Hörmuschel defekt - auch nach 2. Garantiefall

E

Earl1984

Neues Mitglied
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Hallo zusammen,

bei meinem Desire ist seit ca. 4 Wochen die Hörmuschel defekt. Ein Umschalten auf den Lautsprecher war jedoch problemlos möglich.

Deshalb hatte ich es zur Reparatur an Arvato Services in Herzebrock-Clarholz geschickt. Beim 1. Reparaturversuch kam das Gerät nach ca. 2 Wochen unrepariert zurück mit dem Hinweis "Im Rahmen einer intensiven Fehleranalyse wurde der von Ihnen angegebene Fehler nicht gefunden bzw. konnte nicht reproduziert werden."

Die Hörmuschel war natürlich immer noch defekt.

Deshalb habe ich das Desire zum 2. Mal an Arvato Services geschickt, mit der Bitte, diesmal genauer zu prüfen. Nach einer Woche kam das Gerät mit neuer Hauptplatine und dementsprechend neuer IMEI-Nummer zurück. Die Hörmuschel war jedoch immer noch defekt.

Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen - Meiner Meinung nach sollte das Gerät doch mal getestet werden und da sollte sowas eigentlich nicht passieren, oder?

Wie dem auch sei: Ich habe das Gerät heute zum 3. Mal an Arvato versendet, meine Hoffnungen auf ein funktionierendes Gerät halten sich jedoch in Grenzen.

Nun meine Frage an euch: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Gerät nach dem 3. Reparaturversuch immer noch nicht funktioniert? Falls ja: An wen muss ich mich wenden? Habe das Gerät bei einem Online-Händler gekauft (Mobilebomber bzw. Omnicom GmbH).

Was würdet ihr machen, wenn das Gerät wieder defekt ankommen?

Vielen Dank für eure Antworten!
 
Liegt das vielleicht an deiner SIM? Wenn die den Fehler nicht reproduzieren können wäre das doch 'ne Möglichkeit, probiere doch einfach mal eine andere SIM.
 
Nein, ich habe auch schon eine andere SIM-Karte ausprobiert, leider ohne Erfolg.
 
bei mir wenn das kaputt wäre würde ich das bei ebay verfrachten und auch zusätzlich die fehler angeben verkaufen machen lassen.. sowas kotzt mir an mit die Kundensupport bzw. Service..
 
Die Idee finde ich nicht so toll, denn einerseits habe ich Anspruch drauf, dass das Gerät funktioniert und andererseits werde ich bei Ebay dann auch nicht sonderlich viel dafür bekommen, wenn das Gerät defekt ist.

Außerdem habe ich vor rund 5 Monaten immerhin 415 € dafür gezahlt und da sehe ich nicht ein, dass ich so einen riesen Verlust mache - ohne dass ich was dazu kann.

Ich werde wohl erstmal den 3. Reparaturversuch abwarten und wenn der wieder ohne Erfolg bleibt, dann werde ich mich an HTC direkt wenden (ggf. über Geschäftsleitung).
 
Earl1984 schrieb:
Die Idee finde ich nicht so toll, denn einerseits habe ich Anspruch drauf, dass das Gerät funktioniert und andererseits werde ich bei Ebay dann auch nicht sonderlich viel dafür bekommen, wenn das Gerät defekt ist.

Außerdem habe ich vor rund 5 Monaten immerhin 415 € dafür gezahlt und da sehe ich nicht ein, dass ich so einen riesen Verlust mache - ohne dass ich was dazu kann.

Ich werde wohl erstmal den 3. Reparaturversuch abwarten und wenn der wieder ohne Erfolg bleibt, dann werde ich mich an HTC direkt wenden (ggf. über Geschäftsleitung).

Das kannst du ja mal versuchen und dann uns berichten wie es gelaufen ist, anders geht ja nicht.
 
Ich finde auch, dass du Anspruch auf ein funktionierendes Teil hast, denk aber bitte daran, dass deine Rechtsansprüche auf das funktionierende Gerät gegenüber dem Händler bestehen und nicht gegenüber HTC.
Ich wuerde dem Händler auf die Füße treten, wenn du dich daneben noch bei HTC beschweren willst, kannst du das ja tun.
Zu dem Thema Händlerhaftung gibt es hier verschiedene Threads mit genauen Quellenangaben, wenn du das genauer nachlesen möchtest.
 
