nutzung
handy via pc ins internet offen ist!

mit der 1gb kannst ja mal versuchen wirst kein erfolg haben der kanal ist gesperrt :( !

Und was ist wenn ich z.B. per OpenVPN auf Port 443 (SSL) mit dem Notebook via Tethering mich in ein Netzwerk einlogge und dieses als Proxy fungiert?

Edit: Da war ein "ich" zuviel ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Base zu 100% nicht erlaubt. Siehe klein gedrucktes.

Und Ja sie können es raus finden!
 
Wie ich weiter oben schon schrieb, es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Netzbetreiber, es herauszufinden. Auf einem anderen Blatt steht, ob sie es tolerieren oder warum das so ist.
Fakt ist, daß man einen Vertrag mit seinem Netzbetreiber schließt, der entsprechende Konditionen enthält. Verstößt man einseitig gegen diesen Vertrag, darf man sich natürlich nicht wundern, wenn ein vielleicht nicht so toleranter Netzbetreiber seine Rechte durchsetzt und entsprechende Kosten für das genutzte Datenvolumen berechnet.
 

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