  • Danke
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Earl1984 schrieb:
.... Beim 1. Reparaturversuch kam das Gerät nach ca. 2 Wochen unrepariert zurück ....
Die Hörmuschel war natürlich immer noch defekt.

Deshalb habe ich das Desire zum 2. Mal an Arvato Services geschickt, ..... Nach einer Woche kam das Gerät mit neuer Hauptplatine .....zurück. Die Hörmuschel war jedoch immer noch defekt.
.....
Wie dem auch sei: Ich habe das Gerät heute zum 3. Mal an Arvato versendet,....

Nun meine Frage an euch: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Gerät nach dem 3. Reparaturversuch immer noch nicht funktioniert? Falls ja: An wen muss ich mich wenden? Habe das Gerät bei einem Online-Händler gekauft (Mobilebomber bzw. Omnicom GmbH).

Was würdet ihr machen, wenn das Gerät wieder defekt ankommen?
Vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du nicht.
Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch hättest du vom Händler dein Geld (Wandlung) zurückverlangen können, ggfs. müsstest du dir einen Abzug gefallen lassen, da du das Gerät ja eine zeitlang genutzt hast.
Problem ist natürlich, dass du nicht den direkten Weg mit dem Händler gewählt hast.

Earl1984 schrieb:
....denn einerseits habe ich Anspruch drauf, dass das Gerät funktioniert und .....

Ich werde wohl erstmal den 3. Reparaturversuch abwarten und wenn der wieder ohne Erfolg bleibt, dann werde ich mich an HTC direkt wenden (ggf. über Geschäftsleitung).

Und dann willst du es ein 4. Mal einschicken?
Spar dir die Mühe. Die Geschäftsleitung, wer oder wen du auch immer damit meinst, wirst du nicht erreichen und es wird niemand interessieren.

Dein Händler und sonst niemand ist dein Ansprechpartner. Der hat(te) dafür zu sorgen, dass du ein funktionsfähiges Gerät hat. Diesen Anspruch hast du. Und deinem Händler musst du die Möglichkeit einräumen, die Nachbesserung durchzuführen und nicht Arvato oder HTC.
 
  • Danke
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Ein Eigenzitat:
Deerhunter schrieb:
Ich habe grundsätzlich mal folgendes dazu zusammengetragen, in Deinem Fall trifft Gewährleistung / Sachmängelhaftung zu:

Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweilgen Garantiebestimmungen zu studieren.


Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Den alten Begriff der Gewährleistung sieht das entsprechende Gesetz - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - seit 2002 (Novellierung des Schuldrechtes) so nicht mehr vor, vielmehr spricht man nun von der Sachmängelhaftung.

Zur Sachmängelhaftung ist ein Händler/Verkäufer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet. Er kann sie nicht vertraglich ausschließen. Anders ist es bei einer "Person ... , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt" (§ 14 BGB).

Sachmängelhaftung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Sache einen Mangel hat, der bereits vor dem Kauf angelegt oder vorhanden ist.

Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor:
Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig.

Nachlieferung (Austausch) bedeutet nicht ein Recht auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein Austauschgerät. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
Stufe 2: Rücktritt oder Minderung

Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war.

Zu Stufe 1: Nacherfüllung
Der Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit geben zu untersuchen, ob überhaupt ein Mangel besteht und ob, wenn ja, eine verlangte Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, so ausdrücklich in einer neuen Entscheidung jetzt auch der BGH.

Das aber heißt, der Verkäufer darf verlangen, das Gerät erst mal "einzuschicken", wie es gerne heißt, und wir haben uns auf Wartezeit einzustellen ...

Zu Stufe 2, Rücktritt:
§346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.

Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen.

Wichtig - versteckte Kosten: Vor kurzem gab es erst den Fall, dass ein User zum Einsenden des defekten Geräts ein Formular unterschreiben mußte und nachher feststellen mußte, daß ihm dadurch Kosten entstanden sind, da es sich nicht um einen Sachmangel oder Garantiefall handeln würde. Also - genau lesen, was man unterschreibt, vor allem das Kleingedruckte.
Zulässig ist diese Berechnung von Kosten nicht, wenn die Einsendung der o.a. Abklärung dient.

##
Interessant ist hierbei auch folgende Aussage der Verbraucherzentrale RLP:
"Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat."
 
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@ HTCDesire: Das hab ich mir schon beinah gedacht, dass mein Händler dafür zuständig ist. Dann werde ich dem wohl noch 2 Nachbesserungsversuche einräumen müssen :-/

Aber war klar mein Fehler. Bin eigentlich davon ausgegangen, dass Arvato halbwegs fähig ist, aber wenn ich die Erfahrungsberichte hier im Forum lese, dann wundert mich nichts mehr.

Dann werde ich wohl noch ne weile mit meinem Zweithandy vorlieb nehmen müssen :-(
 
Vielleicht ist der Händler ja schon beim ersten Mal erfolgreich :D
 
Ich hab mal bei Idealo.de die Händlerbewertungen angeschaut - er ist rundum sehr gut bewertet worden- hab also wieder Hoffnung, dass es doch noch klappt ;-)
 
*daumendrück* - kannst ja dann mal hier erzählen, wie es ausgegangen ist.
 
Darf ich mal fragen wie alt dein Desire ist? Bei meinem ist nach 4 Monaten auch die Hörmuschel ausgestiegen... Also nicht komplett defekt, aber extrem leise. Und bei dem von meinem Kumpel wirds auch immer leiser.
 
Skitch76 schrieb:
Darf ich mal fragen wie alt dein Desire ist? Bei meinem ist nach 4 Monaten auch die Hörmuschel ausgestiegen... Also nicht komplett defekt, aber extrem leise. Und bei dem von meinem Kumpel wirds auch immer leiser.

Moinsen!

Auch ich bin jetzt betroffen (hab das Desire auch erst 5 Monate)...Hörermuschel defekt, kein Ton mehr...telefonieren nur noch über Freisprechen und Kopfhörer möglich.

Hat jemand ´ne Idee was los sein kann? Softwarefehler wird´s wohl nicht sein und somit dürfte ein Reset auch nichts bringen, oder?

Fehler trat über Nacht auf...ganz kurios...habe aber spätabends noch eine App installiert (aus´m offiziellen APP Center), ob´s vielleicht daran lag?!

Muss ich jetzt wohl auch einschicken?!

Grüße
 
Ja einschicken ist die (meiner Meinung nach) einfachste und sicherste Lösung. Was bringts dir, wenns sogar vielleicht auch nur kurz aus mysteriösen Gründen wieder funktioniert, aber dann bei einem wichtigen Telefonanruf wieder nicht geht.

Also einfach beim Händler reklamieren und ein Tauschgerät bekommen.
 
Darf ich mal fragen wie alt dein Desire ist? Bei meinem ist nach 4 Monaten auch die Hörmuschel ausgestiegen... Also nicht komplett defekt, aber extrem leise. Und bei dem von meinem Kumpel wirds auch immer leiser.

Es beruhigt mich ja, dass ich nicht der Einzigste bin, der betroffen ist ;-)

Meins war auch ca. 4 Monate alt, als es kaputt ging. Hab meins am 28.05.2010 gekauft.

Ich empfehle dir auch, das Gerät beim HÄNDLER einzuschicken und NICHT BEI AVARTO, damit dir nicht das gleiche widerfährt wie mir.

Ich habe in einem anderen Thread gelesen, dass es daran liegen könnte, dass sich in der Kopfhörerbuchse was verklemmt hat und dadurch das Gerät denkt, dass die Kopfhörer noch drin sind. War bei mir aber nicht der Fall.

Ich gehe stark davon aus, dass es sich um einen Hardwarefehler handelt. Ein Hardreset hat bei mir jedenfalls nichts gebracht.


Es wäre schön, wenn mal jemand Rückmeldung geben könnte, falls eine Reparatur erfolgreich war und wo das Gerät repariert wurde.
 
So, nun kam das Gerät zum 3. Mal zurück mit dem Hinweis "defekte Bauteile getauscht" - die Hörmuschel ist immernoch defekt.

Ich habe mich deshalb an HTC gewandt und hab folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mich bereits vor mehreren Wochen mit Ihnen in Verbindung gesetzt, weil die Hörmuschel meines Desire defekt war.

Da ein Hardreset nichts gebracht hatte, sollte ich das Gerät bei Avarto zur Reparatur einschicken.

Mittlerweile sind 3 Reparaturversuche vergangen und das Gerät ist immer noch defekt.

Beim ersten Reparaturversuch wurde das Gerät mit dem Hinweis "der angegebene Fehler konnte nicht gefunden bzw. reproduziert werden" zurück geschickt.

Beim 2. Reparaturversuch bat ich deshalb um genauere Prüfung. Diesmal wurde die Hauptplatine des Gerätes getauscht, erhielt eine neue IMEI Nummer, aber war immernoch defekt.

Beim 3. Reparaturversuch wurde dann auf dem Lieferschein unter anderem angegeben: "defektes Bauteil getauscht" - offensichtlich aber nicht, da die Hörmuschel immernoch "tot" ist.

Ich fühle mich mittlerweile als Kunde von HTC nicht ernst genommen und bitte Sie um Stellungnahme.

Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Arvato Services GmbH mit Absicht die Garantiefälle so bearbeitet nach dem Motto: Bei 3 Garantiefällen pro Gerät können wir mehr Garantiefälle bei HTC abrechnen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass nur Amateure am Werk sind bei Arvato.

Ich habe, als mein Desire noch funktioniert hat, bereits auf Ebay einen Testbericht geschrieben. Dieser wurde bereits 41 von 41 mal als hilfreich bewertet. Ich habe also Werbung für Ihr Unternehmen gemacht und erwarte deshalb auch, dass Sie auf mein Anliegen kulant eingehen. 414,90 € für dieses Gerät sind für mich als Student immerhin viel Geld, ungeachtet der Tatsache, dass ich außerdem bereits 20,70 € für Versandkosten (Garantiefälle) gezahlt habe.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich am Nachmittag oder in den frühen Abendstunden auf meiner o.g. Handynummer anrufen könnten.

Vielen Dank

Christian Ehrlicher


Wenn keine zufriedenstellende Antwort kommt, werde ich mich dann wohl an den Händler wenden müssen.

Ich informiere wieder...
 
Earl1984 schrieb:
...
Wenn keine zufriedenstellende Antwort kommt, werde ich mich dann wohl an den Händler wenden müssen.

...

Das hätte ich als Erstes getan, den der Händler ist der Einzige, der rechtlich verpflichtet ist, den Sachmangel abzustellen.
 
Ich habe mit Arvato und HTC-Hardware mittlerweile schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ich hatte bisher 5 HTC Geräte und bis auf 2 jedes Geräte einschicken müssen. Weitere zwei der 5 Geräte habe ich durch Wandlung gekauft, da das vorherige Geräte 3x eingeschickt wurde.
Seit Arvato den Service übernommen hat, hat sich der Service aber radikal verschlechtert! Vorher wurden die Geräte sogar direkt vom Postboten getauscht, also defekte abgegeben und direkt ein "neues" (bzw. neuwertiges) bekommen.
Unter den ganzen Garantiefällen war es auch min. 4 mal (bei verschiedenen Geräten) so, dass es als geprüft zurück kam, jedoch den selben Fehler wie vorher aufwies. In meinem Bekanntenkreis gibt es aber auch Leute die teilweise seit 5 Jahren ein und das selbe HTC-Gerät im Einsatz haben und keinerlei Probleme hatten.

Vor dem Desire habe ich mir gesagt, nie wieder HTC aber da es bei anderen Herstellern auch nicht besser ist und die neueren Geräte "angeblich" viel hochwertiger sein sollen habe ich mir das gute Ding dann doch gekauft. Ich hoffe bei meinem bisher problemlosen Desire einfach mal auf das Beste!
 

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